Private Mithilfe bei Geschwindigkeitsmessung führt zu Beweisverwertungsverbot

9.06.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Trotz der eindeutigen Rechtsprechung z. B. durch das OLG Naumburg (Beschluss vom 07.05.2012, Az. 2 SS BZ 25/12) werden scheinbar immer noch private Firmen bei der Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen in Anspruch genommen. Dies führt nach offenbar einhelliger Rechtsauffassung zu einem Beweisverwertungsverbot. Ob private Firmen an der Auswertung der Geschwindigkeitsmessung beteiligt sind, ergibt sich aus der Bußgeldakte. Sollte dies der Fall sein, ist spätestens in der Hauptverhandlung das Beweisverwertungsverbot mit einem Widerspruch geltend zu machen. 


Absehen vom Fahrverbot nach qualifizierter verkehrspsychologischer Intensivberatung

22.11.13 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

In einer Reihe von amtsgerichtlichen Entscheidungen wurde von der Anordnung des Regelfahrverbots abgesehen bzw. dieses verkürzt, wenn der Betroffene unter dem Eindruck des Bußgeldverfahrens eine verkehrspsychologische Intensivberatung durchgeführt hat. Bei der Entscheidung des Amtsgerichts Niebüll vom 24.07.2013, Az. 6 OWi 110 Js 7682/13, wurde von einem dreimonatigen Regelfahrverbot abgesehen, weil der Betroffene drei Einzelberatungsstunden bei der Unternehmensgruppe TÜV Nord erfolgreich absolvierte. Für den Kurs hat der Betroffene einen Betrag von ca. 460,00 EUR gezahlt. Zudem wurde die Regelgeldbuße von 700,00 EUR auf 2.000,00 EUR angehoben. Bei der Entscheidung des Amtsgerichts Bernkastel-Kues, Az. 8 OWi 8142 Js 18729/13, führte die freiwillige Teilnahme an der verkehrspsychologischen Intensivberatung zur Kürzung des Fahrverbots von drei auf einen Monat, da der Betroffene überdies plausibel darlegen konnte, dass im Falle eines dreimonatigen Fahrverbots der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Die Geldbuße wurde auf 480,- EUR erhöht. Alles in allem ist dies sicher eine kostspielige Angelegenheit, die im Einzelfall jedoch gerechtfertigt sein kann. 


Drängeln auf der Autobahn „erlaubt“ – aber bitte nicht länger als 3 Sekunden!

16.09.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Das OLG Hamm hatte kürzlich über ein Bußgeld für zu dichtes Auffahren zu entscheiden. Ein Autofahrer, der in eine Abstandsmessung der Polizei geriet, sollte 180 Euro zahlen und drei Punkte erhalten. Er war mit einer Geschwindigkeit von 131 km/h über eine Fahrstrecke von 123 Metern mit einem Abstand von nur 26 Metern zu seinem Vordermann gefahren. Das OLG Hamm entschied nun, dass die Ahndung eines derartigen Verstoßes erst dann ausscheidet, wenn der Abstandsverstoß weniger als drei Sekunden andauerte bzw. über einer Strecke von weniger als 140 Metern erfolgte. Wenn ein Autofahrer den zu geringen Sicherheitsabstand nicht selbst verschuldet hat – also beispielsweise das vor ihm fahrende Fahrzeug abbremst oder ein Fahrzeug direkt vor ihm auf seine Spur wechselt – wird ein Abstandsverstoß ohnehin nicht geahndet. Der Fahrzeugführer ist in diesen Fällen nur verpflichtet, umgehend wieder für einen ausreichenden Abstand zu sorgen. Nach der aktuellen Entscheidung des OLG Hamm zählt für die Bußgeldfrage bei niedrigeren Geschwindigkeiten zunächst die zeitliche Komponente. Erst ab höheren Geschwindigkeiten kommt die örtliche Komponente hinzu, denn ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von über 168 km/h schafft eine...

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Fahrradunfall ohne Helm: Mitverschulden an Kopfverletzung

19.06.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

In seinem Urteil vom 17.06.2013 hat das OLG Schleswig (7 U 11/12) entschieden, dass ein Radfahrer, der im öffentlichen Straßenverkehr mit einem anderen -sich verkehrswidrig verhaltenden – Verkehrsteilnehmer kollidiert und infolge des Sturzes Kopfverletzungen erleidet, die durch einen Fahrradhelm gemildert oder verhindert worden wären, sich grundsätzlich ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms anrechnen lassen muss. Die Fahrradfahrerin kollidierte mit der gerade von innen geöffneten Tür eines am rechten Fahrbahnrand parkenden Autos, stürzte und zog sich eine schwere Schädel-Hirn-Verletzung mit zweimonatigem Krankenhausaufenthalt und ambulanter Weiterbehandlung zu. Das OLG Schleswig ging von einem Mitverschuldensanteil an der erlittenen Schädelverletzung von 20 % (sog. Verschulden gegen sich selbst) aus. Da der Helm die Verletzungen nicht verhindert, nur verringert hätte und da das grob fahrlässige Verhalten der Halterin des Pkw den Mitverschuldensanteil der Fahrradfahrerin deutlich überwiege, erfolgte keine höherer Quote. Auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht bestehe seien Fahrradfahrer durch den besonders dichten Verkehr  und die Dominanz der motorisierten Fahrzeuge besonders gefährdet. Auch sei das Risiko von Kopfverletzungen durch die Besonderheiten des Radfahrens (Fallhöhe, fehlende Abstützmöglichkeit, da die Hände am Lenker sind, und der höheren Geschwindigkeit...

