Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses während des Verbraucherinsolvenzverfahrens

5.07.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Zum Hintergrund: Ein Mietverhältnis, welches der Schuldner als Mieter eingegangen ist, kann der Vermieter nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 112 InsO nicht wegen des Verzuges mit der Mietzahlung in der Zeit vor der Verfahrenseröffnung kündigen. Der Bundesgerichtshof hatte aktuell zu entscheiden, ob eine Kündigung jedoch nach „Freigabe“ des Mietverhältnisses durch den Treuhänder (§ 109 Abs. 1 Satz 2 InsO) möglich ist. Im dortigen Fall hatte ein Mieter von März 2009 bis Oktober 2012 keine bzw. nur einen geringen Teil der monatlichen Miete gezahlt. Im Juni 2010 wurde das Verbraucherinsolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet. Bereits im Juli 2010 erklärte der Treuhänder die Freigabe des Mietverhältnisses. Diese Erklärung hat zur Folge, dass das Mietverhältnis nicht mehr massebehaftet ist, sondern in die Verfügungsbefugnis der Vertragsparteien zurückfällt. Da ein Zahlungsrückstand von mehr als 14.000,00 EUR aufgelaufen war, kündigte der Vermieter im Oktober 2012 das Mietverhältnis fristlos und begründete die Kündigung u.a. mit dem vor Verfahrenseröffnung aufgelaufenen Zahlungsrückstand. Dies ist rechtens. Der BGH führte in seinem Urteil aus, dass die Kündigungssperre des § 112 Nr. 1 InsO mit Wirksamwerden der Freigabeerklärung...

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Hans im Glück ganz ohne Gans

1.07.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Nach einer aktuellen Entscheidung Kölner Verwaltungsrichter soll die private hobbymäßige Haltung von zwei Gänsen auf einem ca. 1.000 qm großen Grundstück in einem reinen Wohngebiet unzulässig sein. Nach Auffassung des Gerichts darf die Gemeinde eine derartige Haltung per Bescheid untersagen. Kurz gesagt: In reinen Wohngebieten darf man nur wohnen und daneben nur solche Nutzungen vornehmen, „die typischerweise mit dem Wohnen verbunden seien“ und das Wohnen nicht wesentlich störten. Kleintiere dürfe man zwar durschaus halten (also nur ausnahmsweise), aber auch nur dann, wenn sie regelmäßig in Wohngebieten anzutreffen seien. Bei Hunden, Katzen oder Kaninchen sei das der Fall, bei Gänsen hingegen nicht. Da bislang nur die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vorliegt, bleibt die konkrete Begründung für des Haltungsverbot von zwei Gänsen im Urteil spannend.  Mit dieser dem Baurecht entlehnten knappen Begründung hätten es also zukünftig auch Laufenten, Minischweine, Wellensittiche und Kanarienvögel als nicht heimische Singvögel in Volieren sowie das ein oder andere Schaf als natürlicher Rasenmäher schwer. zur Pressemitteilung vom 01. Juli 2015 Aktenzeichen: 23 K 42/14zur Pressemitteilung vom 01. Juli 2015 Aktenzeichen: 23 K 42/14


Tod des geschiedenen Ehegatten kann Auswirkung auf die Rente haben

30.06.15 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird grundsätzlich der Versorgungsausgleich durchgeführt, um die während der Ehezeit von den Eheleuten unterschiedlich erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Sofern ein Ehegatte im Rahmen des Versorgungsausgleiches höhere Anwartschaften abgegeben als erhalten hat und der andere Ehegatten nach der Scheidung verstirbt, kann der Ausgleichspflichtige gemäß §§ 37, 38 Versorgungsausgleichsgesetz bei seinem Versorgungsträger beantragen, dass die vorgenommene Kürzung wieder rückgängig gemacht wird. Diese Regelung gilt allerdings nur solange der geschiedene Ehegatte nicht mehr als 36 Monate Rente bezogen hat. Ferner gilt diese Regelung nur für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen im öffentlichen Dienst, nicht aber für private Renten, Betriebsrenten und für Zusatzversorgungen im öffentlichen Dienst (BGH, Beschluss vom 06.03.2013, Az: XII ZB 271/11).


Fleisch- und Wurstverkäufer nur in heller Bekleidung!

