Private Mithilfe bei Geschwindigkeitsmessung führt zu Beweisverwertungsverbot

9.06.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Trotz der eindeutigen Rechtsprechung z. B. durch das OLG Naumburg (Beschluss vom 07.05.2012, Az. 2 SS BZ 25/12) werden scheinbar immer noch private Firmen bei der Auswertung von Geschwindigkeitsmessungen in Anspruch genommen. Dies führt nach offenbar einhelliger Rechtsauffassung zu einem Beweisverwertungsverbot. Ob private Firmen an der Auswertung der Geschwindigkeitsmessung beteiligt sind, ergibt sich aus der Bußgeldakte. Sollte dies der Fall sein, ist spätestens in der Hauptverhandlung das Beweisverwertungsverbot mit einem Widerspruch geltend zu machen. 


Der Fall Bearshare, der BGH und die Abmahnindustrie

3.06.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Mit einer recht deutlichen und sicher nicht mehr misszuverstehenden Aussage hat der Bundesgerichtshof nunmehr seine Entscheidung vom 08.01.2014 zum Fall „Bearshare“ im Volltext veröffentlicht. Die Entscheidung des BGH überrascht vor allem wegen der Deutlichkeit und lässt vermuten, dass nicht nur der für Laien kaum nachvollziehbaren und teils abwegig anmutenden Rechtsprechung vieler unterinstanzlicher Gerichte zur Störerhaftung ein Riegel vorgeschoben werden sollte, sondern auch der ausufernden Abmahnindustrie der Wind aus den Segeln genommen werden soll. Bereits die Leitsätze der Entscheidung legen die Maßstäbe zur Haftung für zukünftige Verfahren fest: a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenenAnschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zurVerhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen. b) Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet,wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen konnten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Internetanschlusszum Zeitpunkt der Rechtsverletzung nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen...

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Kostentragung bei Vaterschaftsfeststellung

1.06.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.02.2014 (Az.: XII ZB 15/13) klargestellt, dass der Vater auch dann nicht unbedingt die gesamten Verfahrenskosten zu tragen hat, wenn sich seine Vaterschaft im Verfahren bestätigt. Im Abstammungsverfahren ist nicht allein auf das Obsiegen oder Unterliegen abzustellen. Vielmehr ist insbesondere zu berücksichtigen, in welchem Umfang ein Beteiligter den Anlass für die Durchführung des gerichtlichen Verfahrens gegeben hatte. Im zu entscheidenden Fall hatte die Kindesmutter bereits zu Beginn des Verfahrens Mehrverkehr während der gesetzlichen Empfängniszeit eingeräumt. Der tatsächliche Vater durfte daher auf die Einholung eines genetischen Abstammungsgutachtens bestehen. Dies ist im Rahmen der Kostenentscheidung zu beachten. Zu welcher Kostenquote dies vorliegend führen wird, hat der BGH offen gelassen und den Rechtstreit zur näheren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurückverweisen.


Nachtschichten nicht möglich-kein Lohnanspruch?

29.05.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die Klägerin ist langjährig im Krankenhaus als Krankenschwester im Schichtdienst beschäftigt und kann keine Nachtschichten mehr leisten, da sie medikamentös behandelt wird. Nach einer betriebsärztlichen Untersuchung schickte sie der Pflegedirektor nach Hause. Die Klägerin bot ihre Arbeitsleistung, mit Ausnahme der Nachtschicht, an. Sie klagte auf Beschäftigung sowie Vergütung und bekam ihren Vergütungsanspruch zugesprochen. Das beklagte Krankenhaus muß bei der Schichteinteilung auf das gesundheitliche Defizit der Klägerin Rücksicht nehmen. Fazit: Das Krankenhaus hätte wohl anstatt die Klägerin zu suspendieren eine Änderungskündigung aussprechen müssen. BAG 09.04.2014 – 10 AZR 637/13 –


Klageeinreichung ist ausreichend

25.05.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die Klägerin machte bei der Beklagten eine dreijährige Ausbildung. Dann bewarb sie sich auf eine befristete Stelle bei dem beklagten Hallenbad-und Freibadbetrieb. Anläßlich der Besichtigung des künftigen Arbeitsplatzes teilte die Klägerin ihre Behinderung 50 % GdB wegen einer chronischen MS mit. Die Beklagte zog daraufhin das Vertragsangebot zurück. Die Klägerin klagte gleich beim Arbeitsgericht auf Schadenersatz und Entschädigung 90,40 Euro sowie 4.500 Euro. Es fehlte die gesonderte außergerichtliche Geltendmachung. Die Klage wurde der Beklagen erst 1 Tag nach Ablauf der 2 Monatsfrist zugestellt. Der Senat hat zu Gunsten der Klägerin eine Rückwirkung der Zustellung nach § 167 ZPO angenommen. Fazit: Bei Diskriminierungen immer schnell reagieren, sonst droht der Verlust des Anspruchs. BAG vom 21.06.2012  – 8 AZR 188/11 –