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Mitverschulden bei Motorradunfall durch das Tragen von Sportschuhen?

9.06.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Nicht selten sucht die nach einem Verkehrsunfall in Anspruch genommene Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nach einer Möglichkeit, um dem Geschädigten ein „Mitverschulden“ anzulasten, damit sich dessen Schadensersatzanspruch verringert und die Versicherung Geld spart. In einem kürzlich vom Oberlandesgericht Nürnberg entschiedenen Fall, hatte sich ein Motorradfahrer bei einem Parkunfall schwer verletzt. Er war von einem rückwärts ausparkenden Pkw-Fahrer übersehen worden. In der Folge stießen die Fahrzeuge zusammen und der Fuß des Motorradfahrers geriet in die scharfen Schadensstellen am Fahrzeug. Nachdem der Motorradfahrer zunächst erfolgreich vor dem Landgericht seine Ansprüche eingeklagt hatte, wehrte sich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers in der nächsten Instanz mit dem Argument, dass der Motorradfahrer weniger schwere Verletzungen erlitten hätte, wenn er anstatt von Sportschuhen richtige „Motorradschuhe“ getragen hätte. Daher träfe ihn ein Mitverschulden von 50 % und die Haftpflichtversicherung müsse nur die Hälfte seiner Schäden regulieren. Das OLG Nürnberg stellte jedoch klar, dass weder die StVO noch die „allgemeine Verkehrsanschauung” bestimmen würden, dass Motorradschuhe beim Fahren eines Motorrades Pflicht seien (OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.04.2013 – 3 U 1897/12). Die Versicherung musste schließlich die Schadenersatzansprüche des Motorradfahrers in voller...

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Beschränkung des Fahrverbots auf Fahrzeuge mit mehr als 100 PS

21.03.13 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

…so das AG Lüdinghausen. Der Betroffene wurde wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 EUR sowie einem Monat Fahrverbot verurteilt. Das Fahrverbot wurde hierbei auf Fahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 100 PS beschränkt!!  Eigentlich widerspricht dies dem § 25 Abs. 1 S. 1 StVG, welcher allein eine Beschränkung auf eine bestimmte Art von Fahrzeugen und gerade keine Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge der gleichen Art zulässt.  Weshalb das Gericht zudem die Grenze hier gerade bei 100 PS zog, erschließt sich nicht. Das Urteil enthält keine Gründe. Der Betroffene kann sich freuen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte kein Rechtsmittel ein.  AG Lüdinghausen, Urteil vom 14.01.2013 – 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12 -. Den Text der Entscheidung finden Sie hier: http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2038.htm


Neues zum Schadenersatz bei Verkehrsunfall

4.03.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat im Rahmen der fiktiven Schadenabrechnung auch bei Ersatzbeschaffung einen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer. Diese ist jedoch in der Höhe auf den Betrag begrenzt, welcher laut Sachverständigengutachten auf eine Reparatur angefallen wäre. So entschied der Bundesgerichtshofs in seinem aktuellen Urteil vom 5. Februar 2013 (AZ: VI ZR 363/11). Der Kläger wählte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall den Weg der Ersatzbeschaffung und kauft sich ein anderes Fahrzeug, obwohl er nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs hatte.  Er rechnete sodann den Schaden auf der Grundlage der Beschaffung des Ersatzfahrzeugs ab und machte hierbei auch die angefallene Umsatzsteuer geltend.  Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verweigerte die Regulierung der Umsatzsteuer. Das AG Luckenwalde sprach dem Kläger die Umsatzsteuer zu, Berufung und Revision der Versicherung hiergegen blieben erfolglos. Zu beachten ist, dass eine Erstattung der Umsatzsteuer nur dann möglich ist, wenn bei der Ersatzbeschaffung tatsächlich auch Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist bei einem Kauf von Privatpersonen regelmäßig nicht der Fall. Zudem ist die Höhe der zu erstattenden Umsatzsteuer genau auf den Betrag begrenzt, welcher nach...

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Führerscheinverzicht und Punktekonto

3.03.11 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 1.10) hat am heutigen Tag entschieden, daß der freiwillige Verzicht auf die Fahrerlaubnis anders als beim zwangsweisen Entzug durch die Behörde nicht zur automatischen Löschung des Flensburger Punktekontos führt.Zwar Schreiben die Behörden vor dem Entzug der Fahrerlaubnis den Inhaber an, daß man aus Gründen der Kostenersparnis freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichten könne, doch ist dies wie nunmehr höchstrichterlich geklärt nicht immer vorteilhaft.Betroffene sollten daher in jedem Fall auf das eigene Punktekonto schauen und im Zweifel den kostenpflichtigen Entzug durch die Behörde hinnehmen, wenn Sie nach wenigen Monaten bsp. einer Sperrzeit die Neuerteilung beantragen und ohne Vorbelastung neu starten wollen.