Praktikum, Nachwuchsförderung & Geoblocking
4.06.18 - Rechtsanwältin Susan WittigPraktikum und Nachwuchsförderung In der vergangenen Woche durften wir wieder einer Abiturientin Einblick in den Beruf eines Rechtsanwaltes geben. Ihre Woche schloss Frau Beyer mit einem eigenen Beitrag ab: Die neue Geoblocking-Streaming-Verordnung Bislang wurde der Gebrauch der Online-Streaming Portale im EU-Ausland durch das sogenannte Geoblocking verweigert. In einer Mitteilung des Europäischen Rates wurde folgendes verfasst: „Reisende in der EU müssen künftig nicht mehr auf Online-Dienste wie Filme, Sportberichte, Musik, E-Books oder Spiele verzichten, für die sie zu Hause bezahlt haben. Zusammen mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren ist dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt, der allen zugutekommt.“ Nun müssen also die AGB´s der Anbieter neu angepasst werden. Diese Regelung ist jedoch nur für Bezahldienste gültig. Anbieter kostenloser Dienste können frei entscheiden, Inhalte im Ausland zu blockieren. Außerdem hat das EU-Parlament beschlossen, dass diese Regelungen nur bei Aufenthalten von kurzer Dauer im EU-Ausland walten und somit nicht dauerhaft sind. Zudem ist es dem Anbieter gestattet, den jeweiligen Wohnsitz ihrer Nutzer per IP-Adresse, Ausweis oder Kreditkarte zu überprüfen, um so Missbräuche zu verhindern. – Lena Beyer –
BGH: Entschädigung für geplatzte Kreuzfahrt
1.06.18 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseNach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erhält ein Ehepaar eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Ein Fehler beim Reiseveranstalter hatte die lange Zeit zuvor gebuchte Karibik-Kreuzfahrt durchkreuzt. Erst drei Tage vor Reisebeginn stellte sich heraus, dass für das Ehepaar auf dem Schiff keine Kabine reserviert worden war. Sie planten kurzfristig um und machten eine Mietwagen-Rundreise durch Florida. Die Mehrkosten von knapp 900 Euro machte das Ehepaar klageweise geltend. Außerdem forderten sie rund 5000 Euro Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Dies hatten die Plätze auf dem Kreuzfahrtschiff gekostet. Das Landgericht Köln sprach ihnen daraufhin in erster Instanz knapp 3700 Euro zu. Im Berufungsverfahren erkannte das Oberlandesgericht ihnen zudem den Ersatz der knapp 900 Euro für die Mehrkosten zu. Der BGH bekräftigte nun, dass zwar Reisende bei einer vereitelten Reise neben der Erstattung des Reisepreises auch eine angemessene Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen könnten. Der Senat stellte aber klar, dass bei einer ausgefallenen Reise nicht stets eine Entschädigung in Höhe des vollen Reisepreises angemessen sei. Es geht beim Entschädigungsanspruch nicht um eine „zweite Rückerstattung“ des Preises. Die Mehrkosten für die...
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Dashcam-Aufzeichnungen sind verwertbar
16.05.18 - Rechtsanwältin Petra RostDer BGH hat mit Urteil vom 15.05.2018 ( Az.: VI ZR 233/17) entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sind. Die permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens während einer Autofahrt mittels einer Dashcam ist zwar nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig, kann jedoch als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein. Dies gilt jedenfalls dann, wenn nur neutrale Verkehrsvorgänge dokumentiert werden und das Beweisinteresse des Geschädigten im Einzelfall höher zu bewerten ist als das Persönlichkeitsrecht des Unfallgegners.
Überwachung mittels Keyloggers und Verwertungsverbot
14.05.18 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Arbeitgeber installierte auf dem Dienst-PC des Arbeitnehmers eine Software, die ab dem 21.04.2015 alle Tastaturangaben protokollierte und regelmäßig Screenshots fertigte.In einem Personalgespräch konfrontierte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mit dem Verdacht, dass der Arbeitnehmer das Internet in erheblichem Umfang für private Zwecke nutzt.Der Arbeitnehmer räumte daraufhin ein, dass er von Januar bis März 2015 im Umfange von etwa 3 Stunden ein Computerspiel programmiert hat und den E-Mail Verkehr der Firma seines Vaters abgewickelt hat.Dies habe jedoch höchstens 10 Minuten pro Tag ausgemacht.Daraufhin kündigte der Arbeitgeber den Webentwickler fristlos.Im Prozess legte der Arbeitgeber dann 5221 empfangene E-Mails vor und 5835 versendete Nachrichten.Sowohl die Vorinstanzen ,als auch das BAG hielten hier eine Beweisverwertung für unzulässig.Eine verdeckte Ermittlung „ins Blaue hinein“, ob ein Arbeitnehmer sich pflichtwidrig verhält, sei auch nach § 32 Abs.I BDSG unzulässig. Fazit: Hätte der Arbeitgeber einen konkteten Verdacht strafbaren Handels nachweisen können, wäre die Entscheidung wohl anders ausgefallen. BAG vom 27.07.2017 2 AZR 681/16
Rechtsschutz bei einer Forderung von 0,03 EUR??
