200.000 EUR Schmerzensgeld für Verlust beider Nieren!
19.08.15 - Rechtsanwältin Petra RostDas OLG Hamm hat mit Urteil vom 03.07.2015 (Az: 26 U 104/14) entschieden, dass einer jugendlichen Patientin, die nach einem groben Befunderhebungsfehler ihrer Hausärztin u.a. beide Nieren verloren hat, 200.000 Euro Schmerzensgeld zustehen. Die 1986 geborene Klägerin ließ sich über mehrere Jahre bis März 2002 durch die beklagte Hausärztin behandeln. Die Klägerin litt seinerzeit unter einer krankhaften Fettsucht und einem Nikotinmissbrauch. Im September 2001 stellte die Beklagte bei der Klägerin einen deutlich erhöhten Blutdruck fest und wies die Klägerin und ihre Mutter auf eine notwendige Blutdruckkontrolle hin. Nachdem die Beklagte im November erfahren hatte, dass die Klägerin, bei der wiederum erhöhte Blutdruckwerte vorlagen, aufgrund von Kreislaufproblemen viermal bewusstlos geworden war, stellte sie eine Überweisung zum Internisten bzw. Kardiologen zur weiteren Diagnostik einer sekundären Hypertonie aus. Zudem bot sie erneut regelmäßige Blutdruckkontrollen an, die die Klägerin in den nächsten Wochen nicht wahrnahm. Die Blut- und Nierenwerte der Klägerin untersuchte die Beklagte während dieser Zeit nicht. Nach der Behandlung durch die Beklagte wurden bei der Klägerin beiderseitige Schrumpfnieren diagnostiziert. In den folgenden Jahren unterzog sich die Klägerin 53 Operationen, u.a. zweier erfolgloser...
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KITA-BETRIEB ALS IDEALVEREIN
13.08.15 - Rechtsanwältin Susan WittigEin im Wesentlichen durch Eltern getragener Verein, der darauf gerichtet ist, eine Kindertagesstätte zu errichten und zu betreiben, um hierdurch einen Beitrag zur Erziehung und Förderung der Kinder zu leisten, ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. So OLG Brandenburg mit Beschluss vom 23.06.2015, Az.: 7 W 23/15. Kindergärten und Kindertagesstätten firmieren traditionell als Idealvereine gemäß § 21 BGB. Die Register- und Finanzgerichte hinterfragen allerdings zunehmend die Rechtsform des e.V. und sehen in typischen Kindergärten wirtschaftliche Betriebe, die in einer anderen Rechtsform als der des e.V. zu betreiben sind. Dem hat das OLG Brandenburg, wie auch schon das OLG Schleswig mit Beschluss vom 18.09.2012, Az.: 2 W 152/11 eine Absage erteilt. Die Verfolgung ideeller Zwecke sollte eben nicht nur durch die „Brille des Kommerz“ betrachtet werden.
Drängeln wird teuer…
9.08.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseWer beim Fahren auf der Autobahn den Sicherheitsabstand zum Vordermann nicht einhält, kann nicht einwenden, selbst „gedrängelt“ worden zu sein. Das OLG Bamberg bestätigte ein amtsgerichtliches Urteil, nach welchem der Betroffene wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des Mindestabstands zu einem vorausfahrenden Fahrzeug zu einer Geldbuße von 320 Euro verurteilt wurde. Er erhielt zudem ein Fahrverbot von einem Monat. Der Autofahrer war auf der BAB mit einer Geschwindigkeit von 116 km/h gefahren und hielt über eine Strecke von mindestens 300 m zum vorausfahrenden Fahrzeug lediglich einen Abstand von nur 16,43 m. Das ist weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Betroffene wandte ein, dass er innerhalb der Kolonne nicht gefahrlos hätte abbremsen können. Dies ließ das OLG nicht gelten. Selbst wenn ein nachfolgender Autofahrer dicht auffährt, ist der Sicherheitsabstand einzuhalten. Lediglich eine nur ganz vorübergehende Unterschreitung des Abstandes wäre zulässig, etwa bei einem plötzlichen Abbremsen oder einem unerwarteten Spurwechsel durch den Vordermann. Da der Richter ein solches (Fehl-) Verhalten des Vordermannes des Betroffenen aufgrund einer Videoaufzeichnung ausschließen konnte, lag keine „nur ganz vorübergehenden Unterschreitung des zulässigen Abstands“ vor. OLG Bamberg, Beschluss vom 25.02.2015...
