Abfindungsanspruch des aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ausgeschiedenen
29.08.16 - Rechtsanwältin Susan WittigLeitsatzentscheidung des BGH, Urteil vom 12.07.2016, Az.: II ZR 74/14 Der Abfindungsanspruch des aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Ausgeschiedenen richtet sich umfassend gegen die Gesellschaft. Für einen von dem Abfindungsanspruch zu trennenden Ausgleichsanspruch gegen die in der Gesellschaft verbliebenen Gesellschafter ist kein Raum. Der Kläger war Gesellschafter einer in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geführten Anwaltssozietät. Er schied durch ordentliche Kündigung zum 31. Dezember 2011 aus der Gesellschaft aus, die gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags von den beiden verbliebenen Gesellschaftern F. und K. fortgesetzt wird. Der Gesellschaftsvertrag enthält keine Regelung zur Abfindung eines durch Kündigung ausgeschiedenen Gesellschafters. Der Kläger machte nach einvernehmlicher Aufteilung des Inventars und der Mandate unter anderem geltend, dass noch die Kapitalkonten der Gesellschafter auszugleichen seien, was insbesondere deshalb erforderlich sei, weil der Gesellschafter K. in der Vergangenheit übermäßig hohe Beträge entnommen habe. Mit der von ihm erhobenen Stufenklage begehrte der Kläger die Errechnung und Auszahlung seiner (weitergehenden) Abfindung, wobei er die Erstellung einer Abfindungsbilanz in erster Linie unter Aussparung des bereits aufgeteilten Mandantenstamms und Inventars beanspruchte, hilfsweise unter umfassender Berücksichtigung der gesellschaftlichen Vermögenswerte....
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Schummeleien auf eBay können teuer werden
25.08.16 - Rechtsanwalt Alexander LamczykNach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs laufen Preistreiber auf der Internetplattform eBay Gefahr, für die Schummelei teuer einstehen zu müssen. Wer die eigenen Angebote entweder selbst oder von Dritten künstlich hochtreiben lässt, muss nach einer Aufedckung damit rechnen, dass das älteste gültige Gebot eines tatsächlichen Interessenten zählt. Wer sich dann weigert zu liefern oder die Sache anderweitig verkauft, muss als Schadensersatz den Marktwert abzüglich Kaufpreis zahlen. Im entschiedenen Fall stellte Verkäufer seinen Gebrauchtwagen zu dem Startpreis von 1,00 EUR auf eBay ein. Der spätere Kläger bot 1,50 EUR, wobei dann abwechselnd Verkäufer und Käufer bis 17.000,00 EUR boten. Das ganze kam raus, weshalb der Käufer den Wagen für 1,50 EUR haben wollte. Zu diesem Preis wollte der Schummler aber nicht und verkaufte das Fahrzeug anderweitig. So nicht, urteilen die Richter und verurteilten den Verkäufer zur Zahlung von 16.500,00 EUR. Das weitere Argument des sittenwidrig niedrigen Preises ließen die Richter zum wiederholten Mal nicht gelten. Wer teure Waren zum Startpreis von 1,00 EUR einstellt und keine Mindestpreise festlegt, trägt das Risiko des geringen Verkaufspreises selbst. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. August 2016...
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Audi-Manipulationssoftware
24.08.16 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDas LG Düsseldorf (Urteil vom 23.08.2016 – 6 O 413/15) hat entschieden, dass der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Audi A4 Avant keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises hat, wenn er dem Autohaus keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn das Autohaus von sich aus eine technische Nachbesserung angeboten hat. Dabei hat das Gericht es ausdrücklich offen gelassen, ob das Fahrzeug wegen einer solchen Software einen Mangel aufweist. Das Recht des Verkäufers zur Nacherfüllung sei vorliegend auch nicht wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels ausgeschlossen. Denn der Kaufvertrag sei im Jahr 2012 geschlossen worden und das Autohaus habe erst im September 2015 von der sogenannten Manipulationssoftware im Audi A 4 Avant gehört. Auch müsse sich das Autohaus als selbstständiger Audi-Vertragshändler nicht ein mögliches früheres Wissen der Audi AG zurechnen lassen. Der Autokäufer habe schließlich nicht vom Vertrag zurücktreten dürfen, weil die Nachbesserung der Motorsoftware einige Zeit dauere. Denn eine flächendeckende Rückrufaktion benötige Zeit, womit auch das Kraftfahrtbundesamt einverstanden sei. Gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden. Quelle: Pressemitteilung des LG Düsseldorf v. 23.08.2016
Wann gibt es „Geld zurück“ nach einer Fortbildung?
