Zurücklassen von Fremdkörpern bei OP

17.02.10 - Rechtsanwältin Petra Rost

Tritt-  längere Zeit (acht Monate) – nach einer Knieoperation ein dabei verwendeter sog. Kirschnerdraht aus dem Rücken des Patienten und steht fest, dass sich der Patient bislang keinen weiteren Operationen unterzogen hat, kommt auch dann eine Haftung des operierenden Arztes nach den Grundsätzen voll beherrschbarer Risiken in Betracht, wenn der Kirschnerdraht nicht im Operationsbereich (Kniebereich) zurückgelassen wurde. Das Treffen von Sicherheitsvorkehrungen zum Ausschluss des Zurücklassens von bei der Operation benutzten Hilfsmitteln im Körper des Patienten ist einem Bereich zuzuordnen, der von der Behandlerseite voll beherrscht werden kann und muss. Aus diesem Grunde findet in derartigen Fällen eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten statt. OLG Zweibrücken, Urt. v. 16.9.2008 – 5 U 3/07


Fachgerechte Befüllung einer subkutanen Schmerzmittelpumpe

17.02.10 - Rechtsanwältin Petra Rost

Dem Arzt obliegen besondere Sorgfaltspflichten bei der regelmäßigen Befüllung einer subkutanen (unter der Haut eingesetzten) sog. “Schmerzmittelpumpe”. Erleidet ein Patient durch die unkontrollierte Ausschüttung von Schmerzmitteln aus einer undichten Schmerzmittelpumpe erhebliche Beschwerden, die dazu führen, dass er zeitweise sogar intensivmedizinisch betreut werden muss, und muss er sich wegen des Behandlungsfehlers des Arztes eines vorzeitigen operativen Austausches der Schmezmittelpumpe unterziehen, so kann ein Schmerzensgeld i.H.v. 6.000 EUR gerechtfertigt sein. OLG Frankfurt, Urt. v. 10.3.2009 – 8 U 253/07 Kommt es im Zusammenhang mit dem Einsatz  medizinischer Produkte zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Patienten, ist sowohl von Ärzte- als auch von Patientenseite darauf hinzuwirken, dass die entsprechenden Materialien nach Entfernung als mögliche Beweismittel sicher aufbewahrt werden. Bei einem schuldhaften Verlust des Beweismittels auf Behandlerseite, kann dies zu einer Beweislastumkehr wegen fahrlässiger Beweisvereitelung führen.


Arzthaftungsrecht

17.02.10 - Rechtsanwältin Petra Rost

Bei einer Operation zur Entfernung der Gallenblase wegen eines Gallensteinleidens stellt die versehentliche Durchtrennung des Hauptgallenganges (Ductus choledochus) statt des Ausführungsganges der Gallenblase (Ductus cysticus) keinen Behandlungsfehler mehr dar, sondern ein operationsimmanentes Risiko. Dies gilt auch im Falle der unterlassenen Freipräparation des Gallenblasenganges. OLG Hamm, Urt. v. 28.11.2008 – 26 U 28/08


Selbständige und Versicherungspflicht

16.02.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Alle Selbständigen, die nicht kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, können die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung beantragen § 7 SGB 6.Buch. Der Antrag muß innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Selbständige können unabhängig von der Höhe ihres Einkommens den sogenannten Regelbeitrag zahlen, der im Jahr 2009 monatlich 501,48 Euro West und 424,87 Euro Ost beträgt. Achtung: In den ersten drei Jahren des Beginns der selbständigen Tätigkeit kann der hälftige Regelbeitrag gezahlt werden.


Mehrere geringfügige Beschäftigungen

15.02.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Einem Arbeitnehmer ist es möglich mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander auszuführen. Die Entgelte aus den Tätigkeiten werden zusammengerechnet.Solang die Grenze von 400 Euro monatlich oder 4800 Euro jährlich nicht überschritten wird besteht nach wie vor keine Sozialversicherungspflicht für den Arbeitnehmer. Nach Überschreitung der Grenzen entsteht volle Sozialversicherungspflicht.


Unzureichende Sprachkenntnisse als Kündigungsgrund

8.02.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Ein Arbeitnehmer muß in der Lage sein, in deutscher Sprache abgefaßte Arbeitsanweisungen zu lesen.Vor Ausspruch der personenbedingten Kündigung hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf seine Kosten einen Deutschkurs bezahlt.Der Arbeitgeber hatte den Arbeitnehmer unstreitig auch zu weiteren Deutschkursen angehalten,die der Arbeitnehmer jedoch ablehnte. Fazit: Ausreichende Sprachkenntnisse sind wichtig. BAG vom 28.01.2010-2AZR 764/08


Hinweis auf Ausschlußfristen zwingend

25.01.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Der Arbeitgeber hat nach §2 des Nachweisgesetzes die Pflicht, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Verletzt der Arbeitgeber die Pflicht, indem er weder einen schriftlichen Arbeitsvertrag schließt noch einen schriftlichen Nachweis erbringt, so darf er sich im Streitfalle auch nicht auf Ausschlußfristen berufen. Der Arbeigeber macht sich schadenersatzplichtig in Höhe der Vergütungansprüche. BAG vom  17.02.2002-NZA 2002,1096


Mobbing und Ausschlußfrist

20.01.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

In Mobbingfällen beginnt eine tarifliche Ausschlußfrist wegen der systematischen, sich aus mehreren einzelnen Handlungen zusammensetzenden Verletzungshandlung regelmäßig erst mit der zeitlich letzten Mobbing-Handlung. BAG Urteil vom 16.05.07- 8AZR 709/06 Fazit: Der Nachweis des zielgerichteten,schikanösen Vorgehens ist oft schwierig. Der Betroffene sollte deshalb ein „Mobbing-Tagebuch“ führen.


Gehaltsverzicht mit Besserungsschein

19.01.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Eine Gehaltsherabsetzung durch Änderungskündigung bei gleichem Arbeitsumfang ist bei den Arbeitsgerichten kaum durchsetzbar. Trotzdem muß das Unternehmen zu Erhaltung seiner Wettbewerbsfähigkeit Personalkosten senken. Hier bietet sich an einvernehmliche Vertragsänderungen über einen Gehaltsverzicht mit Besserungsschein herbeizuführen. Im Besserungsschein wird Zeit, Art und Umfang der Nachzahlung geregelt für den Fall der verbesserten Wirtschaftslage des Unternehmens.   


Kündigungsschutz bei Pflegezeit

15.01.10 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Seit dem 01.07.2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft.Der Arbeitnehmer kann in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern verlangen,daß ihm Zeit gewährt wird zur Pflege naher Angehöriger.Nach §5 des Pflegezeitgesetzes darf der Arbeitgeber von der Ankündigung der Inanspruchnahme bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nicht kündigen.Die Dauer der Pflegezeit beträgt pro Angehörigen längstens 6  Monate.Das Arbeitsgericht Stuttgart hat kürzlich entschieden,daß die Pflegezeit pro pflegebedürftigen nahen Angehörigen nur einmal unterbrochen weden kann. ArbG Stuttgart vom 24.09.09-12 Ca 1792/09 Fazit:   Bislang ist die Materie noch wenig bekannt.Mit Blick auf die demografische Entwicklung wird die Verhandlung über eine Pflegezeit jedoch häufiger zum Thema.