„Einsicht in die „Schwarze Liste“ der Versicherer

14.05.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Im HIS (Hinweis- und Informationssystem) werden Daten über Versicherungsnehmer z.B. über die Schadenhäufigkeit, erschwerte Risiken, besondere Schadenfolgen oder sonstige Auffälligkeiten gespeichert. Diese Eintragungen können zu Problemen beim Neuabschluss eines Versicherungsvertrages führen.   Einmal pro Jahr kann jeder Versicherungsnehmer kostenlos eine Selbstauskunft einholen. Auskunftsformulare werden zum Download unter www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft angeboten. Gegen falsche Einträge besteht ein Anspruch auf Entfernung bzw. Korrektur. Nach Ablauf der Speicherfrist kann die Löschung älterer Einträge beansprucht werden.


Freundin weg – Geld weg?

6.05.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Bricht eine nichteheliche Beziehung auseinander müssen größere Geldbeträge vom Empfänger zurückerstattet werden, wenn die Zuwendung an einen bestimmten Zweck gebunden war und dieser mit dem Ende der Beziehung weggefallen ist. In einer Grundsatzentscheidung gab der BGH damit einem Rentner am Dienstag Recht. Dieser hatte zur Absicherung seiner damaligen Freundin 25.000 EUR geschenkt. Nach Auffassung des BGH sei mit der Trennung die Grundlage der Schenkung weggefallen. Im Ergebnis hat der Rentner einen Anspruch auf Rückzahlung. BGH , Pressemitteilung vom 06.05.2014, – X ZR 135/11 –


750 EUR Schmerzensgeld und kein Nachbesserungsrecht bei mangelhaftem Tattoo

24.04.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat am 25.04.2014 unter dem Aktenzeichen 12 U 151/13 entschieden, dass ein mangelhaft ausgeführtes Tattoo den Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten kann, ohne dass er zur Nachbesserung berechtigt ist. Im März 2011 hatte die Klägerin den beklagten Inhaber eines Tattoostudios mit dem Erstellen eines Tattoos beauftragt. Nach einem Entwurf tätowierte der Beklagte daraufhin auf dem rechten Schulterblatt der Klägerin eine farbige Blüte nebst Ranken. Dabei brachte er die Farbe in zu tiefe Hautschichten ein. Die Tätowierung entsprach nicht mehr dem Entwurf, es kam zu Verkantungen, unregelmäßig dick ausgeführten Linien und Farbverläufen. Die Klägerin verlangte deswegen ein Schmerzensgeld und lehnte es ab, die Tätowierung durch den Beklagten nachbessern zu lassen. Das LG Bochum hatte der Klage in erster Instanz stattgegeben. Nach dem vom OLG Hamm erteilten Hinweis hat der Beklagte seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgenommen. Es verbleibt somit beim erstinstanzlichen Urteil, wonach dieser der Klägerin ein ausgeurteiltes Schmerzensgeld i.H.v. 750 Euro sowie Ersatz weiterer Schäden, die der Klägerin aus der Beseitigung des Tattoos entstehen können, schuldet.  Das Stechen der Tätowierung sei tatbestandlich eine Körperverletzung, die...

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15.000 EUR Schmerzensgeld nach fehlerhafter augenärztlicher Behandlung

22.04.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Weil die Ärzte eine Netzhautablösung zu spät erkannt und den Patienten zu lange mit Laserkoagulationen behandelt haben, anstatt ihn frühzeitig zu einem Augenchirurg zu überweisen und er deshalb 90 % seiner Sehkraft auf einem Auge verlor, sprachen ihm die Richter des OLG Hamm ein Schmerzensgeld von 15.000 EUR zu. http://www.juris.de/jportal/portal/t/28e9/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140401063&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


8.000 EUR Schmerzensgeld für fehlerhafte Schulter-OP

21.04.14 - Rechtsanwältin Petra Rost

Der bei einem Fußballspiel verletzte 21jährige Kläger wurde wegen einer Schultereckgelenksprengung Tossy III links noch am gleichen Tage operativ im Krankenhaus der Beklagten versorgt. Die Verschraubung des Schlüsselbeins musste schon wenige Wochen nach der OP in einer Revisionsoperation entfernt werden, weil sie ausgerissen war. Nach sachverständiger Begutachtung geht das OLG von einem groben Befunderhebungsfehler aus, weil die eingebrachte Schraube falsch – zu nahe am Gelenk – positioniert worden sei. Dieser Positionsfehler könne bei der Bohrung zwar auch einem erfahrenen Chirurgen passieren, er habe aber intraoperativ erkannt und durch eine erneute Bohrung oder ein anderes Verfahren korrigiert werden müssen. Der Operateur habe auf die gebotene Bildgebung (Röntgenaufnahmen aus zwei verschiedenen Projektionsrichtungen) verzichtet und sich mit zwei Aufnahmen aus zwei dicht beieinanderliegenden Winkeln begnügt, die nicht aussagekräftig gewesen seien. Wegen des angenommenen groben Befunderhebungsfehlers gehe die Revisionsoperation zu Lasten des beklagten Krankenhauses, da nicht auszuschliessen sei, dass diese vermeidbar gewesen wäre. ;http://www.juris.de/jportal/portal/t/26nm/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA140401137&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Gewerbetreibende haben Anspruch auf kostenlosen Telefonbucheintrag

16.04.14 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Gleich in drei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, dass Gewerbetreibende einen Anspruch auf einen kostenlosen Telefonbucheintrag unter ihrer Geschäftsbezeichnung im Teilnehmerverzeichnis „Das Telefonbuch“ und in seiner Internetausgabe unter „dastelefonbuch.de“ haben.  zur Pressmitteilung der Urteile vom 17. April 2014, Aktenzeichen: III ZR 87/13, III ZR 182/13, III ZR 201/13


Vorlesen ist nicht ausreichend!

