BGH: Vermögen aus Riester-Rente ist unpfändbar!

20.11.17 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das in einem Riester-Vertrag angesparte Guthaben nicht pfändbar ist, wenn die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich mit der Zulage gefördert werden und den Höchstbetrag nicht übersteigen. Es gehört dann auch nicht zur Insolvenzmasse. Ausreichend für die Unpfändbarkeit ist, wenn der Altersvorsorgevertrag im Zeitpunkt der Pfändung förderfähig war, der Schuldner bereits einen Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt hatte und die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vorlagen. Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 16. November 2017 zu Az. IX ZR 21/17


Zur Unternehmereigenschaft eines Kommanditisten als Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft im unfallrechtlichen Sinne

13.11.17 - Rechtsanwältin Susan Wittig

BGH, Beschluss vom 19.09.2017, VI ZR 497/16: Der Kommanditist, der zugleich Geschäftsführer der Komplementär-GmbH ist, trägt nicht das Unternehmerrisiko, da seine Haftung gem. § 171 HGB auf die Höhe der Einlage beschränkt und nach Leistung der Einlage ausgeschlossen ist. Die GmbH & Co. KG ist als rechtsfähige Personengesellschaft gem. § 161 Abs. 2, § 124 Abs. 1 HGB Unternehmer im unfallrechtlichen Sinne.   


Fahrverbot – Plötzlicher Harndrang und Geschwindigkeitsüberschreitung

10.11.17 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Gegenstand eines Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm war, ob plötzlicher Harndrang und der damit im vorliegenden Fall einhergehenden Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem Fahrverbot führen kann. Im vorliegenden Fall trug der Betroffene nämlich vor, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung nur deshalb zustande kam, weil er aufgrund einer Prostataoperation nur eingeschränkt seinen Harn zurückhalten könne. Das Fahrverbot sei nicht gerechtfertigt. Das Amtsgericht Paderborn beließ es bei der verhängten Geldbuße von 80,00 EUR und dem angeordneten Regelfahrverbot. Nunmehr hob das Oberlandesgericht Hamm das Urteil wegen eingelegter Rechtsbeschwerde auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht zurück. „Es sei in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein sehr starker Drang zur Verrichtung der Notdurft, der durch eine besondere körperliche Disposition des Betroffenen bedingt und der ursächlich für die Geschwindigkeitsüberschreitung sei, einen Grund darstellen könne, vom Regelfahrverbot abzusehen. Dies sei aber keineswegs der Normalfall. Der bloße Umstand einer bestimmten körperlichen Disposition reiche insoweit noch nicht, andernfalls erhalte der betroffene Personenkreis gleichsam einen „Freibrief“ für pflichtwidriges Verhalten im Straßenverkehr“. Ob die durch eine Blasenschwäche hervorgerufene Situation ausnahmsweise ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigt, hat der Bußgeldrichter im Einzelfall festzustellen. Er...

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BGH zum Kündigungsrecht bei Unfallversicherungen

3.11.17 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Das Kündigungsrecht bei der Unfallversicherung beginnt mit der ersten Leistung. Eine Regelung in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen besagt, dass der Vertrag durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer gekündigt werden kann, wenn der Versicherer eine Leistung erbracht hat. In einem aktuellen Urteil stellt der Bundesgerichtshof klar, dass damit die erste Leistung des Versicherers gemeint ist. Die Kündigungsfrist startet danach nicht bei jeder Leistung neu. In dem zugrunde liegenden Fall nimmt der Kläger die Unfallversicherung auf Leistungen wegen zweier Unfälle seiner mitversicherten und zwischenzeitlich verstorbenen Ehefrau in Anspruch. Nach dem ersten Unfall der Ehefrau im April 2008 leistete die Unfallversicherung. Mehr als einen Monat später kündigte sie sodann den Versicherungsvertrag. Dabei hielt sie sie Kündigungsfrist von einem Monat nach Leistungserbringung nicht ein. Im Oktober 2009 sowie im März 2010 verunfallte die Frau erneut. Der Kläger machte aufgrund dieser Unfälle weitere Leistungen geltend, welche die Versicherung aufgrund ihrer Kündigung jedoch nicht erbringen wollte. Dieser Fall war nun vom BGH zu entscheiden. Dieser hielt die Kündigung für unwirksam, da die Kündigungsfrist von einem Monat nicht gewahrt sei. Das Kündigungsrecht entstehe laut den AUB 2000, wenn...

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Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall

2.11.17 - Rechtsanwältin Petra Rost

Bei einem Auffahrunfall trifft den Vorausfahrenden die volle Haftung, wenn er grundlos sein Fahrzeug scharf abbremst, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu disziplinieren. Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist durch den so provozierten Auffahrunfall widerlegt. So entschied das AG Solingen, Urteil vom 06.01.2017 – 13 C 427/15 Erscheinungsdatum: 02.11.2017 Quelle: juris Logo


Konkurrenztätigkeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

30.10.17 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Der Arbeitnehmer war in einem Unternehmen der Telekommunikationsbranche als leitender Angestellter und Prokurist tätig.Daneben war er zu 50 Prozent beteiligt an einem Konkurrenzunternehmen.Dieses Unternehmen führte auch Aufträge für die Firma des Arbeitgebers aus. Nachdem der Arbeitgeber von der Beteiligung Kenntnis nahm, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Kündigung sei rechtens befand das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Fazit:Die Regelung des Wettbewerbsverbotes nach § 60 HGB wurde konsequent angewendet. LArbG Schleswig-Holstein vom 12.04.2017  , 3 Sa 202/16


