Eine posttraumatische Belastungsstörung 10 Jahre nach einem Arbeitsunfall?
29.10.14 - Rechtsanwältin Petra RostDas Bayerisches Landessozialgericht hat unter dem 04.08.2014 (Aktenzeichen: L 2 U 4/11) die Anerkennung einer Posttraumatische Belastungsstörung als Folge eines zehn Jahre zurückliegenden Arbeitsunfalls verneint. Ein Pilot, der erst über zehn Jahre nach einer Notlandung aus psychischen Gründen fluguntauglich wurde, hat keine verzögerte Posttraumatische Belastungsstörung. Der Rettungshubschrauber-Pilot war 1994 wegen eines Maschinendefektes zu einer Notlandung gezwungen. Alle Hubschrauber-Insassen blieben körperlich unverletzt. Der Pilot wurde fluguntauglich aus psychischen Gründen – allerdings erst im Jahr 2005. Ein Jahr danach begehrte er rückwirkend eine Verletztenrente wegen des Arbeitsunfalles 1994. Die Berufsgenossenschaft erkannte einen Arbeitsunfall an, lehnte aber die Verletztenrente ab. Eine Verletztenrente erhalten Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit infolge Arbeitsunfalles dauerhaft gemindert ist. Der Gesundheitsschaden muss ursächlich auf den Unfall zurückzuführen sein, was nicht der Fall sei. Das LSG München hat die Klage auf Verletztenrente abgewiesen. Es liege keine verzögerte PTBS vor. Eine wesentliche Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma verbunden sind, sei nicht ersichtlich. Denn der Kläger sei bis 2005 dienstlich und immerhin noch bis 2000 privat geflogen. Das widerspreche der PTBS-typischen Vermeidung von Reizen, die mit dem Trauma in Verbindung stehen.
Verzicht auf Mindestlohn zulässig?
29.10.14 - Rechtsanwalt Thomas FickBald ist es soweit. Der Mindestlohn kommt ab dem 01.01.2015. Eine Vereinbarung zur Unterschreitung des Mindestlohnes oder ein Verzicht auf den Mindestlohn sind nach dem Gesetz unwirksam nach § 3 des MiLoG. Es gilt der Grundsatz der Unabdingbarkeit. Nur durch einen gerichtlichen Vergleich darf verzichtet werden. Wichtig ist auch die Fälligkeitsregelung(letzter Bankarbeitstag des Folgemonats). Arbeitgeber die sich nicht an die besondere Fälligkeitsregelung halten, können mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren überzogen werden. Fazit: Es gibt noch einiges zu regeln, um rechtssicher ab Januar 2015 Lohn zu zahlen.
Start-Stopp-Funktion – Telefonieren kann erlaubt sein!
28.10.14 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDas Mobiltelefon darf benutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor infolge der Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das OLG Hamm wies in seiner kürzlich ergangenen Entscheidung darauf hin, dass es keinen Unterschied mache, ob das Fahrzeug manuell per Zündung oder automatisch abgeschaltet worden sei. Der Betroffene hatte sich damit erfolgreich gegen den Bußgeldbescheid gewehrt. OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2014 – 1 RBs 1/14 –
Streitobjekt Zweitwohnungssteuer
21.10.14 - Rechtsanwalt Alexander LamczykKlamme Kommunen haben vor einigen Jahren die Zweitwohnungssteuer als neue Einnahmequelle für sich entdeckt. Seitdem streiten sich Nutzer oder Inhaber sog Zweitwohnungen immer wieder mit den Kommunen zur Berechtigung der Steuererhebung. Das Bundesverwaltungsgericht gab am 15.10.2014 in zwei Verfahren (Aktenzeichen 9 C 5.13 und 9 C 6.13) ebenso wie zuvor der Verwaltungsgerichtshof München den jeweiligen Wohnungseigentümern Recht und besätigte die Aufhebung der Zweitwohnungssteuerbescheide durch das Berufungsgericht. Die Kommunen seien nur dann zur Steuererhebung berechtigt, wenn die Wohnungen tatsächlich von den Eigentümern selbst oder nahen Angehörigen genutzt werden. Zwar spreche für die Kommunen für den Eigennutzungswillen eine Vermutung, dieser vermutete Wille könne jedoch durch die Eigentümer entkräftet werden. Dient die Wohnung einzig der Kapitalanalge, fällt trotz mehrjährigem Leerstand und fehlender Vermietung keine Zweitwohnungssteuer an. Geholfen hat den Klägern der Umstand, dass in den Wohnungen seit Jahren weder Strom- noch Wasserverbäuche angefallen waren. zur Pressemitteilung des Bundesgerichthsofs
Sanierung im Mehrfamilienhaus notwendig – müssen alle Wohnungseigentümer zahlen?