15.08.16 - Rechtsanwalt Thomas FickDas BAG verlangt für eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung eine genaue Kostentransparenz .Vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme müssen die wirtschaftlichen Vorteile und die genaue wirtschaftliche Belastung des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Ausscheiden exakt bekannt sein. Es gibt keine geltungserhaltende Reduktion der zu unbestimmten Klausel. BAG vom 23.01.07 9 AZR 482/06
Kündigung von Dating-Diensten durch BGH-Entscheidung erleichtert
8.08.16 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDer Bundesverband der Verbraucherzentralen ist gerichtlich gegen Kostenfallen bei Online-Partnerbörsen vorgegangen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Reine Onlinedienste dürfen nicht auf einer Kündigung per Brief bestehen, eine entsprechende E-Mail muss normalerweise ausreichen. Im aktuellen Fall ging es um das Portal Elitepartner. Nach den ursprünglich geltenden Geschäftsbedingungen mussten VIP- oder Premium-Mitglieder eine Kündigung des kostenpflichtigen Dienstes in „Schriftform“ mitteilen, also mit eigenhändiger Unterschrift, zu übermitteln per Post oder Fax. Die Kündigung durch eine einfache Mail war hingegen unzulässig denn in den Geschäftsbedingungen hieß es: „die elektronische Form ist ausgeschlossen“. Die Verbraucherzentrale wie auch der BGH sahen darin eine einseitige Benachteiligung der Kunden, weil die Partnervermittlung ansonsten komplett online abgewickelt werde, vom Vertragsschluss bis zur Abwicklung, der Kunde jedoch bei der Kündigung ein selbst unterschriebenes Schriftstück abschicken müsse. Urteil des BGH vom 14.07.2016 zu Az: III ZR 387/15
Mülltonnen an der Grundstücksgrenze sind hinzunehmen
5.08.16 - Rechtsanwalt Alexander LamczykEs besteht kein Anspruch des Nachbarn auf bauaufsichtliches Einschreiten durch die Baubehörde, wenn der Grundstücksnachbar zum Abstellen von Mülltonnen dort vorhandene Kfz-Stellplätze zweckenfremdet. Die landesgesetzlichen Vorschriften sind nicht nachbarschützend, sondern dienen einzig den Interessen des Straßenverkehrs. Unabhängig davon sind Mülltonnen trotz behaupteter Geruchsbelästigung nahe der Grundstücksgrenze sozialadäquat, weshalb der gewählte Standort hinzunehmen ist. Urteil des VG Neustadt vom 16. Juni 2016 – Az.: 4 K 11/16.NW
Online-Verkäufer haften auch für nicht selbst gemachte Angaben im Angebot
4.08.16 - Rechtsanwalt Alexander HeinzHändler, die ihre Produkte im Internet über Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace anbieten, haften auch für Angaben, die sie nicht selbst gemacht haben. Sie trifft eine „Überwachungs- und Prüfungspflicht“. Dies entschied der BGH am 03.03.2016 in zwei Verfahren (Az.: I ZR 110/15 und I ZR 140/14). In dem einen Fall stand neben einer Armbanduhr für 19,90 EUR als „unverbindliche Preisempfehlung“ durchgestrichen ein Preis von 39,90 EUR, dazu der Hinweis „Sie sparen: EUR 20,00 (50%)“. Diese Angabe macht nicht der Verkäufer, sondern Amazon. Tatsächlich war die Uhr zu dem Zeitpunkt ein Auslaufmodell und wurde in den Preislisten des Fachhandels nicht mehr geführt. Ein Mitbewerber klagte daher. Der angebliche Herstellerpreis führe Verbraucher in die Irre. Der BGH sah den Verkäufer in der Pflicht. Ihm habe klar sein müssen, dass er auf der Plattform die Gestaltung seines Angebots nicht voll beherrschen könne. Eine regelmäßige Kontrolle könne daher erwartet werden. Ähnlich entschieden die Richter im Fall eines Händlers, dem ein unbekannter anderer Nutzer zu der angebotenen Computermaus einen falschen Markennamen dazugeschrieben hatte. Der Markeninhaber klagte erfolgreich.
