Keine Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess
27.05.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDas Landgericht Heilbronn (Az.: I 3 S 19/14) hat in seinem Urteil vom 03.02.2015 bestätigt, dass Aufzeichnungen einer in einem Pkw installierten Dashcam nicht zur weiteren Aufklärung des Unfallhergangs verwertet werden können. Über die Verwertbarkeit ist nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 2002, 3619; BGH NJW 2003, 1123) und mangels einer ausdrücklichen Regelung in der ZPO aufgrund einer umfassenden Interessen- und Güterabwägung zu entscheiden. Im vorliegenden Fall können die einzelfallbezogenen Umstände kein überwiegendes Interesse der Klägerin an der Beweissicherung begründen. Die im Pkw installierte Dashcam macht umfassende, als heimlich bezeichenbare Aufzeichnungen des gesamten Verkehrsgeschehens. Eine solche großflächige Beobachtung von öffentlichen Straßen stellt schon deshalb einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar, weil durch die hier vorgenommene, permanente Aufzeichnung mit der Videokamera eine Vielzahl von Personen in kurzer Zeit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen wird.
Kein Arbeitsunfall III (Tödlicher Speerwurf)
21.05.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykWer als ehrenamtlicher Kampfrichter in seiner Freizeit tätig wird, ist nicht zwangsläufig unfallversichert und handelt auf eigenes Risiko. In einem jüngst entschiedenen Fall suchte der Kampfrichter den von ihm erwarteten Zielpunkt eines noch in der Luft befindlichen Speeres auf. Hierbei wurde der Kampfrichter tödlich getroffen. Die Witwe machte wegen des „Arbeitsunfalles“ bislang erfolglos Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend. Der Ehemann war als ehrenamtlich Tätiger weder ein Beschäftigter noch einem Beschäftigten gleichgestellt. Im öffentlichen Auftrag handelte er ebenfalls nicht. Die Vergütung der Wettkampftätigkeit mit einer Aufwandsentschädigung rechtfertige noch keinen Versicherungsschutz. Die Richter waren der Auffassung, dass die ehrenamtliche Tätigkeit der Liebe zum Sport diene und sei als reine Freizeitbetätigung keinem Beschäftigungsverhältnis gleichzusetzen. zur Pressemitteilung des SG Düsseldorf vom 20. Mai 2015
Abschleppen aus öffentlicher Grünanlage erlaubt!
19.05.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseIhr geparktes Auto würde doch niemanden stören… Das meinte jedenfalls eine Frau in Kiel, deren Fahrzeug aus einer Grünanlage abgeschleppt wurde. Sie wehrte sich mit dieser Argumentation gegen den Leistungsbescheid für die Abschleppmaßnahme. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht sah die Sache jedoch anders. Grünflächen gehören eindeutig nicht zum Parkplatz. Wer in einer Grünanlage parkt, muss damit rechnen, abgeschleppt zu werden. Dies auch dann, wenn er niemanden behindert und die Umwelt nicht schädigt. Das Gericht betonte, dass vom Abstellen von Fahrzeugen in Bereichen, in denen das Parken nicht zulässig ist, eine negative Vorbildwirkung ausgeht und es beim Parken in einer öffentlichen Grünanlage nicht darauf ankomme, ob andere Verkehrsteilnehmer konkret behindert werden. Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil v. 17.02.2015, 3 A 78/14
Tod eines oHG Gesellschafters und Fortsetzung mit Erben
14.05.15 - Rechtsanwalt Thomas FickDie offene Handelsgesellschaft kann, sofern dies im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, mit den Erben fortgesetzt werden.Sofern die Erben die Erbschaft antreten, geraten sie natürlich auch in die volle persönliche Haftung für Gesellschaftsschulden gemäß § 128 HGB. Dieses Problem kann der Erbe umgehen, in dem er nach § 139 Abs.1 HGB sein Verbleiben in der oHG davon abhängig macht, daß ihm unter Belassung seines bisherigen Gewinnanteiles die Stellung eines Kommanditisten eingeräumt wird. Er haftet dann beschränkt nur auf seinen Kommanditanteil. Fazit: Die Gesellschaften sollten ab und an ihre erbrechtlichen Regelungen im Gesellschaftsvertrag überprüfen.
