Kein Fahrtenbuch bei unterlassener Anhörung zweieiiger Zwillinge
4.12.14 - Rechtsanwalt Alexander LamczykIm Rahmen eines gegen unbekannt geführten OWi-Verfahrens konnte der Täter durch die Bußgeldstelle nicht rechtzeitigermittelt werden. Im Wege des Fotoabgleichs konnte ausgeschlossen werden, dass der Halter der Täter ist. Über die Nachbarschaft konnten die Ermittler in Erfahrung bringen, dass es sich bei dem Fahrer um einen der beiden Söhne des Halters handeln könnte. Die Zwillinge sind zwar nicht eineiig, sehen sich aber sehr ähnlich, weshalb eine Unterscheidung nur schwer möglich sei. Nach Abruf der zu den Söhnen hinterlegten Passbilder ordnete die Fahrerlaubnisbehörde gegenüber dem Halter das Führen eines Fahrtenbuchs an, da seine Weigerung zur Bekanntgabe des Fahrers zur Nichtaufklärbarkeit geführt habe. Der hiergegen erhobene Widerspruch wurde damit begründet, dass die Behörde nicht alle angemessenen Maßnahmen zur Täterermittlung durchgeführt hat. Man hätte in jedem Fall die beiden Söhne anhören müssen. Da es sich um zweieiige Zwillinge handelt, lässt dies keine Rückschlüsse auf Unaufklärbarkeit zu. Weiterhin gäbe es den von der Behörde aufgestellten Erfahrungssatz nicht, dass die Angehörigen sich in dieser Kosntellation nicht zur Sache äußern würden. Die Anhörung der Zwillingssöhne sei ohne großen Aufwand möglich gewesen. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden...
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Neue Selbstbehalte beim Unterhalt ab 2015
4.12.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDas Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Wirkung zum 01.01.2015 die für Unterhaltspflichtige geltenden Selbstbehalte erhöht. Der Selbstbehalt beim Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern wurde von 1.000,00 EUR um 80,00 EUR auf 1.080,00 EUR erhöht. Der bisherige Selbstbehalt unter Ehegatten steigt um 100,00 EUR auf 1.200,00 EUR. Der Kindesunterhalt wurde hingegen nicht angepasst, weshalb vermutlich in vielen Fällen ab dem 01.01.2015 geringere Unterhaltsansprüche bestehen. zur Pressemitteilung des OLG Düsseldorf und der aktuellen Tabelle
Maßgeblich ist, was am Ende verbleibt
30.11.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzAktuell hatte sich der BGH mit der Frage zu befassen, ob bei einem Kaskoschaden der Restwert als Brutto- oder Nettobetrag abzuziehen ist. Dabei wurde klargestellt, dass maßgebend für die Bestimmung des anrechenbaren Restwerts allein der Betrag ist, der dem Versicherungsnehmer im Falle der Veräußerung des Unfallfahrzeuges am Ende verbleibt. D. h., bei einer Privatperson, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, ist der Bruttoerlös abzuziehen. Gehört der Unfallwagen zum Betriebsvermögen und fällt bei der Veräußerung die Umsatzsteuer an, ist der Nettorestwert in Ansatz zu bringen. Der BGH hat sein Urteil am 10.09.2014 unter dem Az. IV ZR 379/13 verkündet.
Schadenersatz nach Abbruch einer ebay-Auktion
23.11.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseBricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion grundlos ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der mit seinem Höchstgebot nicht zum Zuge kommt. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als so genannter „Abbruchjäger“ an der eBay-Auktion beteiligt haben sollte. Dies hat das OLG Hamm am 30.10.2014 zu Az. 28 U 199/13 entschieden. Eine Gewerbetreibende hatte einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1 Euro bei ebay eingestellt. Der spätere Kläger bot hierauf maximal 345 Euro. Während der laufenden Auktion wurde der Gabelstapler nun aber anderweitig für 5.355 EUR verkauft und sodann die Auktion abgebrochen. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt mit 301 Euro Höchstbietender. Er verklagte die Gewerbetreibende daraufhin auf Schadenersatz wegen der Nichterfüllung des Kaufvertrages in Höhe der Differenz von 5.054 EUR. Das OLG Hamm sprach ihm diesen Betrag zu mit der Begründung, dass der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen sei. Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als so genannter „Abbruchjäger“ systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle. Entscheidend sei...
