100.000 EUR Schmerzensgeld für nicht erkannten Hautkrebs

11.12.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat am 27.10.2015 durch Urteil (26 U 63/15) entschieden, dass einem Hautarzt, der aufgrund eines als grob zu bewertenden Behandlungsfehlers die Hautkrebserkrankung einer Patientin nicht rechtzeitig erkennt, eine bis zum Tod führende Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Patientin zuzurechnen sein kann mit der Folge, dass dies die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 100.000 Euro rechtfertigen kann. Die 1954 geborene Patientin suchte im August 2009 die Gemeinschaftspraxis der beklagten Hautärzte auf, um die Verfärbung eines Zehnnagels nach einer Stoßverletzung abklären zu lassen. Ein Nagelhämatom in Betracht ziehend veranlasste einer der Beklagten die Patientin, eine Nagelprobe einzureichen, die histologisch untersucht wurde. Nachdem die Untersuchung lediglich einen bakteriell infizierten Nagel ausgewiesen hatte und die Patientin hierüber von einem der Beklagten telefonisch in Kenntnis gesetzt worden war, unterblieb ihre weitere dermatologische Behandlung. Nachdem sich die Verfärbung des Zehnnagels im folgenden Jahr nicht zurückgebildet hatte, suchte die Patientin erneut einen Hautarzt auf. Dieser äußerte den Verdacht einer Krebserkrankung, die sich bei weiteren Untersuchungen bestätigte. Nach dem Befall von Lunge und Lymphknoten mit Metastasen erlag die Patientin im Dezember 2013 den Folgen ihrer Krebserkrankung. In...

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„Deutsch als Muttersprache“ in Stellenausschreibung diskriminierend?

7.12.15 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Ein aus Russland stammender Mann bewarb sich um eine befristete Stelle als Bürohilfe. Er verfügt über sehr gute Deutschkenntnisse und gab unter Fremdsprachen an, dass er fließend Deutsch spreche. Er erhielt keine Ablehnung, wurde nicht eingestellt und erfuhr später, dass ein anderer Bewerber angenommen wurde. Er sah in der Nichtberücksichtigung eine Diskriminierung wegen seiner ethnischen Herkunft und klagte auf eine Entschädigung. Das ArbG Frankfurt wies die Klage ab. Das Hess.Landesarbeitsgericht sprach dem Bewerber 2 Monatsgehälter als Entschädigung zu. Hess. Landesarbeitsgericht vom 15.06.2015 16 Sa 1619/14   Anmerkung: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Himbeeren drin oder nicht?

4.12.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Bereits im Juni 2015 hatte der Europäische Gerichtshof (Rechtssache C 195/14) entschieden, dass in Lebensmittelverpackungen, auf denen Himbeeren abgebildet sind, auch Himbeeren drin sein müssen. Nun hatte der Bundesgerichtshof (BGH) darüber zu entscheiden, wo genau die Grenze zur Irreführung der Verbraucher durch die Aufmachung der Verpackung liegt. In dem Rechtsstreit ging es um den Früchtetee „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ des Herstellers Teekanne. Auf der roten Teeverpackung waren neben dem Kinderbuch-Hasen Felix groß Himbeeren und eine Vanilleblüte abgebildet. Außerdem war der Hinweis gut sichtbar, dass in dem Tee „nur natürliche Zutaten“ sind. Im Tee fand man zwar unter anderem Hibiskus, Äpfel und Hagebutten, jedoch nicht einmal Spuren von echten Himbeeren und Vanille. Verpackungen dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass ein Lebensmittel eine Zutat hat, die gar nicht enthalten ist. So hat der BGH am 02.12.2015 entschieden. Es reicht nicht aus, wenn die Zutaten zwar genau aufgeführt seien, die Aufmachung der Verpackung aber den Käufer irreführen könne. Entscheidend ist der gesamte Eindruck der Verpackung. Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 02.12.2015, Az. I ZR 45/13


Rechtsfachwirt/in oder Rechtsanwaltsfachangestellte/r gesucht

30.11.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Wir suchen ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in als        Rechtsfachwirt/in bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte/n zur unbefristeten Anstellung in Vollzeit oder Teilzeit in unserer Kanzlei. Wir bieten Ihnen attraktive Arbeitsbedingungen in einem sehr guten Team. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: p.rost@fhr-anwaelte.de oder per Post an FHR-Rechtsanwälte, Thälmannstraße 4, 99974 Mühlhausen, Tel. 03601-85123 


