Nutzung des Handys am Steuer auch als Navigationshilfe verboten!

5.03.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

  Das OLG Hamm hat am 15.01.2015 (Az: 1 RBs 232/14 zitiert nach juris) entschieden, dass ein Smartphone während des Autofahrens nicht als Navigationshilfe oder zur Internetabfrage genutzt werden darf. Der Betroffene befuhr im Dezember 2013 eine Bundesautobahn. Dabei hielt er sein Mobiltelefon, ein sog. „Smartphone“, für mehrere Sekunden in der Hand und nutzte dessen Funktionen. Gegenüber den ihn kontrollierenden Polizeibeamten gab er an, nicht telefoniert, sondern nur auf das Gerät „geguckt“ zu haben. Er habe eine Werkstatt gesucht, nachdem die Motorkontrollleuchte aufleuchtete.Wegen dieser Tat verurteilte ihn das AG Castrop-Rauxel am 01.10.2014 wegen vorsätzlicher verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons als Kraftfahrzeugführer zu einer Geldbuße von 40 Euro. Das OLG Hamm hat den Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts zuzulassen, verworfen. Das Oberlandesgericht ist der obergerichtlichen Rechtsprechung gefolgt, nach der auch die Nutzung der Navigationsfunktion des Mobiltelefons unter § 23 Abs. 1a StVO fällt. Nach § 23 Abs. 1a StVO dürfe ein Fahrzeugführer ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnehmen oder halten muss. Das sei nur dann erlaubt, wenn das Fahrzeug steht und wenn bei...

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Falsche GmbH-Gesellschafterliste! Was nun?

26.02.15 - Rechtsanwältin Susan Wittig

Nur wer als Gesellschafter in der, im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist, gilt als Gesellschafter. Was tun, wenn plötzlich (unbemerkt) ein Wechsel der Gesellschafter eingetragen wird, die Tür zur Gesellschafterversammlung zu wichtigen Beschlussfassungen zufällt, erwartete Gewinnausschüttungen auf dem Konto ausbleiben und sich möglicherweise bereits ein weiterer Dritter als zukünftiger Gesellschafter des (eigenen) Geschäftsanteils geriert? Einstweiliger Rechtsschutz gegen die falsche Gesellschafterliste. Zentrales Problem ist, dass die Legitimationswirkung einer falschen Gesellschafterliste nicht durch den Widerspruch zur Gesellschafterliste beseitigt wird. Darüber hinaus gibt es gerichtliche Entscheidungen, die die einstweilige Verfügung auf Zuordnung eines Widerspruches nur als Mittel „zweiter Wahl“ werten (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.08.2014, Az. 12 W 1568/14). Für den „wahren“ Gesellschafter besteht daher noch die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung auf vorläufige Korrektur der Gesellschafterliste im Handelsregister zu erwirken – jedenfalls dann, wenn z.B. die Teilnahme an wichtigen Gesellschafterbeschlüssen gesichert werden soll.


Keine Rücktritt vom Kauf bei Bagatellmängeln

24.02.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Unter welchen Voraussetzungen der Käufer einer mit Mängeln behafteten Sache leben muss, hat der Bundesgerichtshof mit einer einfachen Berechnungsmöglichkeit entschieden.  Hat die Kaufsache einen behebbaren Mangel und beträgt der Reparaturaufwand zur Behebung des Mangels weniger als 5 % des Kaufpreises, kann der Käufer die Sache regelmäßig trotz mehrerer fehlgeschlagener Reparaturversuche nicht an den Händler zurückgebe und den Kaufpreis verlangen. Die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kaufvertrag ist bei Unterschreiten dieser „5-Prozent-Hürde“ ausgeschlossen, denn das Gesetz erfordert für den Rücktritt einen erheblichen Sachmangel. Klargestellt werden muss, dass der Händler dennoch zur Mangelbeseitigung verpflichtet ist. Kann der Händler den Mangel nicht beheben, kann der Käufer zumindest einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.   zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.05.2014 – VIII ZR 94/13)


Detektiv überwacht kranke Sekretärin – ist das erlaubt?

