Mitteilung in eigener Sache

30.09.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Wir haben uns personell und fachlich verstärkt. Ab dem 01.10.2014 ist Frau Rechtsanwältin Susan Wittig  in unserer Kanzlei im Bereich Handels- und Gesellschaftsrechtsowie Arbeitsrecht tätig.   Zum Profil


Mitteilung in eigener Sache

28.09.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Ab dem 01.10.2014 haben wir unsere langjährige Mitarbeiterin Rechtsanwältin Petra Rost Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Familienrecht Mediatorin (DAA) als Gesellschafterin in unsere Sozietät aufgenommen. Wir führen ab sofort den Namen Thälmannstraße 4, 99974 MühlhausenTel. 03601/85123www.fhr-anwaelte.de


Mindestlohn ab 01.01.2015 und die Ausnahmen

25.09.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde tritt ab 01.01.2015 in Kraft. Es gibt jedoch wie immer im Leben Ausnahmen. Nicht unter das Gesetz fallen Langzeitarbeitslose, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung ein Jahr oder länger arbeitslos waren. Auszubildende und ehrenamtlich bei Sportvereinen Beschäftigte haben ebenfalls keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind ebenfalls nicht erfaßt, wie ein Großteil der Praktikanten. Ferner bestehen noch Ausnahmen für bestimmte Branchen, da dort Tarifverträge bestehen. Die Fleischverarbeitung hat von Dezember 2014-Dezember 2015 einen Tariflohn von 8,00 Euro. Für die Landwirtschaft besteht ab 01.01.15 ein Lohn von 07,40 (West) und 07,20 (Ost). Auch Zeitungszusteller erhalten nur einen geminderten Mindestlohn 2015 6,23 Euro,2016 7,23 Euro und 2017 08,50 Euro. Eine Besonderheit besteht noch für Erntehelfer. Bis 2018 können die Landwirte Erntehelfer als geringfügig Beschäftigte weitgehend sozialabgabenfrei beschäftigen. Zudem wurde der Zeitraum von 50 auf 70 Tage ausgedehnt. Fazit: Es bleibt abzuwarten, ob Arbeitsplätze auf dem flachen Land oder im Dienstleistungsbereich verlorengehen. Noch gravierender ist, wie die Betriebe das Lohnabstandsgefälle wieder herstellen zum Vorarbeiter, Meister u.s.w.


Schwangerschaft trotz Sterilisation

21.09.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Für eine nach einer Sterilisation eingetretene, ungewollte Schwangerschaft haftet das behandelnde Krankenhaus nicht, wenn die behandelte Patientin über eine verbleibende «Versagerquote» zutreffend informiert worden ist. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem jetzt veröffentlichten rechtskräftigen Urteil vom 17.06.2014 entschieden (Az.: 26 U 112/13, in BeckRS 2014, 14419). Die 1969 geborene Klägerin hatte sich anlässlich der Geburt ihres zweiten Kindes im Oktober 2006 im beklagten Krankenhaus sterilisieren lassen. Trotzdem kam es 2008 zu einer erneuten, ungewollten Schwangerschaft. Im August 2009 kam ein weiteres Kind zur Welt. Mit der Begründung, die Sterilisation sei fehlerhaft durchgeführt und sie, die Klägerin, über die verbleibende Versagerquote unzureichend aufgeklärt worden, hat die Klägerin zusammen mit ihrem Ehemann Schadensersatz verlangt, unter anderem Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro und einen Unterhaltsschaden von etwa 300 Euro monatlich. Die Klage blieb auch im Berufungsverfahren erfolglos. Nach sachverständiger Begutachtung konnte das OLG Hamm keine Behandlungsfehler feststellen. Es sei keine falsche Operationsmethode gewählt worden. Ein für die Schwangerschaft kausaler Behandlungsfehler durch einen fehlerhaft unterlassenen oder unzureichenden Verschluss eines Eileiters könnten die Kläger nicht beweisen. In der Schwangerschaft könne sich die auch...

