Datenschutz geht auch bei polizeilichen Anfragen vor
22.01.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDie Anfrage kam schriftlich. In einem Ermittlungsverfahren forderte bat die Polizei mittels umfangreichen Fragebogens einen Arbeitgeber zur Auskunfterteilung zu den Einkommensverhältnissen eines ehemaligen(!) Arbeitnehmers. Aus dem Fragenkatalog und den abgefragten Details zur Einkommenshöhe konnte vermutet werden, dass gegen den ehemaligen Arbeitnehmer wohl wegen Unterhaltspflichtverletzung ermittelt wurde. Die Verunsicherung beim Arbeitegeber war groß, denn ganz bedenkenlos wollte er die Daten nicht so einfach herausgeben. Den Fragebogen beantwortete er nicht. Und das war richtig so. Es besteht nicht nur keine Pflicht, Anfragen der Polizei zu beantworten, sondern es ist sogar verboten, die Daten gegenüber Dritten preis zu geben. Nur da, wo es die Gesetze ausdrücklich erlauben, dürfen Daten herausgegeben werden. Eine Pflicht zur Mitteilung gibt es auch, wenn der Arbeitgeber durch einen richterlichen Beschluss zur Herausgabe der Daten verpflichtet wird. Letzteres dürfte selten sein, da auch hier das Gesetz enge Grenzen setzt. Hätte der Arbeitgeber die Daten herausgegeben, hätte es vielleicht noch einen kleinen unangenehmen Nachschlag gegeben. Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen werden mit Bußgeldern bis zu 300.000,00 EUR geahndet. Der Fall des tschechischen Hausbesitzers vom Dezember 2014 ist vielleicht noch in Erinnerung,...
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Trinkgelder und Mindestlohn
19.01.15 - Rechtsanwalt Thomas FickDie Zahlung von Trinkgeldern ist in vielen Branchen gebräuchlich. Bei der Berechnung für die Zahlung einer Arbeitsstunde von 8,50 Euro wird ein Trinkgeld jedoch nicht angerechnet. Dies wird damit begründet, da es für die Zahlung eines Tringeldes keine rechtliche Verpfichtung gibt und es außerdem nicht vom Arbeitgeber, sondern von einem Dritten gezahlt wird. Auch weitere Leistungen des Arbeitgebers wie vermögenswirksame Leistungen, Aufwandsentschädigungen und die Erstattung von Reise-und Fortbildungskosten zählen nicht zur Vergütung bei der Berechnung einer Bruttolohnstunde für den Mindestlohn.
Geschäftsschädigende Äußerungen in einem „You-Tube-Video“
19.01.15 - Rechtsanwalt Thomas FickIm Vorfeld einer Betriebsratswahl wurde im Auftrag einer Gewerkschaft ein Video produziert über betriebliche Zustände. Der Arbeitnehmer schilderte im Video Probleme im Betrieb hinsichtlich fehlender Sicherheitsvorkehrungen an einzelnen Maschinen und fehlender Fachkräfte. Das Video wurde auf die Plattform „You Tube “ gestellt und dort verbreitet. Zudem verbreitete es der Arbeitnehmer über seinen eigenen Facebook-Account.Nach Kenntnisnahme des Video`s kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Klage des Arbeitnehmers war letzlich erfolgreich. Das BAG sah die Vorwürfe auf dem Video als nicht so schwerwiegend an, als das eine fristlose Kündigung gerechtfertigt wäre. BAG vom 31.07.2014-2 AZR 505/13 Fazit: Sachliche Kritik hat das Bundesarbeitsgericht nicht beanstandet. Aber es ist ein schmaler Grat.
Was genau ist ein „Blechschaden“?
