Kein Recht eines Ex-Liebhabers auf Vaterschaftstest
22.08.18 - Rechtsanwältin Petra RostDer Ex-Liebhaber einer verheirateten Frau hat kein Recht darauf zu erfahren, ob er der Vater eines ihrer Kinder ist. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 26.07.2018 (Az.: 16112/15). Das Kindeswohl sei hier höher zu gewichten. Klage vor deutschen Gerichten erfolglos. Der Mann hatte im Jahr 2004 eine Beziehung mit einer verheirateten sechsfachen Mutter begonnen. Sie endete, kurz nachdem die Frau im Oktober 2006 ein weiteres Kind geboren hatte. Die Frau und ihr Ehemann verweigerten dem Beschwerdeführer den Kontakt zu dem Mädchen. Der Ex-Liebhaber wehrte sich vor deutschen Gerichten dagegen, scheiterte aber und konnte keinen Vaterschaftstest durchsetzen. Deshalb sah er sein Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt und beschwerte sich beim EGMR. EGMR: Deutsche Gerichte durften Kindeswohl Vorrang geben. Der Gerichtshof folgte seiner Sichtweise nicht. Den deutschen Richtern sei es bei ihren Entscheidungen um das Wohl des Kindes gegangen. Wäre die Vaterschaft des Mannes festgestellt worden, wäre womöglich die Familie des Mädchens zerbrochen. Diese Argumentation der deutschen Gerichte überzeugte in Straßburg. Deutschland muss dem Beschwerdeführer daher keine Entschädigung zahlen. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten noch angefochten werden.
Auffahrunfall in der Waschstraße: Wer zahlt?
10.08.18 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDer Kläger benutzte mit seinem BMW eine vollautomatische Waschstraße, durch welche die Fahrzeuge mit einem Schleppband gezogen werden. Vor ihm befand sich ein Mercedes, hinter ihm ein Hyundai. Der Mercedesfahrer trat ohne Grund auf die Bremse und sein Fahrzeug wurde nicht weiter transportiert, denn die Räder rutschten aus der Führung. Das Fahrzeug blieb stehen. Die hinteren Fahrzeuge hingegen wurden weiter gezogen. Der BMW krachte deshalb auf den Mercedes und der Hyundai von hinten auf dem BMW. Der Kläger begehrte nun Schadenersatz vom Betreiber der Waschstraße. Das Amtsgericht gab dem Kläger Recht. Im Berufungsverfahren wies das Landgericht jedoch die Klage ab. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun in dritter Instanz entscheiden. Der BGH hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Sache dorthin zur Entscheidung zurück verwiesen. Das Landgericht hatte nicht geprüft, ob der Betreiber der Waschstraße seiner Pflicht nachgekommen ist, die Benutzer der Anlage in geeigneter und ihm zumutbarer Weise über die zu beachtenden Verhaltensregeln zu informieren. Dies sei zum Schutz der Rechtsgüter der Benutzer zwingend erforderlich. Allein technische Sicherungen können Beschädigungen nämlich nicht ausreichend verhindern und sind unüblich. Pressemitteilung zum...
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Urheberrecht an Fotografie – Neues vom EuGH
9.08.18 - Rechtsanwältin Petra RostWird eine Fotografie, die mit Zustimmung des Urhebers auf einer Website frei zugänglich ist, auf eine andere Website eingestellt, bedarf dies einer neuen Zustimmung des Urhebers, da die Fotografie durch ein solches Einstellen einem neuen Publikum zugänglich gemacht wird. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 07.08.2018 entschieden (Az.:C-161/17). Eine Schule veröffentlichte ein Schülerreferat mit frei zugänglicher Fotografie. Der Kläger ist Fotograf. Er hatte den Betreibern eines Reisemagazin-Portals erlaubt, auf ihrer Website eine seiner Fotografien zu veröffentlichen. Eine deutsche Schülerin einer nordrhein-westfälischen Schule hatte die frei zugängliche Fotografie von dieser Website heruntergeladen, um ein Schülerreferat zu illustrieren. Dieses Referat wurde anschließend auf der Website der Schule veröffentlicht. Der Fotograf klagte gegen das Land Nordrhein-Westfalen vor, um diesem die Vervielfältigung der Fotografie zu verbieten. Außerdem verlangte er 400 Euro Schadensersatz. Er machte geltend, nur den Betreibern des Reisemagazin-Portals ein Nutzungsrecht eingeräumt zu haben, und vertrat die Ansicht, dass die Einstellung der Fotografie auf der Website der Schule sein Urheberrecht verletze. Muss anderweitige Web-Einstellung frei zugänglicher Fotos neu autorisiert werden? Der letztendlich mit dem Rechtsstreit befasste Bundesgerichtshof ersuchte den...