Zahnaufhellung (Bleaching) ist umsatzsteuerfreie Heilbehandlung
10.05.15 - Rechtsanwältin Petra RostDer BFH hat am 19.03.2015 (Az: V R 60/14 Quelle: juris Logo Steuerfreiheit zahnärztlicher Heilbehandlung) entschieden, dass Zahnaufhellungen (so genanntes Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind. Nach § 4 Nr. 14 des UStG sind Heilbehandlungen des Zahnarztes steuerfrei. Dazu gehören auch ästhetische Behandlungen, wenn diese Leistungen dazu dienen, Krankheiten oder Gesundheitsstörungen zu diagnostizieren, zu behandeln oder zu heilen. Steuerbefreit ist auch eine medizinische Maßnahme ästhetischer Natur zur Beseitigung negativer Folgen einer Vorbehandlung. Im Streitfall hatte die Klägerin, eine Zahnarztgesellschaft, im Anschluss an bestimmte medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen (z.B. Wurzelbehandlungen) bei einigen Patienten Zahnaufhellungen an zuvor behandelten Zähnen durchgeführt. Das Finanzamt betrachtete diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig und setzte entsprechend Umsatzsteuer fest. Der BFH teilt die Auffassung des Finanzamts nicht. Nach Auffassung des BFH sind Zahnaufhellungsbehandlungen umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit der vorherigen steuerfreien Zahnbehandlung stehen. So habe es sich im Streitfall verhalten: Es sollten Zahn-Verdunklungen aus Vorschädigungen behandelt und damit negative Auswirkungen der Vorbehandlung beseitigt werden. Quelle: Pressemitteilung des BFH Nr. 31/2015 v. 06.05.2015
Fahrschulen dürfen nicht mit Anmeldegebühren werben
7.05.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczykso sieht es zumindest das Landgericht Wiesbaden und bezeichnete eine entsprechende Werbung einer betroffenen Fahrschule als irreführend und damit wettbewerbswidrig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Fahrschulen nur mit den hierfür vorgesehnen Begrifflichkeiten und der vorgegebenen Ausgestaltung des Preisaushanges werben. Die Angabe des Entgelts für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts darf nur mit dem Begriff „Grundbetrag“ erfolgen. Die Verwendung dieses Begriffs ist zwingend, eine Abweichung von dem Muster ist unzulässig. zum Urteil 19. Dezember 2014 – Az.: 13 O 38/14 im Volltext
Der brennende Kochtopf – nicht immer ist die Versicherung einstandspflichtig
6.05.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzEin Brand im Sinne der Gebäudeversicherung (§ 5 Nr. 1 VGB 2003) bzw. Hausratsversicherung (§ 4 Nr. 1 VHB 2003) liegt nicht vor, wenn sich Speisen in einem Topf auf dem Herd derart entzünden, dass der in den halbgeschlossenen Topf einströmende Sauerstoff stichflammenartig verbrennt und diese Stichflammen brennbare Gegenstände nicht erreichten bzw. erreichen konnten. So entschied das OLG Hamm am 15.10.2014 (Az.: 20 W 28/14). Zur Begründung wurde ausgeführt, dass nicht die allgemeine, sondern die konkrete Gefährlichkeit des Feuers versichert ist. Es kommt daher darauf an, ob das Feuer in der konkreten Situation in der Lage war, sich weiter auszubreiten. Der Kläger hatte einen Topf mit Eisbein und Zutaten in Wasser auf dem Herd seiner Küche erwärmt und danach das Haus in der Annahme verlassen, den Herd abgestellt zu haben. Da die Herdplatte den Topfinhalt tatsächlich mit voller Kraft erhitzt hat, ist das Wasser im Topf verdampft und das Eisbein nebst weiteren Zutaten schließlich in Brand geraten. Bei Rückkehr des Klägers ist bereits eine offene Flamme aus dem Topf...
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Gesetzliche Neuregelungen zum 01.05.2015
29.04.15 - Rechtsanwältin Petra Rost– Immobilienanzeigen müssen Energiekennzahlen enthalten. Seit Mai 2014 müssen neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse ausweisen. Die Skala reicht von „A+“ („energetisch sehr gut“) bis „H“ („energetisch sehr schlecht“). Das gilt auch für Immobilienanzeigen: Kennzahlen zum Energieverbrauch des Gebäudes sind dort Pflicht. Neu ab dem 01.05.2015 ist: Vermieter und Verkäufer, die sich nicht daran halten, handeln ordnungswidrig. Sie müssen mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Rechtsgrundlage ist die Novelle der Energieeinsparverordnung vom Mai 2014. – Die „Assistierte Ausbildung“ kommt. Mit der „Assistierten Ausbildung“ werden benachteiligte junge Menschen über ihre gesamte Ausbildungszeit an einem betrieblichen Ausbildungsplatz flexibel und individuell gefördert. Sie erhalten zum Beispiel Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Das hilft auch den Ausbildungsbetrieben. Agenturen für Arbeit und Jobcenter bieten die „Assistierte Ausbildung“ erstmals ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an. Die gesetzliche Grundlage dafür tritt am 01.05.2015 in Kraft. –Ausbildungsbegleitende Hilfen. Wenn nötig, erhalten junge Menschen ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Auszubildende bekommen beispielsweise Unterstützung beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten. Es ist auch möglich, die Fachtheorie zu vertiefen. Außerdem gibt es eine sozialpädagogische...
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Rechtsanwaltsfachangestellte(r)/Rechtsfachwirt(in) gesucht
29.04.15 - Rechtsanwältin Petra RostWir suchen ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in als Rechtsfachwirt/in bzw. Rechtsanwaltsfachangestellte/n zur unbefristeten Anstellung in Vollzeit oder Teilzeit in unserer Kanzlei. Wir bieten Ihnen attraktive Arbeitsbedingungen in einem sehr guten Team. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte per E-Mail an: p.rost@fhr-anwaelte.de oder per Post an FHR-Rechtsanwälte, Thälmannstraße 4, 99974 Mühlhausen, Tel. 03601-85123
Verbreitung von Geschäftsgeheimnissen durch ausgeschiedenen Mitarbeiter
26.04.15 - Rechtsanwalt Thomas FickGerade heute bei der zunehmenden Digitalisierung der Geschäftsprozesse befinden sich sensible Geschäfts-und Unternehmensdaten oft auf kleinen Datenträgern.Scheidet nun ein Wissensträger aus der Firma aus und nimmt etwa Kundenlisten oder ähnliche Informationen aus der Software des Unternehmens mit, ist sehr schnell der versteckte Straftatbestand des §17 UWG erfüllt.Der BGH hat in der Entscheidung vom 27.04.2006 1 ZR 126/03 im Kopieren von Kundenlisten einen Fall der Verletzung von Betriebsgeheimissen gesehen.Gelingt der Nachweis des Zugriff können gegen den Mitarbeiter Schadenersatzanprüche gemäß §823 Abs.2 in Verbindung mit §17 UWG geltend gemacht werden. Fazit: Unternehmer aufgepaßt beim Ausscheiden wichtiger Mitarbeiter.