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Erbkrankheiten und das Wissen darum

16.09.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Weil ein Oberarzt einer Fachklinik für Psychiatrie und Psychotherapie einer Mutter die Information über eine bei ihrem geschiedenen Ehemann festgestellte Erbkrankheit erteilt hat und sie dadurch selbst psychisch erkrankte, nimmt diese ihn auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch. Kurz nachdem die Klägerin von ihrem Mann geschieden wurde, stellte man bei diesem fest, dass er an Chorea Huntington, einer unheilbaren, vererblichen und zum Tode führenden Erkrankung des Gehirns, leidet. Der behandelnde Oberarzt teilte der Klägerin dies in einem kurz darauf, von ihm erbetenen Gespräch mit Zustimmung des geschiedenen Ehemannes, mit und wies sie darauf hin, dass die – zu diesem Zeitpunkt 12 und 16 Jahre alten – gemeinsamen Kinder die genetische Anlage der Erkrankung mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% geerbt hätten. Die Klägerin fand zunächst keine Einrichtung, die zu einer gentechnischen Untersuchung ihrer Kinder bereit war. Eine Diplombiologin und Fachärztin für Humangenetik teilte ihr mit, dass es nach dem Gendiagnostikgesetz nicht gestattet sei, eine prädiktive Diagnostik bei noch nicht symptomatischen Minderjährigen oder bei Personen, die nicht selbst nach entsprechender humangenetischer Beratung und ausreichender Bedenkzeit in die Untersuchung eingewilligt hätten, durchzuführen. Die...

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Beifahrer müssen nicht auf Verkehrsschilder achten

14.09.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei einem Fahrerwechsel der bisherige Mitfahrer nicht dazu verpflichtet ist, sich über ein angeordnetes Überholverbot zu erkundigen. Im dortigen Fall war der Betroffene mit Ehefrau und Kind unterwegs, wobei seine Frau das Fahrzeug steuerte. Als das Kind unruhig wurde, tauschte das Ehepaar die Plätze und der Mann fuhr weiter. Er überholte in der Folge einen Pkw. Dass für den Straßenabschnitt ein Überholverbot angeordnet war, hatte er nicht bemerkt. An diesem Schild war die Familie bereits vorbeigefahren, als noch die Frau den Wagen lenkte. Das Amtsgericht war der Auffassung, der Mann hätte sich nach dem Überholverbot erkundigen müssen. Weil er dies jedoch nicht tat, sei ihm fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Das OLG Hamm sieht den Fall anders. Denn als Beifahrer sei der Mann kein Verkehrsteilnehmer gewesen, also auch nicht zur gleichen Aufmerksamkeit wie der Fahrer verpflichtet. Nach dem Fahrerwechsel habe er das Schild nicht mehr wahrnehmen können. Es gibt auch keine Rechtsgrundlage, nach welcher er seine Frau hätte befragen müssen. Dies wäre nach Ansicht der Richter auch nicht zielführend. Schließlich gibt es keine Gewähr für die...

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Neues zur Erstattung von Fortbildungskosten bei studienbegleitendem Ausbildungsprogramm

9.09.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Mit einer interessanten Entscheidung hat kürzlich das Arbeitsgericht Nordhausen die Klage eines Arbeitgebers auf Erstattung von rund 10.700,00 Euro Ausbildungskosten abgewiesen. Die Parteien hatten ein studienbegleitendes Ausbildungsprogramm“ Hand und Kopf“ vereinbart. Die Beklage erhielt monatlich während ihres Studium 250 Euro und mußte dafür eine praktische Ausbildung im Unternehmen während der Semesterferien absolvieren. Ferner sollte die Bachelor- und Masterarbeit zu Themen des Unternehmens gefertigt werden. Die Beklagte führte einen Teil der Aufgaben aus, die Abschlußarbeiten hingegen nicht. Die Rückzahlungsklausel im Vertrag war unstreitig unwirksam. Der Arbeitgeber berief sich stattdessen nun auf § 812 Abs.1 BGB und verlangte die getätigten Zahlungen wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurück. Dem folgte jedoch das Arbeitsgericht nicht. Fazit: Fortbildungsverträge müssen sehr sorgfältig gefertigt werden, sonst droht schnell der Rechtsverlust. ArbG Nordhausen vom 19.03.2014  2 Ca 748/13


