Berücksichtigung des Wohnrechts im Zugewinnausgleich
9.11.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDer BGH hat in seinem Beschluss vom 06.05.2015 – XII ZB 306/14 – zur Behandlung des Wertzuwachses einer Zuwendung im Zugewinnausgleich Stellung genommen und dabei unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung ausgeführt, dass es um diesen Wertzuwachs im Zugewinnausgleich rechnerisch zu erfassen, nicht erforderlich ist, eine auf einzelne Zeitabschnitte aufgeteilte Bewertung des gleitenden Erwerbsvorgangs durchzuführen. Vielmehr kann das gleiche Ergebnis schon dadurch erreicht werden, dass bei der Berechnung des Zugewinns des Zuwendungsempfängers auf ein Einstellen des Wertes des Nießbrauchs zum Ausgangs- und Endzeitpunkt in die Vermögensbilanz insgesamt verzichtet wird. Sofern hingegen der Wert des Nießbrauchs gestiegen ist, weil das belastete Grundstück im maßgeblichen Zeitraum einen Wertzuwachs (z. B. infolge gestiegener Grundstückspreise) erfahren hat, muss der Wert des Nießbrauchs im Anfangs- und Endvermögen eingestellt werden, ohne dass es weiterer Korrekturen des Anfangsvermögens bedarf.
Kindergeld bei Auslandstudium
4.11.15 - Rechtsanwältin Petra RostDer BFH hat entschieden, dass Eltern für ein Kind, das sich während eines mehrjährigen Studiums außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufhält, weiterhin Kindergeld beziehen können, wenn das Kind einen Wohnsitz im Haushalt der Eltern beibehält. Der Kläger ist deutscher Staatsangehöriger mit chinesischer Herkunft. Sein 1994 geborener Sohn absolvierte nach dem Ende seiner schulischen Ausbildung zunächst einen einjährigen Sprachkurs in China und entschied sich nach dessen Ende für ein im September 2013 beginnendes vierjähriges Bachelorstudium in China. Während des Studiums wohnte der Sohn in einem Studentenwohnheim. Verwandtschaftliche Beziehungen bestanden am Studienort nicht. In den Sommersemesterferien 2013 und 2014 kehrte der Sohn für jeweils ca. sechs Wochen nach Deutschland zurück und war während dieser Zeiten in der elterlichen Wohnung in seinem Kinderzimmer untergebracht. Die Familienkasse hob die Kindergeldfestsetzung ab September 2013 auf, da sie davon ausging, dass der Sohn seinen Wohnsitz vom Inland nach China verlegt habe. Das FG Nürnberg hatte der Klage stattgegeben. Gegen die Entscheidung legte die Familienkasse Revision ein. Der BFH hat die Revision zurückgewiesen. Voraussetzung eines Kindergeldanspruchs sei u.a., so der BFH, dass das Kind einen...
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Abiturjahrgang als GbR?!
28.10.15 - Rechtsanwältin Susan Wittig…so zumindest, wenn man dem Landgericht Detmold, Urteil vom 08.07.2015, Az.: 10 S 27/15, folgt. Das Abiturballkomitee eines Gymnasiums buchte für den Abiturball 2014 eine Band. Kurz nach Vertragsschluss sagte das Abiturballkomitee den Auftritt der Band ab. Die Inhaberin der Band verklagte den gesamten Abiturjahrgang auf Zahlung der vereinbarten Gage i.H.v. 1.800,00 Euro. Das Landgericht entschied, dass der Abiturlehrgang als GbR i.S.d. §§ 705ff. BGB – nach Kündigung des Vertrages – zumindest 90,00 Euro gem. § 649 S. 2 BGB an die Band zahlen muss. Bei dem Abiturlehrgang soll es sich um eine sog. Gelegenheitsgesellschaft gehandelt haben. Gelegenheitsgesellschaften entstehen im Alltagsleben häufig durch konkludentes Verhalten. Mit der Grundsatzentscheidung des BGH (BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056) ist die Rechtsfähigkeit der Außengesellschaft auch durch Rechtsprechung und herrschende Lehre anerkannt. Bereits vorher war anerkannt, dass die GbR als Teilnehmerin am Rechtsverkehr grds jede Rechtsposition einnehmen kann, soweit nicht spezielle rechtliche Gesichtspunkte entgegenstehen. Daraus ergeben sich für die rechtliche Behandlung der Außengesellschaft weit reichende Konsequenzen. Sie ist rechtsfähige Personengesellschaft i.S.v. § 14 BGB, kann also Rechtspositionen erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Auch im...
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Postbank darf keine Gebühren für Ersatz-EC-Karte erheben!
