Rot ist nicht braun-gold

2.08.17 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Friseure machen sich schadenersatzpflichtig, wenn sie trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche nicht den von der Kundin gewünschten Farbton erzielen. Zu dieser Feststellung gelangte das Landgericht Köln. Die Mitteilung wäre wohl nicht ganz so spektakulär, wenn es sich nicht um ein interantional tätiges Model gehandelt hätte. Nach zwei Beratungsterminen in einem Kölner Friseursalon entschied sich das klagende Model zur Haarfärbung in dem Ton braun-gold. Zeitgleich sollte mehrere Haarteile gefärbt werden. Leider konnte man im Frisuersalon nicht den gewünschten Farbton erzielen. Trotz eines sich unmittelbar anschließenden Versuches am gleichen Tag und eines weiteren am Folgetag blieben die Haare rot. Darüber hinaus wurden die Haare dauerhaft geschädigt. Die Kundin verlangte nun von der Inhaberin des Friseursalons Ersatz sämtliche Schäden , die ihr wegen der misslungenen Haarfärbung entstanden sind und noch entstehen werden. Ihre Haare seien nämlich durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigt und auch nicht mehr fähig, eine andere Farbe aufzunehmen. Als international tätiges Model seien ihr deswegen diverse Aufträge entgangen. Durch den Zustand ihres Haares sei sie auch seelisch sehr belastet, was zu einer stressbedingten Akne geführt habe. Die Forderung sei dem Grunde nach...

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Verbot von Kinderehen

11.07.17 - Rechtsanwältin Petra Rost

Der Bundesrat hat am 07.07.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 01.06.2017 gebilligt. Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Damit sollen Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat geschützt. Danach gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung ist nicht erforderlich. Die bisherige Möglichkeit, dass 16-Jährige unter bestimmten Voraussetzungen heiraten können wird abgeschafft. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, erfolgt die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die neuen Regelungen schließen auch im Ausland geschlossene Ehen ein. Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht das Gesetz Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor. Quelle: Pressemitteilung des BR v. 07.07.2017


Erhöht Weihnachtsgeld das Elterngeld?

30.06.17 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Die konkrete Berechnung des Elterngeldes war häufig mit Unsicherheiten verbunden und führte  in der instanzlichen Rechtsprechung zu unterschiedlichen Ergebnissen. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war immer der Begriff des durchschnittlichen Jahreseinkommens und welche einzelnen Lohnbestandteile hierin eingerechnet werden mussten. Gerade die jährlich gezahlten Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld beflammten die Diskussion. Die Berücksichtigung dieser Sonderzahlungen führte zu einem höheren Jahreseinkommen und folglich zu einem höheren Elterngeldanspruch. Das Bundessozialgericht hat die obige Frage nunmehr allerdings zu Lasten der Eltern entschieden.  „Das Elterngeld bemisst sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Durchschnitt des laufenden, in der Regel monatlich zufließenden Lohns im Bemessungszeitraum. Üblicherweise sind damit die laufenden Löhne in den zwölf Kalendermonaten vor dem Geburtsmonat des Kindes Grundlage der Berechnung. Nicht zu diesem laufenden Arbeitseinkommen gehören Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, welches im Bemessungszeitraum jeweils nur einmal gewährt wird. Sie zählen zu den für die Bemessung des Elterngeldes unmaßgeblichen, lohnsteuerlich als sonstige Bezüge behandelten Einnahmen. Eine Zuordnung zum laufenden Lohn folgt nicht daraus, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Teile des Gesamtjahreslohns zu berechnen sind. Auch dass sie in gleicher Höhe wie regelmäßiger Monatslohn gezahlt werden, begründet...