24.06.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das VG Berlin hat am 24.03.2015 Aktenzeichen: VG 14 K 344.11, VG 14 K 150.12 (Quelle: juris Logo) entschieden, dass in einem fleisch- und wurstverarbeitenden Einzelhandelsbetrieb bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen keine geeignete Arbeitskleidung sind. Der Kläger ist Inhaber von vier Lebensmitteleinzelhandelsgeschäften in Berlin Steglitz-Zehlendorf. Bei Kontrollen der Ladengeschäfte wurde festgestellt, dass das Bedienungspersonal der Fleisch- und Wursttheke bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen trug. Die Behörde gab dem Kläger daraufhin auf, für helle Arbeitskleidung des Personals zu sorgen. Nur auf heller Kleidung sei der Grad der Verschmutzung eindeutig optisch feststellbar. Der Kläger machte demgegenüber geltend, die farbige Berufskleidung werde aus Gründen der „Corporate Identity“ verwendet und sei ausreichend farbecht. Die Kleidung werde mindestens täglich, bei Bedarf auch öfter gewechselt. Die Behörde habe keine konkreten Mängel, wie z.B. verunreinigte Berufsbekleidung, festgestellt. Eine zwingende gesetzliche Verpflichtung, helle Arbeitskleidung zu verwenden, bestehe nicht. Das VG Berlin hat die Klagen abgewiesen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts verstößt die verwendete Kleidung gegen die europarechtliche Lebensmittelhygieneverordnung. Danach müssten Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiteten, u.a. geeignete und saubere Arbeitskleidung tragen. Dieser Verpflichtung genügten bordeauxrote Hemden und schwarze Schürzen...

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Kommunalaufsicht darf überschuldeten Kreis zur Erhöhung der Kreisumlage zwingen

22.06.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Verstößt ein überschuldeter Landkreis beharrlich gegen die gesetzliche Pflicht zur Schaffung eines ausgeglichenen Haushalts, so ist nach Auffassung der Bundeverwaltungsrichter die Kommunalaufsicht berechtigt, den Landkreis zur Erhöhung der Kreisumlage zu verpflichten. Im vorliegenden Fall wurde ein klammer hessischer Landkreis angewiesen, die Kreisumlage um 3% auf 35,5% heraufzusetzen, um das Haushaltsdefizit zu mindern. Das Vorgehen des Landes war im Ergebnis zulässig. Nach den Feststellungen des VGH Kassel in der zweiten Instanz wurden durch die Erhöhung der Umlage die Belange der kreisangehörigen Gemeinden, denen einen finanzielle Mindestausstattung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in jedem Fall verbleiben muss, im hinreichenden Maße gewahrt. Ab welcher Umlagehöhe eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht auf die wirtschafltichen Belange der Gemeinden vorliegt, wurde allerdings nicht erörtert.  zur Pressemitteilung des BVerwG zu Az.: 10 C 13.14


Keine GEMA Pflicht für Zahnarztpraxen

18.06.15 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Donnerstag eine weitreichende Entscheidung zur Frage getroffen, ob das Abspielen von Hintergrundmusik in einer Zahnarztpraxis vergütungspflichtig ist, d.h. Zahlungen an die GEMA als Verwertungsgesellschaft zu leisten sind. Vielen Unternehmers dürften sicherlich die überraschenden Besuche von (Kontroll-)Mitarbeitern bekannt sein, die überraschend im Betrieb erscheinen und bei der Wiedergabe von Musik in den Geschäftsräumen den Inhaber auf die Zahlungspflicht hinweisen. Kurz zeite später wird dann eine Vergütungsvereinbarung übersandt, aus der sich vermeintliche Zahlungspflichtigkeit ergibt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Wiedergabe von Hörfunksendungen in Zahnarztpraxen im Allgemeinen nicht öffentlich und damit auch nicht vergütungspflichtig ist.  Der Bundesgerichtshof war bei seinem Urteil allerdings an eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 gebunden, die ebenfalls im Sinne des betroffenen Zahnarztes ausfiel. Dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 ist zu entnehmen, dass eine öffentliche Wiedergabe jedenfalls voraussetzt, dass die Wiedergabe gegenüber einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen erfolgt. Mit diesen rechtlichen Ausführungen zum relevnaten Personenkreis dürften praktisch viele Gewerbetreibende in ihren Verkaufsräumen kostenfrei Hintergrundmusik (aus dem Radio) abspielen. zur Pressemitteilung...