Gebrauchtwagenkauf – zur Formulierung „Gekauft wie gesehen“

25.10.17 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Für einen Gebrauchtwagenkauf werden häufig vorformulierte Kaufverträge benutzt, welche bestimmte Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ beinhalten, um die Haftung für Mängel am Kraftfahrzeug auszuschließen. Leider sind sich die Beteiligten meist weder über die genaue Bedeutung dieser Formulierungen, noch über deren Rechtsfolge im Klaren. In vorliegender Entscheidung hat sich das OLG Oldenburg damit auseinandergesetzt, was diese Klausel im Einzelfall bedeuten kann. Was war geschehen? Käufer und Verkäufer schlossen einen privaten Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug. Nach einiger Zeit stellte der Käufer erhebliche Vorschäden am Fahrzeug fest und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der Verkäufer bestritt einen Vorschaden. Des Weiteren verwies der Verkäufer auf die Vertragsformulierung „gekauft wie gesehen“, womit Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen wären. Nachdem es zu keiner Einigung kam, klagte der Käufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 9 U 29/17) bestätigte das vorinstanzliche Urteil des Landgerichts Aurich und gab dem Käufer recht. Nach den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen habe der Wagen einen erheblichen, nicht vollständig und fachgerecht beseitigten Unfallschaden. Beide Kotflügel wiesen Spachtelarbeiten und eine Neulackierung auf. Die Formulierung „gekauft wie gesehen“ schließe einen Gewährleistungsanspruch des Käufers nicht aus. Diese...

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Auch Bewährungsstrafen können zum Verlust des Beamtenstatus führen

23.10.17 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Beamte sind unkündbar. Das für Beamte geltend Recht sieht jedoch vor, dass diese aus dem Dienstverhältnis zwingend zu entfernen sind, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 12 Monaten verurteilt werden. Der Rauswurf kann wie die jüngste Entscheidung des OVG Weimar zeigt auch bei milderen Bestrafungen drohen, wenn die Schwere der außerdienstlichen Verfehlung eines besonderes Gewischt hat. Der Beamte wurde wegen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften in zwei tatmehrheitlichen Fällen, hierbei in einem Fall in 63 und in einem weiteren Fall in sieben tateinheitlichen Fällen, in Tatmehrheit mit Besitz kinderpornographischer Schriften in vier tatmehrheitlichen Fällen, hierbei in zwei Fällen jeweils in fünf tateinheitlichen Fällen, in einem Fall in sechs tateinheitlichen Fällen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ihm wurde aufgegeben, binnen zwölf Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung einen Betrag in Höhe von 3.000,00 EUR an den Deutschen Kinderschutzbund zu zahlen. Die Richter werteten diese Verhalten als besonders verwerflich, so dass das Vertrauen in das Ansehen des Beamtentums in einem besonderen Maße beeinträchtigt ist.  zur Entscheidung des Thüringer OVG vom...

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Dieselgate – muss der Rechtsschutzversicherer die Kosten übernehmen?

20.10.17 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

In einem aktuellen Hinweisbeschluss vom 21. September 2017 hat das OLG Düsseldorf (Az.: 4 U 87/17) ausgeführt, dass der beklagte Rechtsschutzversicherer zur Kostendeckung einer Klage gegen die Volkswagen AG verpflichtet ist. Das Gericht sieht für das beabsichtigte Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten, da bereits mehrere Landgerichte erstinstanzlich Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG wegen des Inverkehrbringens von Dieselfahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware bejaht haben und eine obergerichtliche oder höchstrichterliche Klärung noch aussteht. Das Verfahren vor dem OLG Düsseldorf ist zwar noch nicht rechtskräftig, wegen der Aktualität wollten wir allerdings bereits jetzt informieren. zum Beschluss OLG Düsseldorf – 4 U 87/17


Auch Makler müssen Angaben zum Energieverbrauch machen

6.10.17 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Bislang richteten sich die Mitteilungspflichten zum Energieverbauch vorrangig an Vermieter und Verkäufer. Wie der Bundesgerichtshof nunmehr in drei Verfahren wie in den Vorinstanzen entschieden hat, müssen auch Immobilienmakler die entsprechenden Informationen in Anzeigen bereithalten. Das gilt natürlich nur, soweit bereits ein Energeiausweis vorliegt. Zu den wesentlichen Informationen, die angeführt werden müssen, rechnen die Art des Energieausweises, der wesentliche Energieträger, das Baujahr des Wohngebäudes, die Energieeffizienzklasse und der Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs. Natürlich haben in einem Energieausweis angegebene schlechte Werte einen Einfluss auf die Vermiet- oder Verkaufbarkeit. Dennoch ist es keine gute Idee, dass Vorhandensein eines Energieausweises wahrheitswidrig zu verneinen. In einem Verfahren hat der Bundesgerichthof die Sache zur Nachholung einer Beweisaufnahme zurückverwiesen, ob der Energieausweis tatsächlich vorlag.  zur Pressemitteilung des Bundsgerichtshofs