Amtsgericht akzeptiert Dashcam-Aufnahme als Beweismittel
23.04.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseAls Dashcam werden kleine Videokameras an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett eines Fahrzeugs bezeichnet, die fortwährend die Fahrt aufzeichnen. Die Autofahrer wollen auf diese Weise Verkehrsabläufe aufzeichnen, um bei Unfällen die Frage des Verschuldens zu beweisen oder aber das Fehlverhalten von anderen Fahrzeugführern zu dokumentieren. Bislang wurden derartige Aufnahmen jedoch von Gerichten kaum als Beweismittel akzeptiert. Das Amtsgericht Nienburg hat nun in einem Strafprozess eine Dashcam-Aufnahme verwertet, welche das Ausbremsmanöver eines Autofahrers und dessen nachfolgende Beschimpfungen gegenüber dem Zeugen aufgezeichnet hatte. Der Angeklagte wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung zu verurteilt und ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Nach Aussage des Gerichts sei die Verwertung der Dashcam-Aufnahmen in einem Prozess dann möglich, wenn jemand den Apparat aus konkretem Anlass angestellt habe. Die abstrakte Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe nicht dazu führen, dass den Bürgern sachgerechte technische Hilfsmittel zur effektiven Rechtsverfolgung kategorisch vorenthalten würden. Kurze, anlassbezogene Aufzeichnungen von Fahrzeugen sind rechtmäßig, da hierdurch die gerichtliche Aufklärung von Vorkommnissen ermöglicht wird. AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, 4 Ds 155/14, 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)
Zur Rückgewähr von Schenkungen der Schwiegereltern nach Scheidung
14.04.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDer BGH hat sich in einer Entscheidung vom 03.12.2014 (Az: XII ZB 181/13) zum wiederholten Male mit der Rückgewähr von Schenkungen der Schwiegereltern an die Eheleute befasst. Die Eheleute wohnten zunächst mit im Haus des Vaters der Ehefrau. Dieser übertrug den Eheleute jeweils zur Hälfte das Miteigentum gegen Einräumung eines Wohnrechts. Nach der Scheidung nahm die Ehefrau den Ehemann aus abgetretenem Recht auf Übertragung seines hälftigen Miteigentumsanteils an sie in Anspruch. Mit dem nunmehr ergangenen Urteil hat der BGH auf die geänderte Rechtsprechung hingewiesen und nochmals auf die unterschiedlichen Vermögenslagen zwischen ehebezogener Zuwendung und Schenkung der Schwiegereltern dargestellt. Während der Ehegatte den Vermögensgegenstand regelmäßig mit der Vorstellung zuwendet, der Vermögensgegenstand werde ihm letztendlich nicht verlorengehen, wissen die Schwiegereltern, dass sie mit der Zuwendung dauerhaft ihr Vermögen mindern. Auf Schenkungen der Schwiegereltern finden daher die Regeln über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB Anwendung. Voraussetzung ist zunächst die Vorstellung der Schwiegereltern, die Ehe habe Bestand, weshalb die Schenkung dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommt. Weitere Voraussetzung für die Vertragsanpassung nach § 313 BGB ist, dass den Schwiegereltern das Festhalten an...
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Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge
12.04.15 - Rechtsanwältin Petra RostDie Bundesregierung hat am 25.03.2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 01.01.2015 sowie den Kinderzuschlag ab 01.07.2016 anheben soll. Das geplante Gesetz erhöht den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, hebt die Bundesregierung das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 an. Außerdem steigt der Kinderzuschlag ab dem 01.07.2016. Steuervorteile Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 8.354 Euro und steigt 2015 um 118 Euro und 2016 um weitere 180 Euro. Er stellt sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt nicht besteuert. Der Kinderfreibetrag beträgt momentan 7.008 Euro und steigt 2015 um 144 Euro und 2016 um weitere 96 Euro. Mit dem Kinderfreibetrag sichert die Bundesregierung die angemessene Versorgung von Kindern. Eltern können wählen, ob sie den Kinderfreibetrag oder das staatliche Kindergeld in Anspruch nehmen. Kindergeld und Kinderzuschlag. Außerdem erhöht die Bundesregierung das Kindergeld rückwirkend ab dem 01.01.2015...
