Sozialversicherungspflicht für Geschäftsführer mit Beteiligung von 49% am Stammkapital

13.06.16 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das Thüringer Landessozialgericht hob kürzlich eine Entscheidung des SozG Nordhausen auf zur Frage der Sozialversicheungspflicht einer Geschäftsführerin.Das Sozialgericht sah nach einer Gesamtbetrachtung keine Sozialversicheungspflicht, weil die Geschäftsführerin trotz ihrer Beteiligung von 49% am Stammkapital, die Geschicke der GmbH bestimmt.Das Landessozialgericht stellte dagegen nur auf die formalen Mehrheitsverhältnisse ab, obwohl die Geschäftsfürerin der GmbH ein nicht unerhebliches Darlehen gewährte und durch eine private Investition einen Umbau des Firmengrundstücks stemmte.Auch ein Vetorecht zugunsten der Minderheitsgesellschafterin für alle wichtigen Entscheidungen zur Geschäftsentwicklung ließ das Gericht nicht gelten. Fazit: Die vom BSG geforderte Gesamtbetrachtung verliert an Bedeutung, weil nur noch auf formale Mehrheitsverhältnisse geachtet wird. Thür.LSG vom 26.01.16 L 6 R 1289/12 noch nicht rechtskräftig


Bestechlichkeit und Bestechung in der Gesundheitswirtschaft – Neue Haftungsrisiken bei Kooperationsvereinbarungen

9.06.16 - Rechtsanwältin Susan Wittig

Der Deutsche Bundestag hat am 13.04.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Anlass des Gesetzes war eine Entscheidung des BGH im Jahr 2012, nach welcher die unlautere Beeinflussung des Verordnungsverhaltens von niedergelassenen Vertragsärzten nicht den strafrechtlichen Korruptionsdelikten unterfallen sollte. Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner Sitzung am 13.05.2016 gebilligt. Das Gesetz ist am 04.06.2016 in Kraft getreten. Die Regelungen der §§ 299a, 299b StGB sollen den fairen Wettbewerb in der Gesundheitswirtschaft und das Vertrauen des Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen schützen, indem Zuwendungen als Gegenleistung für die Verletzung berufsrechtlicher Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit unter Geld- oder Haftstrafen von bis zu drei bzw. fünf Jahren gestellt werden. Nicht zuletzt hat auch die Anordnung eines Berufsverbotes gem. § 70 StGB existenzielle Folgen. Im Zuge der Neuregelung sollten daher Vereinbarungen von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf den Prüfstand gestellt werden.


Vorsicht beim Chip Tuning!

6.06.16 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Leistungssteigerungen am Fahrzeug können den Versicherungsschutz gefährden, wenn hierüber der Fahrzeugversicherer nicht informiert wurde. Das Landgericht Bielefeld (8 O 40/14) hat am 08.06.2015 entschieden, dass der Kaskoversicherer vom Vertrag zurücktreten kann, falls im Antrag eine geringere Fahrzeugleistung angegeben wurde. Hierbei handelt es um einen erheblichen Gefahrumstand. Der Versicherer war damit nachträglich von seiner Zahlungsverpflichtung befreit.


80.000 EUR Schmerzensgeld für Fehlbehandlung beim Augenarzt

1.06.16 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat mit seiner Entscheidung vom 10.05.2016 (Az: 26 U 107/15, Quelle: juris Logo) einer jungen Frau 80.000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen, weil sie aufgrund augenärztlichem Behandlungsfehler einen wesentlichen Teil ihrer Sehfähigkeit verloren hat. Die Klägerin leidet an Diabetis mellitus und befand sich in regelmäßiger augenärztlicher Behandlung bei der Beklagten, einer niedergelassenen Augenärztin. Sie suchte die Beklagte mehrfach wegen fortschreitender Verschlechterung ihrer Sehleistung auf, ohne dass die Beklagte bis zur letzten Behandlung im Februar 2009 eine Augeninnendruckmessung veranlasste. Nach einer notfallmäßigen Aufnahme der Klägerin wegen eines erhöhten Augendrucks diagnostizierte die Augenklinik der städtischen Klinik in Bielefeld im März 2009 einen fortgeschrittenen sog. Grünen Star (dekompensiertes juveniles Glaumkom mit Kammerwinkeldysgenisie). In der Folgezeit musste sich die Klägerin operativen Eingriffen am rechten und linken Auge unterziehen, die jedoch eine hochgradige Verschlechterung ihrer Sehfähigkeit von zuvor noch über 60% auf Werte unterhalb von 30% nicht mehr verhindern konnten. Da die Klägerin deshalb auch zu Lebzeiten noch erblinden kann, wurde ihr ein Schmerzensgeld in o.g. Höhe zugesprochen.    


