Was dazuverdienen ? Eine Kündigung wegen Streites über den Umfang einer Nebentätigkeit
14.09.17 - Rechtsanwalt Thomas FickHat der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit erlaubt, muss er vor einer Kündigung wegen des Umfanges der Nebentätigkeit den Arbeitnehmer unbedingt erst abmahnen.So sah es jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer aktuellen Entscheidung.Der Arbeitgeber hatte argumentiert, die Klägerin hätte in zu großem Umfange seine Ressoucen genutzt und damit die fristlose Kündigung begründet. Fazit : Selbst bei einer genehmigten Nebentätigkeit kann es zu Problemen kommen. LArbG Düsseldorf vom 26.06.2017, 4 Sa 869/16
Dashcam-Bilder dürfen im Zivilprozess verwendet werden
14.09.17 - Rechtsanwältin Petra RostDas OLG Nürnberg hat entschieden, das Bilder von Armaturenbrett-Kameras, sogenannten Dashcams, zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess verwendet werden dürfen. Durch die Aufzeichnung werde nicht in die Intims- oder Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer eingegriffen. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Nürnberg in einem jetzt veröffentlichten Hinweisbeschluss vom 10.08.2017, mit dem es ein Urteil des Landgerichts Regensburg bestätigte (Az.: 13 U 851/17).
Bierwandern ist kein Betriebssport
4.09.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykTeilnehmer einer Wanderung von Bierstation zu Bierstation, die von einem Sportverein als Großveranstaltung organisiert wird, sind bei Unfällen nicht gesetzlich unfallversichert, auch wenn das eigene Unternehmen die Teilnahme bezahlt und die Pflicht zum Tragen der betrieblichen Kleidung besteht. Nach Auffassung des Landessozialgerichts Darmstadt stehen Unfälle im Rahmen betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltungen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gelte aber nur, wenn der Arbeitgeber die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung durchführe oder durchführen lasse und die Teilnahme allen Beschäftigen offensteht. Die Veranstaltung muss die Zusammengehörigkeit der Beschäftigten untereinander fördern, was nicht der Fall sei, wenn Freizeit, Unterhaltung, Erholung oder sportliche bzw. kulturelle Interessen im Vordergrund stehen. Abzustellen sei auf den äußeren Schein und der sprach vorliegend für die bloße Teilnahme weniger Unternehmensangehöriger an einer für jedermann zugänglichen Großveranstaltung. Anders hätte es sicherlich ausgesehen, wenn auch die Arbeitgeber selbst als „Betriebsausflug“ mit an der Veranstaltung als Gruppe teilgenommen hätten. zur Pressemitteilung des LSG Darmstadt vom 30. August 2017
Radwegnutzung in falscher Richtung
1.09.17 - Rechtsanwalt Alexander HeinzKollidiert ein Radfahrer, der einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung befährt, mit einem wartepflichtigen Pkw, ist eine Eigenhaftung des Radfahrers von 1/3 gerechtfertigt. Dies hat das OLG Hamm mit Urteil vom 04.08.2017 (Az.: 9 U 173/16) entschieden. Durch das Befahren des kombinierten Geh- und Radweg entgegen der Fahrtrichtung verliert der Radfahrer zwar nicht das Vorfahrtsrecht. Die verbotswidrige Nutzung führt jedoch zu einem Mitverschulden, welches das Gericht im konkreten Fall mit 33 % wertete. zur Pressemitteilung beim OLG Hamm
Ärztliche Dokumentation muss lesbar sein!
25.08.17 - Rechtsanwältin Petra RostDas Sozialgericht Stuttgart hat am 14.09.2016 (Aktenzeichen: S 24 KA 235/14 Quelle: juris Logo) entschieden: „Die handschriftliche Dokumentation eines Arztes muss entzifferbar sein.“ Die vom Vertragsarzt nach § 57 Bundesmantelvertrag-Ärzte vorzunehmende Dokumentation seiner ärztlichen Leistungen muss vollständig, in sich widerspruchsfrei und lesbar sein. Eine völlig unleserliche Handschrift – nach Angabe des Klägers eine geradezu typische „Doktorschrift“ – genüge diesen hohen Anforderungen nicht, so das Sozialgericht. Die beklagte Kassenärztliche Vereinigung kürzte die vom Kläger, einem HNO-Arzt, gestellten Honorarabrechnungen für mehrere Quartale im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nach § 106a SGB V a.F., da sie seine handschriftliche Dokumentation nicht lesen und so nicht überprüfen konnte, ob der Inhalt der vom Kläger abgerechneten Gebührenziffern vollständig erbracht worden war. Das SG Stuttgart hat die dagegen gerichtete Klage abgewiesen. Nach Auffassung des Sozialgerichts ist auch dem Gericht nicht einmal unter Zuhilfenahme einer vom Kläger später erstellten maschinenschriftlichen Abschrift eine ansatzweise Entzifferung der Handschrift möglich. Da im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit die Dokumentation Voraussetzung für die Nachprüfung korrekter Diagnostik, Therapie und Abrechnung sei, berechtige eine fehlende oder unvollständige Dokumentation zur sachlich-rechnerischen Berichtigung durch die Beklagte. Quelle:...