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Briefe waren zu teuer
6.08.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDie Richter am Bundesverwaltungsgericht haben entschieden, dass die Deutsche Post in den Jahren 2003, 2004 und 2005 überteuerte Entgelte verlangte. Die Genehmigung der Bundesnetzagentur sei rechtswidrig gewesen. Die Entscheidung an sich wäre schon wegen der streitigen Jahre und der überschaubaren Rückfordrungsmöglichkeiten nicht unbedingt relevant. Interesant sind die Ausführungen aber deshalb, weil das Bundesverwaltungsgericht zum ersten Mal ein Klagerecht für jedermann gegen die von der Bundesnetzagentur festgesetzten Entgelte festlegt. Bis dato wurde das von den unteren Instanzen verneint. Mal sehen wieviele Klage bei der nächsten Gebührenerhöhung folgen werden. zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom 05. August 2015 (BVerwG 6 C 8.14; BVerwG 6 C 9.14; BVerwG 6 C 10.14)
Höherer Kindesunterhalt ab 01.08.2015
29.07.15 - Rechtsanwältin Petra RostDüsseldorfer Tabelle 01.08.2015 Zum 01.08.2015 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert, die Bedarfssätze unterhaltsberechtigten Kinder werden erhöht. Der Mindestunterhalt steigt in der ersten Altersstufe (bis 6 Jahre) um 11 EUR in der zweiten Altersstufe (bis 12 Jahre) um 12 EUR, in der dritten Altersstufe (bis Volljährigekeit) um 14 UR und ab Volljähgrigkeit um 16 EUR. Diese Erhöhung beruht auf dem am 22.07.2015 verkündeten Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags. Der steuerliche Kinderfreibetrag für 2015 steigt von 4.368 EUR um 144 EUR auf auf 4.512 EUR. Dieser wird rückwirkend zum 01.01.2015 erhöht, die Unterhaltssätze steigen jedoch erst ab dem 01.08.2015. Auch das Kindergeld wird rückwirkend zum 01.01.2015 um jeweils 4 EUR erhöht, auf 188 (für das erste und zweite Kind), auf 194 EUR (für das dritte Kind) und auf 219 EUR (ab dem 4. Kind). Das Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen. Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist für das Jahr 2015 bei der Berechnung des Zahlbetrages jedoch von den bisherigen Beträgen (184, 190 und 215 EUR) auszugehen. Zum 01.01.2016 werden die Bedarfssätze...
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Notar oder nicht Notar…das war hier die Frage?!
26.07.15 - Rechtsanwältin Susan WittigMit Urteil vom 19.05.2015, II ZR 181/14, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Hauptversammlungsprotokoll einer nichtbörsennotierten Aktiengesellschaft teilbar ist: „Wenn auf einer Hauptversammlung ein Beschluss gefasst wird, für den das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt und der damit stets durch eine notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden ist, muss ein anderer, nicht diesen Mehrheitserfordernissen unterliegender Beschluss nicht in der vom Notar aufgenommenen Niederschrift beurkundet sein, sondern genügt dafür eine vom Aufsichtsratsvorsitzenden unterzeichnete Niederschrift.“ Zur Rechtslage: Nach § 241 Nr. 2 AktG ist ein Beschluss der Hauptversammlung nur dann nichtig, wenn er nicht nach § 130 Abs. 1 und 2 Satz 1 und Abs. 4 AktG beurkundet ist. Nach § 130 Abs. 1 Satz 1 AktG ist jeder Beschluss der Hauptversammlung durch eine über die Verhandlung notariell aufgenommene Niederschrift zu beurkunden. Bei nichtbörsennotierten Gesellschaften wie der Beklagten reicht eine vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats zu unterzeichnende Niederschrift aus, soweit keine Beschlüsse gefasst werden, für die das Gesetz eine Dreiviertel- oder größere Mehrheit bestimmt (§ 130 Abs. 1 Satz 3 AktG).
Achtung Aufnahme – Kameras und die liebe Nachbarschaft
23.07.15 - Rechtsanwalt Alexander LamczykAuch Überwachungskameras zum Schutze des eigenen Eigentums können Streitkgeiten mit der Nachbarschaft auslösen. Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume ist nämlich nur zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung des Hausrechts bzw. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Fühlt sich nunmehr der Nachbar durch eine Videokamera beobachtet, wobei das bloße Gefühl der ständigen Überwachung durchaus reicht, kann dies Unterlassungsansprüche nach sich ziehen. die Kameras sind dann zu entfernen. Das Aufstellen von Kameras ist nur engen Grenzen zulässig, bedarf der Abwägung und sollte vorher geprüft werden.
