Abtretungsvereinbarung von Prozeßkostengebühren unwirksam

24.08.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das Thüringer Landesarbeitsgericht hatte sich unlängst mit der Wirksamkeit einer Gebührenabtretung zwischen Anwälten zu befassen. Eine Anwältin war auf eigenen Wunsch aus einer Kanzlei ausgeschieden. Kurz vor Beendigung sollte sie eine Abtretungsvereinbarung unterzeichnen, in der sie die Anspüche aus den von ihr bearbeiteten Prozeßkostenhilfemandaten an die alte Kanzlei abtritt. Eine Gegenleistung erhielt sie hierfür nicht. Das Gericht prüfte die Abtretungsvereinbarung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und hielt sie für unwirksam nach § 307 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 75d Satz 2, §74 Abs. 1 und 2 HGB. Das Gericht sah hierin eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung. Die Anwältin sei hierdurch in ihrem beruflichen Fortkommen unangemessen benachteiligt. Fazit: Die Klage der alten Kanzlei auf Gebührenerstattung wurde abgewiesen. Thüringer Landesarbeitsgericht vom 05.06.14, 3 Sa 318/13


Auch Geistlichen und kirchlichen Beamten steht der staatliche Rechtsweg offen

18.08.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Wie das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden hat, steht auch Angehörigen von Religionsgemeinschaften insbesondere Geistlichen und kirchlichen Beamten bei Streitigkeiten mit der eigenen Religionsgesellschaft der Rechtsweg vor staatlichen Institutionen offen. Bevor jedoch staatliche Gerichte angerufen werden können, muss der Betroffene in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten zuerst erfolglos den internen Rechtsweg beschreiten. Bei der dann nachgelagerten Prüfung haben die staatlichen Gerichte wiederum nur einen eingeschränkten Spielraum, da das Dienstrecht in diesem Bereich als Kernelement des Selbstbestimmungsrechts einer Religionsgemeinschaft nur auf fundamentale Verstöße gegen das Grundgesetz namentlich die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip verstößt.  Vorliegend schied ein Geistlicher aus einem befristeten Dienstverhältnis aus. Die Relgionsgesellschaft versicherte den Betroffenen in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Dies genügte nach Auffassung der Bundesrichter der dem Grundgesetz zu entnehmenden sozialen Absicherung des ehemaligen Bediensteten.  Auch Relegionsgemeinschaften im Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts müssen trotz der verbürgten Selbstautonomie grundlegende Prinzipien des Grundgesetzes beachten, weshalb Betroffene zukünftig kirchliche Entscheidungen nicht mehr nur nach dem Selbverständnis der Religionsgemeinschaft hinnehmen müssen, sondern eine zwar beschränkte aber immerhion staatliche Prüfung veranlassen können. zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts: (Urteil vom 27.02.2014 Aktenzeichen 2 C 19/12)


Zur Einziehung des Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses der Gesellschafter

12.08.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Schnell kann es auch unter mehreren Gesellschaftern einer GmbH zum Streit kommen. In einer aktuellen Entscheidung hatte sich der BGH unlängst mit der Frage zu befassen, wann der Geschaftsanteil eines Gesellschafters eingezogen werden kann. Bei der Einziehung scheidet der Gesellschafter zwangsweise aus der Gesellschaft aus. Ob eine tiefgreifende Zerüttung der Gesellschafter vorliegt, hat durch genaue Prüfung des Einzelfalls zu erfolgen. Der BGH verlangte eine Prüfung auch dahingehend, ob die Mitgesellschafter das Zerwürfnis mit verursacht haben. Fazit: Die Einziehung muß wohlüberlegt sein, ist aber manchmal das einzige Mittel, um Gesellschafterstreitigkeiten zu lösen. BGH vom 24.09.2013  II ZR 216/11