19.10.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDer BGH hat am 17.10.2014 entschieden, dass auch ein einzelner Wohnungseigentümer von den übrigen Eigentümern die Sanierung des Gemeinschaftseigentums verlangen kann, selbst wenn diese finanzielle Schwierigkeiten haben oder aufgrund ihres Alters eine Sanierung nicht wünschen. Voraussetzung ist, dass die Sanierung zwingend erforderlich ist. In diesem Fall können sich die übrigen Wohnungseigentümer sogar schadenersatzpflichtig machen, wenn sie eine Beschlussfassung über die Sanierung schuldhaft verzögern. Die Pressemitteilung des BGH können Sie hier nachlesen: Urteil des BGH vom 17.10.2014 zu Az. V ZR 9/14
Zu Gewinnabführungsverträgen: Noch bis zum 31.12.2014 die Anerkennung der steuerlichen Organschaft sichern!
16.10.14 - Rechtsanwältin Susan WittigGemäß § 17 S. 2 Nr. 2 KStG 2002 n.F. wird für alle Gewinnabführungsverträge, die nach dem Tag des Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrecht vom 26.02.2013 abgeschlossen oder geändert werden, die Neufassung der vertraglichen Verlustübernahmeklausel gefordert. Bei bestehenden Gewinnabführungsverträgen steht die fehlerhafte Formulierung der Verlustübernahme der Anwendung der §§ 14 bis 16 KStG nicht entgegen, wenn eine Verlustübernahme entsprechend § 302 des Aktiengesetzes tatsächlich erfolgt ist und entsprechend § 17 Satz 2 Nr. 2 KStG n. F. „bis zum Ablauf des 31.12.2014“ wirksam vereinbart wird (§ 34 Abs. 10 b KStG), vgl. BFH v. 24.07.2013, I R 40/12.
Sterbewunsch einer Wachkoma-Patientin
16.10.14 - Rechtsanwältin Petra RostDer BGH hatte die Frage zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen das Betreuungsgericht den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen genehmigen muss. Die 1963 geborene Betroffene erlitt im Jahr 2009 eine Gehirnblutung mit der Folge eines apallischen Syndroms im Sinne eines Wachkomas. Sie wird über eine Magensonde ernährt; eine Kontaktaufnahme mit ihr ist nicht möglich. Der Ehemann und die Tochter der Betroffenen, die zu ihren Betreuern bestellt sind, haben beim Betreuungsgericht beantragt, den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen zu genehmigen. Hilfsweise haben sie die Feststellung beantragt, dass die Einstellung der künstlichen Ernährung nicht genehmigungsbedürftig sei. Sie stützen ihren Antrag darauf, dass sich die Betroffene vor ihrer Erkrankung gegenüber Familienangehörigen und Freunden gegen eine Inanspruchnahme von lebenserhaltenden Maßnahmen für den Fall einer schweren Krankheit ausgesprochen habe. Die Vorstinstanzen, haben sowohl Antrag und Hilfsantrag der Betreuer abgelehnt. Der BGH hat der Rechtsbeschwerde der Betreuer stattgegeben, die angefochtene Entscheidung aufgehoben und die Sache an das LG Chemnitz zurückverwiesen. Da vorliegend keine Patientenverfügung vorlag, war der Behandlungswunsch der Patientin nicht dokumentiert. Dieser und der mutmaßliche Wille waren deshalb zu ermitteln. Auf der Grundlage der zum 01.09.2009 in Kraft getretenen gesetzlichen...