Mithören gilt nicht

1.09.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht München versuchte ein Lieferant von Wild einen angeblich telefonisch abgeschlossenen Kaufvertrag mit einem Gaststättenbetreiber damit zu beweisen, dass er eine heimliche Mithörerin als Zeugin für seine Version präsentierte. Das heimliche Mithören eines Telefonats verstößt aber gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners, der von der Zuhörerin nichts weiß. Konsequenz der Heimlichkeit war hier jedenfalls die Unverwertbarkeit der Zeugenaussage. Der Lieferant blieb letzten Endes beweisfällig für seine Version vom Vertragsschluss.  Die Klage wurde daher abgewiesen. Das Amtsgericht München folgt mit der jüngsten Entscheidung konsequent den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2002, wonach das heimliche Mithören Dritter zu einem Beweisverwertungsverbot der Zeugenaussage führt.  Ganz im Regen steht man in solchen Fällen aber nicht. Falls andere Beweismittel nicht zur Verfügung stehen, bieten sich nach Auffassung der Karlsruher Richter die  Anhörung oder die Parteivernehmung beider Gesprächspartner des Telefonats an. Im Übrigen kann man die spätere Verwertung der Zeugenaussage dadurch sichern, dass man das Mithören oder Lautstellen offen legt und der andere damit einverstanden ist. Am sichersten sind aber immer noch schriftliche Bestätigungen über den Inhalt des Telefonats. zur...

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Scannen erlaubt?

28.08.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Nicht selten werden bei professionellen Fotografien in Kindergärten, Schulen oder auch bei Hochzeiten zunächst die Fotos zur Ansicht überlassen, damit in Ruhe entschieden werden kann, welche Fotos dieser Auswahl dann gekauft werden. Ist es nun erlaubt, diese „Vorab-Fotos“ zu scannen? Der Bundesgerichtshof sagt: ja! Eine Fotografin hatte Klage erhoben. Sie hatte digitale Fotografien vom Beklagten und dessen Nachbarin gefertigt und an ihrem Computer bearbeitet. Die Ausdrucke hiervon überließ sie der Nachbarin zur Ansicht. Diese wiederum erlaubte dem Beklagten, die Fotos, auf welchen er zu sehen war, mitzunehmen, einzuscannen und zu speichern. Darin sah die Fotografin eine unerlaubte Vervielfältigung ihrer Werke und einen Eingriff in ihr Urheberpersönlichkeitsrecht. Sie verlangte auf gerichtlichem Wege vom Beklagten Unterlassung, Schadenersatz und Erstattung der Abmahnkosten. Wie beide Vorinstanzen wies nun auch der BGH die vermeintlichen Ansprüche der Klägerin zurück. Der Beklagte hat keine durch das Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte der Klägerin verletzt, als er die Fotografien einscannte und abspeicherte. So die Begründung des BGH. Einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person „zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern sind zulässig, sofern die Vervielfältigungen weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken...

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Das Ende der steuerlichen Absetzbarkeit von Scheidungskosten

28.08.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

  Gemäß § 33 Einkommenssteuergesetz (EStG) sind außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abzugsfähig. Darunter fallen grundsätzlich auch Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits. Die frühere Vorschrift wurde durch die Finanzämter dahingehend ausgelegt, dass nur Verfahrens- bzw. Prozeßkosten für die eigentliche Ehescheidung und den Versorgungsausgleich als außergewöhnliche Belastung anerkannt wurden. Ein Steuerpflichtiger erstritt beim Bundesfinanzhof dann mit Urteil vom 12.05.2011, dass sämtliche im Zusammenhang mit dem Ehescheidungsverfahren erwachsene Kosten zwangsläufig entstehen und damit absetzbar sind. Da dies dem Finanzministerium mißfiel, erging ein Nichtanwendungserlass vom 20.12.2012. Aufgrund weiterer finazgerichtlicher Verfahren entschied u.a. das FG Düsseldorf im Sinne des BFH, dass sämtliche, im Zusammenhang mit dem Ehescheidungsverfahren erwachsene Kosten, absetzbar sind. Nunmehr hat der Gesetzgeber diesen Streitigkeiten ein Ende bereitet und § 33 Abs. 2 EStG ergänzt. Danach sind ab 2013 Verfahrens- und Prozeßkosten nur noch abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige anderenfalls Gefahr läuft, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine notwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Aufgrund der unbestimmten Rechtsbegriffe wird es neue Auslegungsstreitigkeiten geben. Letztlich wird die Abzugsfähigkeit von Prozeß- und Verfahrenskosten aber in nahezu allen Fällen leerlaufen. Bis 2012 kann über die...

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