25.10.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseBanken dürfen für die Ausstellung einer Ersatzbankkarte kein Geld verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Postbank geklagt, welche von ihren Kunden 15 Euro für das Ausstellen einer Ersatzkarte verlangte. Die Vorinstanz hatte noch der Postbank Recht gegeben. Der BGH begründete sein hiervon abweichendes Urteil damit, dass Banken schließlich das Recht haben, eine Karte im Falle deren Verlustes oder Diebstahls zu sperren, damit keine Unbefugten auf das Konto zugreifen können. Es gilt die gesetzliche Pflicht für die Banken, in einem solchen Fall eine Ersatzkarte auszustellen. Dies darf den Kunden nichts kosten, weil das eine unangemessene Benachteiligung für ihn wäre. Geht jedoch die Karte kaputt oder ändert man seinen Namen, z.B. bei einer Eheschließung, so darf die Bank für die Ausstellung einer neuen Karte weiterhin Gebühren verlangen. Da viele Banken ähnliche Klauseln wie die Postbank in ihren Geschäftsbedingungen haben, gilt das BGH-Urteil auch für sie. Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 20.10.2015, XI ZR 166/14
Keine Kostenbeteiligung der Gemeinde bei fehlender Aufnahme einer Kita im Bedarfsplan
22.10.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDas Verwaltungsgericht Meiningen hat am 15. Oktober entschieden, dass der Träger einer Kindestageseinrichtung grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der zum Betrieb der Kindertagesstätte erforderlichen Betriebskosten gegen die Gemeinde hat, wenn die Einrichtung nicht im Bedarfsplan des Landskreises aufgenommen ist. In einer Parallelentscheidung vom gleichen Tag urteilte das Verwaltungsgericht Meiningen, dass sich aus der gesetzlichen Finanzierungspflicht der Gemeinden in Thüringen kein Anspruch des Trägers auf Abschluss eines bestimmten Vertrages ergibt. Zwar sehe das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vor, dass die Höhe und das Verfahren der Erstattung mit dem Träger vertraglich zu vereinbaren ist; hieraus leite sich nach Auffassung der Kammer aber kein Kontrahierungszwang ab. Offen blieb in den Verfahren, ob die Gemeinden, welche die Betreuung der nicht schulfpflichtigen Kinder kraft Gesetzes als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis übernehmen, den freien Trägern bei der Kindertagesbetreuung den Vorzug geben müssen. Die Entscheidungen 8 K 39/15 Me und 8 K 40/15 Me sind nicht rechtskräftig. Hintergrund zur Rechtslage in Thüringen: Die Landkreise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung zu gewährleisten. Die Wohnsitzgemeinde ist hierbei verpflichtet, die erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen bereitzustellen. Der jeweilige Bedarfsplan für die...
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Sparkonto des Kindes ist tabu!
15.10.15 - Rechtsanwältin Petra RostHebt die Mutter eines minderjährigen Kindes vom Sparkonto ihres Kindes Geld ab, um damit Gegenstände für das Kind zu kaufen, so handelt sie pflichtwidrig und ist ihrem Kind gemäß § 1664 BGB zum Schadenersatz verpflichtet. Nachdem sich das nicht verheiratete Elternpaar getrennt hatte, hob die Mutter von dem Sparkonto ihres etwa siebenjährigen Sohns einen Betrag von fast 2.370 Euro ab. Davon kaufte sie Gegenstände für ihren Sohn, zum Beispiel ein Kinderbett, einen Kleiderschrank und Spielzeug, außerdem Waschmaschine und einen Trockner. Das hätte sie nicht tun dürfen, denn die Ausstattung des Kindes mit Einrichtungsgegenständen und Bekleidung haben die Eltern aus eigenen Mitteln im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht aufzuwenden. Das Kindesvermögen darf dazu nicht herangezogen werden. Die Mutter hätte sich an den Vater oder den Sozialhilfeträger wenden müssen. OLG Frankfurt am Main:Az 5 UF 53/15, Beschluss vom 28.05.2015
Vorsicht bei vereinbarter Werkstattbindung
14.10.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzNach dem rechtskräftigen Urteil des AG München vom 26.09.2014 (Az.: 122 C 6798/14) muss der Versicherungsnehmer einen prozentualen Abschlag bei der Erstattung der Reparaturkosten hinnehmen, wenn er eine Werkstattklausel mit der Kfz-Versicherung vereinbart hat und trotzdem eine Reparatur bei einer anderen als der vom Versicherer benannten Werkstatt in Auftrag gibt. Dies gilt selbst dann, wenn die Stundensätze der vom Kunden aufgesuchten Werkstatt mit denen der Vertragswerkstatt identisch sind. Nach Überzeugung des zuständigen Gerichtes, ist die im Versicherungsvertrag vereinbarte Werkstattbindung, wonach bei der Beauftragung einer freien Werkstatt nur 85 Prozent der Reparaturkosten ersetzt werden müssen, wirksam. Das Gericht ließ auch den Einwand des Versicherungsnehmers, es sei kein Termin in einer Vertragswerkstatt zu erhalten gewesen, nicht gelten. Zwar habe die Vertragswerkstatt den Versicherungsnehmer auf eine Wartezeit von einem Monat verwiesen. Dies sei allerdings bei dem vorliegenden Hagelschaden zumutbar. Die Fahrtauglichkeit des PKW sei dadurch nicht beeinträchtigt gewesen. Auch hätte der Versicherungsnehmer den Versicherer vorher auffordern müssen, eine andere Vertragswerkstatt zu benennen, bevor eine frei gewählte Werkstatt beauftragt wird. Unerheblich sei nach Ansicht des Gerichtes ebenfalls, dass die beauftragte Werkstatt die gleichen Stundensätze...
