OVG Weimar: Entziehung der Fahrerlaubnis jetzt auch ab 1 ng/ml THC im Blutserum

12.03.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung den Wandel für die bisherige Rechtsprechungspraxis in Thüringen eingeleitet und sich aktuell der überwiegenden Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte zur Fahrerlaubnisentziehung beim Fahren unter Cannabiseinfluss angeschlossen. Der Rechtsprechungswandel war absehbar. Bislang galt bei Thüringer Verwaltungsgerichten im Vergleich zu anderen Bundesländern ein relativ großzügiger Maßstab für Cannabiskonsumenten. Wer als Gelegenheitsraucher unter dem Einfluss von Cannabis mit weniger als 2 ng/ml THC im Blutserum beim Fahren angetroffen wurde, durfte in den meisten Fällen mit Unterstützung der Gerichte seinen Führerschein behalten. Argument war, dass nach damaligen wissenschaftlichen Erkenntnissen erst bei mehr als 2 ng/ml von einer Risikoerhöhung für den Straßenverkehr ausgegangenen werden konnte. Die Fahrerlaubnisbehörden verfolgten aber schon zuvor eine strengere Handhabung der Fahrerlaubnisvorschriften und entzogen die Fahrerlaubnis nach hiesiger Kenntnis bereits mit Überschreitung des Grenzwertes von 1 ng/ml THC. Diese Praxis bestätigte jetzt wenig überraschend das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Bezug auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse und gab die bisherige Rechtsprechung ausdrücklich auf. Im Leitsatz der Thüringer Entscheidung heißt es: „Jedenfalls ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blutserum ist ohne weitere Sachaufklärung davon auszugehen, dass ein...

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Lackschäden am Neuwagen – Nachbesserung und/oder Rücktritt vom Kaufvertrag?

6.03.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Der Käufer eines schadhaften Neuwagens kann vom Kaufvertrag zurücktreten, auch wenn er zunächst nur eine Nachbesserung gefordert hat. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.02.2013 zu Az. VIII ZR 374/11. Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung damit zu befassen, ob sich der Käufer eines Neuwagens noch auf die fehlende Fabrikneuheit des Fahrzeugs berufen kann, wenn er die Abnahme des an Lackierung und Karosserie beschädigten Fahrzeugs nicht generell abgelehnt, sondern zuvor eine Beseitigung der Schäden verlangt hat und diese nicht zufrieden stellend gelingt. Nach Auffassung des BGH kann der Käufer eines Neuwagens erwarten, dass die von ihm verlangte Nachbesserung technisch genau den Zustand herbeiführt, der dem werksseitigen Auslieferungsstandard entspricht. Verlangt der Käufer eines Neuwagens die Beseitigung von Mängeln, so liegt darin kein Verzicht auf die mit der Neuwagenbestellung vereinbarte Fabrikneuheit des Fahrzeugs. Denn gerade diese Fabrikneuheit ist ein maßgeblicher Gesichtspunkt bei der Kaufentscheidung. Sie spielt auch wirtschaftlich eine Rolle, da Fahrzeuge, die nicht mehr als fabrikneu gelten, mit deutlichen Preisabschlägen gehandelt werden. Kann durch die Nachbesserungsarbeiten der Fahrzeugzustand, wie er bei einer werksseitigen Auslieferung besteht, nicht erreicht...

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Neues zum Schadenersatz bei Verkehrsunfall

4.03.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat im Rahmen der fiktiven Schadenabrechnung auch bei Ersatzbeschaffung einen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer. Diese ist jedoch in der Höhe auf den Betrag begrenzt, welcher laut Sachverständigengutachten auf eine Reparatur angefallen wäre. So entschied der Bundesgerichtshofs in seinem aktuellen Urteil vom 5. Februar 2013 (AZ: VI ZR 363/11). Der Kläger wählte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall den Weg der Ersatzbeschaffung und kauft sich ein anderes Fahrzeug, obwohl er nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten des beschädigten Fahrzeugs hatte.  Er rechnete sodann den Schaden auf der Grundlage der Beschaffung des Ersatzfahrzeugs ab und machte hierbei auch die angefallene Umsatzsteuer geltend.  Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verweigerte die Regulierung der Umsatzsteuer. Das AG Luckenwalde sprach dem Kläger die Umsatzsteuer zu, Berufung und Revision der Versicherung hiergegen blieben erfolglos. Zu beachten ist, dass eine Erstattung der Umsatzsteuer nur dann möglich ist, wenn bei der Ersatzbeschaffung tatsächlich auch Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist bei einem Kauf von Privatpersonen regelmäßig nicht der Fall. Zudem ist die Höhe der zu erstattenden Umsatzsteuer genau auf den Betrag begrenzt, welcher nach...