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Wenn ein Kleinkind die Toilette verstopft
1.08.18 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornDie Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes begehen gerade keine Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dieses aber unbeobachtet aufsteht und zur Toilette geht, durch eine Menge Klopapier den Abfluss verstopft und dadurch das Badezimmer überschwemmt.So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 26.04.2018 (Az. I-4 U 15/18). Das Kind benutzte im vorliegenden Fall solche Mengen Toilettenpapier, dass der Abfluss verstopfte. Nach der Benutzung der Toilette durch das Kind lief ununterbrochen Wasser nach. Es verteilte sich über den Boden und tropfte schließlich aus der Decke der darunter liegenden Wohnung. Die Wohngebäudeversicherung zahlte zur Regulierung des Schadens einen Betrag von in etwa 15.000 EUR, den sie zum Teil von der Mutter bzw. von der Haftpflichtversicherung ersetzt verlangte. Nach Ansicht der Versicherung habe die Mutter ihre elterliche Aufsichtsplicht verletzt. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf sieht keine Aufsichtspflichtverletzung bei der Mutter. Das Maß der gebotenen Aufsicht sei hier erfüllt gewesen. In einer geschlossenen Wohnung müsse ein Dreijähriger nicht unter ständiger Beobachtung stehen. Der Gang zur Toilette müsse nicht unmittelbar beaufsichtigt werden. Ausreichend sei es, wenn sich der Aufsichtspflichtige in Hörweite aufhalte. Das...
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Neuigkeiten zur GmbH – Die Gesellschafterlistenverordnung
16.07.18 - Rechtsanwältin Susan WittigDer Gesetzgeber hat von seiner Kompetenz zum Erlass einer Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste vom 20.06.2018 Gebrauch gemacht. Die Neuregelungen stehen im Zusammenhang mit der Einführung des Transparenzregisters (§§ 18 ff. GwG) im Jahr 2017. Nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG muss der Anmeldung der GmbH zum Handelsregister eine Liste der Gesellschafter beigefügt werden. Gegenüber der Gesellschaft gilt als Inhaber des Geschäftsanteils nur, wer als Inhaber des Geschäftsanteils in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) eingetragen ist (§ 16 Abs. 1 GmbHG). Die Gesellschafterlistenverordnung findet bereits auf vor dem Inkrafttreten gegründete Gesellschaften Anwendung. Die Verordnung ist zu beachten, wenn anlässlich einer Änderung nach § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG eine neue Liste einzureichen ist. Neuigkeiten: Generelle Einführung einer Veränderungsspalte, aus der sich die Veränderungen nach § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG ergeben sollen (gilt auch für Bereinigungsliste) Altangaben fallen weg (In der Veränderungsspalte sind nur die Veränderungen gegenüber der letzten Liste einzutragen.) Nummerierung der Geschäftsanteile und Sortierung Prozentangaben in Bezug auf die einzelnen Geschäftsanteile und die Gesamtbeteiligung des Gesellschafters
Gesetzliche Neuregelungen im Juli 2018
4.07.18 - Rechtsanwältin Petra RostZum 01.07.2018 steigen die Renten in Ost und West an, Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten erhalten ein individuelles Erkennungsmerkmal und Energieausweise aus dem Jahr 2008 verlieren ihre Gültigkeit und sollten erneuert werden. 1. Ab dem 01.07.2018 erhalten die mehr als 20 Mio. Rentnerinnen und Rentner mehr Geld. Im Osten steigen die Altersbezüge um 3,4%, im Westen um 3,2%. Erstmals werden die Ost- und Westrenten gesetzlich angeglichen. 2018 erreicht der Rentenwert Ost fast 96% des Westwerts. 2. Die Bundesagentur für Arbeit leitet ab dem 01.07.2018 Betriebsdaten an die obersten Arbeitsschutzbehörden der Länder weiter. Dadurch soll der Arbeitsschutz in den Betrieben länderübergreifend besser überwacht werden. 3. Warnhinweis auf Schmerzmittel-Verpackungen „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage oder vom Apotheker empfohlen!“ – diesen Warnhinweis müssen freiverkäufliche Schmerzmittel ab dem 01.07.2018 auf der Verpackung tragen. Das soll dazu beitragen, Überdosierungen und unerwünschte Nebenwirkungen zu verhindern. Verpackungen von Medikamenten werden fälschungssicherer Ab dem 01.07.2018 bekommen alle Verpackungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten ein individuelles Erkennungsmerkmal. Das verhindert, dass gefälschte Arzneimittel in den Handel gelangen. Außerdem werden Verpackungen gegen Manipulation gesichert. 4....
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Übergang vom kirchlichen zum weltlichen Arbeitgeber ohne Gehaltsverlust?
