Anti- “Kater” -Mittel

24.09.19 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden dass die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmittel als Anti-“Kater”-Mittel unzulässig ist (Urteil vom 12.09.2019 – 6 U 114/18). Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht als Anti-Alkoholkater-Mittel beworben werden, da es sich um eine unzulässige krankheitsbezogene Werbung handelt. Denn ein Kater stelle eine Krankheit dar (Az.: 6 U 114/18). Nahrungsergänzungsmittel wurde als Anti-“Kater”-Mittel beworben Die Beklagte vertrieb und bewarb zwei Nahrungsergänzungsmittel, die einem Kater nach Alkoholkonsum vorbeugen oder die Wirkungen des “Katers” lindern sollten. Die Produkte waren als pulverförmige Sticks (“Drink”) und als trinkfähige Mischung (“Shot”) erhältlich. Sie wurden von der Beklagten umfangreich beworben, unter anderem mit den Aussagen: “Anti Hangover Drink” oder “Anti Hangover Shot”, “Natürlich bei Kater”, “Mit unserem Anti Hangover Drink führst Du Deinem Körper natürliche, antioxidative Pflanzenextrakte, Elektrolyte und Vitamine zu”. Der Kläger, ein Wettbewerbsverein, wandte sich gegen zahlreiche Werbeaussagen der Beklagten. Das Landgericht gab der Klage im Wesentlichen statt. Dagegen legte die Beklagte Berufung ein. Die Berufung blieb ohne Erfolg. Informationen über ein Lebensmittel dürften diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lassen,...

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Prüffrist des Kfz-Haftpflichtversicherers

6.09.19 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

In seinem Beschluss vom 17.07.2019 hat das OLG Saarbrücken (Az.: 4 W 11/19) die aktuelle Rechtsprechung zur Prüffrist des Kfz-Haftpflichtversicherers zusammengefasst: Danach beginnt die Prüffrist mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens. Ihre Dauer ist vom Einzelfall abhängig, wobei die wohl überwiegende Auffassung bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen ansieht. Bei komplexem Unfallhergang, bei Auslandsberührung oder auch bei mehreren dazwischenliegenden Feiertagen kann sich der Zeitraum unter Umständen verlängern. Gleiches gilt, wenn der Versicherer konkrete Unterlagen angefordert und deren Eingang abgewartet hatte, ohne dass der Geschädigte bzw. sein Rechtsanwalt dem widersprochen hatte. Keine Verlängerung rechtfertigt hingegen z. B. grundsätzlich die beabsichtigte Einsicht in die Ermittlungsakte. Selbst dann kann es aber nach Treu und Glauben geboten sein, dass der Geschädigte, wenn er einerseits an der Ermöglichung der Einsicht mitwirkt und dem Verlangen des Haftpflichtversicherers nicht widerspricht, die Prüfungsfrist so zu verlängern, dass der Versicherer in angemessen kurzer Frist die ihm zugeleiteten Unterlagen zur Kenntnis nehmen und dann (umgehend) regulieren kann. Nach Ablauf der Frist darf der Geschädigte seinen Anspruch gerichtlich einfordern. Sofern der Versicherer sofort anerkennt...

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keine doppelte Entschädigung für Flugverspätung

14.08.19 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Flugpassagiere, die wegen erheblicher Verspätung eine Ausgleichszahlung der Airline erhalten, müssen sich diese auf weitere Schadensersatzforderungen anrechnen lassen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil am 06.08.2019. Die Kläger verlangten Ersatz für Hotel- und Mietwagenkosten neben der bereits beglichenen Flugentschädigung nach der EG VO 261/04. Dies lehnte der Bundesgerichtshof in Auslegung des Artikels 12 der Fluggastrechteverordnung ab. Danach kann eine nach dieser europäischen Verordnung gewährte Ausgleichszahlung auf einen solchen (nationalen) Schadensersatzanspruch angerechnet werden. Da  die Zusatzkosten unterhalb der Ausgleichsentschädigung lagen, verneinte der Bundesgerichtshof ersatzfähige Ansprüche.


