Rechtzeitigkeit der Patientenaufklärung
16.01.13 - Rechtsanwältin Petra RostUnseren aktuellen Beitrag zur Frage der Rechtzeitigkeit der Patientenaufklärung finden Sie im aktellen MOMENT. Magazin. Den Link haben wir hier für Sie bereitgestellt: http://www.momentmagazin.de/2012/12/21/rechtzeitigkeit-der-patientenaufklarung/
Kein Schmerzensgeld bei Mitverschulden an Glätteunfall
14.01.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseEin Fußgänger, der sieht, dass ein Weg stark vereist ist, diesen aber trotz eines ihm zur Verfügung stehenden Ausweichweges benutzt und dort stürzt, hat keine Ansprüche gegen den hinsichtlich des vereisten Weges Verkehrssicherungspflichtigen. Das eigene Mitverschulden des Geschädigten schließt etwaige Ansprüche aus. Dies hat das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 27.07.2012 mit dem Aktenzeichen 212 C 12366/12 festgestellt. Im dortigen Fall brachte die Mieterin einer Wohnanlage bei starker Glätte ihren Müll zum Müllhäuschen im Innenhof. Sie zog hierfür ihre Winterstiefel mit Profil an und benutzte auf dem Hinweg einen eisfreien Weg entlang der Häuser. Auf dem Rückweg jedoch benutzte sie den sonst üblichen Weg und stürzte dort schwer. Hierdurch zog sie sich erhebliche Verletzungen zu und forderte vom Vermieter der Wohnanlage Schmerzensgeld. Sie begründete dies mit der Verletzung der dem Vermieter obliegenden Verkehrssicherungspflicht, da der eigentliche Weg weder geräumt noch gestreut gewesen war. Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Zwar sei der Vermieter grundsätzlich zum Räumen und Streuen der Wege verpflichtet. Das Eigenverschulden der Klägerin sei jedoch so groß, dass eine etwaige Verkehrssicherungspflichtverletzung des Vermieters dahinter zurücktrete. Der...
weiterlesen
Unglaublicher Basiszinssatz zum 01.01.2013
2.01.13 - Rechtsanwalt Alexander LamczykEs gibt Dinge, bei denen muss man schon zweimal hinschauen, um sie zu glauben. Zum 01.01.2013 senkte die Bundesbank den Basiszinssatz erstmals in der Geschichte auf einen negativen Wert. Der Basiszinssatz beträgt ab dem 01.01.2013 – 0,13%, wohlgemerkt mit einem Minus davor. Der negative Basiszinssatz wirkt sich damit unmittelelbar auch auf die gesetzlichen Verzugszinsen aus. Kaufleute müssen nun nur noch 7,87% Verzugszinsen zahlen, Verbraucher 4,87%. Da mit einem derartigen Ereignis wohl niemand ernsthaft gerechnet hat, scheint es sogar Programme zu geben, die mit negativen Beträgen nicht arbeiten können. Mal abwarten, was die Zukunft noch bringt. Vielleicht müssen Gläubiger in ferner Zukunft bei einem weiter anhaltenden Negativtrend dem Schuldner noch Geld zahlen. 😉 Quelle: Deutsche Bundesbank
Reichweite der Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler
21.12.12 - Rechtsanwältin Petra RostReichweite der Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler Der Kläger wurde im Jahre 1991 in der 32. Schwangerschaftswoche aufgrund lebensbedrohlicher Blutungen seiner Mutter durch Kaiserschnitt geboren. Nach der 20. Lebensstunde wurde er infolge Atemstillstandes intubiert und bis zum 5. Lebenstag maschinell beatmet. Am 3. Lebenstag wurde bei einer Schädelsonographie ein beginnender frühkindlicher Hirnschaden (PVL) festgestellt. Der Kläger ist geistig und körperlich stark beeinträchtigt und dauerhaft pflegebedürftig. Der BGH stellte, sachverständig beraten, einen groben Behandlungsfehler darin fest, dass eine zu intensive Einstellung des Beatmungsgerätes zu einer ausgeprägten Hyperventilation mit der Folge einer Hypokapnie (erniedrigter Kohlenstoffdioxidpartialdruck im arteriellen Blut) des Klägers führte. Dies hätte nicht bis zum 5. Lebenstag toleriert werden dürfen, zumal hochgradig pathologische Blutgaswerte bestanden. Dieser grobe Behandlungsfehler war auch generell geeignet, den bei Kläger eingetretenen Gesundheitsschaden zu verursachen oder zumindest mitzuverursachen. Die durch die Hyperventilation verursachte Hypokapnie kann die PVL (mit)verursachen. Das die Kenntnis von diesem Zusammenhang zum damaligen Zeitpunkt (1991) noch nicht zum medizinischen Standardwissen zählte, ist dabei unerheblich. Aufgrund der Umkehr der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, ist der entstandene Gesundheitsschaden den beklagten Ärzten zuzurechen. BGH Urt. 19.06.2012 – VI...
