Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

15.04.11 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Eine Betriebsvereinbarung, deren alleiniger Gegenstand eine finanzielle Leistung des Arbeitgebers ist, wirkt gemäß §77 Abs.6 BetrVG solange nach, bis der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat oder den Arbeitnehmern erklärt, daß er für den bisherigen Leistungszweck keine Mittel mehr zur Verfügung stellt. Der nicht tarifgebundene Arbeitgeber konnte bei der freiwilligen Beriebsvereinbarung auch ohne den Betriebsrat entscheiden, ob er Geldmittel einsetzt. Lediglich beim „Wie“ der Mittelverwendung durfte der Betriebsrat mitentscheiden. Fazit: Nur Mut zur freiwilligen Betriebsvereinbarung. BAG vom 05.10.2010 -1AABR 20/09


Kündigung eines Datenschutzbeauftragten

1.04.11 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Der Datenschutzbeauftragte darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.Dies verlangt § 4f  III 3 des Bundesdatenschutzgesetzes. Dies führt jedoch nicht zu einem generellem Ausschluß des Kündigungsrechtes. So entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Fazit: Auch der Datenschutzbeauftragte ist ordentlich kündbar. Nicht ins Bockshorn jagen lassen. LArbG Niedersachsen vom 16.06.2003-8 Sa 1968/02


Führerscheinverzicht und Punktekonto

3.03.11 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 3 C 1.10) hat am heutigen Tag entschieden, daß der freiwillige Verzicht auf die Fahrerlaubnis anders als beim zwangsweisen Entzug durch die Behörde nicht zur automatischen Löschung des Flensburger Punktekontos führt.Zwar Schreiben die Behörden vor dem Entzug der Fahrerlaubnis den Inhaber an, daß man aus Gründen der Kostenersparnis freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichten könne, doch ist dies wie nunmehr höchstrichterlich geklärt nicht immer vorteilhaft.Betroffene sollten daher in jedem Fall auf das eigene Punktekonto schauen und im Zweifel den kostenpflichtigen Entzug durch die Behörde hinnehmen, wenn Sie nach wenigen Monaten bsp. einer Sperrzeit die Neuerteilung beantragen und ohne Vorbelastung neu starten wollen.


Behinderung von 40% reicht nicht für Schutz nach SGB IX

14.02.11 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die Klägerin ist behindert mit einem Grad von 40%. Einen Antrag auf Gleichstellung als Schwerbehinderte lehnte die Bundesagentur für Arbeit ab. Sie bewarb sich auf eine Stelle als Sekretärin eines Chefarztes. Die Beklagte besetzte die Stelle mit einer anderen Bewerberin, ohne die Bestimmungen des SGB IX beachtet und die Behinderte zu einem Gespräch eingeladen zu haben. Die Klägerin sah darin ein Diskriminierung als Behinderte und verlangte Schadenersatz. Die Klage wurde jedoch abgewiesen. Nach dem Inkraftreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes(AGG) kann sich auf das Schwerbehindertenrecht nach SGB IX nur berufen, wer auch schwerbehindert (50%) ist. BAG vom 27.01.2011-8 AZR  580/09


Umfang der monatlichen Arbeitszeit „150 Stunden“

11.02.11 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die Vereinbarung einer Arbeitszeit von „im monatlichen Durchschnitt“ 150 Stunden, verstößt gegen § 307 Abs.1 Satz 1 BGB und ist rechtsunwirksam. Fazit: Durch eine derartig unwirksame Regelung entsteht schnell ein Vollarbeitsverhältnis. LArbG Köln vom 21.06.2010 – 5 Sa 1353/09


Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

7.02.11 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Tarifverträge kann nur eine tariffähige Gewerkschaft schließen.Eine Gewerkschaft liegt nur dann vor,wenn sie eine Durchsetzungskraft gegenüber dem Arbeitgeberverband hat.Merkmale sind dabei Mitgliederzahl und Leistungsfähigkeit der Organisation.Diese Voraußetzungen sah das Bundesarbeitsgericht bei der Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe-und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund(GKH) nicht.Ebenso gilt dies für Tarifverträge mit der Christlichen Gewerkschaft Deutschland (CGD).Fazit: Arbeitnehmer ,die Arbeitsbedingungen über Tarifverträge dieser Gewerkschaften geregelt bekommen haben,sollten prüfen laßen,ob sie weitergehende Ansprüche haben.BAG 05.10.2010 -1ABR 88/09


Mitteilung in eigener Sache 1/2011

5.01.11 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Alexander Heinz zur Verleihung des zweiten Fachanwaltstitels Fachanwalt für Versicherungsrecht durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen


Vertretung als Sachgrund für Befristung

30.12.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

„Die Klägerin eine Justizangestellte hat einen befristeten Arbeitsvertrag.Der Arbeitgeber hat die Sachgrundbefristung „“Vertretungsfall““ bereits


Wiedereinstellungszusage

14.12.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Gibt ein Arbeitgeber dem ausscheidenden Arbeitnehmer eine Wiedereinstellungszusage kann dies ein “sonstiger” in § 14 abs.1 Nr.1-8 nicht genannter Sachgrund sein.Wird also der neu einzustellende Arbeitnehmer mit dem Sachgrund der möglichen Wiedereinstellung des ausscheidenden Mitarbeiters befristet eingstellt,so ist die Befristung wirksam. Fazit: Nach der Entscheidung des BAG kann man guten Mitarbeitern eine Wiedereinstellungszusage geben und die Ersatzanstellung mit wirksamen Sachgrund befristen. BAG vom 02.06.10- 7 AZR 136/09