19.02.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Eine Sekretärin aus Münster hatte nacheinander mehrere Krankschreibungen vorgelegt. Ihr Chef ließ sie von einem Detektiv vier Tage lang observieren. Der Detektiv fotografierte und filmte die Sekretärin unbemerkt. Sie klagte daraufhin wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechtes und forderte von ihrem Chef Schmerzensgeld, weil sie sich nach dem Vorfall in psychologische Behandlung begeben musste. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte fest, dass die Observation rechtswidrig war und die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung hat. Diese beträgt 1.000,00 EUR. Mit dieser aktuellen Entscheidung hat das BAG die Überwachung von Mitarbeitern erschwert. Lediglich bei einem auf Tatsachen beruhenden, konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung dürfen Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Beschäftigten einsetzen. Pressemitteilung des BAG zum Urteil v. 19.02.2015, Az. 8 AZR 1007/13


Abschaffung des Rentnerprivilegs ist verfassungsgemäß!

11.02.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11.12.2014 entschieden (Aktenzeichen: 1 BvR 1485/12 Quelle: juris Logo), dass die Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der zum 01.09.2009 in Kraft getretenen Strukturreform des Versorgungsausgleichs verfassungsgemäß ist. In der gesetzlichen Rentenversicherung sowie für Beamte, Richter und Soldaten war bis zum 31.08.2009 geregelt, dass Kürzungen der Altersvorsorge des ausgleichspflichtigen Ehegatten aufgrund des Versorgungsausgleichs erst zu dem Zeitpunkt vollzogen wurden, in dem der durch den Versorgungsausgleich berechtigte Ehegatte seinerseits eine Rente bezog und dadurch von dem Versorgungsausgleich real profitierte. In der Zwischenzeit erhielt der ausgleichspflichtige Ehegatte weiterhin sein ungekürztes Ruhegehalt. Durch die Strukturreform des Versorgungsausgleichs wurde das sogenannte Rentnerprivileg zum 01.09.2009 – ausgenommen für Übergangsfälle – abgeschafft. Nach Auffassung des mit einem konkreten Fall befassten BVerfG war die frühere Rechtslage, nach der die Kürzung der Versorgungsbezüge bei der ausgleichspflichtigen Person an den tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs bei der ausgleichsberechtigten Person gekoppelt wurde, verfassungsrechtlich zwar vertretbar, aber nicht geboten. Der ausgleichspflichtige Ehegatte erhält danach bei Eintritt in den Ruhestand grundsätzlich nur noch um den Versorgungsausgleich gekürzte Ruhestandsbezüge, und zwar unabhängig davon, ob der ausgleichsberechtigte Ehegatte seinerseits schon eine...

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Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

10.02.15 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Herzlichen Glückwunsch an unsere Kollegin Rechtsanwältin Susan Wittig. Seit dem 31.01.15 ist sie berechtigt die Berufsbezeichnung Fachanwältin für Handels-und Gesellschaftsrecht zu führen. Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen Ausbildung in den Jahren  2011/12 hat sie nun auch gegenüber der Rechtsanwaltskammer Thüringen die notwendigen praktischen Kenntnisse nachgewiesen. Diesen Fachanwaltstitel führen im gesamten Unstrut-Hainich Kreis gegenwärtig nur drei Berufskollegen. Damit können wir die wirtschaftsrechtliche Beratung der Kanzlei weiter stärken und ausbauen. Weiterhin gute Erfolge in der Mandatsbearbeitung wünschen alle Kollegen der Kanzlei.


Schwarzarbeit lohnt nicht

8.02.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Schwarzarbeit lohnt sicht nicht. Entsprechende Abreden bergen nämlich nicht nur strafrechtliche Gefahren, sondern haben auch zivilrechtliche Konsequenzen. Ein Werkvertrag ist nichtig, wenner bsp. auf Schwarzarbeit beruht, bei dem beide Parteien den Werklohn „schwarz“ unter Einsparung der Umsatzsteuer vereinbaren. Die Konsequenz dieser Abrede ist seit den jüngeren Entscheidungen des Bundesgerichtsofs relativ scharf für beide Seiten, je nachdem wo es Probelme gibt. Erbringt der Unternehmer die Werkleistungen und zahlt der Auftragegber nicht, hat der überhaupt keine Ansprüche – weder auf Vergütung, noch auf Herausgabe der Waren oder aus Bereicherung für die erbachte Arbeit. Der Unternehmer geht letztlich leer aus. Pfuscht der Unternehmer dagegen und erbringt nur eine mangelhafte Leistung, hat der Auftraggeber umgekehrt keine Gewährleistungsansprüche. Trotz Bezahlung muss er mit den Mängeln leben oder diese auf eigene Kosten beseitigen.  Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren einen Wandel bezogen, weshalb „ohne Rechnung Abreden“ nunmehr auch vor dem Zivilrichter hart sanktioniert werden. Bundesgerichtshof, Urteile vom 10. April 2014 – Aktenzeichen: VII ZR 241/13 und vom 01. August 2013 – Aktenzeichen: VII ZR 6/13  