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Private Krankenversicherung – erstattungsfähige Kosten für ein Hörgerät

11.06.15 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Der BGH hat am 22.04.2015 – Az.: IV ZR 419/13 über die Grenzen der Erstattungspflicht von Kosten für ein Hörgerät in der privaten Krankenkostenversicherung entschieden. Danach bezieht sich das Leistungskürzungsrecht des Versicherers in § 5 Abs. 2 Satz 1 RB/KK 2009 auch auf Aufwendungen für Hilfsmittel, obwohl es in der Klausel „Heilbehandlung“ und „sonstigen Maßnahmen“ heißt. Demzufolge ist darauf abzustellen, ob das Hörgerät – gemessen am konkreten medizinischen Bedarf der versicherten Person – über zusätzliche, nicht benötigte Funktionen oder Ausstattungsmerkmale verfügt und es andererseits eine preiswertere Alternative gibt. Hierfür ist der Versicherer darlegungs- und beweisbelastet. 


Krankenkasse muss Fettabsaugung bezahlen!

3.06.15 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das Sozialgericht Dresden hat am 13.03.2015 (Aktenzeichen: S 47 KR 541/11 Quelle: juris Logo) entschieden, dass die Kosten des stationären Aufenthalts im Krankenhaus bei medizinisch notwendiger Fettabsaugung von den gesetzlichen Krankenkassen zu tragen sind. Die 51 Jahre alte Versicherte leidet an beiden Beinen an einem Lipödem (sog. Reiterhose) im schwersten Stadium mit erheblichen Schmerzen und massiven Bewegungseinschränkungen der Beine. Weitere Beschwerden resultieren aus der fortgeschrittenen Arthrose in den Kniegelenken. Die konservativen Behandlungsmaßnahmen wie manuelle Lymphdrainage, Kompressionsbehandlung und Gewichtsreduktion blieben ohne Erfolg. Die AOK Plus lehnte die Übernahme der Kosten für eine stationäre operative Fettabsaugung zur Reduzierung des krankhaften Gewebes ab. Das SG Dresden hat der Klage der Versicherten stattgegeben. Nach Auffassung des Sozialgerichts sind die Kosten durch die Krankenkasse zu übernehmen. Allein durch die Fettabsaugung könne eine deutliche Schmerzlinderung, eine Verbesserung der Berührungsempfindlichkeit, eine bessere Beweglichkeit und eine Verbesserung der psychischen Gesamtsituation der Klägerin erreicht werden. Da die erforderliche Absaugung pro Behandlungseinheit von bis zu 6000 ml eine hochdosierte Schmerzmittelbehandlung und Infusionen zum Ausgleich des Flüssig-keitshaushalts erfordere, könne sie nur stationär durchgeführt werden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung hat...

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Kündigung eines Geschäftsführervertrages aus wichtigem Grund

2.06.15 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Der Kläger war Geschäftsführer einer GmbH, die einen Beratervertrag mit einem Kommunalpolitiker über ein Jahreshonorar von 200.000 DM abgeschlossen hatte. Der Vertrag war mehrfach verlängert worden. Nachdem der Kommunalpolitiker zum 01.02.2009 von seinen Ämtern zurückgetreten war, kündigte die GmbH dem Geschäftsführer am 16.02.2009 fristlos. Der Beratervetrag sei ein Scheinvertrag, ohne tatsächliche Leistungen des Beraters. Das Landgericht und das Oberlandgericht gaben der Klage des ehemaligen Geschäftsführers statt, wegen Ablaufes der 2- Wochenfrist des § 626 Abs.2 BGB. Der BGH hob in der Revision die Entscheidung auf und verwies den Rechtsstreit zurück. Die 2- Wochenfrist sei noch nicht abgelaufen gewesen. Für die Kenntnis der für die Kündigung maßgebenden Tatsachen, kommt es auf den Wissenstand des zur Entscheidung über die frislose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an. Kennenmüssen und grob fahrlässige Unkenntnis reichen nicht aus. BGH 09.04.2013 II ZR 273/11 Fazit: Maßgeblich ist das Wissen der zuständigen Gesellschafterversammlung.


„Wer die Musik bestellt“… oder den Makler!

28.05.15 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Wie geplant werden die Änderungen bei den Maklerprovisionen für Mietwohnungen zum 1. Juni 2015 in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Antrag zweier Immobilienmakler und eines Mieters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgewiesen, mit dem das Gesetz gestoppt werden sollte. Bisher musste in der Regel der Mieter die Provision bezahlen, wenn er auf ein Maklerinserat hin eine Wohnung anmietete. Künftig gilt jedoch das „Bestellerprinzip“. Hiernach muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Der Mieter zahlt also nur noch dann, wenn er selbst einen Makler einschaltet, um eine Wohnung zu suchen. Hat jedoch der Vermieter den Makler beauftragt und versucht dann, die Provision auf den Mieter abzuwälzen, kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 33/2015 vom 27. Mai 2015 Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015