Neues zu Fußballprofiverträgen

1.02.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 16.01.2018 (Az. 7 AZR 312/16), dass Arbeitsverträge von Fußballprofis befristet werden dürfen. Zur Begründung führten die Erfurter Richter aus, dass die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga  mit Blick auf die besondere Eigenart der Arbeitsleistung der Spieler gerechtfertigt sei. Im kommerzialisierten Spitzenfußball würden von Lizenzspielern sportliche Höchstleistungen erwartet und geschuldet, die diese nur für eine begrenzte Zeit erbringen können. Was war geschehen? Der Kläger Heinz Müller war bei dem Beklagten Verein FSV Mainz 05 in der Fußball-Bundesliga seit dem 01.07.2009 als Lizenzspieler (Torwart) beschäftigt. Sein Arbeitsvertrag von 2012 enthielt eine Befristung bis zum 30.06.2014 und die Option, den Vertrag bis zum 30.06.2015 zu verlängern, wenn der Kläger in der Saison 2013/2014 in mindestens 23 Bundesligaspielen eingesetzt wird. Nach dem Vertrag erhält der Kläger eine Punkteinsatzprämie und eine Erfolgspunkteinsatzprämie für Ligaspiele, in denen er von Beginn an oder mindestens 45 Minuten eingesetzt ist. Der Kläger absolvierte in der Saison 2013/2014 neun der ersten zehn Bundesligaspiele. Am elften Spieltag wurde er in der Halbzeit verletzt ausgewechselt und in den verbleibenden Spielen der Hinrunde verletzungsbedingt nicht mehr...

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Grenzen des Wegeunfallschutzes

29.01.18 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Nicht jeder beliebige Weg von der Wohnung zur Arbeit unterfällt der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Grenzen des Schutzes zeigt eine aktuelle Entscheidung des Thüringer Landessozialgerichtes.  Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Wegeunfallversicherung nur dann versichert, wenn der Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. auf dem Rückweg passiert. Verlässt der Versicherte den direkten Weg, ob nun freiwillig oder ausnahmsweise, entfällt der Versicherungsschutz auf diesem Stück der Strecke. Erst nach der Rückkehr auf den direkten Weg lebt der Unfallschutz wieder auf. Im zu entscheidenen Fall verpasste eine Pendlerin ihren eigentlichen Bahnhalt, stieg erst bei der nächsten Station aus und wollte mit dem wartenden Gegenzug zurückfahren. Hierbei verunfallte sie tödlich. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte Ansprüche der Hinterblieben ab. Zu Recht wie nach dem Sozialgericht auch die zweite Instanz bestätigte.  Der Fall wäre nur dann anders behandelt worden, wenn der Um- bzw. Abweg unfreiwillig erfolgt wäre bspw. bei verkehrsbedingten Umleitungen oder außerplanmäßigen Nichthalten des Zuges. zur Pressemitteilung Thüringer Landessozialgericht vom 29. Januar 2018


Steuerfalle Grundstücksveräußerung bei Ehescheidung

22.01.18 - Rechtsanwältin Petra Rost

Werden im Zuge der Scheidung Grundstücke veräußert, kann dies steuerlich nachteilig sein. Auch eine Scheidungsvereinbarung, kann, soweit sie (teil-)entgeltliche Veräußerungsgeschäfte beinhaltet, zum steuerpflichtigen Einkommen des Veräußerers führen (§ 23 EStG), wobei die Erfassungsfrist 10 Jahre beträgt.Maßgeblich für diese Fristberechnung ist der Tag der Beurkundung der Grundstücksveräußerung. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG sind von der Besteuerung lediglich Wirtschaftsgüter ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder wenigstens im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Dies ist steuerlich unbeachtlich. Der BFH sieht den Erwerb von Grundstücken im Zusammenhang mit der Scheidung einkommenssteuerrechtlich als entgeltlich an. Dies gilt einerseits, wenn die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück Teil der vereinbarten Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Scheidung ist. Andererseits auch für die Fälle, bei denen die ermittelte Zugewinnausgleichs(ZGA)forderung nicht dadurch erfüllt wird, dass der geschuldete Geldbetrag gezahlt wird, sondern an Erfüllung statt dadurch, dass Grundstücke übereignet werden. Wird eine ZGA- Forderung durch Übereignung eines Grundstücks abgegolten, liegt hierin für den Veräußerer ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. §...