Haftung von Sparkassenvorständen

8.02.15 - Rechtsanwältin Susan Wittig

Der BGH hat mit Beschluss vom 15.09.2014 (BGH II ZR 112/13) bestätigt, dass § 93 AktG auf die Haftung von Sparkassenvorständen entsprechend anwendbar ist. Dabei sei ohne weiteres denkbar, den eventuellen Besonderheiten, die sich aus dem von Sparkassen zu erfüllenden öffentlichen Zweck im Rahmen der Daseinsvorsorge ergeben mögen, über die „Haftungserleichterung“ des  § 93 Abs. 1, S. 2 AktG Rechnung zu tragen. § 93 AktG legt die allgemeine Sorgfaltspflicht von Vorstandsmitgliedern bei der Geschäftsführung fest und regelt ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat in den letzten Jahren die Sorgfaltspflichten von Bankleitern konkretisiert und geht von einer strikten Anwendung der Haftungsnormen aus, räumt aber im Bereich der unternehmerischen Entscheidung einen weiten Handlungsspielraum ein. Nach der sog. „Business Judgement Rule“ umfasst dieser das bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken sowie die Gefahr von Fehlbeurteilungen (s. Fischer: Haftung und Abberufung von Bankvorständen, DStR 2007, 1083). Mitglieder des Vorstands einer Sparkasse haften danach zivilrechtlich nur ganz ausnahmsweise für einen Schaden, der dem Institut bspw. dadurch entstanden ist, dass der Vorstand einem riskanten Kreditgeschäft zugestimmt hat: nämlich nur dann, wenn die Eingehung des mit...

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Absicherung der Unfallstelle

1.02.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Eine Unfallstelle sollte umgehend mit dem Warndreieck gekennzeichnet werden. Das ist wohl jedem  Autofahrer bekannt. Aber gilt dieser Grundsatz auch, wenn die Unfallstelle von weitem gut sichtbar ist?                                                     Im dem vom OLG Hamm zu entscheidenden Fall hatte eine Frau hinter einer Unfallstelle angehalten und weder die Warnblinkanlage eingeschaltet noch das Warndreieck aufgestellt. Ein Lkw fuhr auf den stehenden Pkw auf. Die Versicherung des Lkw wollte nur 75 % des Schadens regulieren, da sie ein Mitverschulden der Autofahrerin annahm, weil diese gegen § 15 StVO verstoßen habe, als sie das stehende Fahrzeug nicht durch Warnzeichen absicherte. Das OLG Hamm entschied jedoch, dass eine solche Absicherung nicht notwendig ist, wenn das Fahrzeug rechtzeitig als stehendes Hindernis zu erkennen ist. Die Versicherung des auffahrenden Lkw musste in voller Höhe den Schaden regulieren. Das Urteil des OLG Hamm können Sie hier nachlesen.


Kinder haben Recht auf Vaterschafts-Auskunft bei Samenspende

29.01.15 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Kinder, die durch Samenspende gezeugt wurden, haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Das hat der Bundesgerichtshof am vergangenen Mittwoch entschieden. Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich. Der Auskunftsanspruch ist allerdings an Bedingungen geknüpft. Eltern können diesen nur geltend machen, wenn dies der Information des Kindes dient. Auch müssen mögliche Auswirkungen auf das Privatleben des Samenspenders berücksichtigt werden. Dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung kommt nach Auffassung des BGH aber regelmäßig ein höheres Gewicht zu. Für Kinder aus Samenspenden kann die Information über den biologischen Vater für die Entfaltung der Persönlichkeit von elementarer Bedeutung sein. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen, nicht nur auf bestehende Verträge zwischen Spendern und Samenbanken. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland seit den 1970er Jahren etwa 100.000 mit Samenspende gezeugte Kinder. Zur Pressemitteilung des BGH vom 28.01.2015