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Schadenersatzpflicht bei verspäteter Beförderung
1.04.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykBeamten stehen gegen den Dienstherrn bei einer verspäteten Beförderung dem Grundsatz nach Schadenersatzansprüche zu, wenn der Beamte ernsthafte Beförderungschancen besaß, aber pflichtwidrig nicht befördert wurde, bspw. weil er nicht berücksichtigt wurde. Nach Auffassung der Leipziger Richter besteht der Anspruch dann aber nicht, wenn der Beamte auch bei einer hypothetischen Betrachtung zum rechtmäßigen Alternativverhalten des Dientsherrn nicht befördert worden wäre. Als Kriterium hierfür können insbesondere finanzielle Aspekte herangezogen werden, wenn durch den Haushalt weniger Planstellen ausfinanziert sind, als es geeignete Bewerber gibt. Die Problematik der Schadenersatzpflicht dürfte somit immer dann relevant werden, wenn der Beamte in einem Konkurrentenstreitverfahren um eine ausfinanzierte Stelle gegen einen oder mehrere Mitbewerber obsiegt und er erst später befördert wird. Zur Pressemitteilung des Bundeverwaltungsgerichts 2 C 12.14
Feuerversicherung muss nach Blitzschlag zahlen
26.03.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzFällt infolge Blitzschlags die Alarmanlage aus, welche die Lüftung eines Schweinemaststalls überwacht, und bleibt infolgedessen der Ausfall der Luftzufuhr unbemerkt, wodurch Tiere im Stall verenden, so ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 17.12.2014 (Az. 5 U 161/13) auch dieser Schaden als versicherte Folge des Blitzschlags zu erstatten. Der Kläger hatte bei dem Versicherer eine sogenannte Landwirtschaftliche Versicherung abgeschlossen, die unter anderem eine Feuerversicherung mit der Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden an versicherten Sachen umfasste. Am 10.09.2012 fiel die Lüftung in einem der Ställe des Klägers aus. Die elektrische Überwachungseinrichtung löste keinen Alarm aus, da vermutlich die Steuerplatine infolge eines Blitzschlages vom 29.07.2012 beschädigt wurde. Das Ableben der Mastschweine des Klägers stellt sich nach Ansicht des OLG als Folgeschaden dar, der aus einem durch Blitzschlag hervorgerufenen Überspannungsschaden an einer elektrischen Einrichtung in dem landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers resultiert. Dem stehe nicht entgegen, dass der Ausfall der Lüftungsanlage am 10.09.2012 an sich nicht durch einen Blitzschlag verursacht worden ist. Der zwischen dem Ableben der Schweine und dem Blitzschlag am 29.07.2012 bestehende Kausalzusammenhang reicht zur Annahme eines Folgeschadens aus....
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Nur der Weg zum Essen in der Mittagspause ist unfallversichert!