weiterlesen
Erwerbsschaden
19.12.12 - Rechtsanwältin Petra RostGerade bei Geburtsschadensfällen besteht in der Schadensbezifferung eine besondere Schwierigkeit, den Erwerbsschaden des Kindes zu beziffern. Der Erwerbsschaden umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen aus der unfall- oder schadensbedingten Nichtverwertung der Arbeitskraft. Dies ist bei einem geschädigten Kind weder konkret bezifferbar, noch ist eine sichere Prognose möglich. Nach der Entscheidung des BGH (VI ZR 186/08) wird deshalb eine sogenannte generationsübergreifende Kontinuität zu grunde gelegt und sich daran orientiert, wie die berufliche Entwicklung (Vor- und Weiterbildung) der Eltern verlief und bei der Frage, welche beruflichen Pläne für das Kind bestehen, auch auf die schulische und berufliche Entwicklung von Geschwistern geschaut. Soweit sich aufgrund der tatsächlichen Entwicklung des Kindes (weitere) Anhaltspunkte ergeben, sind diese zu berücksichtigen. Auch hat der BGH einen pauschalen Abschlag für bestehende Arbeitsrisiken in Höhe von 20 % für zulässig erachtet. Grundsätzlich ist bei der vorzunehmenden Prognoseentscheidung immer von einem Prognosebonus zugunsten des Kindes auszugehen.
Angehörigenschmerzensgeld
19.12.12 - Rechtsanwältin Petra RostDer BGH hat in seiner Entscheidung vom 20.03.2012 (VI ZR 114/11) klargestellt, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Angehörigenschmerzensgeld nicht auf den Verlust von Tieren zu erstrecken sind. Der nicht angeleinte Hund der Klägerin wurde vom Traktor des Beklagten überrollt. Die Klägerin verlangte Schmerzensgeld, weil sie einen Schockschaden mit schweren Anpassungsstörungen und einer schweren depressiven Episode erlitten habe und eine pathologische Dauerreaktion bestehe, die noch nicht ausgestanden sei. Der BGH führt aus: Zwar macht die Klägerin einen eigenen Gesundheitsschaden (Schockschaden als psychische Folge des Todes ihres Hundes) geltend; aber nicht jede psychisch vermittelte Beeinträchtigung führt zum Schadensersatz. Für den Anspruch ist daher (auch) erforderlich, dass eine besondere personale Beziehung des Geschädigten zum Getöteten besteht, was bei Angehörigen zu bejahen, bei Tieren aber zu verneinen ist. http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&;Art=en&nr=59929&pos=0&anz=1
Umrechnung eines alten dynamisierten Unterhaltstitels
18.12.12 - Rechtsanwältin Petra RostDurch die gesetzliche Neuregelung beim Kindesunterhalt (Wegfall der Regelbetragsverordnung) zum 01.01.2008 gab es häufig Unklarheiten beim Übergangsrecht. Die Übergangsvorschrift des § 36 Nr. 3 EGZPO regelt, dass dynamische Unterhaltstitel mit einem Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages bestehen bleiben und ein Abänderungsverfahren nicht erforderlich ist, sondern nur eine Umrechnung erfolgt. