Neues zur Karenzentschädigung

4.05.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Ein Marketingleiter einer Fenster-und Türen Firma war aus seiner Firma ausgeschieden. Die Firma stellte außchlließlich Fenster und Türen für den Fachhandel her. Nach dem vereinbarten Wettbewerbsverbot war der Mann verpflichtet zwei Jahre nach dem Ausscheiden nicht für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit der Firma in Konkurrenz steht. Der Marketingleiter machte sich nach dem Ausscheiden als Handelsvertreter selbständig und vertrieb Fenster und Türen ausschließlich an Endverbraucher. Das BAG sprach ihm eine Karenzentschädigung zu, da er sich an das an sich unverbindliche Wettbewerbsverbot gehalten hat. Fazit: Nach der Entscheidung lohnt sich die Überprüfung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten in jedem Fall. BAG vom 21.04.2010-10 AZR 288/09


Schwerbehindertenzusatzurlaub bei Krankheit

15.04.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das BAG hat nun entschieden,daß auch der zusätzliche Anspruch des dauerhaft kranken Schwerbehinderten nicht verfällt.Damit gilt nun daßelbe wie beim gesetzlichen Mindesturlaub nach Bundesurlaubsgesetz.Fazit: Der langzeiterkrankte Schwerbehinderte erhält nach Genesung 25 Tage Urlaub.Mal sehen ,was das BAG noch zum vertraglichen Urlaub entscheidet.BAG vom 23.03.2010-9AZR 128/09


Beschäftigungszeiten auch vor dem 25.Lebensjahr anzuerkennen

7.04.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Beschäftigungszeiten im Unternehmen wurden bisher erst ab einem Lebensalter vom vollendeten 25.Lebensjahr an berechnet. Dies führte zu der teilweise grotesken Situation, daß ein 24 jährigen Arbeitnehmer, der mit Lehrzeit bereits 8 Jahre in der Firma war mit einer Grundkündigungsfrist von 4 Wochen kündbar war. Der EuGH hat die Regelung des §622 2.Absatz jetzt für europarechtswidrig erklärt. Fazit: Damit haben auch junge Arbeitnehmer mehr Rechte.


Umkleidezeit als Arbeitszeit?

6.04.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Liegt das Tragen einer Dienstbekleidung im Interesse des Arbeitgebers, so ist die dafür erforderliche Zeit zum Umkleiden Arbeitszeit. BAG vom 10.11.09  1ABR 54/08


Ausgleichsanspruch nach Beendigung nichtehelicher Lebensgemeinschaft

25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Nach der Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommt wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung des anderen Partners (hier: Wohnhaus) mit geschaffen wurde, ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB in Betracht (im Anschluss an BGH in NJW 2008, 3277 und NJW 2008, 3282). Zur Bemessung der Höhe eines solchen Ausgleichsanspruchs führt das KG aus. KG Berlin Urt. v. 8.10.2009 – 8 U 196/07


Trennungsjahr und Versöhnungsversuch

25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Ein Versöhnungsversuch ist bis zu einer Obergrenze von drei Monaten für den Lauf des Trennungsjahres unschädlich. Nach Ablauf von drei Monaten beginnt die Trennungszeit jedoch erneut. Ob das Zusammenleben für diese Zeit tatsächlich der Versöhnung dienen sollte, ist jedoch im Rahmen einer Beweisaufnahme nach entsprechendem Sachvortrag der Parteien zu klären. OLG Saarbrücken, Beschluss v. 14.9.2009 – 6 WF 98/09


Die Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung ist unwiderruflich

25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Gemäß § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB kann der geschiedene oder verwitwete Ehegatte seinen Geburtsnamen nach der Scheidung oder als Witwer wieder annehmen. Macht er von diesm Recht keinen Gebrauch, behält er seinen Ehenamen. Ein Widerruf der Annahme des Geburtsnamens ist jedoch nicht möglich. Eine solche ist einmalig nur eröffnet, um einen Begleitnamen, also einen Doppelnamen abzulegen. OLG Frankfurt a.M. Beschluss v. 28.8.2009 – 20 W 87/09


Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß gegen neuen Ehegatten

25.03.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Macht ein wieder verheirateter Ehegatte Zugewinnausgleichsansprüche gegen den geschiedenen Ehegatten geltend (was drei Jahre ab dem Ende des Jahres in dem die Scheidung rechtskräftig wurde, noch möglich ist), hat er gegen den neuen Ehegatten Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses. Gem. § 1360 a IV BGB besteht dieser Anspruch in jeder persönlichen Angelegenheit. Eine solche liegt in der Durchsetzung sowohl vermögens- als auch nicht vermögensrechtlicher Ansprüche. BGH, Beschluss v. 25.11.2009 – XII ZB 46/09