15.01.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDas OLG Düsseldorf hatte sich kürzlich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Es war zu einem Streit darüber gekommen, ob der Käufer eines gebrauchten Pkw vom Kaufvertrag zurücktreten könne, da dieser über einen Mangel verfügt. Der Verkäufer hatte im Kaufvertrag den Vermerk „reparierter Blechschaden rechts“ eingetragen. Der Käufer war jedoch der Auffassung, dass nicht lediglich ein Blechschaden vorlag und dieser auch nicht ordnungsgemäß repariert wurde. Das OLG Düsseldorf gab dem Käufer Recht. Mit „Blechschaden“ werden nämlich umgangssprachlich Schäden bezeichnet, die an der Oberfläche bleiben. Werden jedoch – wie in dem zu entscheidenden Fall – durch den Unfall oder die anschließende Reparatur grundlegende Fahrzeugstrukturen in Mitleidenschaft gezogen, kann nicht mehr von einem Blechschaden ausgegangen werden. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass durch den Unfall die hintere rechte Seitenwand im Bereich unterhalb der Zierleiste zwischen dem Türeinstieg und dem hinteren Radlauf eingedrückt und verformt wurde. Der Austausch dieser Seitenwand wäre für eine ordnungsgemäße Reparatur notwendig gewesen. Da dies mit einem erheblichen Eingriff in die Karosseriestruktur verbunden ist, liegt kein bloßer Blechschaden vor. Daher war der gebrauchte Pkw mangelbehaftet. Der Käufer konnte vom Kaufvertrag zurücktreten. Urteil...
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Kein Schadenserstz gegen Frauenärztin bei nicht erkannter Schwangerschaft
13.01.15 - Rechtsanwältin Petra RostDas OLG Oldenburg /Urteil vom 18.11.2014 Az: 5 U 108/14 (Quelle: juris) hat entschieden, dass es für die Frage, ob wegen einer nicht erkannten Schwangerschaft ein Schadensersatzanspruch gegen die Frauenärztin besteht, darauf ankommt, ob der Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig gewesen wäre. Die Klägerin begab sich in die gynäkologische Behandlung der Beklagten und bat darum, das Vorliegen einer Schwangerschaft abzuklären. Sie wollte zu diesem Zeitpunkt kein weiteres Kind. Die Beklagte führte eine Ultraschalluntersuchung durch und schloss eine Schwangerschaft aus, obwohl sich die Klägerin bereits in der sechsten Schwangerschaftswoche befand. Von der Schwangerschaft erfuhr sie erst in der 15. Schwangerschaftswoche. Die Klägerin warf der Beklagten vor, keine Urin- und Blutuntersuchung veranlasst zu haben. Dabei wäre die Schwangerschaft erkannt worden und die Klägerin hätte noch die Möglichkeit einer legalen Abtreibung nach § 218a Abs. 1 StGB gehabt. Mit der Klage verlangte sie von der Beklagten ein Schmerzensgeldes in Höhe von 25.000 Euro und die Zahlung von Kindesunterhalt. Das LG Oldenburg hatte das Begehren der Klägerin abgelehnt. Das OLG Oldenburg hat die Entscheidung des Landgerichts bestätigt und einen Anspruch der Klägerin verneint. Es komme darauf...
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Unfallgeschädigter muss nicht auf Restwertangebot der Versicherung warten
11.01.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDer Geschädigte eines Verkehrsunfalls muss der Versicherung des Schädigers vor Veräußerung des Unfallautos keine Gelegenheit geben, ein höheres Restwertangebot zu unterbreiten. Allerdings kann der Versicherer erfolgreich einwenden, dass auf dem örtlichen Markt ein höherer Restwert hätte erzielt werden können. Das Landgericht Köln bestätigt mit seinem Urteil vom 08.10.2014, Az. 13 S 31/14, die bisherige Rechtsprechung des BGH. Fazit: Vor Veräußerung des Unfallwagens muss der Geschädigte darauf achten, dass der von ihm eingeschaltete Kfz-Sachverständige den Restwert auf dem regionalen allgemeinen Markt ermittelt hat.
Der Mindestlohn – Haftung des Geschäftsführers!
