Schmerzensgeld für Mutter von Halbgeschwistern, wenn das Sperma vertragswidrig von unterschiedlichen Spendern ist.
19.04.18 - Rechtsanwältin Petra RostDas OLG Hamm hat mit Urteil vom 19.03.2018 (Az: 3 U 66/16) entschieden, dass eine Frau, die bei einer zweiten künstlichen Befruchtung denselben Vater wie bei der ersten Befruchtung wünscht, damit ihre Kinder Vollgeschwister sind, einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben kann, wenn sie pflichtwidrig mit einem anderen Sperma als vereinbart befruchtet wird. Die in gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft lebende Klägerin schloss mit den beklagten Ärzten einen Behandlungsvertrag, der eine heterologische Insemination vorsah. Nach der künstlichen Befruchtung mit Samen eines der Klägerin unbekannten Spenders gebar sie im Januar 2007 ein Mädchen, das ihre Lebenspartnerin im Jahre 2008 als gemeinschaftliches Kind annahm. Ende des Jahres 2007 wünschte die Klägerin eine erneute heterologe Insemination zur Zeugung eines zweiten Kindes, das von demselben Vater abstammen sollte wie die Tochter, da sie sich Vollgeschwister wünschte. Nach der weiteren heterologischen Insemination, durchgeführt von den Beklagten, wiederum mit Samen eines der Klägerin unbekannten Spenders, gebar sie einen Jungen. Da ihre beiden Kinder unterschiedliche Blutgruppen hatten, erkundigte sich die Klägerin bei den Beklagten nach dem Vater und erfuhr, dass sie nicht von demselben Spender gezeugt worden waren. Aufgrund dieses Umstandes...
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Kein Anspruch auf Beseitigung einer Luftwärmepumpe
17.04.18 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese„Eingehauste“ Luftwärmepumpen müssen aufgrund ihrer privilegierten Größe keine Abstandsflächen einhalten. Das OLG München entschied in seinem Urteil vom 11.04.2018 zu Az. 3 U 3538/17, dass eine Luftwärmepumpe, die im Abstand von weniger als drei Metern zum Grundstück des Nachbarn aufgestellt wird, auch unter Berücksichtigung des Baurechts nicht entfernt werden muss. Zwar gehe von der Luftwärmepumpe wegen der beim Betrieb entstehenden Geräusche eine gebäudeähnliche Wirkung aus, jedoch entspreche die Pumpe weder physikalisch noch von ihren räumlichen Ausmaßen her einem Gebäude. Anders als ein Bauwerk könne sie nicht betreten oder bewohnt werden. Allein der Umstand, dass die Luftwärmepumpe Geräusche verursache, mache sie noch nicht zu einer gebäudegleichen Anlage. OLG München, Urteil vom 11.04.2018 zu Az. 3 U 3538/17
Fußball WM schauen während der Arbeitszeit o.K.?
11.04.18 - Rechtsanwalt Thomas FickEs ist riskant,so die „klare“Antwort.Generell gilt, dass die Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf haben,Sportveranstaltungen während der Arbeitszeit im Fernsehen,Radio oder Internet zu verfolgen.Das Arbeitsgericht Köln befasste sich kürzlich mit dem Fußballschauen während der Arbeitszeit im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit einer Abmahnung.Das Anschauen eines Fußballspiel über einen Livestream eines Bezahlsenders sei vergleichbar mit dem Vorwurf der privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit.Die Abmahnung oder auch die Kürzung des Gehaltes sind berechtigt. ArbG Köln vom 28.08.17 20 Ca 7940/16 Fazit.Der Arbeitgeber sollte hier klare Vorgaben machen.
Interessant für Vermieter-Mieterhöhung gemäß § 558 Abs.1 BGB
4.04.18 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Vermieter ist berechtigt, vom Mieter die Zustimmung zur Mieterhöhung auf die ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.Zwar sind einige Formalien zu beachten, jedoch kann bis zu 20 Prozent Anpassung verlangt werden.Dabei ist auch keine Modernisierung nötig.Der Vermieter muss nur nachweisen, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für die Wohnlage und Ausstattung der Wohnung über der aktuell vereinbarten Miete liegt.Diese Vorschrift ist etwas versteckt und wird daher nicht so häufig angewendet.Aber gerade wenn der Vermieter Investitionen in den Bestand plant, kann eine solche Vorgehensweise Sinn machen. Fazit: Auch hier gilt der Grundsatz, wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
Kann ein Nießbrauchsrecht an einem Kommanditanteil ins Handelsregister eingetragen werden?
