Nicht jede Unfallflucht führt automatisch zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers

10.12.12 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Mit Urteil vom 21.11.2012, Az. IV ZR 97/11, hat der BGH entschieden, dass ein Verstoß gegen § 142 Abs. 2 StGB (nicht unverzügliche Ermöglichung nachträglicher Feststellung nach zunächst erlaubten Entfernen vom Unfallort) nicht in jedem Fall zu einer Leistungsfreiheit des Fahrzeugsversicherers führt. Dem berechtigten Aufklärungsinteresse des Versicherers ist trotz eines Verstoßes gegen § 142 Abs. 2 StGB dann in ausreichender Weise genügt, wenn der Versicherungsnehmer unverzüglich zwar nicht den Geschädigten, aber seinen Versicherer bzw. dessen Agenten informiert hat. Den Volltext der Entscheidung finden Sie auf folgender Seite des Bundesgerichtshofs: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&nr=62711&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf


Bundestag: Gemeinsames Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern

6.12.12 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Am 28. November 2012 fand im Rechtsausschuss des Bundestages die öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Regierungsentwurf für eine Sorgerechtsreform statt. In Zukunft soll der Vater die Mitsorge auch dann erlangen können, wenn die Mutter dem nicht zustimmt. Nach dem Gesetzentwurf soll zunächst die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht haben. Wenn die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ablehnt, kann der Vater sich an das Jugendamt wenden, um noch eine Einigung mit der Mutter zu erreichen. Wenn er damit keinen Erfolg hat oder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg besteht, kann er einen Antrag beim Familiengericht stellen. Bisher hatten nicht verheiratete Väter keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen. Diesen Zustand haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet. (Quelle: AG Familienrecht Mitteilung 12/12 vom 06.12.2012)


Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2013

5.12.12 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Inzwischen wurde die neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. In Anpassung der erhöhten SGB II Sätze wurden hierin insbesondere die Sätze für den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen erhöht. Dies kann im Einzelfall zu einer Reduzierung der Unterhaltsverpflichtung führen.  Die Tabelle finden Sie hier zum Download: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf


Kein Abbruch einer öffentlichen Stellenausschreibung ohne Grund

4.12.12 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

In einer erst jetzt veröffentlichten Entscheidung befasste sich das Bundesverwaltungsgericht Anfang des Jahres mit 2 wesentlichen Problemkreisen der Besetzung öffentlicher Ämter. Einerseits ging es um die Klärung, unter welchen konkreten Voraussetzungen der Dienstherr überhaupt berechtigt ist, ein einmal in Gang gesetztes Stellenbesetzungsverfahren abzubrechen und andererseits, unter welchen Voraussetzungen dem unterlegenen Bewerber beim rechtswidrigen Abbruch ein Schadenersatzanspruch zusteht; der unterlegene Bewerber finanziell also so gestellt werden muss, als habe er die Stelle bekommen. Wenig überrachend wiederholte das Bundesverwaltungsgericht die bereits kurz zuvor vom Bundesverfassungsgericht (hier) aufgestellten Maßstäbe, dass der Dienstherr ein Stellbesetzungsverfahren nur aus sachlichen Gründen abbrechen darf und dies auch nur dann, wenn die angegebenen Gründe mit Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes vereinbar sind. Denn nach Artikel 33 Absatz 2 hat grundsätzlich jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung den gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt.  Weiterhin stellten die Leipziger Richter unmissverständlich klar, dass alle einbezogenen Bewerber über den Abbruch rechtzeitig und unmissverständlich informiert werden müssen und der Abbruch in den Akten dokumentiert werden muss. Eine unterbliebene Dokumentation kann als negative Folge für den Dienstherrn zu Beweiserleichterungen bis...

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Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorschüssen nach Beendigung des Mietvertrags

30.11.12 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Bei einem beendeten Wohnungsmietverhältnis kann der Mieter die Vorauszahlungen, über die der Vermieter nicht fristgerecht abgerechnet hat, zurückverlangen, ohne zuvor auf Erteilung der Abrechnung zu klagen. Anderenfalls wäre der Vermieter in der Lage, die Fälligkeit des Erstattungsanspruchs des Mieters beliebig lang herauszuzögern. Bei einem fortdauernden Mietverhältnis steht dem Mieter hingegen ein Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Vorauszahlungen zur Seite. In diesem Fall kommt ein Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlungen bei nicht fristgemäßer Abrechnung nicht in Betracht. Das Gleiche gilt laut eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs bei einem beendeten Mietverhältnis auch für die Abrechnungsperioden, für die während des Mietverhältnisses die Abrechnungsfrist bereits abgelaufen war. Der Mieter ist nicht schutzbedürftig, da er während des Mietverhältnisses die Möglichkeit des Einbehaltens der laufenden Vorauszahlungen hatte und so auf den Vermieter hätte Druck zur Abrechnung ausüben können.  BGH, Urteil vom 26.09.2012 – VIII ZR 315/11


Die Möglichkeit der Verwendung eines fiktiven Namens für einen Einzelkaufmann

28.11.12 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Am 08.11.2012 hat das OLG München entschieden, dass die Verwendung eines fiktiven Namens für einen Einzelkaufmann nicht irreführend ist. Gemäß § 18 Abs. 2 HGB darf der Firmenname „keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen“. Im aktuellen Fall wurde der Firmenname „E. D. e. K.“ eingetragen, welcher keinerlei Bezug zum Namen der Firmeninhaberin hatte. Das OLG München verweist darauf, dass bereits bei der Fortführung des Firmennamens beim Erwerb eines Handelsgeschäfts oder bei Änderungen im Gesellschafterbestand nicht erwartet werden kann, dass der Firmenname Aufschluss über den bürgerlichen Namen des Geschäftsinhabers gibt. Auch die Verwendung eines Namens einer (fiktiven) Person, die keinen Bezug zum Unternehmen hat, ist also möglich. OLG München, Beschluss vom 08.11.2012 – 31 Wx 415/12