9.05.18 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornNein, meint das Verwaltungsgericht Neustadt, da es sich bei einem Betrag von 0,03 EUR um einen so wirtschaftlich geringen Wert handele, der die Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lasse. Das Verwaltungsgericht führt hierzu wie folgt aus: „Zwar gewährleiste das Grundgesetz effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Dennoch könne der Zugang zu den Gerichten von bestimmten Zulässigkeitsvoraussetzungen, namentlich von einem bestehenden Rechtsschutzbedürfnis, abhängig gemacht werden. Dies werde abgeleitet aus dem auch im Prozessrecht geltenden Gebot von Treu und Glauben, dem Verbot des Missbrauchs prozessualer Rechte sowie dem auch für die Gerichte geltenden Grundsatz der Effizienz staatlichen Handelns. Der Rechtsschutzsuchende dürfe daher das Gericht nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen. Nicht schutzwürdig sei insbesondere ein Interesse, das nach allgemeiner Anschauung als so gering anzusehen sei, dass es nicht die Inanspruchnahme der staatlichen Rechtsschutzeinrichtungen, nämlich der Gerichte, rechtfertige.“
Auch dieses Jahr waren wir dabei
8.05.18 - Rechtsanwalt Alexander Lamczykund haben nicht nur etwas für unsere Gesundheit getan, sondern zugleich das Kinderhospiz Mitteldeutschland mit der erlaufenen Spende unterstützt.
Freiwilliges soziales Jahr und Kindesunterhalt
4.05.18 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornNach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. v. 04.04.2018 – 2 UF 135/17) besteht während eines freiwilligen sozialen Jahres jedenfalls dann eine Unterhaltspflicht, wenn das Kind bei Beginn minderjährig war und das freiwillige soziale Jahr auch der Berufsfindung dient. Die Beteiligten streiten um Unterhalt. Sie waren miteinander verheiratet und haben zwei Kinder. Die Kinder leben seit der Trennung im Haushalt der Antragstellerin. Der Sohn der Antragstellerin begann mit siebzehneinhalb Jahren ein freiwilliges soziales Jahr beim Deutschen Roten Kreuz. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Unterhalt in Anspruch. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die grundsätzliche Unterhaltspflicht des Antragsgegners während des Freiwilligenjahrs. „Entgegen der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur spreche bereits viel dafür, für die Zeit eines Freiwilligenjahres grundsätzlich einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt anzuerkennen. Das Gesetz zur Förderung von Jugend-Freiwilligen-Diensten verfolge das am Gemeinwohl orientierte Ziel, Jugendlichen soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Neben einer beruflichen Orientierungs- und Arbeitserfahrung vermittele der Jugend-Freiwilligen-Dienst auch wichtige personale und soziale Kompetenzen, die als Schlüsselkompetenz noch die Arbeitsmarktchancen verbessern“. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Umstände bestehe nach Meinung des Oberlandesgerichts ein Unterhaltsanspruch während des freiwilligen sozialen...
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Kündigung des KfZ Händlervertrages – Was tun?
30.04.18 - Rechtsanwalt Thomas FickGegenwärtig erhalten wieder viele Vertragshändler die Kündigung ihres Vertrages durch die Hersteller.In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH wieder bestätigt, dass der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89b HGB analog anzuwenden ist, auf den KfZ Vertragshändler.Dieser Anspruch darf auch nicht im Vorfeld ausgeschlossen werden.Es ist also zweckmäßig, sich schnell nach dem Zugang der Kündigung Rechtsrat einzuholen ,um das weitere Vorgehen abzustimmen.Oft sind in den Verträgen auch Gerichtsstandsvereinbarungen enthalten, die zu beachten sind. BGH Urteil vom 25.02.2016 -VII ZR 102/15 Fazit: Auch wenn der Hersteller erstmal mächtig erscheint, sollte man auch als kleiner Vertragshändler nicht vorschnell auf seinen Ausgleichsanspruch verzichten.
Verantwortlichkeit eines Reiseportals für Reiseangaben
23.04.18 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornEin Reiservermittler darf seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen. Das hat das OLG München entschieden. Das Reiseportal hatte in seinen Geschäftsbedingungen unter der Überschrift „Haftungsbeschränkungen“ darauf verwiesen, dass die Angaben zu den vermittelten Reiseleistungen ausschließlich auf Informationen der Leistungsträger beruhen. Sie stellten keine eigenen Zusagen des Vermittlers gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Das Gericht hat klargestellt, dass sich Vermittler nicht völlig von der Haftung für falsche Angaben freizeichnen können. Wenn der Vermittler zum Beispiel aufgrund von Kundenbeschwerden weiß, dass die Hotelbeschreibung des Reiseveranstalters nicht stimmt, muss er die Angaben korrigieren. Er kann sich nicht darauf berufen, dass immer nur der Reiseveranstalter verantwortlich ist. Die Klausel ist nach Auffassung des OLG München so auszulegen, dass Kunden gegen den Vermittler keinerlei Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben zu den vermittelten Reisen geltend machen können. Ein solch genereller Haftungsausschluss sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar.
Neues zu Handelsvertreteransprüchen
20.04.18 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDer Europäische Gerichtshof hat jüngst eine für Handelsvertreter positive Entscheidung gefällt. Nach Auffassung des EuGH stehen einem Handelsvertreter auch dann die vertraglichen und gesetzlichen Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche zu, wenn der Vertrag bereits während einer vertraglich vereinbarten Probezeit beendet wird. Die auf eurpäischer Ebene vorgegebene Ausgleichs- und Schadensersatzregelung sei hierbei keine Sanktion für die Vertragsauflösung. Der Handelsvertreter soll vielmehr eine Entschädigung für die von ihm erbrachten Leistungen erhalten, aus denen der Unternehmer über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus Vorteile ziehen kann. Der Anspruch entsteht, wenn alle in der Richtlinie vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Richtlinie sieht zudem weder eine Probezeit noch einen etwaigen Ausschussgrund für den Fall der Probezeitkündigung vor. zur Entscheidung des EuGH vom 19.04.2018 – C-645/16