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Presse hat Auskunftsanspruch unmittelbar aus Grundgesetz

21.02.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer gestrigen Entscheidung die bislang geübte Praxis abgelehnt, wonach Journalisten einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden des Bundes nach dem Pressegesetz des jeweiligen Landes hatten, in dem die Bundesbehörde ansässig war. Nach Auffassung des Bundesrichter kann sich ein solcher Anspruch der Presse mangels entsprechender bundesrechtlicher Regelung nur unmittelbar aus dem Grundgesetz ergeben. Der Auskunftsanspruch ist daneben auf Informationen beschränkt, die der Behörde bereits konkret vorliegen. Die Behörde muss die Informationen also nicht erst beschaffen. Zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Aktenzeichen: 6 A 2.12    


Kein Arbeitsunfall I (Raucherpause)

7.02.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer bei Unfällen am Arbeitsplatz ab. Entgegen der weiterverbreiteten Fehlvorstellung, stellt aber nicht jeder Unfall auch automatisch einen versicherten Arbeitsunfall dar, nur weil er sich zufällig an der Arbeit ereignete. Die Feinheiten der versicherungsrechtlichen Bestimmungen musste jetzt auch ein Raucherin erfahren. Die Konsequenzen sind witreichend, zumal das Rauchen im Freien aufgrund arbeitgeberseitiger Rauchverbote im Gebäude häufiger anzutreffen ist. Was war geschehen: Rauchen im Gebäude war verboten. Die Klägerin begab sich deshalb zum Rauchen ins Freie. Auf dem Rückweg stieß die Klägerin mit dem Hausmeister zusammen. Der Hausmeister ließ den Eimer fallen. Die Klägerin rutschte auf dem Wasser aus und brach sich einen Arm. Sowohl die Berufsgenossenschaft als auch das Sozialgericht Berlin lehnten die Anerkennung eines Arbeitsunfalles ab.  Anders als bsp. der Weg zur Kantine und die Einanhme von Speisen und Getränken, diene das Rauchen nicht der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit, sondern allein dem privaten Genuss. Es handele sich um keine Tätigkeit, die einen beruflichen Bezug hat. Merke: Wer an der Arbeit raucht, raucht auf eigene Gefahr. Quelle: Sozialgericht Berlin, Urteil vom 23.01.2013, Aktenzeichen: S 68 U 577/12...

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Name von Samenspender muss preisgegeben werden

7.02.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat auf Antrag einer 21jährigen Tochter am 06.02.2013 entschieden, dass die beklagte Samenbank, den Namen des anonymen Spenders, mit dessen Samen sich die Mutter vor 22 Jahren hatte befruchten lassen, benennen muss. Damit werteten die Richter des OLG das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit höher als das Recht eines Spenders auf Anonymität. Das Urteil (Az: I-14 U 7/12) ist rechtskräftig, eine Revision nicht zugelassen. Ob die Tochter nun tatsächlich den Namen ihres Erzeugers erfahren wird, ist noch unklar, da die Unterlagen nach Angaben des beklagten Fortpflanzungsmediziners nur 10 Jahre hätte aufbewahrt werden müssen und vernichtet worden seien. Nach dem seit 2007 geltenden Gewebegesetz müssen die Unterlagen jetzt 30 Jahre aufbewahrt werden.   Die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm finden Sie hier: http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/02_aktuelle_mitteilungen/19-heterologe-Insemination.pdf


Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerpruchsverfahren

7.02.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das BSG hat in seinem Urteil vom 09.05.2012 – B 6 KA 19/11 R die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren bejaht. Ein Vertragsarzt darf immer dann anwaltliche Hilfe als notwendig erachten, wenn seine eigenen Hinweise auf offensichtliche Fehler der Kassenärztlichen Vereinigung, Klarstellungen zum Abrechnungsverhalten oder rein medizinische Erläuterungen zum Behandlungsumfang aus seiner Sicht nicht ausreichen, um das Widerspruchsverfahren mit Aussicht auf Erfolg durchzuführen, und dem Verfahren zumindest eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Zuziehung ist es ohne Bedeutung, ob der Bevollmächtigte den Widerspruch eingehend oder überhaupt begründet hat und/oder ob dessen Tätigkeit für den Erfolg des Widerspruchsverfahrens ursächlich ist.  Der Entscheidung lag ein Widerspruchsverfahren gegen einen, von der KV gegen einen niedergelassenen Radiologen, aufgrund sachlich-rechnerischer Richtigstellung seiner Honorarabrechnungen für zwei Quartale, ergangener Rückforderungsbescheid in Höhe von 154.714,43 EUR zugrunde. Die Widerspruchseinlegung erfolgte anwaltlich vertreten, die Widerspruchsbegründung hingegen durch den Vertragsarzt selbst. Die KV half dem Rückforderungsbescheid ab und übernahm die Kosten des Widerspruchsverfahrens mit Ausnahme der Rechtsanwaltskosten.    Den Volltext der Entscheidung finden Sie auf der folgenden Seite des Bundessozialgerichts: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=12640