26.03.18 - Rechtsanwalt Thomas FickDa kommt es darauf an, bei welchem Gericht man anmelden möchte.Glaubt man nicht, ist aber so.Das OLG München hat es in einer Entscheidung vom 08.08.2016 abgelehnt den Nießbrauch einzutragen.Es handele sich nicht um eine eintragungspflichtige Tatsache.Das OLG Oldenburg und das OLG Stuttgart vertraten die Auffassung die Eintragung sei möglich.Zweckmäßig wäre es allemal den eigentlich wirtschaftlich Berechtigten Gesellschafter zu erkennen. Fazit: Der BGH wird hierzu wohl irgend wann mal Stellung nehmen. OLG München 08.08.2016 , 31 Wx 204/16
Der unerwünschte Bürohund – Antrag abgelehnt!
21.03.18 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornDer Antragsteller hatte beantragt im Eilverfahren vorläufig seiner Kollegin unbefristet zu untersagen ihren Rauhhaardackel in die gemeinsamen Büroräume mitzubringen und ihr für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000€ anzudrohen.Der Eilanntrag wurde vom Amtsgericht München (Az. 182 C 20688/17) abgelehnt! Der Antragsteller trug vor, dass seit September 2017 der neu angeschaffte etwa 6 Monate alte Rauhhaardackel täglich mitgebracht werde, ohne dass die Kollegin hierfür auch nur um Erlaubnis gefragt habe. Der Hund halte sich zwar überwiegend im Büroraum der Kollegin auf, folge dieser aber in Gemeinschaftsräume wie den Empfang, das Kopierzimmer oder die Küche bzw. werde von dieser dorthin getragen. Bei der Vornahme von Dienstgeschäften liege der Hund im Dienstzimmer hinter der Kollegin auf dem Stuhl, auf dem später auch wieder der Antragsteller Platz nehmen müsse. Der Antragsteller möge, wie auch einige der Büromitarbeiter, aufgrund eigener schlechter Vorerfahrungen keine Hunde, insbesondere nicht deren Geruch. Der mitunter bellende Hund beeinträchtige die Außenwirkung der Firma. Die zuständige Richterin am Amtsgericht München sah keinen Grund zu einer Eilentscheidung. „Es liegt keine Dringlichkeit im Sinne einer objektiv begründeten Besorgnis vor, dass...
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Gesellschafter Geschäftsführer aufgepasst, GmbH Satzung prüfen
19.03.18 - Rechtsanwalt Alexander LamczykGeschäftsführer einer GmbH, die zugleich deren Gesellschafter sind, sollten nunmehr unbedingt die vertraglichen Grundlagen auf eine latent bestehende Sozialversicherungspflicht prüfen. Das Bundessozialgericht wiederholte in zwei aktuellen Entscheidungen nochmals klarstellend die geltenden und von ihm aufgestellten Prüfungskriterien. Geschäftsführer einer GmbH gelten nach Auffassung der Kasseler Bundesrichter regelmäßig als Beschäftigte und unterliegen damit der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, ist nur dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn er mehr als 50 % der Anteile am Stammkapital hält (Mehrheitsgesellschafter). Ist der Geschäftsführer kein Mehrheitsgesellschafter, ist eine abhängige Beschäftigung ausschließende Rechtsmacht ausnahmsweise auch dann anzunehmen, wenn er exakt 50 % der Anteile hält oder bei einer noch geringeren Kapitalbeteiligung kraft ausdrücklicher Regelungen im Gesellschaftsvertrag (Satzung) über eine umfassende („echte“/qualifizierte) Sperrminorität verfügt, sodass es ihm möglich ist, ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern. Irrelevant seien hingegen die im Außenverhältnis bestehenden Freiheiten bspw. hinsichtlich der Arbeitszeit, da es allein auf die rechtlich durchsetzbaren Einflussnahmemöglichkeiten auf nicht genehme Beschlüsse der...
