
Keine Kostenbeteiligung der Gemeinde bei fehlender Aufnahme einer Kita im Bedarfsplan
22.10.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDas Verwaltungsgericht Meiningen hat am 15. Oktober entschieden, dass der Träger einer Kindestageseinrichtung grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der zum Betrieb der Kindertagesstätte erforderlichen Betriebskosten gegen die Gemeinde hat, wenn die Einrichtung nicht im Bedarfsplan des Landskreises aufgenommen ist. In einer Parallelentscheidung vom gleichen Tag urteilte das Verwaltungsgericht Meiningen, dass sich aus der gesetzlichen Finanzierungspflicht der Gemeinden in Thüringen kein Anspruch des Trägers auf Abschluss eines bestimmten Vertrages ergibt. Zwar sehe das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vor, dass die Höhe und das Verfahren der Erstattung mit dem Träger vertraglich zu vereinbaren ist; hieraus leite sich nach Auffassung der Kammer aber kein Kontrahierungszwang ab. Offen blieb in den Verfahren, ob die Gemeinden, welche die Betreuung der nicht schulfpflichtigen Kinder kraft Gesetzes als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis übernehmen, den freien Trägern bei der Kindertagesbetreuung den Vorzug geben müssen. Die Entscheidungen 8 K 39/15 Me und 8 K 40/15 Me sind nicht rechtskräftig. Hintergrund zur Rechtslage in Thüringen: Die Landkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Die Wohnsitzgemeinde ist hierbei verpflichtet, die erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Der jeweilige Bedarfsplan für die...
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Briefe waren zu teuer
6.08.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDie Richter am Bundesverwaltungsgericht haben entschieden, dass die Deutsche Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 überteuerte Entgelte verlangte. Die Genehmigung der Bundesnetzagentur sei rechtswidrig gewesen. Die Entscheidung an sich wäre schon wegen der streitigen Jahre und der überschaubaren Rückfordrungsmöglichkeiten nicht unbedingt relevant. Interesant sind die Ausführungen aber deshalb, weil das Bundesverwaltungsgericht zum ersten Mal ein Klagerecht für jedermann gegen die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Entgelte festlegt. Bis dato wurde das von den unteren Instanzen verneint. Mal sehen wieviele Klage bei der nächsten Gebührenerhöhung folgen werden. zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05. August 2015 (BVerwG 6 C 8.14; BVerwG 6 C 9.14; BVerwG 6 C 10.14)
Hans im Glück ganz ohne Gans
1.07.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykNach einer aktuellen Entscheidung Kölner Verwaltungsrichter soll die private hobbymäßige Haltung von zwei Gänsen auf einem ca. 1.000 qm großen Grundstück in einem reinen Wohngebiet unzulässig sein. Nach Auffassung des Gerichts darf die Gemeinde eine derartige Haltung per Bescheid untersagen. Kurz gesagt: In reinen Wohngebieten darf man nur wohnen und daneben nur solche Nutzungen vornehmen, “die typischerweise mit dem Wohnen verbunden seien” und das Wohnen nicht wesentlich störten. Kleintiere dürfe man zwar durschaus halten (also nur ausnahmsweise), aber auch nur dann, wenn sie regelmäßig in Wohngebieten anzutreffen seien. Bei Hunden, Katzen oder Kaninchen sei das der Fall, bei Gänsen hingegen nicht. Da bislang nur die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vorliegt, bleibt die konkrete Begründung für des Haltungsverbot von zwei Gänsen im Urteil spannend. Mit dieser dem Baurecht entlehnten knappen Begründung hätten es also zukünftig auch Laufenten, Minischweine, Wellensittiche und Kanarienvögel als nicht heimische Singvögel in Volieren sowie das ein oder andere Schaf als natürlicher Rasenmäher schwer. zur Pressemitteilung vom 01. Juli 2015 Aktenzeichen: 23 K 42/14zur Pressemitteilung vom 01. Juli 2015 Aktenzeichen: 23 K 42/14
Fleisch- und Wurstverkäufer nur in heller Bekleidung!