Bundestag reformiert das Sorgerecht für unverheiratete Väter

1.02.13 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Am 31.01.2013 verabschiedete der Bundestag die Gesetzesreform zum Sorgerecht für unverheiratete Väter. Danach können unverheiratete Väter künftig – notfalls auch gegen den Willen der Kindesmutter – das volle Sorgerecht für ihre Kinder ausüben. Ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter soll den Vätern nur noch verwehrt werden, wenn dadurch das Wohl des Kindes beeinträchtigt ist. Inhalt der Neuregelung ist, dass zwar mit der Geburt zunächst das alleinige Sorgerecht erhält. Allerdings kann der Vater beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußerst sich die Mutter innerhalb einer Sechswochenfrist nicht zu dem Antrag oder trägt sie lediglich Gründe vor, die nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, wird das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren beschlossen. Der Bundesrat kann die Reform zwar verzögern, jedoch nicht verhindern. Die Neuregelung, die auch für sog. Altfälle gilt, soll voraussichtlich im Sommer 2013 in Kraft treten.    Die Mitteilung des Bundesministeriums der Justiz finden Sie hier: http://www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/SorgeUmgangsrecht/_node.html


Erleichterungen für Kleinbetriebe

28.01.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Deutschland hat zum Jahresende die sogenannte „Micro-Richtlinie“ der EU umgesetzt. Die Neuregelungen gelten für Kapitalgesellschaften wie GmbH`s sowie für GmbH & Co KG`s. Beträgt der Umsatz dieser Gesellschaften nicht mehr als 700.000,00 Euro, liegt die Bilanzsumme bei höchstens 350.000,00 Euro und werden weniger als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, so brauchen künftig weniger Angaben in der Bilanz gemacht werden. Noch interessanter ist jedoch, dass der Jahresabschluss bei diesen Kleinunternehmen nicht mehr veröffentlicht werden muss. Der Jahresabschluss braucht künftig bei diesem Firmen nur noch beim Bundesanzeiger hinterlegt werden. Noch in dieser Legislaturperiode soll außerdem das Ordnungsgeld deutlich gesenkt werden, dass bei einer verspäteten Offenlegung von Jahresabschlüssen fällig wird. Bislang wurden Ordnungsgelder von 2.500,00 bis 5.000,00 Euro fällig. Diese Ordnungsgelder sollen künftig nur noch bei schuldhafter Säumnis verhängt werden. Quelle: http://www.momentmagazin.de/2013/01/25/erleichterungen-fur-kleinbetriebe/


Keine Mietminderung bei vorübergehendem Anstieg des Verkehrslärms

17.01.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Wenn in einer Wohnstraße vorübergehend der Verkehrslärm steigt, so reicht dies noch nicht als Grund für eine Mietminderung aus. Eine Mietminderung wäre nur dann zulässig, wenn der Mieter genau diese Ruhe im Bereich des Mietobjekts als Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags angesehen hat. Zugleich hätte der Vermieter darauf „in irgendeiner Form zustimmend“ reagieren müssen. So entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 19.12.2012 zu Az: VIII ZR 152/12. In dem zu entscheidenden Fall hatte sich der Lärmpegel in der Berliner Schlossallee vervierfacht, da wegen Bauarbeiten an einer Hauptverkehrsachse der stadteinwärts fahrende Verkehr von Juni 2009 bis November 2010 über die Schlossallee umgeleitet wurde. Dies nahm der Mieter einer Wohnung in der Schlossallee zum Anlass, um die Miete zu mindern.  Der Mieter muss nun die einbehaltene Miete nachbezahlen. Er konnte im Verfahren nicht nachweisen, dass er und der Vermieter bei Vertragsabschluss die geringe Lärmbelastung der Wohnstraße schriftlich oder stillschweigend als „vertragsgemäßen Zustand der Wohnung“ vereinbart hatten. Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs finden Sie hier:  http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=62611&linked=pm