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Gelegenheitsursachen reichen aus

28.06.17 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

In der privaten Unfallversicherung muss der Versicherer auch dann für die Unfallfolgen ein-stehen, wenn sie bereits vor dem Unfall angelegt waren und durch diesen verschlimmert werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2016, 12 U 97/16). Der 62-jährige Kläger stürzte auf seine rechte Schulter und erlitt eine Komplettruptur der Rotatorenmanschette. Der Versicherung bestritt die Unfallkausalität und verwies auf die degenerative Vorschädigung der Schulter. Das Gericht entschied, dass der Kläger die unfallbedingte Invalidität nachgewiesen hat. Tre-ten Beeinträchtigung erstmals nach einem Unfall auf, sei zu vermuten, dass der Unfall (mit) ursächlich ist. Etwas anderes gelte nur, wenn ausnahmsweise festgestellt würde, dass der Versicherte ohne den Unfall an denselben Beschwerden leiden würde.In der privaten Unfallversicherung ist also entscheidend, ob erst der Unfall dazu führte, dass zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auftraten. Eine gesundheitliche Vorschädigung ist bei der Höhe des Anspruchs zu berücksichtigen. Hier ist jedoch lediglich eine bestehende Vorinvalidität abzuziehen. Alterstypische Zustände wie allgemeine Verschleißerkrankungen mindern die Verpflichtung des Versicherers nicht. zum Urteil des OLG Karlsruhe


250.000 EUR Schmerzensgeld für Geburtsschaden

21.06.17 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Kind ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 Euro zugesprochen, das 2007 nach einer aufgrund grober ärztlicher Behandlungsfehler verspätet durchgeführten Sectio (Kaiserschnitt) mit schweren hypoxischen Hirnschäden geboren wurde und deswegen dauerhaft unter schweren Entwicklungsstörungen zu leiden hat (Urteil vom 04.04.2017, Az.: 26 U 88/16). Der heute neun Jahre alte Kläger wurde im Oktober 2007 im beklagten Krankenhaus unter geburtshilflicher Betreuung zweier mitverklagter Ärzte geboren. Nach einem mehrstündigen Aufenthalt im Kreißsaal, in dem die Kindesmutter und das ungeborene Kind zeitweise durch eine Cardiotocographie (CTG) überwacht wurden, entschlossen sich die Ärzte zu einer Sectio (Kaiserschnitt). Der Kläger wurde mit einer Nabelschnurumschlingung entbunden und zeigte in seiner weiteren Entwicklung die Folgen einer hypoxischen Hirnschädigung. Er leidet heute an einer allgemeinen Entwicklungsstörung, die seinen Intellekt, seine Sprache und seine motorischen Fähigkeiten dauerhaft einschränkt, außerdem an einer Epilepsie. Vertreten durch seine Eltern nahm das Kind das Krankenhaus und die beiden beteiligten Ärzte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld erfolgreich in Anspruch. Das bereits vom Landgericht zuerkannte Schmerzensgeld von 175.000 Euro hat der sachverständig beratene 26. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm nun auf 250.000 Euro...

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Schluß mit Mogelpackungen

14.06.17 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Hersteller pflanzlicher Lebensmittel dürfen ab sofort Ihre Produkte nicht mehr missverständlich oder falsch deklarieren. Das hat heute der Eurpäische Gerictshof entschieden. Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht Milch, Rahm, Käse, Butter oder Joghurt heißen. Derartige Bezeichnungen sind ausschießlich den herkömmlichen tierischen Produkten vorbehalten. Nach Auffassung des EuGH können die vorgenannten Bezeichnungen nicht rechtmäßig verwendet werden, um ein rein pflanzliches Produkt zu bezeichnen. Die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze, wie die von TofuTown verwendeten, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produktes hinweisen, habe keine Auswirkungen auf dieses Verbot. Die Hersteller müssen nun für zutreffende Bezeichnungen sorgen.  


Lohngleichheit bald da?

19.05.17 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das Entgelttransparenzgesetz ist ab dem 01.06.17 Gesetzeslage .Nachdem der Bundestag das Gesetz im Januar 2017 verabschiedete,stimmte am 12.05.2017 auch der Bundesrat zu .In Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern ohne Betriebsrat hat der Arbeitnehmer gemäß § 10  des Gesetzes einen individuellen Auskunftsanspruch. Der Arbeitgeber muß dann Auskunft erteilen, über die Einkünfte von 6 Vergleichsarbeitnehmern.In tarifgebundenenen Betrieben mit einem Betriebsrat besteht der Auskunftsanspruch für den Betriebsrat. Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer, der seinen Auskunftsanpruch geltend macht, nicht maßregeln .Dies ist in § 9 des Gesetzes ausdrücklich geregelt. Fazit: Es wird spannend rund um den Lohn.