Bis dass der Tod uns scheidet…
21.07.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseEine Frau wollte sich nach rund 28 Ehejahren scheiden lassen und stellte einen Antrag auf Ehescheidung beim Gericht. Der Gatte stimmte dem Antrag zu. Kurze Zeit später starb der Gatte. Die Ehefrau beantragte zunächst beim Nachlassgericht einen Erbschein für die drei gemeinsamen Kinder, überlegte es sich jedoch einen Tag später anders. Sie teilte dem Familiengericht mit, dass sie sich kurz vor dem Tode wieder mit ihrem Mann versöhnt habe und der Scheidungsantrag hinfällig wäre. Sie nahm den Scheidungsantrag zurück. Der Anwalt des verstorbenen Ehemannes erklärte die Zustimmung zur Klagerücknahme und verwies dabei auf eine noch vor dessen Tod erhaltene Anweisung. Beim Nachlassgericht beantragte die Frau die Änderung des gemeinschaftlichen Erbscheins dahingehend, dass nun sie selbst als Miterbin eingesetzt werde. Das Nachlassgericht wies diesen Antrag zurück, wogegen die Frau Beschwerde einlegte. Hierüber hatte nun das Oberlandesgericht Naumburg zu entscheiden. Der Beschluss fiel negativ für die Witwe aus. Nach § 1933 S. 1 BGB ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser der...
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„Urlaubzeit ist Einbruchszeit“
20.07.15 - Rechtsanwalt Alexander HeinzWenn es tatsächlich zu einem Einbruch kommt, ist hierfür grundsätzlich der Hausratsversicherer oder der Firmen-Inhaltsversicherer einstandspflichtig. Gelegentlich wird jedoch vom Versicherer der Einbruch als solches bestritten und eingewandt der Diebstahl sei nur vorgetäuscht. Dann muss der Versicherungsnehmer den Einbruchdiebstahl darlegen und beweisen. Dies fällt zumeist schwer, da es meist keine Zeugen gibt und der Täter oft nicht überführt wird. Die Rechtsprechung billigt daher dem Versicherungsnehmer Beweiserleichterungen zu. Danach genügt es, wenn er das äußere Erscheinungsbild einer Entwendung beweist. Hierfür müssen zumindest Einbruchsspuren vorliegen und zuvor am Tatort vorhandene Gegenstände unauffindbar sein. Bei den einzelnen Gerichten wurden im Detail unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Einbruchspuren gestellt. Der BGH hat am 08.04.2015 (Az.: IV ZR 171/13) die Anforderungen konkretisiert und im Ergebnis ausgeführt, dass die vorgefundenen Spuren nicht in dem Sinne „stimmig“ sein müssen, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein.
Gynäkologe haftet nicht für ungewollte Schwangerschaft bei seltener Anomalie
9.07.15 - Rechtsanwältin Petra RostDas OLG Hamm hat mit Urteil vom 29.05.2015 Aktenzeichen: 26 U 2/13 Quelle: juris Logo entschieden, dass einem Gynäkologen nicht vorzuwerfen sei, dass er eine durch gebotene Untersuchungen kaum erkennbare Anomalie der Patientin, für die es zuvor auch keinen Anhaltspunkt gab, nicht diagnostiziert hat. Der beklagte Gynäkologe setzte der Klägerin im Mai 2005 eine Spirale zur Empfängnisverhütung ein. Etwa zwei Jahre später wurde die Klägerin schwanger und gebar Ende 2007 eine gesunde Tochter. Vom Beklagten und seiner mit verklagten ärztlichen Praxis haben die Klägerin und ihr ebenfalls klagender Lebensgefährte Schadensersatz mit der Begründung verlangt, der Beklagte habe im Rahmen der von ihm durchgeführten Ultraschallkontrolle eine bei der Klägerin vorliegende Anomalie einer doppelten Anlage von Vagina und Uterus erkennen und deswegen vom Einsetzen einer Spirale absehen müssen, weil diese bei der Anomalie keine verhütende Wirkung entfalten könne. Als Schaden haben sie ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro, einen Verdienstausfall von ca. 28.000 Euro und den Ersatz von Unterhalts- und Betreuungsleistungen für ihre Tochter bis zum Eintritt der Volljährigkeit geltend gemacht. Das LG Bielefeld hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das OLG Hamm...
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