Probezeitkündigung bei Betriebsübergang

25.05.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Mit einer Probezeitkündigung interessanten Sachverhalts hatte sich unlängst das Arbeitsgericht Erfurt zu befassen. Die Klägerin war in einer Kita als Erzieherin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis ging noch in der Probezeit auf den Beklagten über. Der Beklagte stellte Leistungsmängel fest und kündigte das Arbeitsverhältnis fristgerecht in der Probezeit. Die Klägerin argumentierte die Leistungsmängel seien nur vorgeschoben. Der Grund für die Kündigung sei der Betriebsübergang, weil die Klägerin ein verschlechterndes Arbeitsvertragsangebot nicht angenommen habe. Die Kündigung verstoße deshalb gegen das Maßregelungsverbot aus § 612a BGB und sei deshalb unwirksam. Das Gericht erhob Beweis über die Leistungsmängel und wies die Klage ab. Es lägen Gründe für die Kündigung vor. Fazit: Nicht jede Kündigung verstößt gegen das Maßregelungsverbot. ArbG Erfurt, Urteil vom 28.03.2014 – 7 Ca 1184/13 –


Wenn Nachbarschaftshilfe teuer wird …

22.05.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Am 2. April 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz über die schweren Folgen einer missglückten Nachbarschaftshilfe zu entscheiden. Auf die Bitte der Vermieterin hin hatte ein Nachbar, der mit Elektroarbeiten erfahren war, eine Außenbeleuchtung samt Verkabelung installiert. Diese Arbeiten führte er unentgeltlich aus. Bei seinen Messungen nach der erfolgten Montage bemerkte der Nachbar nicht, dass das Gehäuse der Lampe Strom führte. Grund dafür war, dass  ein im Hausinneren eingeschlagener Nagel den Schutzleiter des Lampenkabels durchtrennt und so eine stromführende Verbindung zum Lampengehäuse hergestellt hatte. Bei der späteren Durchführung von Fassadenarbeiten durch eine Fachfirma, stieß ein auf dem Metallgerüst stehender Arbeiter versehentlich gegen die Außenlampe und erlitt einen Stromschlag. Der Arbeiter trug einen schweren Hirnschaden davon, ist zu 100 % behindert und pflegebedürftig. Er verklagte die Vermieterin als Auftraggeberin der Fassadenarbeiten und den Nachbarn, der die Lampe installiert hatte, auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das OLG Koblenz stellte im Rahmen des Berufungsverfahrens fest, dass der Nachbarschaftshelfer ersatzpflichtig ist. Er kann nicht davon ausgehen, dass er aufgrund der Unentgeltlichkeit seiner Arbeit von der Haftung befreit ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OLG...

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Kleinkind durch umgefallenen Warenständer verletzt – muss das Modehaus zahlen?

20.05.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm sagt: Ja! Das Modegeschäft hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, denn es hat seine Auslagen auf einem Warenständer präsentiert, der von einem vierjährigen Kleinkind mit geringem Kraftaufwand gekippt werden konnte. Damit bestand die Gefahr erheblicher Verletzungen. Im Juni 2012 kauften die Eltern mit der seinerzeit vierjährigen Klägerin im beklagten Modegeschäft ein. Die Klägerin spielte zunächst, ging dann jedoch von ihren Eltern unbeobachtet zu einem Warenständer mit Gürteln. Die Klägerin zog an einem Gürtel und brachte so den Ständer zum Kippen. Der Ständer fiel auf die Klägerin und fügte ihr schwere Augenverletzungen zu, die möglicherweise eine dauerhafte Schädigung des Auges zur Folge haben. Das OLG Hamm verurteilte am 06.03.2014 das Modehaus zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das beklagte Modegeschäft hat seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem es Gürtel auf einem Warenständer anbot, der bei einer geringen Zugbelastung von nur 800 Gramm – die auch ein Kleinkind ausüben kann – zum Umstürzen gebracht werden konnte und ein erhebliches Verletzungsrisiko birgt. Diese Gefahrenquelle hätte das beklagte Modehaus beseitigen müssen.   OLG Hamm, Urteil vom 06.03.2014, Az. 6 U 186/13 Die Pressemitteilung des OLG...

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Vergiß es, Google!

18.05.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Am 13.05.2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Suchmaschinenbetreiber – in diesem konkreten Fall Google – unter bestimmten Umständen Suchergebnisse mit Links zu unerwünschten Inhalten mit personenbezogenen Daten löschen müssen. Ein Spanier hatte geklagt, weil man nach der Eingabe seines Namens bei Google zu Artikeln einer Tageszeitung aus dem Jahr 1998 gelangte. Dort war ersichtlich, dass sein Grundstück aufgrund erheblicher Schulden bei der Sozialversicherung zur Zwangsversteigerung stand. Diese Informationen wollte der Kläger löschen lassen. Durch das sog. „Google-Urteil“ sind Suchmaschinenbetreiber nun verpflichtet, etwaige unerwünschte Daten über die eigene Person aus den Suchergebnissen zu löschen. Man beachte: die Löschung erfolgt lediglich aus den Suchergebnissen. Die Webseite, auf der sich diese Informationen befinden, ist nicht betroffen. Auch alle Links von anderen Internetseiten, die zu den Informationen führen, bleiben bestehen. Nicht geklärt ist bislang, unter welchen Bedingungen die Suchergebnisse überhaupt zu bereinigen sind. Hierzu wird es wohl weitere gerichtliche Entscheidungen geben müssen. Die Pressemitteilung des EuGH können Sie hier nachlesen: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-05/cp140070de.pdf


Dienstwagen erhöht die Unterhaltspflicht

15.05.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung erhöht das unterhaltspflichtige Einkommen des Arbeitnehmers, indem dieser eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw spart. Das OLG Hamm bestätigte insoweit in seinem Urteil vom 10.12.2013 – 2 UF 216/12 – die erstinstanzliche Entscheidung des AG Gladbeck.