24.06.15 - Rechtsanwältin Petra RostDas VG Berlin hat am 24.03.2015 Aktenzeichen: VG 14 K 344.11, VG 14 K 150.12 (Quelle: juris Logo) entschieden, dass in einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzelhandelsbetrieb bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen keine geeignete Arbeitskleidung sind. Der Kläger ist Inhaber von vier Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Bei Kontrollen der Ladengeschäfte wurde festgestellt, dass das Bedienungspersonal der Fleisch- und Wursttheke bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen trug. Die Behörde gab dem Kläger daraufhin auf, für helle Arbeitskleidung des Personals zu sorgen. Nur auf heller Kleidung sei der Grad der Verschmutzung eindeutig optisch feststellbar. Der Kläger machte demgegenüber geltend, die farbige Berufskleidung werde aus Gründen der “Corporate Identity” verwendet und sei ausreichend farbecht. Die Kleidung werde mindestens täglich, bei Bedarf auch öfter gewechselt. Die Behörde habe keine konkreten Mängel, wie z.B. verunreinigte Berufsbekleidung, festgestellt. Eine zwingende gesetzliche Verpflichtung, helle Arbeitskleidung zu verwenden, bestehe nicht. Das VG Berlin hat die Klagen abgewiesen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verstößt die verwendete Kleidung gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung. Danach müssten Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiteten, u.a. geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen. Dieser Verpflichtung genügten bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen...
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Kommunalaufsicht darf überschuldeten Kreis zur Erhöhung der Kreisumlage zwingen
22.06.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykVerstößt ein überschuldeter Landkreis beharrlich gegen die gesetzliche Pflicht zur Schaffung eines ausgeglichenen Haushalts, so ist nach Auffassung der Bundeverwaltungsrichter die Kommunalaufsicht berechtigt, den Landkreis zur Erhöhung der Kreisumlage zu verpflichten. Im vorliegenden Fall wurde ein klammer hessischer Landkreis angewiesen, die Kreisumlage um 3% auf 35,5% heraufzusetzen, um das Haushaltsdefizit zu mindern. Das Vorgehen des Landes war im Ergebnis zulässig. Nach den Feststellungen des VGH Kassel in der zweiten Instanz wurden durch die Erhöhung der Umlage die Belange der kreisangehörigen Gemeinden, denen einen finanzielle Mindestausstattung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in jedem Fall verbleiben muss, im hinreichenden Maße gewahrt. Ab welcher Umlagehöhe eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht auf die wirtschafltichen Belange der Gemeinden vorliegt, wurde allerdings nicht erörtert. zur Pressemitteilung des BVerwG zu Az.: 10 C 13.14
Schadenersatzpflicht bei verspäteter Beförderung
1.04.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykBeamten stehen gegen den Dienstherrn bei einer verspäteten Beförderung dem Grundsatz nach Schadenersatzansprüche zu, wenn der Beamte ernsthafte Beförderungschancen besaß, aber pflichtwidrig nicht befördert wurde, bspw. weil er nicht berücksichtigt wurde. Nach Auffassung der Leipziger Richter besteht der Anspruch dann aber nicht, wenn der Beamte auch bei einer hypothetischen Betrachtung zum rechtmäßigen Alternativverhalten des Dientsherrn nicht befördert worden wäre. Als Kriterium hierfür können insbesondere finanzielle Aspekte herangezogen werden, wenn durch den Haushalt weniger Planstellen ausfinanziert sind, als es geeignete Bewerber gibt. Die Problematik der Schadenersatzpflicht dürfte somit immer dann relevant werden, wenn der Beamte in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine ausfinanzierte Stelle gegen einen oder mehrere Mitbewerber obsiegt und er erst später befördert wird. Zur Pressemitteilung des Bundeverwaltungsgerichts 2 C 12.14
Auch das OVG Münster hält Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
16.03.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykAuch die Richter beim OVG Münster halten die aktuelle Regelung zur Erhebung des Rundfunkbeitrages wie ihre Kollegen im vergangenen Jahr aus Bayern für rechtmäßig und wiesen am vergangenen Donnerstag insgesamt drei Klagen ab. Im wesentlichen wurde ausgeführt: “Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einer speziellen, zweckgebundenen Finanzierungsfunktion nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel. Mit Blick auf seinen weiten Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung, der seinerseits verfassungsrechtlich garantiert sei, habe der Gesetzgeber typisierend annehmen dürfen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätte Gebrauch gemacht wird.” Mit dieser Argumenation wird die Rechtfertigung zur Erhebung noch weiter verallgemeinert. Nach der alten Regelung musste immerhin noch ein Rundfunkgerät vorhanden sein, wobei nur mit diesem Rundfunkgerät die Empfangsmöglichkeit unterstellt wurde. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. zur Pressemitteilung des OVG Münster