Nur echte Stoßzähne dürfen beschlagnahmt werden

3.08.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Mit einem sicher nicht unbedingt alltäglichen Fall musste sich kürzlich das VG Neustadt an der Weinstraße befassen. Mag das Verfahren auf den ersten Blick kurios anmuten, könnten im Ergebnis mehr Personen betroffen sein, als vielleicht gedacht. Im Rahmen des Artenschutzes unterliegen nicht nur bestimmte Tierarten als solche einem Verkaufsverbot, sondern auch deren Bestandteile. Gerade Mitbringsel oder Erbschaften von Objekten aus Elfenbein können ungeahnte Probleme mit sich bringen. Im zugrundeliegenden Fall erwarb die Betroffene vor Jahren zwei Elefantenstoßzähne bei einem Kunst- und Auktionshaus. Anscheinend mit der rechtlichen Materie vorbefasst, wollte die Betroffene zum Verkauf der Stoßzähne eine behördliche Genehmigung unter Vorlage des damaligen Kaufvertrages  beantragen. Die Behörde wiederum ließ diesen Umstand nicht ausreichen und beschlagnahmte kurzerhand die Stoßzähne mit der Anordnung des Sofortvollzuges. Wie sich im laufenden Eilrechtschutzverfahren heraustellte, waren die Stoßzähne nicht echt, sondern nur täuschend echte Nachbildungen aus Resin (Kunstharz). Damit – so die Richter – liege kein Verstoß gegen den Artenschutz vor, denn der betreffe nur echte tierische Bestandteile und gerade keine Nachbildungen. Eigentümer sollten wissen, dass sie gegenüber der Behörde für den rechtlich einwandfreien Besitz nachweispflichtig sind. Entweder man...

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Vorfahrtmissachtender Radfahrer vs. Geisterfahrer: Wer haftet?

31.07.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Eine ältere Frau aus Ochtrup befuhr mit ihrem Fahrrad einen Radweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung.  An einer Kreuzung kam ein 14-jähriger Radler aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf den Radweg „geschossen“ und stieß mit der Radfahrerin zusammen. Durch den Sturz verletzte sich die „Geisterradlerin“ schwer. Sie verlangte daraufhin vom Vorfahrtmissachter Schadenersatz und Schmerzensgeld. Schließlich sei damit zu rechnen, dass Radfahrer auf den Radweg auch in falscher Richtung unterwegs sind. Das Oberlandesgericht Hamm entschied am 06.06.2014, dass die Radfahrerin 2/3 des ihr entstandenen Schadens ersetzt verlangen, da der Jugendliche gegen § 10 Satz 1 StVO verstoßen hat. Jedoch trifft die Radlerin ein Mitverschulden von 1/3, da sie entgegen der Fahrtrichtung fuhr. OLG Hamm, Urteil v. 06.06.2014, Az.: 26 U 60/13 Pressemitteilung des OLG Hamm


Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

30.07.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls die Kosten der Ersatzbeschaffung nicht vorfinanzieren und wurde die gegnerische Haftpflichtversicherung auf diesen Umstand frühzeitig hingewiesen, besteht ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die tatsächliche Dauer des Nutzungsausfalls. Auf eine etwaige Schätzung der Wiederbeschaffungsdauer durch einen Sachverständigen kommt es mithin nicht an. LG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2014 – 13 S 189/13 –  


„Wetten aufs Wetter“ ist kein Verbotenes Glücksspiel

22.07.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich jüngst mit einem kurios anmutenden Fall zu befassen, bei dem es um die Zulässigkeit der Wette auf das Wetter ging. Ein Möbelhaus plante folgende Werbeaktion: Wer als Kunde in einem bestimmten Zeitraum Waren im Wert von mindestens 100,00 EUR kauft, dem wurde die Möglichkeit eröffnet, seinen Kaufpreis zurückzuerhalten, d.h. die Möbel am Ende kostenlos zu bekommen. Bedingung war neben dem Kaufzeitpunkt auch, dass an einem vorbestimmten Stichtag, am Flugahfen Stuttgart in der Zeit von 12.oo Uhr bis 13.oo Uhr mindestens 3 Liter pro Quadratmetern niederschlag fällt. Die zur Überwachung des Glücksspielstaatsvertrages zustädnige Behörde wollte darin ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel sehen und die Werbeaktion untersagen. Der gezahlte Kaufpreis sei nämlich als „Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance“ anzusehen. Der vom Möbelhaus geforderte Kaufpreis für die Waren sei zwingende Voraussetzung für den Erwerb der Gewinnchance des Kunden; er enthalte ein „verdecktes“ glücksspielrechtliches Entgelt, da er über dem objektiven Wert der Ware liege und der Kunde den Kauf im Hinblick auf die Gewinnchance tätige. Die Behörde hat bei der eigenen Argumentation aber übersehen, dass die Kunden für Ihr Geld nicht nur...