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Exhumierung zur Vaterschaftsfeststellung zulässig
18.11.14 - Rechtsanwältin Petra RostDer BGH hat entschieden, dass zur Feststellung der Vaterschaft und der dafür erforderlichen DNA-Untersuchung grundsätzlich auch die Exhumierung eines Verstorbenen angeordnet werden kann. Die im Jahr 1944 geborene und in der früheren DDR aufgewachsene Antragstellerin begehrt die Feststellung, dass der 2011 verstorbene S. ihr Vater sei. Ihre Mutter habe ihr an ihrem 18. Geburtstag offenbart, dass sie mit S. in der gesetzlichen Empfängniszeit Geschlechtsverkehr gehabt habe. Bei einem späteren Treffen mit S. sei dieser selbstverständlich davon ausgegangen, ihr Vater zu sein. Das Amtsgericht hat die Anträge der Antragstellerin, die Leiche von S. zu exhumieren, eine Gewebeprobe zu entnehmen und die Vaterschaft festzustellen, zurückgewiesen. Auf ihre Beschwerde hat das Oberlandesgericht die Exhumierung der Leiche zum Zwecke der Erstellung eines DNA-Abstammungsgutachtens angeordnet. Der eheliche Sohn von S. hat die Einwilligung in die Exhumierung und Gewebeprobenentnahme verweigert. Mit einem Zwischenbeschluss hat das Oberlandesgericht diese Weigerung für unberechtigt erklärt. Hiergegen wendet sich der Sohn des Verstorbenen mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde. Diese blieb jedoch vor dem BGH erfolglos. Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen im Falle einer für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen DNA-Untersuchung und einer...
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Steuerberatungs GmbH &Co.KG ist zulässige Rechtsform
16.11.14 - Rechtsanwalt Thomas FickEine Steuerberatungsgesellschaft in der Form einer Kommanditgesellschaft mit dem Gesellschaftszweck „geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen einschließlich der Treuhandtätigkeit“ kann im Handelsregister eingetragen werden. Zu dieser Auffassung gelangte unlängst der BGH. Diese Auffassung ist auch für Anwälte interessant, da der Anwaltssenat des BGH es bislang immer ablehnte, diese Rechtsform auch Anwälten zu ermöglichen. BGH, Beschluß vom 15.07.2014- II ZB 2/13
Ein gefahrerhöhender Umstand führt nicht automatisch zum Leistungsausschluss des Versicherers
13.11.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzMit seiner Entscheidung vom 10.09.2014, Az. IV ZR 322/13, hat der BGH klargestellt, dass die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG nur eintritt, wenn er beweisen kann, dass dem Versicherungsnehmer die gefahrerhöhende Eigenschaft seiner Handlung bewusst gewesen ist. So kann es an einem vorsätzlichen Verhalten etwa dann fehlen, wenn dem Versicherungsnehmer Beurteilungsfehler im Hinblick auf den gefahrerhöhenden Charakter der in Frage stehenden Umstände oder der Relevanz der Gefahrerhöhung unterlaufen sind, wenn er irrig davon ausgeht, dass die erhöhte Gefahrenlage durch andere Maßnahmen kompensiert wird, er auf das Urteil eines Sachverständigen über das Fehlen einer Gefahrerhöhung vertraut hat oder irrig eine Einwilligung des Versicherers in die Gefahrerhöhung annahm. Im zu entscheidenden Fall hatte der Kläger am 22.12.2009 gegen 10.00 Uhr seinen Traktor in seiner Scheune abgestellt. In einer Ecke dieser Scheune war auch Heu und Stroh eingelagert. Gegen 17.30 Uhr brach in der Scheune ein Brand aus. Dieser führte zu deren Zerstörung einschließlich der auf dem Dach befindlichen Photovoltaikanlage. Die Brandursache konnte nicht festgestellt werden. Der Kläger nahm die Beklagte auf Leistung aus der zwischen ihnen...
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Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich kein Notgeschäftsführer zu bestellen.