Kosten für LASIK-OP von Privater Krankenversicherung auch bei geringfügiger Fehlsichtigkeit zu tragen!
29.07.16 - Rechtsanwältin Petra RostSo entschied das AG Schwabach mit Urteil vom 27.01.2016 – 2 C 1428/13 (Quelle: juris Logo) Der klagende Privatpatient erhielt mit der vorliegenden Entscheidung die Kostenerstattung für eine LASIK – OP beider Augen von seiner privaten Krankenversicherung in Höhe von 3.240 EUR zugesprochen. Diese hatte die Kostenübernahme, mit der Begründung abgelehnt, dass es sich nur um eine geringfügige Kurzsichtigkeit handele und hat ihn im Übrigen auf die kostengünstigere Versorgung mit Brille oder Kontaktlinsen verwiesen.
Risiko Falschparken
28.07.16 - Rechtsanwalt Alexander LamczykAutofahrer, die ihr Fahrzeug unberechtigter Weise auf privaten Grundstücken parken, dürfen vom Grundstückseigentümer sofort und auf Kosten des Falschparkers abgeschleppt werden. Wer sein Fahrzeug nämlich auf dem nicht der Öffentlichkeit gewidmeten Grundstück abstellt, verletzt dass Eigentum und den Besitz des Eigentümers. Hierin liegt eine verbotene Eigenmacht und ein teilweiser Besitzentzug. Anders als bspw. die Ordnungsämter ist der Eigentümer auch nicht an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden, weshalb er trotz möglicher Hinweiszettel auf eine Erreichbarkeit per Handy hinter der Windschutzscheiben keine Nachforschungen zu ihm unbekannten Fahrern unternehmen muss. Der Falschparker muss sich dann nicht nur auf die Suche nach seinem fahrzeug begeben, sondern auch die Kosten des Abschleppvorgangs tragen. Amtsgericht München, Urteil vom 15. Juli 2016 – Az.: 122 C 31597/15
Keine persönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern für Abfindungsansprüche bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft
20.07.16 - Rechtsanwältin Susan WittigBGH, Urteil vom 10.05.2016, II ZR 342/14 Leitsätze Die persönliche Haftung der Gesellschafter nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 24. Januar 2012 (II ZR 109/11, BGHZ 192, 236) entsteht weder bereits mit der Fassung des Einziehungsbeschlusses noch allein aufgrund des Umstands, dass die Gesellschaft später zum Zeitpunkt der Fälligkeit gemäß § 34 Abs. 3, § 30 Abs.1 GmbHG an der Zahlung der Abfindung gehindert ist oder sie unter Berufung auf dieses Hindernis verweigert. Die persönliche Haftung der Gesellschafter entsteht erst in dem Zeitpunkt, ab dem die Fortsetzung der Gesellschaft unter Verzicht auf Maßnahmen zur Befriedigung des Abfindungsanspruchs des ausgeschiedenen Gesellschafters als treuwidrig anzusehen ist. Liegen die Voraussetzungen für die Annahme eines treuwidrigen Verhaltens vor, so haften die Gesellschafter auch dann, wenn die Einziehung nicht gegen den Willen des betroffenen Gesellschafters, sondern mit seiner Zustimmung erfolgt. Eine Haftung der verbliebenen Gesellschafter entsteht grundsätzlich dann nicht zwingend, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abfindung oder danach über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Gesellschaft jedenfalls insolvenzreif ist und die Antragstellung nicht treuwidrig verzögert wird.