2.07.18 - Rechtsanwalt Thomas FickDas BAG bejahte dies in einer aktuellen Entscheidung.Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass die AVR „in der jeweils geltenden Fassung“ Vertragsbestandteil sind.Nach einem Betriebsübergang auf einen weltlichen Arbeitnehmer, ist der weltliche Arbeitnehmer verpflichtet,AVR Änderungen,wie Entgelterhöhungen mitzumachen.Die dynamische Geltung der AVR hänge nicht davon ab,dass der Arbeitgeber ein kirchlicher sei. Dem stehe auch Unionsrecht nicht entgegen. Fazit: Da war der weltliche Arbeitgeber zwar verärgert,aber er wollte den Betrieb ja übernehmen. BAG vom 23.11.2017 6 AZR 683/16
neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu fiktiven Mängelbeseitigungskosten
27.06.18 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.02.2018 seine Rechtsprechung hinsichtlich der Ersatzfähigkeit fiktiver Mängelbeseitigungskosten geändert. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine fiktiven Schadenskosten mehr geltend gemacht werden können. Nach der bislang praktizierten Rechtsprechung waren Auftraggeber berechtigt, ihren Schaden auf Basis der fiktiven Mängelbeseitigungskosten zu bemessen. So konnten Auftraggeber abweichend von § 249 BGB verlangen, dass der Schaden mit dem für die Mangelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag abgegolten werde. Ob Auftraggeber den zur Verfügung gestellten Betrag tatsächlich zur Mängelbeseitigung verwenden oder nicht, sei unerheblich. Diese Rechtsprechung gehöre nun wohl der Vergangeheit an. Der Bundesgerichtshof führte in seiner Entscheidung aus, dass ein Auftraggeber, der keine Aufwendungen zur Mängelbeseitigung tätigt, sondern diese nur „fiktiv“ ermittelt, grundsätzlich keinen Vermögensschaden in Form und in Höhe dieser fiktiven Aufwendungen hat. Er muss den Mangel grundsätzlich beseitigen und die Kosten hierfür ausgleichen, um einen Vermögensschaden entstehen zu lassen. Von diesem Grundsatz nicht umfasst sind nach richtiger Ansicht des Bundesgerichtshofs sogenannte Kostenvorschussansprüche des Auftraggebers. Will dieser nicht vorfinanzieren, kann er auf einen Vorschuss klagen. Der Unterschied zum reinen Schadensersatzanspruch besteht unter anderem darin, dass der Kostenvorschuss zur Beseitigung des Mangels eingesetzt...
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OLG Nürnberg: Was muss ein Bademeister alles beaufsichtigen?
21.06.18 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseEin Schwimmbadgast verlangte Schmerzensgeld von der Stadt Nürnberg, weil ein anderer Schwimmer vom Zehn-Meter-Turm auf ihn gesprungen sei. Dabei habe er schwere Verletzungen am linken Arm erlitten und forderte ein Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR. Das OLG Nürnberg urteilte jedoch, dass vom Schwimmbadbetreiber nicht verlangt werden könne, dass er jeden einzelnen Springer ständig beaufsichtige und jeden einzelnen Sprung gesondert freigebe. Denn selbst wenn man den Vortrag des verletzten Schwimmers zum Unfallhergang zugrunde lege, ergebe sich keine Haftung der Stadt, da diese nicht gegen ihre Verkehrssicherungspflichten verstoßen habe, so der Senat. Eine lückenlose Aufsicht jedes einzelnen Badegastes in Schwimmbädern sei weder üblich noch zumutbar und auch nach ständiger Rechtsprechung nicht erforderlich. Dies gelte auch für die Aufsicht an besonderen Einrichtungen des Schwimmbades, so etwa an einem Sprungturm. Darüber hinaus wurde gut sichtbar in der Benutzungsordnung darauf hingewiesen, dass sich die Badegäste vor dem Absprung vergewissern müssen, dass das Sprungbecken frei sei. Damit wurde dem Kläger das Schmerzensgeld nicht zugesprochen. Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25.04.2018, Az. 4 U 1455/17
Einstandspflicht des Reiseveranstalters nach einer Zugverspätung
11.06.18 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornMit Urteil vom 07.05.2018 entschied das Amtsgericht München, dass ein Reiseveranstalter im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen für Mehraufwendungen der Reisenden haftet, wenn diese aufgund einer erheblichen Zugverspätung der Deutschen Bahn AG auf ein Taxi umsteigen müssen, damit die Reise rechtzeitig angetreten werden kann. Was war passiert? Die Kläger buchten bei dem beklagten Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Marokko. Inhalt der Reiseleistung war ein „Rail & Fly Service“ der deutschen Bahn AG (Zug zum Flug). Nachdem die Kläger rechtzeitig vor Beginn des Abfluges in Frankfurt am Main eine Zugverbindung von Mühlhausen nach Frankfurt wählten, kam es auf der Zugstrecke in Richtung Frankfurt zu erheblichen Zugverspätungen und Zugausfällen, sodass die Kläger mit dem Taxi von Göttingen nach Frankfurt fuhren mussten, um die Reise rechtzeitig antreten zu können. Die Beklagte lehnte eine Erstattung der Taxikosten außergerichtlich ab. Zur Begründung führte die Beklagte aus, die Kläger hätten eine längere Karrenzzeit als 135 Minuten einplanen müssen. Die Entscheidung des Amtsgrichts Das Amtsgericht München gab der Klage auf Ersatz der Mehraufwendungen vollumfänglich statt. Die Beklagte habe den Zugtransfer im Rahmen von „Rail & Fly“ als eigene Reiseleistung...
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