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15 Jahre FHR Rechtsanwälte
16.03.18 - Rechtsanwältin Susan WittigAm Schillerweg 24 hat alles angefangen… Es war der 01.03.2003 als sich Rechtsanwalt Thomas Fick und Rechtsanwalt Alexander Heinz entschlossen, den Bund des Berufslebens miteinander einzugehen. Frau Angela Busse besiegelte als Rechtsfachangestellte diesen Bund. „Wir haben klein angefangen und sind von Jahr zu Jahr gewachsen: fachlich, räumlich und personell.“, berichtete Rechtsanwalt Thomas Fick gestern Abend 17:30 Uhr in der Martinikirche/Jugendkirche, welche von den Gästen als überraschend einladend empfunden wurde. „Schnelllebig ist die Zeit geworden. Den Zeiten von Whatsapp, E-Mail, Fax & Co. haben wir uns angepasst und deren Vorteile für unsere überregionale Tätigkeit genutzt. Der Schnelllebigkeit steht ein beständiges Team gegenüber. Viele unserer Mitarbeiter sind langjährig mit uns gewachsen. Das macht mich stolz.“, so Rechtsanwalt Thomas Fick. Diesen Stolz brachte auch der Oberbürgermeister Johannes Bruns gestern Abend zum Ausdruck, indem er in seinen Grußworten herausstellte, wie wichtig die Arbeit der niedergelassenen Rechtsanwälte in Mühlhausen ist und betonte das Renommee der FHR Rechtsanwälte. Dafür danken wir. Unser Dank gilt aber insbesondere den Mandanten und Gästen, die sich gestern Abend die Zeit genommen haben, diesen Anlass mit uns zu feiern. Ihr Vertrauen...
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Hundehalter haftet für Hundebiss
12.03.18 - Rechtsanwältin Petra Rost Das OLG Oldenburg hat mit Urteil vom 08.11.2017 Aktenzeichen: 9 U 48/17 Quelle: juris Logo festgestellt, dass ein Hundehalter nach der Tierhalterhaftung schadensersatzpflichtig ist, wenn sein auf einer Feier freilaufender Hund einen Gast, der sich lediglich zu ihm herunterbeugt, ins Gesicht beißt. Die Klägerin war bei einem Bekannten in Osnabrück zur Feier seines 75. Geburtstages eingeladen. Dort lief ein Hund, den der Bekannte drei Wochen vorher aus einem Tierheim in Rumänien mitgebracht hatte, frei herum. Der Hund biss der Klägerin ins Gesicht, als sie sich zu ihm herunterbeugte. Sie erlitt schmerzhafte Biss,- Riss- und Quetschwunden, musste notärztlich behandelt werden und wurde mehrfach operiert. Später verklagte sie ihren Bekannten auf Schadensersatz. Dieser lehnte jede Verantwortung ab. Die Frau hätte auf eigene Gefahr gehandelt und den Hund begrüßt. Dabei sei sie ausdrücklich darum gebeten worden, dem Hund kein Leckerli zu geben und ihn nicht anzufassen. Zumindest treffe sie ein erhebliches Mitverschulden. Das LG Osnabrück hatte den Mann zu vollem Schadensersatz verurteilt. Die Berufung des Tierhalters wurde nach entsprechendem Hinweis des OLG Oldenburg zurückgenommen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat sich mit dem...
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Achtung Arbeitgeber-Neues zur unbilligen Versetzung
8.03.18 - Rechtsanwalt Thomas FickDer 5.Senat des BAG gibt seine strenge Rechtsprechung zur unbilligen Versetzung auf .Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Der Senat vertrat bislang die Rechtsauffassung, dass ein Arbeitnehmer eine Weisung einen anderen Täigkeitsbereich zu übernehmen, erstmal Folge leisten muß.Er sollte dann durch eine Entscheidung des Arbeitsgericht klären lassen ,ob die Weisung berechtigt war oder nicht. Hintergrund des aktuellen Falls des 10.Senates des BAG war folgender: Ein Immobilienkaufmann kam einer angeordneten Versetzung von Dortmund nach Berlin nicht nach.Er erhielt daraufhin zwei Abmahnungen und wurde wegen Arbeitsverweigerung gekündigt.Der 10.Senat stellte nun fest, das die Weigerung die Leistung in Berlin zu erbringen zulässig war und die Kündigung unwirksam. Fazit:Der Umfang des Weisungsrechtes nach § 106 Gewerbeordung muß nun vor jeder Versetzung sorgfältig geprüft werden. BAG 14.09.2017, 5 AS 7/17