24.03.15 - Rechtsanwältin Petra RostDas Hessische Landessozialgericht hat am 24.03.2015 entschieden, dass ein Arbeitnehmer während der Pause nur dann gesetzlich unfallversichert ist, wenn er mit der Motivation auf Nahrungsaufnahme unterwegs war. Wird dieser Weg wegen anderer privater Angelegenheit unterbrochen, entfällt der Versicherungsschutz. Im zu entscheidenden Fall war die Klägerin auf dem Weg zu einer Reinigung schwer gestürtzt. Nach umfangreicher Beweisaufnahme (sogar einer Zeugin in Südafrika über Skype) hat das Gericht eine versicherte Tätigkeit verneint. LSG Darmstadt 24.03.2015, L 3 U 225/10
Franchiseverträge und Ausgleichsansprüche nach § 89b HGB bei Vertragsende
19.03.15 - Rechtsanwalt Thomas FickEin Insolvenzverwalter verklagte für den insolventen Franchisenehmer eine Handwerksbäckereikette, zu der in Deutschland über 930 Bäckereien gehören, auf Zahlung eines Ausgleichsanspruches von rund 116.000 Euro.Die Klage blieb jedoch in drei Instanzen erfolglos.Der Franchisnehmer war im vorliegenden Fall nicht verpflichtet seine Stammkunden zu übertragen. Beim Verkauf von Backwaren handele es sich auch um ein anonymisiertes Massengeschäft, bei dem keine Kundenlisten geführt werden. Fazit: Es macht Sinn sich bei Abschluß des Franchisevertrages beraten zu lassen, um etwaige Regelungen aufzunehmen. BGH vom 05.02.2015 VII ZR 109/13
Auch das OVG Münster hält Rundfunkbeitrag für rechtmäßig
16.03.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykAuch die Richter beim OVG Münster halten die aktuelle Regelung zur Erhebung des Rundfunkbeitrages wie ihre Kollegen im vergangenen Jahr aus Bayern für rechtmäßig und wiesen am vergangenen Donnerstag insgesamt drei Klagen ab. Im wesentlichen wurde ausgeführt: „Der Rundfunkbeitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einer speziellen, zweckgebundenen Finanzierungsfunktion nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel. Mit Blick auf seinen weiten Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung der Rundfunkordnung, der seinerseits verfassungsrechtlich garantiert sei, habe der Gesetzgeber typisierend annehmen dürfen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätte Gebrauch gemacht wird.“ Mit dieser Argumenation wird die Rechtfertigung zur Erhebung noch weiter verallgemeinert. Nach der alten Regelung musste immerhin noch ein Rundfunkgerät vorhanden sein, wobei nur mit diesem Rundfunkgerät die Empfangsmöglichkeit unterstellt wurde. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. zur Pressemitteilung des OVG Münster
Anwaltskosten sind grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen
12.03.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ Dies führt das OLG Frankfurt a.M. in seiner Entscheidung vom 02.12.2014 zu Az. 22 U 171/13 aus. Vielen ist nicht bekannt, dass Unfallopfern neben den Schäden, die am Fahrzeug oder an der Gesundheit entstanden sind, auch die erforderlichen Rechtsanwaltskosten ersetzt werden müssen. Durch die aktuelle Entscheidung wird deutlich, dass auch bei vermeintlich einfachen Verkehrsunfällen die Einschaltung eines Anwalts als erforderlich anzusehen ist. Das OLG begründet dies damit, dass die komplexen Schadensberechnungen einen Fachmann erfordern, weil die Rechtsprechung im Hinblick auf die Schadenssummen bei Unfällen nicht einheitlich ist. Außerdem wird durch die Einschaltung eines Anwalts verhindert, dass die Versicherungen der Unfallverursacher sich die fehlenden juristischen Fachkenntnisse der Unfallopfer zunutze machen indem sie die berechtigten Ansprüche kürzen. Das OLG Frankfurt a.M. sieht die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach einem Unfall praktisch als „Muss“ an und stärkt hiermit auch die Rechte von Unfallopfern,...
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Kasko muss regulieren, wenn Fahrzeug beim Räderwechsel vom Wagenheber kippt
8.03.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzBald steht wieder der Räderwechsel an. Glück im Unglück hatte ein Mann, dessen Fahrzeug beim Versuch ein klemmendes Rad zu lösen, vom Wagenheber kippte. Denn das Fahrzeug war vollkaskoversichert. Zwar wollte der Versicherer zunächst nicht regulieren, da seiner Meinung nach kein Unfall, sondern ein nicht versicherter Betriebsschaden vorläge. Richtigerweise werteten die Gerichte jedoch das Geschehen als Unfall im Sinne der Bedingungen, da bei dem Schadeneintritt auf das Auto „von außen“ eingewirkt wurde. Maßgeblich ist nicht die Unfallursache, sondern auf das Schadenereignis abzustellen. Die gerichtlichen Aktenzeichen waren beim LG Augsburg: 12 O 3509/13 und beim OLG München: 14 U 1328/14.