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Pflicht des stillen Gesellschafters zur Weitererbringung seiner Rateneinlage nach Auflösung der Gesellschaft
23.08.17 - Rechtsanwältin Susan WittigMit Urteil vom 16.05.2017 hat der BGH, Az.: II ZR 284/15, entschieden: Kommt der ratenweise zu erbringenden Einlage eines atypisch stillen Gesellschafters einer mehrgliedrigen Publikumsgesellschaft nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen Eigenkapitalcharakter zu, ist der stille Gesellschafter bei Beendigung der Gesellschaft zur Zahlung seiner noch nicht erbrachten Einlageraten einschließlich der im Beendigungszeitpunkt noch nicht fälligen Raten jedenfalls zu den vertraglichen Fälligkeitsterminen verpflichtet, soweit seine Einlage zur Befriedigung der Gläubiger des Geschäftsinhabers benötigt wird. Die Pflicht zur Erbringung der Gesamteinlage kann entfallen, wenn der Gesellschafter erfolgreich bestreitet, dass die Einlage zur Befriedigung der Gläubiger des Geschäftsinhabers benötigt wird.
Lkw Fahrer ohne Lkw sozialversicherungspflichtig
18.08.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykSowohl freischaffende Lkw Fahrer ohne eigenen Lkw als auch deren Auftraggeber müssen nach einer aktuellen Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart zukünfitg aufpassen. Letztlich folgte das Gericht den Argumenten der Sozialversicherungsstelle. Besonderes Augenmerk sollte in solchen Konstellationen auf die näheren Umstände gelegt werden. Hat der selbständige Fahrer nämlich keinen eigenen Lkw und nutzt den vom Auftraggeber zur Verfüung gestellten, liegt nämlich eine abhängige Beschäftigung vor. Der Lkw-Fahrer nutzt keine eigenen Betriebsmittel und trägt folglich auch kein typisches Unternehmerrisiko wie Ein-Personen-Fuhrunternehmen. Als Unternehmer selbständig tätig ist man nur, wenn man neben seiner Arbeitskraft zugleich einen nennenswerten Einsatz an Sachmitteln anbietet. Beschränkt sich der Einsatz auf die reine Arbeitskraft, wie dies jeder abhängig Beschäftigte tue, liegt keine Selbständigkeit vor. Folge ist die Sozialversicherungsplficht. Es drohen erhebeliche Nachforderungen im unteren 5-stelligen Bereich gegenüber dem Auftraggeber bis zu vier Jahre rückwirkend.
Abschleppkosten zur Heimatwerkstatt
17.08.17 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDer Geschädigte darf bei einem Haftpflichtschaden sein fahrunfähig gewordenes Fahrzeug auf Kosten des Schädigers in seine ca. 120 km entfernte Werkstatt schleppen lassen, wenn er sie bisher bei allen Wartungen und Reparaturen an diesem Fahrzeug aufgesucht hat. So entschied zumindest das AG Rosenheim am 12.05.2017 (Az.: 8 C 90/17). zum Urteil
Neues zur Statusfeststellung – Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter
15.08.17 - Rechtsanwalt Thomas FickSeit dem 01.04.2017 steht nun im Gesetz in § 611a BGB, was ein Arbeitnehmer ist .Zwar wurden die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien weitgehend übernommen, aber trotzdem gibt es für diese wichtige Frage nun endlich eine Legaldefinition.Die gesetzliche Regeung sieht 6 Voraussetzungen vor, die für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung sprechen. Fazit: Eine Prüfung im Einzelfall lohnt sich.Noch immer sind viele externe Dienstleister bei genauer Betrachtung eigentlich Arbeitnehmer.
Vorsätzliche Vermögensschädigung reicht dem ArbG Nordhausen für fristlose Kündigung
11.08.17 - Rechtsanwalt Thomas FickDas Arbeitsgericht Nordhausen hatte sich unlängst mit der fristlosen Kündigung einer Frisörsalonleiterin zu befassen.Nach umfangreicher Beweisaufnahme stellte das Gericht fest,daß die Mitarbeiterin in einem Fall einen höheren Betrag von der Kundin abkassierte,als sie dann in die Kasse einlegte.Sie stornierte dabei beim Eingabevorgang 3 Kassenzeilen und legte dann nur den niedrigeren Wert in die Kasse ein .In einem weiteren Fall fertigte sie nach einer behaupteten Reklamation einer Haarverlängerung einen Auszahlungsbeleg.Die Kundin hatte die Haarverlängerung aber gar nicht reklamiert und auch den Betrag von 275 Euro nicht erhalten. Wegen dieser gravierenden Verstöße sei auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich gewesen. ArbG Nordhausen vom 20.01.2017 4 Ca 1/15 – noch nicht rechtskräftig