Akuter Handlungsbedarf für Unternehmen aus dem E-Commerce

17.05.17 - Rechtsanwältin Susan Wittig

Online-Handel und Online-Streitbeilegung (OS) – Schon 24.000 Verbraucher nutzten die neue europäische Plattform im ersten Jahr. Mit dem Inkrafttreten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes zum 01.04.2016 wurden insbesondere für Online-Händler, aber auch für andere Unternehmen, die Online-Dienstleistungen anbieten, Informationspflichten im Zusammenhang mit einer alternativen, außergerichtlichen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten festgesetzt. Seit dem 01.02.2017 sind diese verpflichtend. Verbraucher können nun bei Streitigkeiten – etwa über Mängel von Produkten oder Dienstleistungen – in einem einfachen, unbürokratischen und für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren versuchen, eine Schlichtung zu erreichen. Die Schlichtung soll dann zügig zu einer einvernehmlichen Lösung führen und den Beteiligten den Weg zu den Gerichten ersparen. Unternehmer sind verpflichtet, einen Link zur Online-Streitbeilegung-Plattform auf ihren Webseiten (Impressum) zu platzieren. Diese starre Verpflichtung gilt völlig unabhängig davon, ob für den betroffenen Unternehmer ein Schlichtungsverfahren überhaupt in Betracht kommt. Der Unternehmer ist zudem zur Angabe seiner E-Mail-Adresse verpflichtet.Der Unternehmer hat die Verbraucher davon in Kenntnis zu setzen, ob und inwieweit er bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, und – sofern dies zutrifft – auf die zuständige Stelle unter Angabe von Anschrift und Webseite hinzuweisen sowie die...

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Kein Anschluss unter diese Nummer

12.05.17 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Das Informationsfreiheitsgesetz soll die Transparenz der Behörden fördern. Besonders interessant scheinen hier für einige Bürger die internen Telefonlisten zu sein, in denen diue Durchwahlen der Mitarbeiter gespeichert sind.  Mit einem solchen Antrag musste sich das Bundesverwaltungsgericht befassen, weil die Jobcenter den Kunden gegenüber relativ kontaktunfreudig sind. Da Angebot fast aller Jobcenter zur telefonischen Kontaktaufnahme beschränkt sich im wesentlichen auf eine Servicehotlien, die aber erfahrungsgemäß nicht immer dem Anliegen des Anrufers Rechnung trägt. Die Leipziger Richter bestätigten die Auffassung der Vorinstanz, das man Jobcenter nicht zwingen kann, die Telefonnumern der Mitarbeiter preis zu geben. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Geschützt wird u.a. die Funktionsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen. Dabei geht es um die Erfüllung der einer staatlichen Einrichtung jeweils zugewiesenen Aufgaben, die ihrerseits von geordneten verwaltungsinternen Abläufen abhängt. Wer ständig von seinen Kunden angerufen wird, kann halt keine Bescheide erlassen. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.10.2016 – 7 C 20/15


Essig und Salz

10.05.17 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Nach wohl einhelliger Auffassung der Verwaltungsbehörden und Landwirtschaftskammern darf niemand zur Unkrautvernichtung das als Haushaltsmittel altbewährte Essig-Salz-Gemisch einsetzen. Wer das in der Vergangenheit dennoch tat und erwischt wurde, musste mit Bußgeldern oder amtlichen Verboten rechnen. Eine offenbare Missinterpretation des Pflanzenschutzgesetzes. So zumindest die Feststellung des Oberlandesgerichts Oldenburg in einem aktuellen Urteil.  Gesetzlich verboten ist nämlich nur der Einsatz nicht behördlich zugelassener Substanzen oder Gemische, die objektiv und allein der Unkrautvernichtung dienen. Das ist aber bei Essig und Salz – was wenig überraschend ist – nicht der Fall.  (Haushalts-)Essig und (Koch-)Salz sind Lebensmittel.  Allzu aufmerksamen aber stets aus der Anonymität heraus agierenden Nachbarn dürfte damit wohl für die Zukunft ein wenig Schreibarbeit erspart bleiben 😉 zur Pressemitteilung des OLG Oldenburg