8.01.15 - Rechtsanwältin Susan WittigArbeitgeber mit Sitz im In- und Ausland sind seit dem 01.01.2015 verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmern ein Mindestentgelt von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde zu zahlen. Nach § 266a Abs. 1 StGB ist der Arbeitgeber strafbar, wenn er der Einzugsstelle vorsätzlich Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung vorenthält. Das strafrechtliche Gebot, Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung abzuführen, wendet sich nicht nur an den Arbeitgeber – also die GmbH -, sondern nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch an den Geschäftsführer. Der Tatbestand des § 266a StGB wird durch den Geschäftsführer verwirklicht, wenn er Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht im Fälligkeitszeitpunkt an den zuständigen Sozialversicherungsträger abführt. Dies gilt auch für den Fall, dass nur ein Teil des Lohns, mithin also weniger als das Mindestentgelt von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde, gezahlt wird (vgl. schon BGH, Urteil vom 16.05.2000, Az.: VI ZR 90/99). Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind zudem bußgeldbewehrt und können mit Geldbußen bis zu 500.000,- EUR geahndet werden. Jeder Arbeitgeber ist – in eigenem Interesse – gehalten, sich über das Mindestlohngesetz zu informieren und seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Zählt Weihnachts-und Urlaubsgeld zum Mindestlohn?
22.12.14 - Rechtsanwalt Thomas FickLeistungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können nur dann Bestandteil des Mindestlohnes sein, wenn dem Arbeitnehmer die Vergütung zum Fälligkeitszeitraum des Mindestlohnes tatsächlich unwideruflich zufließt.Nach § 2 Abs.1 Nr.2 ist das spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen. Vor diesem Hintergrund sollten diese Sonderzahlungen deshalb gezwölftelt werden und monatlich zufließen.
Scheidungskosten weiterhin als außergewöhnliche Belastung steuermindernd!
18.12.14 - Rechtsanwältin Petra RostDas FG Münster hat entschieden, dass Scheidungsprozesskosten auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Die Klägerin und ihr Ehemann ließen sich im Jahr 2013 scheiden. Bereits im Vorfeld hatten die Eheleute eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, mit der die Klägerin den hälftigen Miteigentumsanteil am gemeinsamen Grundstück erwarb und sich zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages an ihren Ehemann zur Abgeltung aller Ansprüche verpflichtete. Im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung machte die Klägerin die Kosten des Scheidungsprozesses und der Scheidungsfolgenvereinbarung sowie die Ausgleichszahlung an ihren Ehemann als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt versagte den Abzug vollständig und wies auf die ab 2013 geltende Regelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG hin, nach der Prozesskosten und damit auch Scheidungskosten grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen seien. Das FG Münster hat der Klage teilweise stattgegeben. Nach Auffassung des Finanzgerichts sind die Gerichts- und Anwaltskosten des Scheidungsprozesses außergewöhnliche Belastungen. Die Kosten seien zwangsläufig entstanden, weil eine Ehe nur durch ein Gerichtsverfahren aufgelöst werden könne. Dem stehe die Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht entgegen, denn ohne...
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Bearbeitungsentgelt von Santander Consumer Bank ist zu erstatten!
11.12.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseIn seinem Urteil vom 27.11.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass die Santander Consumer Bank ihren Kunden die von ihnen gezahlten Kreditbearbeitungsentgelte zu erstatten hat. Nach Auffassung des OLG sind die von der Santander Consumer Bank verwendeten Bearbeitungsentgelt-Klauseln unzulässig. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im Mai dieses Jahres in zwei Urteilen entschieden, dass derartige vorformulierte Klauseln über ein Bearbeitungsentgelt und damit die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind. Dies, weil damit einfach Kosten für die vom Kreditinstitut zu erbringenden Leistungen wie z.B. die entgeltpflichtige Zusendung von Kontoauszügen, auf den Kunden als Kreditnehmer abgewälzt werden. Hierdurch wird der Kunde als Verbraucher unangemessen benachteiligt (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Das OLG sah eine solche Benachteiligung auch in den von der Santander Consumer Bank verwendeten Klauseln. Die Rückforderungsansprüche bei unwirksamen Bearbeitungsentgelt-Klauseln in Verbraucherdarlehensverträgen verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kreditnehmer von den Umständen Kenntnis erlangt, die den Anspruch begründen. OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2014 zu Az. I-6 U 75/14