EuGH stärkt Verbraucherrechte

24.05.19 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Der europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der Verbraucher im Onlinehandel. Demnach müssen Kaufer große und sperrige Gegenstände nicht mehr an den Verkäufer zurücksenden, sofern diese mängelbehaftet sind. Im konkreten Fall ging es um ein Partyzelt mit einer Länge von sechs Metern. Der Käufer zeigte dem Verkäufer Mängel an und forderte Nacherfüllung. Der Verkäufer verlangte die Rücksendung der Mangelware, die der Käufer verweigerte. Der europäische Gerichtshof geht davon aus, dass eine Rücksendungspflicht unter wesentlicher Betrachtung des konkreten Einzelfalls entfallen kann, wenn die Ware sperrig ist. Falls eine Rücksendung doch angebracht sei, müsse der Verkäufer diese Kosten tragen. Ob die Rechtsprechung auch auf andere Waren anzuwenden ist, bedarf einer konkreten Einzelfallbetrachtung.


LG Mühlhausen: Der lügende Abbruchjäger

3.05.19 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Seit mehreren Jahren geistert ein Phänomen durch die Rechtsprechung, das sogar einen eigenen Namen bekommen hat – der Abbruchjäger. Gemeinhin versteht man unter diesen Personen, Bieter auf Internetplattformen, denen es nicht vorrgangig um den Kauf der angebotenen Ware geht, sondern nur um Schadensersatz, weil die Anbieter in Unkenntnis der Rechtslage Autkionen vorzeitig beenden. Eines dieser Bieterexemplare ist aktuell mit seinem Schadensersatzverlagen vor dem Landgericht Mühlhausen gescheitert, nachdem er zunächst noch mit seinem Ansinnen vor dem Amtsgericht Mühlhausen Glück gehabt hatte. Nachdem der Kläger das Amtsgericht nachweislich zu seinem Account und seinem Bieterverhalten belogen hatte und dort beide Augen zugekniffen wurden, verschloß man sich des Vorwurfs des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens bei der Berufung nicht. Aufgestoßen ist der Kammer, dass der Kläger bei eBay seine Identität durch eine anonymiserung des Accountes verschleierte, um eine Prüfung des Bieterverhaltens zu erschweren. Dennoch konnte dem Gericht das Bieterverhalten dargelegt werden, wonach der Kläger in den letzten drei Monaten vorher insgesamt 1154 Gebote auf 594 unterschieldiche Aritkel – ausnahmslos aus der Kategorie Auto und Motorrad – und einem Volumen von 1,1 bis 1,5 Millionen EUR abgab und bei den immerhin 52 gewonnenen Auktionen...

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Kein Schadenersatz für Halter, wenn sich sein Hund beim Ballspielen mit einem Dritten das Bein bricht

12.04.19 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Erleidet ein junger Hund beim Springen nach einem Ball einen Beinbruch, ist dies ein “gänzlich unwahrscheinliches Ereignis” und nicht dem Werfer zuzurechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 25.03.2019 (Az: 6 U 166/18) entschieden und Schadenersatzansprüche einer Hundebesitzerin verneint. Außerdem stehe ihre Erlaubnis als Halterin zum Ballspiel einer Zurechnung der Spielfolgen an Dritte entgegen. zur Pressemitteilung des OLG Frankfurt/Main


Auch Tiere haben Bedürfnisse

11.04.19 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Der Kläger führte den jungen Hund einer Freundin aus. Dem Hund überkam auf dem Parkplatz eines Restaurants ein allzu tierisches Bedürfnis. Die Folge war ein Hundhaufen und eine handfeste Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und dem Restaurantbesitzer und dessen Vater. Nach Vollendung des Geschäftes, forderten die Beklagten den Kläger auf, den Hundehaufen des Hundes zu beseitigen. Der Kläger entfernte sich und wurde von den Beklagten begleitet, die weiter die Beseitigung des Haufens einforderten. Die weitere Auseinandersetzung eskalierte und gipfelte in einer tätlichen Auseinandersetzung, nachdem der Kläger die Beklagten beleidigte. Das weitere Geschehen stand zwischen den streitenden Parteien im Streit. Nach umfangreicher Beweisaufnahme kam das Amtsgericht Augsburg (Urteil, Az. 72 C 3841/16) zu dem Ergebnis, dass der Kläger zunächst die Beklagten  beleidigte und sodann den Restaurantbesitzer in den Schwitzkasten nahm und dabei verletzte. Der Vater hat nach den Feststellungen des Gerichts dann aus Nothilfe den Kläger geschlagen. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte daher den Kläger zur Zahlung von 500,00 EUR Schmerzensgeld an den Restaurantbesitzer und wies die Klage des Klägers gegen Sohn und Vater ab.