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Mitarbeiterbeteiligung
15.10.14 - Rechtsanwalt Thomas FickDie Einbindung von hochwertigen Mitarbeitern in die Geschäftsentwicklung von Unternehmen wird immer wichtiger.Eine Form der Beteiligung am Eigenkapital liegt bei der mittelständischen GmbH in der Abtretung von Geschäftsanteilen.Eine Minderheitsbeteiligung hat in der Regel keinen Einfluß auf den arbeits-und sozialversicherungsrechtlichen Status des Mitarbeiters.Der Mitarbeiter partizipiert jedoch an der Geschäftsentwickung der Gesellschaft.Eine Form der Beteiligung von Mitarbeitern am Fremdkapital der Gesellschaft liegt in der Gewährung eines Mitarbeiterdarlehens.Die Mitarbeiter stellen ein Darlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung(partiarisches Darlehen) zur Verfügung. Fazit:Diese und weitere Formen ,wie stille Beteiligungen oder Genussrechte sind denkbar, um die Motivation von Mitarbeitern zu stärken.
Nachteile bei der 0% Finanzierung
5.10.14 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDie in der Werbung viel beworbene Null-Prozent-Finanzierung birgt neben scheinbar günstigen Konditionen auch einige Nachteile, über die sich Verbraucher vor Abschluss des Darlehensvertrages im Klaren sein müssen. Einen solchen gravierenden Nachteil bestätigte jüngst der Bundesgerichtshof in einer für Verbraucher nachteiligen Entscheidung. Wer Waren auf Basis einer 0% Finanzierung kauft, muss den Kredit auch nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag an die Bank zurückzahlen. Die bei einer regulären Finanzierung bestehenden Rechte sind dann nicht gegeben. Der Kunde kaufte in einem Baumarkt Türen für rund 6.500,00 EUR, die er bei einer Bank mit 0% finanzierte. Wie üblich wurde der Kreditvertrag im Baumarkt unterzeichnet. Die Bank überwies den Kaufpreis direkt an den Baumarkt. Es stellte sich später heraus, dass die Türen derart mangelhaft waren, dass der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten konnte. Nun kam es so, dass der Baumarkt den Kaufpreis nicht erstattete, aber zugleich die Bank die Tilgung des Kredites beanspruchte. Gegenüber der Forderung der Bank versuchte der Kunde erfolglos ein Zurückbehaltungsrecht wegen des Rücktritts vom Kaufvertrag geltend zu machen. In allen Instanzen war der Kunde mit diesem Ansinnen unterlegen. Er muss weiterzahlen. Die Richter bestätigten...
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Was passiert bei „falschem Blinken“?
2.10.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDas Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte kürzlich den folgenden Fall zu entscheiden: Der Autofahrer auf einer Vorfahrtsstraße blinkte rechts, fuhr dann jedoch, ohne seine Geschwindigkeit zu verringern, geradeaus weiter. Eine Autofahrerin wartete rechts in einer untergeordneten Straße. Sie beabsichtigte, nach links auf die Hauptstraße einzubiegen. Als sie sah, dass der aus ihrer Sicht von links kommende, vorfahrtberechtigte Pkw rechts blinkte, fuhr sie in die Hauptstraße ein. Dort kam es zur Kollision beider Fahrzeuge. Das OLG Dresden führte nun in seiner Entscheidung vom 20.08.2014 aus, dass die Autofahrerin nicht auf das Blinken des bevorrechtigten Pkw hätte vertrauen dürfen und urteilte eine Haftungsquote von 70:30 zugunsten des Blinkenden aus. Allein aufgrund des Setzens eines Blinkers ergibt sich nach Auffassung der Richter noch kein Vertrauenstatbestand in ein tatsächliches Abbiegen. Vielmehr müssen weitere Anzeichen, wie eine deutliche Verlangsamung des Fahrzeugs oder eine Orientierung im Sinne eines Abbiegevorgangs vorliegen. Wenn dies nicht der Fall ist, überwiegt grundsätzlich die Haftung des Wartepflichtigen. Es trägt nach ständiger Rechtsprechung des OLG Dresden bei einem Aufeinandertreffen von Vorfahrtverstoß (§ 8 StVO) einerseits und missverständlichem Verhalten (§ 1 Abs. 2 StVO)...
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