Datenschutz geht auch bei polizeilichen Anfragen vor
22.01.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDie Anfrage kam schriftlich. In einem Ermittlungsverfahren forderte bat die Polizei mittels umfangreichen Fragebogens einen Arbeitgeber zur Auskunfterteilung zu den Einkommensverhältnissen eines ehemaligen(!) Arbeitnehmers. Aus dem Fragenkatalog und den abgefragten Details zur Einkommenshöhe konnte vermutet werden, dass gegen den ehemaligen Arbeitnehmer wohl wegen Unterhaltspflichtverletzung ermittelt wurde. Die Verunsicherung beim Arbeitegeber war groß, denn ganz bedenkenlos wollte er die Daten nicht so einfach herausgeben. Den Fragebogen beantwortete er nicht. Und das war richtig so. Es besteht nicht nur keine Pflicht, Anfragen der Polizei zu beantworten, sondern es ist sogar verboten, die Daten gegenüber Dritten preis zu geben. Nur da, wo es die Gesetze ausdrücklich erlauben, dürfen Daten herausgegeben werden. Eine Pflicht zur Mitteilung gibt es auch, wenn der Arbeitgeber durch einen richterlichen Beschluss zur Herausgabe der Daten verpflichtet wird. Letzteres dürfte selten sein, da auch hier das Gesetz enge Grenzen setzt. Hätte der Arbeitgeber die Daten herausgegeben, hätte es vielleicht noch einen kleinen unangenehmen Nachschlag gegeben. Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen werden mit Bußgeldern bis zu 300.000,00 EUR geahndet. Der Fall des tschechischen Hausbesitzers vom Dezember 2014 ist vielleicht noch in Erinnerung,...
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Kein Fahrtenbuch bei unterlassener Anhörung zweieiiger Zwillinge
4.12.14 - Rechtsanwalt Alexander LamczykIm Rahmen eines gegen unbekannt geführten OWi-Verfahrens konnte der Täter durch die Bußgeldstelle nicht rechtzeitigermittelt werden. Im Wege des Fotoabgleichs konnte ausgeschlossen werden, dass der Halter der Täter ist. Über die Nachbarschaft konnten die Ermittler in Erfahrung bringen, dass es sich bei dem Fahrer um einen der beiden Söhne des Halters handeln könnte. Die Zwillinge sind zwar nicht eineiig, sehen sich aber sehr ähnlich, weshalb eine Unterscheidung nur schwer möglich sei. Nach Abruf der zu den Söhnen hinterlegten Passbilder ordnete die Fahrerlaubnisbehörde gegenüber dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs an, da seine Weigerung zur Bekanntgabe des Fahrers zur Nichtaufklärbarkeit geführt habe. Der hiergegen erhobene Widerspruch wurde damit begründet, dass die Behörde nicht alle angemessenen Maßnahmen zur Täterermittlung durchgeführt hat. Man hätte in jedem Fall die beiden Söhne anhören müssen. Da es sich um zweieiige Zwillinge handelt, lässt dies keine Rückschlüsse auf Unaufklärbarkeit zu. Weiterhin gäbe es den von der Behörde aufgestellten Erfahrungssatz nicht, dass die Angehörigen sich in dieser Kosntellation nicht zur Sache äußern würden. Die Anhörung der Zwillingssöhne sei ohne großen Aufwand möglich gewesen. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden...
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Streitobjekt Zweitwohnungssteuer
21.10.14 - Rechtsanwalt Alexander LamczykKlamme Kommunen haben vor einigen Jahren die Zweitwohnungssteuer als neue Einnahmequelle für sich entdeckt. Seitdem streiten sich Nutzer oder Inhaber sog Zweitwohnungen immer wieder mit den Kommunen zur Berechtigung der Steuererhebung. Das Bundesverwaltungsgericht gab am 15.10.2014 in zwei Verfahren (Aktenzeichen 9 C 5.13 und 9 C 6.13) ebenso wie zuvor der Verwaltungsgerichtshof München den jeweiligen Wohnungseigentümern Recht und besätigte die Aufhebung der Zweitwohnungssteuerbescheide durch das Berufungsgericht. Die Kommunen seien nur dann zur Steuererhebung berechtigt, wenn die Wohnungen tatsächlich von den Eigentümern selbst oder nahen Angehörigen genutzt werden. Zwar spreche für die Kommunen für den Eigennutzungswillen eine Vermutung, dieser vermutete Wille könne jedoch durch die Eigentümer entkräftet werden. Dient die Wohnung einzig der Kapitalanalge, fällt trotz mehrjährigem Leerstand und fehlender Vermietung keine Zweitwohnungssteuer an. Geholfen hat den Klägern der Umstand, dass in den Wohnungen seit Jahren weder Strom- noch Wasserverbäuche angefallen waren. zur Pressemitteilung des Bundesgerichthsofs