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Wie hoch dürfen Abschleppkosten für Falschparker ausfallen?

20.07.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof (BGH) am 04.07.2014 zu entscheiden. Der Kläger hatte sein Fahrzeug auf einem Privatparkplatz vor dem Fitnessstudio abgestellt. Von dort wurde es im Auftrag des Fitnessstudios entfernt. Das Abschleppunternehmen verlangte vom Kläger 250,00 EUR für die Mitteilung, an welchen Ort das Fahrzeug verbracht wurde. Der BGH hat diesen Betrag als zu hoch erachtet. Nur die durch den eigentlichen Abschleppvorgang entstandenen Kosten sind vom Falschparker zu übernehmen. Dies sind etwa Kosten, welche im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen, also z.B. um den Halter ausfindig zu machen, ein geeignetes Abschleppfahrzeug anzufordern, das Fahrzeugs auf Sicherung gegen unbefugtes Benutzen zu prüfen, dessen Besichtigung von Inneren und Außen und die Protokollierung etwa vorhandener Schäden. Nicht zu erstatten sind vom Falschparker die Kosten für die Bearbeitung und außergerichtliche Abwicklung des Schadensersatzanspruchs des Besitzers, weil sie nicht unmittelbar der Beseitigung der Störung dienen. Auch Kosten für die Überwachung der Parkflächen im Hinblick auf unberechtigtes Parken muss der Falschparker nicht ersetzen, denn ihnen fehlt der Bezug zu dem konkreten Parkverstoß. Die für das Abschleppen des Autos verlangten Kosten müssen sich nach...

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Keine Vaterschaftsanfechtung bei künstlicher Befruchtung mit Fremdsamenspende

16.07.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Entscheiden sich die Eheleute bewußt für die Zeugung eines Kindes durch künstliche Fremdsamenübertragung, ist die Vaterschaftsanfechtung ausgeschlossen. Der Ehemann hatte vor dem Amtsgericht die Vaterschaft angefochten, mit der Behauptung, er sei zeugungsunfähig und seine Frau habe ohne sein Wissen und seine Zustimmung übers Internet einen Samensprender gesucht und gefunden. Das Amtsgericht hat nach Einholung eines Abstammungsgutachtens festgestellt, dass er nicht der Vater sei. Auf die Beschwerde der Frau zum OLG Oldenburg wurde der Antrag des Mannes abgelehnt. Die Beweisaufnahme vor dem OLG durch Vernehmung des biologischen Vater als Zeugen, hatte ergeben, dass der Ehemann der Fremdbefruchtung zugestimmt hatte. Nach dem Fehlschlagen einer künstlichen Befruchtung haben die Eheleute über die Samenspende gesprochen und der Ehemann war einverstanden. Erst als die Frau schwanger war, sei ihm bewusst geworden, was es für ihn bedeute, dass das Kind nicht von ihm abstamme. Dies war rechtlich dann jedoch bedeutungslos. Auch ist unerheblich, dass die Eltern nicht eine Samenspende aus der Samenbank bezogen, weil dies für sie unbezahlbar war. Die Mutter fand den Samenspender und biologischen Vater im Internet. Der Austausch der Samen fand in einem Hotel...

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Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Schwarzlohnzahlungen rechtmäßig

15.07.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Ein Geschäftsführer beschäftigte auf mehreren Baustellen in den Jahren 2005 und 2006 Mitarbeiter ohne die sozial- und steuerlichen Konsequenzen daraus zu ziehen.Nach entsprechenden Ermittlungen der Steuerfahnung und des Hauptzollamtes erließ das beklagte Finanzamt einen Haftungsbescheid gegen die GmbH.Die Schätzung der Lohnster sei korrekt.Das Finanzgericht bezog sich auf eine Rechtsprechung des BGH.Im lohnintensiven Bereich des Baugewerbes könne bei Schwarzarbeit grundsätzlich von 2/3 des Nettoumsatzes ausgegangen werden.Die persönliche Haftung erab sich aus §69 AO in Verbindung mit §35 Abs. 1 GmbH Gesetz.Die Geschäftsführerin haftet persönlich in Höhe von rund 70.000 Euro wegen der vorsätzlichen Verletzung der steuerlich auferlegten Pflichten gem. § 34 Abgabenordung. FG Köln 24.10.2012 15 K 66/12 Fazit: Hände weg.Das Risiko ist nicht kalkulierbar.