Auch Verwaltungsrichter können „googeln“

30.11.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

,das belegt eine jüngste Entscheidung des VG Neustadt an der Weinstraße und führte dem Kläger dessen unvorteilhafte Prozessstrategie vor Augen.  Dem Kläger wurde behörderlicherseits die Fahrerlaubnis aufgrund von zwei positiven Urinproben auf Ampehtamine entzogen. Abgesehen davon, dass der Kläger im Verfahren durch unterschiedliche Erklärungsversuche für die positiv ausgefallenenen Urinproben nicht unbedingt für die Entscheidungsfindung des Gerichts zu seinen Gunsten beigetragen haben dürfte, so lieferte er am Ende selbst das entscheidende Argument für die Klageabweisung und die gerichtliche Bestätigung der Behördenentscheidung. Der Kläger wandte ein, dass die positiven Urinproben auf die Einnahme des Appetitzüglers „AN1“, auch bekannt unter dem Begriff „Amphetaminil“, zurückzuführen sind. Allerdings war diese Verteidiungsstrategie zu kurz gedacht. Die Richter fanden über eine Internetsuche relativ schnell heraus, dass der Appetitzügler im Handel nicht frei verkäuflich -also verschreibungspflichtig ist – und als Psychopharmakon seit längerem als Rausch- und Partydroge missbraucht wird. Aufgrund dieser recherchierten Erkenntnisse glaubte das Gericht dem Kläger nicht die arglose Einnahme eiens als harmlos dargestellten Appetitzüglers zum Abnehmen. Merke: Wer vor Gericht Behauptungen zur arglosen Einnahme doch relativ starker Wirkstoffe aufstellt, sollte vorher einkalkulieren, dass auch Richter...

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„Benzinklausel“ greift nicht bei Schäden durch Schweißbrenner

27.11.15 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Die Anwendung der sogenannten Benzinklausel setzt voraus, dass sich ein Gebrauchsrisiko des Fahrzeugs verwirklicht und zu einem Schaden geführt hat. Nach dem Urteil des OLG Hamm vom 02.10.2015, Az.: 20 U 139/14 ist dies jedoch nicht der Fall, wenn bei Reparaturarbeiten am Kfz mit einem Schweißgerät ein Brand entsteht. Denn dann verwirkliche sich regelmäßig das Gebrauchsrisiko des Schweißgeräts. Der Kläger führte an einem Pritschenwagen in einer Werkstatt mit Erlaubnis des Werkstattinhabers Arbeiten durch. Er wollte ein Loch am Fahrzeug mittels eines Schweißgerätes verschließen. Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang kam es zum Ausbruch eines Brandes. Es entstand ein erheblicher Schaden an den Räumlichkeiten der Werkstatt und darin befindlichen weiteren Gegenständen. Daher wurden Ansprüche gegen Kläger erhoben, der das Schadenereignis seinem privaten Haftpflichtversicherer, der Beklagten, meldete. Diese lehnte Versicherungsschutz unter Hinweis auf die sogenannte Benzinklausel ab. Hierbei handelt es sich um eine übliche Ausschlussklausel, wonach Schäden, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden nicht versichert sind. Für diese Schäden soll die Kfz-Haftpflichtversicherung einstehen. Erstinstanzlich wurde die Klage abgewiesen. Das Gericht meinte, dass nicht genau feststehe, wie es zum Brand gekommen sei. Jedenfalls...

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Vollstationäre Radiojodtherapie muss Krankenkasse zahlen

23.11.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das BSG hat am 17.11.2015 entschieden (Aktenzeichen: B 1 KR 18/15 R Quelle: juris), dass Krankenkassen vollstationäre Radiojodtherapien leisten müssen. Das Krankenhaus der Klägerin behandelte die an einer mehrknotigen Schilddrüsenvergrößerung leidende, bei der beklagten Krankenkasse Versicherte mit einer medizinisch erforderlichen Radiojodtherapie vollstationär, wie strahlenschutzrechtlich geboten. Die beklagte Krankenkasse lehnte eine Vergütung ab, da lediglich Strahlenschutz im Allgemeininteresse die vollstationäre Behandlung erzwinge. Das Sozialgericht hat die Beklagte zur Bezahlung verurteilt. Das BSG hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen. Nach Auffassung des BSG hat die Klägerin Anspruch auf 2836,39 Euro Vergütung. Die vollstationäre Behandlung der Versicherten sei im Rechtssinne aus allein medizinischen Gründen erforderlich gewesen. Hierfür genüge es, dass die Versicherte medizinisch dieser Therapie bedurfte und sie strahlenschutzrechtlich nur stationär erbracht werden darf. Quelle: Pressemitteilung des BSG Nr. 26/2015 v. 17.11.2015


Haftet der Dachdecker für mangelhafte Dachziegel?