Auslegung von Bedingungen der Reisekrankenversicherung: Unerwartetheit einer Erkrankung

26.11.12 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Regelmäßig beschränken die Bedingungen einer Reisekrankenversicherung das Leistungsversprechen auf Krankheiten, deren Eintritt nicht vorhersehbar oder „unerwartet“ war, um den Versicherer vor vorvertraglichen Risiken zu schützen. Der BGH stellte klar, dass hierbei auf die subjektive Sicht des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person abzustellen ist. Entscheidend ist, welche Informationen dem Versicherungsnehmer durch die behandelnden Ärzte konkret gegeben wurden. Wenn also die Ärzte dem Versicherten bestätigten, dass eine geplante Urlaubsreise angetreten werden kann, darf sich der Versicherte darauf verlassen. Dass er bereits früher Beschwerden hatte, beweist nicht, dass er mit der auf der Reise dann tatsächlich eingetretenen Erkrankung rechnete oder zumindest hätte rechnen müssen. Eine andere Auslegung der Bedingungen würde nach Ansicht des BGH dazu führen, dass die dem Versicherer nach der gesetzlichen Konzeption obliegende Gefahrtragung unzulässigerweise auf den Versicherungsnehmer übertragen würde. BGH, Beschluss vom 21.09.2011 – IV ZR 227/09


Kehrtwende bei der strengen Elternhaftung für illegales Filesharing der Kinder

16.11.12 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Tag in einer vielfach erwarteten Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, ob Eltern für das illegale Filesharing ihrer Kinder als Störer haften. Vielfach legten die Gerichte, darunter auch das OLG Köln, einen äußerst stengen Maßstab an die elterliche Aufsichtspflicht an, wobei die Eltern nahezu immer als Störer gehaftet haben. Abgesehen davon, dass die gerichtlichen Forderungen teils überzogen streng und teils technisch gar nicht umsetzbar waren, mussten Eltern entweder den Internetzugang komplett sperren, die Kinder ständig überwachen oder aber mit dem Haftungsrisiko leben. Vereinzelt wurde sogar gefordert, dass sich technisch unerfahrene Eltern zur fragwürdigen technischen Absicherung des Internetzugangs an IT-Fachleute wenden mussten. Von diesen strengen Maßstäben ist der Bundesgerichtshof nun abgerückt und legt in solchen Fällen keine überspitzt strengen Maßstäbe an die Eltern. Grundsätzlich genügen die Eltern ihren Aufsichtspflichten, wenn Sie die Kinder vor der Nutzung des Computers mit Internetzugang hinsichtlich der Tauschbörsennutzung auf die mögliche Illegalität hin belehren. Erst wenn konkrete Anhaltspunkte für illegales Filesharing vorliegen, müssen die Eltern zu entsprechenden Vorkehrungen greifen und das weitere Treiben unterbinden. Aufgrund der begrüßenswerten Entscheidung dürfte die Mehrheit...

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Vertragsärzte sind keine Amtsträger

15.11.12 - Rechtsanwältin Petra Rost

In seiner Entscheidung vom 29.03.2012 – GSSt 2/11 hatte der BGH über die Strafbarkeit von Kassenärzten bei der Annahme von Vorteilen der Pharmaindustrie als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln  dieses Unternehmens, nach dem derzeit geltenden Strafrecht zu entscheiden. Dies hat der BGH verneint. Der Vertragsarzt handelt bei der Verordnung von Arzneimitteln weder als Amtsträger i.S. des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen im Sinne des § 299 StGB (Bestechung und Bestechlichkeit). In der entsprechenden Pressemitteilung vom 22.06.2012 erklärt der BGH weiter: „Darüber zu befinden, ob Korruption im Gesundheitswesen strafwürdig ist und durch Schaffung entsprechender Straftatbestände eine effektive strafrechtliche Ahndung ermöglicht werden soll, ist Aufgabe des Gesetzgebers.“


Elternunterhalt

13.11.12 - Rechtsanwältin Petra Rost

Ein von der Stadt O. auf Rückzahlung, für die über mehrere Jahre erbrachten Kosten für die Heimunterbringung seiner Mutter, in Anspruch genommener Sohn, braucht, aufgrund der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 25.10.2012, Az: 14 UF 82/12, keinen Elternunterhalt zu zahlen. Zunächst hatte die Stadt veranlasst, dass der Kapitalisierungsbetrag einer privaten Rentenversicherung der Mutter an sie (die Stadt) ausgezahlt wird, um die bis dahin erbrachten Leistungen zu begleichen. Der monatliche Rentenbetrag stand somit für die Zukunft nicht mehr zur Verfügung, was jedoch nicht zu Lasten des unterhaltspflichtigen Sohnes gehen kann. Der fiktive Betrag von 160 EUR monatlich ist deshalb anzurechnen. Zudem hätte die Mutter Anspruch auf Pflegegeld in der Pflegestufe I in Höhe von 1.023 EUR gehabt, welches nur durch Versäumnisse der damaligen Betreuerin sowie des eingeschalteten Sozialamtes nicht mehr gezahlt werden. Auch dies dürfe nicht zu einer Schlechterstellung des Sohne führen und ist ebenfalls vom Bedarf der Mutter als fiktives Einkommen abzusetzen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.