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Wer haftet bei Kollision mit „herrenlosem“ Einkaufswagen?
8.10.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseMit dieser Frage hatte sich kürzlich das OLG Hamm zu beschäftigen. Vor einem Lebensmittelmarkt in Bielefeld war ein Fahrzeug mit einem Einkaufswagen zusammengestoßen, welcher plötzlich vor dem Pkw auf die Straße rollte. Der Eigentümer des beschädigten Pkw verlangte daraufhin vom Ladenbesitzer Schadenersatz. Er begründete dies mit einer Verkehrssicherungspflichtverletzung. Das OLG Hamm gab ihm Recht mit folgender Begründung: Auch nach Geschäftsschluss habe der Ladenbesitzer für das sichere Abstellen der Einkaufswagen vor seinem Geschäft Sorge tragen müssen. Dabei habe er der unbefugten Benutzung durch Dritte oder dem selbstständigen Wegrollen der Einkaufswagen entgegen wirken müssen. Die tatsächlich ergriffenen Sicherungsmaßnahmen seien unzureichend gewesen, weil die Einkaufswagen nach der Darstellung des Beklagten lediglich mittels einer durch sie geführten, unverschlossenen Kette verbunden gewesen seien. Eine weitergehende Sicherung und auch ein die Wagen verbindendes Pfandsystem habe es nicht gegeben. Hierdurch seien die Einkaufswagen für Dritte leicht zugänglich gewesen. Zu 80 % war der Schaden vom Ladenbesitzer zu ersetzen, die übrigen 20 % stellen die Betriebsgefahr des Pkw dar. Urteil des OLG Hamm vom 18.08.2015 zu Az. 9 U 169/14
Schokolade schlägt Gummibärchen im Streit um die Verletzung der Marke „Goldbären“
6.10.15 - Rechtsanwältin Susan WittigMit Urteil vom 23. September 2015, Az.: I ZR 105/14, entschied der BGH, dass der Vertrieb einer in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenfigur in Bärenform durch Lindt weder die Goldbären-Marken von Haribo verletzt noch eine unlautere Nachahmung ihrer Fruchtgummiprodukte darstellt. Zwar seien die Marken „Goldbär“ und „Goldbären“ von Haribo in Deutschland bekannte Marken, und die sich gegenüberstehenden Waren der Parteien sehr ähnlich. Jedoch fehle es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr oder einer gedanklichen Verknüpfung an einer Ähnlichkeit der Marken von Haribo mit den angegriffenen Produktgestaltungen von Lindt. Bei den angegriffenen Produktformen handele sich auch nicht um Nachahmungen der Produkte von Haribo, weil eine ausreichende Ähnlichkeit zwischen den Gummibärchen von Haribo und den Schokoladenfiguren von Lindt nicht vorliegt. Es bleibt also dabei: Schokolade ist unverwechselbar.
Kein Rabatt für Kinderbetreuung
4.10.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDas Bundessozialgericht hat in einem für Familien mit Spannung erwarteten Urteil entschieden, dass das derzeitige Sozialkassensystem den Belangen von eltern für die Kindererziehung und Kinderbetreuung genügt. Der Gesetzgeber sei weder gehalten noch verpflichtet, Eltern über die bereits möglichen Entlastungen hinaus durch eine Beitragssenkung in der Renten- und Krankenversicherung zu entlasten. Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung des Sozialversicherungsrechts einen weiten sozialpolitischen Spielraum. Er bewegt sich innerhalb der Grenzen dieses Gestaltungsspielraums, wenn er den Aufwand für die Betreuung und Erziehung von Kindern in verschiedenen Regelungen des Leistungsrechts berücksichtigt. Zu nennen sind insoweit in erster Linie die Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung und die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Einen unzureichenden Ausgleich der Interessen, der auf eine Verfassungswidrigkeit hindeuten wurde, erblickten die Richter nicht, weshalb auch eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unterblieb. Die Frage, ob das derzeitige Sozialsystem den Interessen kinderbetreueunder Familien aus verfassungsrechtlicher Sicht genügt, wird wohl hoffentlich das Bundesverfassusggericht entscheiden. Dei Verfassungsbeschweder steht dem Kläger nach Urteilszustellung noch offen. zur Pressemitteilung des BSG vom 30. September 2015 Az.: B 12 KR 15/12 R