18.11.15 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Mit dieser Frage hatte sich kürzlich das Landgericht Mühlhausen sowie das Oberlandesgericht in Jena zu befassen.Was war passiert? Der Dachdecker hatte das Dach des Klägers im Jahr 2006 mit neuen Ziegeln gedeckt.Im März 2013 bemerkte der Kläger Abplatzungen an  der Glasur der Dachziegel. Er behauptete nun ,die Werkleistung wäre im jahr 2006 nicht abgenommen worden, ferner hätte der Dachdecker die Mängel der Ziegeln arglistig verschwiegen und berief sich auf eine Gewährleistungsfrist gemäß §634a Abs.3 BGB von 10 Jahren .Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandgericht wiesen die Klage auf Durchführung der Mängelbeseitigungsarbeiten im Rahmen der Gewährleistung ab.Es liege eine wirksame konkludente Abnahme vor, zumindet in der vorbehaltlosen Zahlung der Schlußrechnung im Jahre 2006.Der beklagte Dachdecker berief sich zu Recht auf die Einrede der Verjährung.Eine positive Kenntnis von den Mängeln der Ziegel im Jahr 2006 hatte er nicht. Damit verjähren die Ansprüche im Rahmen der üblichen  5-jährigen Verjährung. LG Mühlhausen Urteil vom 06.03.2015 6 O 525/14 , OLG Jena Beschluß vom 21.10.2015  1 U 307/15


Aufregung um das Kindergeld!

13.11.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Ab 2016 müssen Eltern beim Kindergeldantrag der Familienkasse ihre eigene Steuer-Identifikationsnummer und auch die ihres Kindes angeben. Dies ist eine gesetzliche Voraussetzung für den Erhalt von Kindergeld, welche eine doppelte Auszahlung verhindern soll. Die Behörden informieren die Eltern nicht über die Änderung. Daher kommt es derzeit zu panikartigen Zuständen bei „WhatsApp & Co.“, jedoch völlig unnötig. Richtig ist, dass die Eltern diese Nummern schriftlich bei der Familienkasse angeben müssen. Es gibt aber eine Übergangfrist für das gesamte Jahr 2016, in welcher die Nummern nachgereicht werden können. Die Familienkassen werden im Laufe des kommenden Jahres auch die Familien anschreiben, von denen noch nicht die vollständigen Daten vorliegen. Daher muss in den meisten Fällen im Moment nichts veranlasst werden. Erst wenn bis 2017 die Steuer-Identifikationsnummer nicht vorliegt, kann es zur Unterbrechung der Kindergeldzahlung kommen. Da ohne Vorlage der Nummer die gesetzliche Grundlage für die Zahlung des Kindergeldes fehlt, kann die Zahlung rückwirkend zum 01. Januar 2016 aufgehoben werden. Dann drohen Rückzahlungen. Die sog. Steuer-IdNr (nicht verwechseln mit der Steuernummer!) hat das Finanzministerium seit 2008 für alle Bundesbürger eingeführt und mitgeteilt. Man findet sie...

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Der Winter naht …

11.11.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

und damit einhergehend kann es durchaus zu Streitgkeiten wegen der Räum- und Streupflicht kommen. Prinzipiell sind die Gemeinden selbst verpflichtet, um der eigenen Verkehrssicherungspflicht zu genügen, die öffentliche Wege, Plätze und Straßen vom Schnee zu räumen und zu streuen. Die Pflicht wird häufig in zulässiger Weise auf die Grundstückseigentümer abgewälzt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Würtemberg hat am gestrigen Dienstag entschieden, dass Gemeinden die Räum- und Streupflicht bei einseitigen Gehwegen auf direkte Anlieger beschränken können; gegenüberliegende Anlieger also außen vor bleiben. Hintergrund war wie fast immer ein Streit unter Nachbarn. Der unmittelbare Anlieger beschwerte sich merhfach bei der Gemeinde, dass sein Gegenüber der bestehenden gemeinschaftlichen Pflicht nicht ansatzweise nachkomme. Die Gemeinde solle den anderen mit Ordnungsmitteln anhalten. Als sich der Anlieger weiter beschwerte, weil die Gemeinde nichts mache und auch der andere Anlieger immer noch untätig blieb, änderte die Gemeinde kurzerhand die Satzung. Die neue Fassung der Streusatzung gefiel wiederum dem Nörgler nicht, da er jetzt allein zuständig sei. Zu Recht entschied der VGH. „Es sei mit höherrangigem Recht vereinbar, dass die Antragsgegnerin von der ihr im Landesstraßengesetz eingeräumten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht...

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