Vermeintlich clever gedacht hat nichts gebracht

11.02.19 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

oder so ähnlich könnte man die hinter dem Inhalt einer Hammer Entscheidung stehende Motivation der vormaligen Grundstückeigentümer werten, die zwangsweise Versteigerung durch Beschränkungen der Zuwegung zu erschweren. Dieser bei genauerer Betrachtung von Anbeginn zum Scheitern verurteilte Plan war nicht nur leicht erkennbar, sondern auch durch das Gesetz nicht gedeckt. So aber konnten sich die Gerichte wieder einmal mit kuriosen Einwänden auseinandersetzen.  Ein mit einem Mehrfamilienhaus bebautes Grundstück des Vaters des späteren Beklagten war nur über ein ca. 22 qm großes Grundstück von der Straße aus erreichbar, welches zuvor vom Vater auf den Sohn übertragen wurde. Das Hinterliegergrundstück wurde zwangsweise versteigert. Der neue Eigentümer wollte nun zu seinem Haus, wurde aber vom Vorderlieger nicht gelassen. Der neue Eigentümer klagte auf Einräumung eines Notwegerechts. Nach § 917 Abs. 1 BGB kann der Eigentümer eines Grundstücks, dem die zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt, von den Nachbarn die Duldung der Benutzung ihrer Grundstücke zur Herstellung der erforderlichen Verbindung verlangen. Neben allerlei Einwänden wandte der verklagte Vordereigentümer erstaunlicherweise ein, dass er nicht zur Duldung verpflichtet wäre, weil das Grundstück doch...

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Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht vereinbar!

17.12.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Mit seinem Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass im Rundfunkbeitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe zu sehen sei. Deshalb verstoße der Rundfunkbeitrag nicht gegen Unionsrecht. Das Landgericht Tübingen hatte dem europäischen Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt. In dem Verfahren ging es um den 2013 eingeführten Rundfunkbeitrag, welcher pro Wohnung erhoben wird und nicht mehr, wie die zuvor erhobene Gebühr, an ein Empfangsgerät wie einen Fernseher gebunden ist.  


OLG Dresden bestätigt Anwendung der Schwacke-Liste

30.11.18 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Der Automietpreisspiegel von Schwacke dient weiterhin als geeignete Schätzgrundlage, wie ein Urteil des OLG Dresden vom 27. 9.2018 zu AZ: 7 U 146/18 bestätigt. Ein Geschädigter eines Verkehrsunfalls hatte die Versicherung des Unfallverursachers auf offene Mietwagenkosten verklagt. Die Versicherung hatte zwar ihre Eintrittspflichtigkeit dem Grunde nach zu 100 Prozent eingestanden, jedoch die angefallenen Mietwagenkosten gekürzt. Bereits das LG Dresden (AZ: 2 O 199/17) hatte ausgeführt, dass die Mietwagenkosten der Höhe nach unterhalb des Vergleichswerts des einschlägigen Schwacke-Automietpreisspiegels liegen und damit in voller Höhe zu ersetzen sind. Die beklagte Versicherung ging jedoch in Berufung.  Das OLG Dresden hielt die Entscheidung des LG Dresden. Nach Ansicht des Gerichts stellt der jeweils maßgebliche Schwacke-Automietpreisspiegel eine geeignete Schätzgrundlage im Sinne des § 287 Abs. 1 ZPO dar. Die Einwendungen der Versicherung gegen die Schätzung auf dieser Grundlage überzeugten hingegen nicht.  Das OLG Dresden verneinte auch eine Pflicht des Geschädigten, sich vor der Anmietung andere Angebote einzuholen. Anlass hierzu bestehe für den Geschädigten nur dann, wenn sich diesem aufgrund eines auffällig hohen Abweichens von den Preisen des Schwacke-Automietpreisspiegels Bedenken wegen der Angemessenheit des ihm von...

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