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes des Regelbetrages tritt dabei ein neuer Prozentsatz vom Mindestunterhalt. Dieser Prozentsatz wird mit dem Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe multipliziert und ergibt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes den Zahlbetrag. Der BGH hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 18.04.2012 – XII ZR 66/10 klargestellt, dass dieser Prozentsatz auf der Grundlage der zum 01.01.2008 bestehenden Verhältnisse einmalig berechnet wird und auch bei einem späteren Wechsel in eine andere Altersstufe unverändert bleibt. Wer also zum 01.01.2008 noch in der 1. (0 bis 5 Jahre) oder 2. Altersstufe (6 – 11 Jahre) war, muß eine Unterhaltsabänderung erwirken, um den Titel an die geltenden Verhältnisse anzupassen. Den Originaltext der Entscheidung finden Sie hier: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&;Art=en&nr=60343&pos=0&anz=1
Reisekostenerstattung für Klassenfahrt
14.12.12 - Rechtsanwalt Thomas FickDas Bundesarbeitsgericht macht in einer aktuellen Entscheidung Schluß mit der jahrelangen Verzichtspraxis der Schulämter.Eine Lehrerin einer Gesamtschule in NRW klagte ihren Anspruch auf Reisekostenerstattung bis zum BAG durch.Das beklagte Land berief sich auf eine von der Lehrerin unterzeichnete Verzichtserklärung auf Reisekosten.Das Land hatte aber die Klassenfahrt erst genehmigt, nachdem die Lehrerin die Verzichtserklärung unterzeichnet hatte. Mit dieser Handhabung verstößt das Land NRW gegen die Fürsorgepflicht als öffentlicher Arbeitgeber. Fazit: Richtig so, mit dieser Entscheidung werden Schulen insgesamt gestärkt. BAG vom 16.10.2012- 9 AZR 183/11
Arbeitszeugnis mit Dankesformel?
13.12.12 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Arbeitnehmer hat nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes keinen Anspruch auf eine Dankesformel und gute Wünsche zum Abschluß eines Zeugnisses. Zwar enden viele Zeugnisse, welche gute und sehr gute Leistungen bescheinigen mit einer solchen Dankesformel, eine gesetzliche Grundlage hierfür sah das BAG aber nicht. BAG vom 11.12.12- 9 AZR 227/11 siehe Pressemitteilung vom 11.12.12 des BAG http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2012&nr=16357&pos=4&anz=90&titel=Arbeitszeugnis_-_kein_Anspruch_des_Arbeitnehmers_auf_Dank_und_gute_W%FCnsche
Die von Rechtsschutzversicherern verwendete Ausschlussklausel zu Effekten und Kapitalanlagen kann unwirksam sein
11.12.12 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDas OLG Düsseldorf hat am 13.09.2012, Az. 6 U 198/11, entschieden, dass eine in den Allgemeinen Rechtsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung verwendete Klausel wonach „Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung und Veräußerung von Effekten (z. B. Anleihen, Aktien, Investmentanteilen) sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind (z. B. Abschreibungsgesellschaften, Immobilienfonds)“ wegen Verstoßes gegen das Transparentgebot des § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, liegt jedoch auf der Linie der insofern bereits verkündeten Urteile des OLG Frankfurt vom 17.02.2012, Az. 7 U 102/11 bzw. des OLG München vom 22.09.2012, Az. 29 U 589/11. Auch diese Entscheidungen sind inzwischen beim BGH anhängig. Den Volltext dieser Entscheidung finden Sie in folgendem Link: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2012/I_6_U_198_11_Urteil_20120913.htm