Grundsatzurteil des BAG zum Mindestlohn: Urlaubs- und Weihnachtsgeld anrechenbar. Aber: Auf die vertragliche Ausgestaltung kommt es an!

26.05.16 - Rechtsanwältin Susan Wittig

Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind auf den gesetzlichen Mindestlohn anzurechnen, wenn der Arbeitgeber sie über das ganze Jahr verteilt und vorbehaltlos und unwiderruflich monatlich jeweils ein Zwölftel zahlt. So das Bundesarbeitsgericht in seiner gestrigen Entscheidung vom 25.05.2016, Az.: 5 AZR 135/16. Die Anrechnung von Leistungen des Arbeitgebers in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien und Zulagen ist eine der elementarsten Fragen seit der Umsetzung des seit 1. Januar 2015 geltenden Mindestlohngesetzes. Danach können Zahlungen, die zumindest auch eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung sind, zum Nachteil des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Nicht anrechnungsfähig sollen Entgeltbestandteile sein, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt (Sonderleistungen für erbrachte oder zukünftige Betriebstreue) oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (z.B. bei Nachtarbeit) beruhen. Letztlich kommt es maßgeblich auf die vertragliche Formulierung und Ausgestaltung an.


Mietwagenunfall: Muss ich die Polizei rufen?

23.05.16 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Ein Italien-Urlauber hatte über einen Reiseveranstalter ein Auto gemietet. Am Tag der Rückreise bemerkte er, dass das geparkte Auto angefahren wurde und nun einen Heckschaden hat. Da die Unfallverursacherin ihre Daten am Fahrzeug hinterlassen hatte, meldete der Urlauber lediglich der Vermieterstation am Flughafen den Unfall und nannte dort die Daten der Verursacherin. Die Polizei rief er nicht, da er befürchtete, sonst seinen Rückflug zu verpassen. Laut den Vermittlungsbedingungen hätte er jedoch die Polizei einschalten müssen. Die Vermieterin nahm den Kontakt zur Unfallverursacherin auf und behielt die Kaution von 900,00 EUR ein. Nach seiner Rückkehr verlangte der Urlauber vom Reiseveranstalter die Erstattung der Kaution. Dies wurde mit Hinweis auf die eindeutige Regelung in den Vermittlungsbedingungen abgelehnt. Nachdem die Vermieterin nach Klageerhebung freiwillig die Kaution zurückzahlte, verlangte der Urlauber noch seine Rechtsanwaltskosten vom Reiseveranstalter. Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Die Richter waren ebenfalls der Meinung, dass der Urlauber die Polizei hätte informieren müssen. Dass der Kläger bei Verständigung der Polizei vor Ort möglicherweise seinen Rückflug verpasst hätte, sei unerheblich. Urteil des Amtsgerichts München vom 24.07.2015, Aktenzeichen 233 C 7550/15