10.11.14 - Rechtsanwältin Susan WittigDer Notvorstand überbückt bei der juristischen Person eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit beim Fehlen eines ordentlich bestellten Vorstands. Der Wegfall der Geschäftsführungsbefugnis (Entzug oder Amtsniederlegung) bei einem geschäftsführenden Gesellschafter oder sein Wegfall (Tod) machen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts dagegen auch beim Fehlen von Vorkehrungen im Gesellschaftsvertrag nicht handlungsunfähig. Ggf. bleibt es bei der Geschäftsführungsbefugnis der übrigen geschäftsführungsbefugten Gesellschafter. Wenn ein dringender Handlungsbedarf wegen einer Gefahr für die Gesellschaft oder ihr Vermögen besteht, die keinen Aufschub bis zu einer Entscheidung der Gesellschafter duldet, bedarf es ebenfalls keines Notgeschäftsführers. Jeder Gesellschafter hat entsprechend § 744 Abs. 2 BGB die Befugnis zu den Maßnahmen, die zur Erhaltung eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstandes oder der Gesellschaft selbst notwendig sind. BGH, Beschluss vom 23.09.2014, II ZB 4 /14.
Überholvorgang muss vor Verbotsschild beendet sein – oder abgebrochen werden!
6.11.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese„Die Vorschriftzeichen 276 ‚Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art‘ und 277 ‚Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t‘ der Straßenverkehrsordnung verbieten nicht nur den Beginn, sondern grundsätzlich auch die Fortsetzung und die Beendigung eines bereits zuvor begonnenen Überholvorgangs innerhalb der Überholverbotszone.“ Dies entschied aktuell das OLG Hamm. Ein Lkw-Fahrer hatte seinen Überholvorgang vor Beginn der Überholverbotszone begonnen und danach mangels ausreichender Lücke zwischen den überholten Fahrzeugen nicht mehr vor dem Verbotsschild nach rechts einscheren können. Hierfür erhielt er ein Bußgeld. Das Gericht führte aus, dass selbst ein Fahrer, der sich bei Beginn der Überholverbotszone mit seinem Fahrzeug bereits schräg vor dem zu überholenden Fahrzeug befinde, zu diesem aber noch keinen hinreichenden Sicherheitsabstand gewonnen habe, so dass er vor dem überholten Fahrzeug einscheren könne, das Überholmanöver ebenfalls abbrechen muss. Er müsse sein Fahrzeug gegebenenfalls verlangsamen und sich zurückfallen lassen. Ob dies tatsächlich gefahrlos möglich ist, hatte das Gericht hier nicht zu entscheiden. Die Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie hier zum Nachlesen: Beschluss des OLG Hamm vom 07.10.2014 zu Az. 1 RBs 162/14
Keine Gebühren für eine Papierrechnung
4.11.14 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDer Bundesgerichtshof hat auf Klage eines Verbrbaucherschutzvereines zwei häufig in Mobilfunkverträgen vorzufindende Vertragsklauseln für unwirksam erklärt. Mobilfunkanbieter dürfen demnach für die Zusendung einer Papierrechnung keine zusätzliche Gebühr beanspruchen, solange der Anbieter sein Produkt nicht ausschließlich über das Internet anbietet. Damit dürften bei allen großen Mobilfunkanbietern entsprechende Klauseln unwirksam sein, da diese über einen Vertrieb durch Ladengeschäfte verfügen. Es spielt auch keine Rolle, dass die Rechnungen bsp. elektronisch auf einem Kundenportal gespeichert werden, da dies die Nutzungsmöglichkeit für Nutzer erschwert. Weiterhin beanstandeten die Richter eine Pfandklausel, wonach der Kunde nach Kündiung des Vertrages rund 30,00 EUR zahlen solle, wenn er die SIM-Karte nicht oder nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder nicht in einwandfreiem Zustand zurücksendete. Der klagende Verbraucherschutzverein konnte nämlich nachweisen, dass der Mobilfunkanbieter die alten SIM-Karten entsorgt. Ein pauschaler Schadenersatz, den das Pfand letztlich darstellte, durfte daher nicht gefordert werden. zum Urteil des BGH vom 09. Oktober 2014, Az.: III ZR 32/14