15.04.14 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Entgegen der weit verbreiteten Übung müssen Antragsfragen dem zukünftigen Versicherungsnehmer so vorliegen, dass er sie zumindest mitlesen kann. Das bloße Vorlesen durch den Versicherungsvertreter reicht nach Auffassung des Landgerichts Berlin nicht aus (Urteil vom 25.1.2013, Az.: 23 O 238/11) Bei dem zu Grunde liegenden Fall, hatte der zukünftige Versicherungsnehmer nicht alle der ihn ausschließlich vorgelesenen Gesundheitsfragen vollständig beantwortet.  Weil die in § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG geforderte Textform hier nicht gewahrt wurde, konnte sich der Versicherer nicht auf eine vorvertragliche Obliegenheitsverletzung berufen. Deshalb war sowohl sein Rücktritt als auch die hilfsweise erklärte Kündigung unwirksam.


Insolvenzverwalter verklagt Steuerberater wegen Insolvenzverschleppung

8.04.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die beklagten Steuerberater erstellten für ihre Mandantin den Jahresabschluß. Sie stellten fest,dass ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag besteht von rund 46.000,00 Euro. Im Bilanzbericht führten sie weiter aus, daß eine Überschuldung von „rein bilanzieller“ Natur vorliegt. Eine Fortführung des Unternehmens sei deswegen aber nicht gefährdet, da über rund 48.000,00 Euro Rangrücktrittserklärungen vorliegen und die GmbH über viele Stammkunden verfüge. Diesen an und für sich herkömmlichen Sachverhalt nutzte der Insolvenzverwalter für eine Schadenersatzklage gegen die Steuerberatungsgesellschaft. Die Auskünfte der Steuerberater bei Übergabe des erstellten Jahresabschlusses seien falsch gewesen. Bei ordnungsgemäßer Beratung hätte die Gesellschaft eine Überschuldensbilanz erstellen lassen und die insolvenzrechtliche Überschuldung erkannt und sofortig einen Eröffnungsantrag gestellt. Der BGH hat das Urteil des OLG aufgehoben und zurückverwiesen mit dem Hinweis, dass eine Beweisaufnahme durchzuführen sei. Fazit: Die Steuerberater müssen auf der Hut sein. In vielen Grenzfällen, sollte wohl künftig eine konkrete Prüfung der Überschuldung angeraten werden. BGH Urteil vom 06.06.2013 – IX ZR 204/12 –


Muß der Arbeitgeber über eine Entgeltumwandlung nach §1a BetrAVG aufklären ?

6.04.14 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Nach Beendigung des Arbeitsverhälnisses klagte ein Arbeitnehmer auf Schadenersatz, weil sein Arbeitgeber nicht über die Möglichkeit einer Engeltumwandlung nach § 1a Betriebliche Altersvorsorgegesetz informiert habe. Nach 1a Abs.1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicheung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Sowohl die Vorinstanzen als auch das BAG wiesen die Schadenersatzklage ab. Weder aus § 1a noch aus der allgemeinen Fürsorgepflicht ergebe sich eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers. Fazit: Schon während des Arbeitsverhältnisses sollte der Arbeitnehmer seine Ansprüche auf Entgeltumwandlung beim Arbeitgeber geltendmachen. Ein Nachtreten wie im Fall hilft nicht. BAG vom 21.01.2014 –3 AZR 807/11–


Wie teuer wird der Schlüsselverlust für einen Mieter?

30.03.14 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte aktuell zu entscheiden, ob ein Mieter Schadensersatz für die Erneuerung einer Schließanlage leisten muss, wenn er seinen Wohnungsschlüssel beim Auszug nicht zurückgibt. Der Beklagte hatte vom Kläger bei seinem Einzug laut Übergabeprotokoll zwei Wohnungsschlüssel erhalten. Nach Beendigung des Mietverhältnisses gab er nur einen davon zurück. Als der Beklagte auf Nachfrage des Klägers nichts zum Verbleib des zweiten Schlüssels sagen konnte, verlangte die Wohnungseigentümergemeinschaft vom Kläger, dass dieser einen Kostenvorschuss von rund 1.500,00 EUR für den Austausch der Schließanlage des gesamten Hauses zahlen solle. Der Austausch wurde jedoch noch nicht vorgenommen. Der Kläger verlangte nun seinerseits vom Beklagten, dassdieserdie Kosten für den beabsichtigten Austausch der Schließanlage zahlen solle, da er den Schlüssel nicht zurückgegeben hat. Der BGH entschied am 05.03.2014, dass zwar die Schadensersatzpflicht des Mieters, der einen zu einer Schließanlage gehörenden Schlüssel verloren hat, auch die Kosten des Austausches der Schließanlage umfassen kann, wenn dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist. Aber ein Schaden liegt erst dann vor, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht worden ist. Gerade dies war hier noch nicht erfolgt, so dass der Beklagte (noch) nicht...

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