Gemeinde hat Planungshoheit bei Kindergärten

20.05.16 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Gemeinden sind nach dem Thüringer Kindergartengesetz verpflichtet, Kinder ab dem ersten Lebensjahr zu betreuen und ein entsprechendes Betreuungsangebot vorzuhalten. Häufig übernehmen nicht die Gemeinden selbst dieses Aufgabe, sondern bedienen sich freier oder sonstiger Träger. Da diese dann von der Gemeinde nur dann finanziell unterstützt werden müssen, wenn sie im sog. Bedarfsplan aufgenommen wurden, der pro Kindergartenjahr die Bedarfsplanung der voraussichtlich erforderlichen Plätze enthält, entsteht häufig Streit von den Trägern über die Aufnahme. In Ergänzung der bisherigen Spruchpraxis zur Finanzierung einer Kindertagesstätte befasste sich das VG Meiningen nunmehr mit der Durchsetzbarkeit einer Aufnahme von Einrichtungen in den Bedarfsplan. Nach Auffassung der Richter hat ein privater Kindergartenträger keinen klagbaren Rechtsanspruch auf (erstmalige und/oder zusätzliche) Aufnahme in den Bedarfsplan. Dem Träger einer Kindertageseinrichtung steht ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung zu. Dem kommen die Gemeinden regelmäßig dadurch nach, dass sie alle notwendigen Daten erheben, den Bedarf ermitteln, die erforderlichen Anhörungen und die entsprechenden Abwägungen vornehmen. zum Urteil des VG Meiningen Az.: 8 K 40/14 Me  


Rücktrittsrecht wegen VW-Abgasskandal

18.05.16 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat am 12.05.2016 die Klage eines Autokäufers gegen ein Autohaus auf Rückabwicklung als derzeit unbegründet abgewiesen. Zwar liege mit der Manipulationssoftware ein Fahrzeugmangel vor, der im nach der Rechtsprechung des BGH maßgeblichen Zeitpunkt der Rücktrittserklärung angesichts der Ungewissheiten der Mangelbeseitigung auch erheblich sei. Die vor einem wirksamen Rücktritt des Käufers erforderliche angemessene Frist sei jedoch noch nicht abgelaufen. Vielmehr sei dem Käufer sei ein Zuwarten jedenfalls bis zum Ende des Jahres 2016 zuzumuten, nachdem der VW-Konzern ein Nachbesserungskonzept für diesen Zeitraum angekündigt hat. Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz)


Haftung des Tierarztes bei grobem Behandlungsfehler bejaht

13.05.16 - Rechtsanwältin Petra Rost

Der BGH hat am 10.05.2016 (Aktenzeichen: VI ZR 247/15 Quelle: juris Logo) entschieden dass auch ein Tierarzt bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers die Beweislast für die Kausalität trägt, wie es beim Humanmedizinier bereits gängige Rechtsprechungist. Die Klägerin, eine Pferdehalterin, hat den beklagten Tierarzt wegen fehlerhafter tierärztlicher Behandlung auf Schadensersatz in Anspruch. Nachdem dieser das Tier wegen einer Verletzung am rechten hinteren Bein behandelt hatte. Der Beklagte verschloss die Wunde, nahm aber keine weiteren Untersuchungen vor. Einige Tage später wurde eine Fraktur des verletzten Beines diagnostiziert. Die Operation der Fraktur gelang nicht, das Pferd wurde noch am selben Tag getötet. Das Pferd hatte durch den Tritt eines anderen Pferdes eine Fissur des Knochens erlitten, die sich zu einer vollständigen Fraktur entwickelt hatte. Bereits das OLG hatte den Tierarzt dem Grunde nach verurteilt, der Tierhalterin Schadensersatz wegen der fehlerhaften Behandlung ihres Pferdes zu zahlen. Der Tierarzt habe einen groben Behandlungsfehler in Form eines Befunderhebungsfehlers begangen. Er hätte erkennen müssen, dass die Möglichkeit einer Fissur bestand und dazu weitere Untersuchungen vornehmen müssen, die die Fissur bestätigt hätten. Ob der grobe Behandlungsfehler dafür ursächlich...

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Dauernachtschicht 30% Zuschlag?

9.05.16 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Bislang hielt die Rechtsprechung einen Zuschlag von 25% bzw. die Gewährung freier bezahlter Tage für einen angemessenen Ausgleich für Nachtarbeit gemäß §6 Abs.5 ArbZG.Erfolgt die Tätigkeit aber ausschließlich als Dauernachtschicht so ist wegen der besonderen Belastung auch ein Zuschlag von 30% gerechtfertigt.Die trifft aber nicht zu, bei lediglich nächtlichem Bereitschaftsdienst oder wenn nur teilweise volle Arbeitsleistung in den Nachtstunden erbracht wird. Fazit: Man sollte genau auf den Einzelfall schauen. BAG vom 09.12.2015 10 AZR 423/14