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Rückruf-SMS einer Rechtsanwaltskanzlei

15.01.18 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Rückruf-SMS einer Anwaltskanzlei. Derzeit melden sich verunsicherte Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Bayern wegen einer Rückruf-SMS einer Anwaltskanzlei. Inhaltich werden die Verbraucher aufgefordert, in einer Rechtsangelegenheit unter der angegebenen Festnetznummer zurückzurufen. Die Verbraucherschützer raten von einem Rückruf ab. Es bestehe keine Verpflichtung für Verbraucher, per Telefon Daten mitzuteilen, zudem sei es nur bei einer schriftlichen Zahlungsaufforderung angemessen möglich, das Bestehen eines möglichen Anspruchs ordentlich zu prüfen. Seriöse Inkasso-Unternehmen machen ihre Ansprüche ferner schriftlich geltend. In diesem Zusammenhang wird zudem vor falschen E-Mails mit ausländischen Bankverbindungen gewarnt.


Aktuelles zum Kindergeld

12.01.18 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Befinden sich Kinder in Berufsausbildung, besteht seitens der Eltern ein gesetzlicher Anspruch auf Kindergeld. Die Anspruchsbesrechtigugn kann häufig probelamtisch sein, gerade wenn sich das Kind im Endstadium der Ausbildung befindet und die Prüfungsergebnisse da sind. In seiner aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof seine bisherige Rechtsprechung dahingehend präzisiert, dass die Bekanntgabe der Prüfugnsergebnisse dann dem Kindergeldanspruch nicht enteggensteht, wenn der Ausbildungsvertrag kraft Gesetzes noch länger dauert. Das vorzeitige Bekanntgeben der Prüfungsergebnis ändert an der Laufzeit des Vertrages nichts. Anders sieht es nur aus, wenn durch die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses tatsächlich die Ausbildung beendet wird. zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. September 2017 – III R 19/16  


Neuerungen ab 01.01.2018 im Verkehrsrecht

10.01.18 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Hersteller müssen Winterreifen, die ab 01.01.2018 produziert werden, mit dem sogenannten Alpine-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) kennzeichnen. Das Qualitätssiegel zeigt an, dass diese Reifen besondere Anforderungen an Traktions-, Brems- und Beschleunigungsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen. Für bis 31.12.2017 produzierte M+S Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis 30.09.2024. Ab 01.01.2018 müssen alle Fahrzeuge bei der Hauptuntersuchung beim TÜV die direkte Messung der Abgase am Auspuffendrohr bestehen. So sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden können. Bisher waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 2006 von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Fahrradanhänger, die ab 01.01.2018 in den Handel kommen, benötigen ab einer Breite von 60 Zentimetern zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfte des Fahrradrücklichts verdeckt.


Strengere Anforderungen an die öffentliche Zustellung einer Klage

8.01.18 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Ist der Aufenthaltsort einer Person unbekannt, kommt eine öffentliche Zustellung der Klageschrift gem. § 185 Ziff. 1 ZPO in Frage. Weil mit einer öffentlichen Zustellung jedoch praktisch der Anspruch der beklagten Partei auf rechtliches Gehör unterlaufen wird, werden an die zuvor bestehenden Nachforschungspflichten der klagenden Partei hohe Anforderungen gestellt. Das OLG Zweibrücken hat diese Pflichten in seinem aktuellen Beschluss vom 08.12.2017 ausführlich dargestellt. Im dortigen Fall wollte der Kläger den Beklagten auf Rückzahlung eines Darlehens in Anspruch nehmen. Da  der Beklagte nach Auskunft der Meldebehörde seines letzten Wohnortes keinen inländischen Wohnsitz mehr unterhielt und nach Costa Rica verzogen sei, beantragte der Kläger die öffentliche Zustellung der Klageschrift.  Er hatte zuvor noch versucht, mit dem Beklagten Kontakt per E-Mail aufzunehmen und bei dessen Eltern nach dem aktuellen Wohnsitz des Beklagten nachgefragt. Nachdem schon das zuständige Landgericht den Antrag auf öffentliche Zustellung abgelehnt hatte, bestätigte auch das OLG diese Entscheidung. Der Kläger hat noch nicht alle ihm zumutbaren Nachforschungen unternommen, um den Aufenthaltsort des Beklagten zu ermitteln. Nach Auffassung des Gerichts stehen dem Kläger zunächst noch weitere geeignete Maßnahmen zur Ermittlung des...

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Neue Unterhaltstabellen ab 01.01.2018

5.01.18 - Rechtsanwältin Petra Rost

Zum 01.01.2018 wurde die Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt geändert. Die Unterhaltbeträge sind leicht erhöht worden. Der Mindestunterhalt der  0 bis 5jährigen beträgt unter Abzug des hälftigen Kindergeldes nunmehr 251 EUR, der der 6-11jährigen nunmehr 302 EUR und der, der ab 12jährigen 370 EUR. Die Selbstbehaltssätze der Unterhaltsverpflichteten bleiben unverändert (1.080 EUR bei Erwerbstätigen gegenüber minderjährigen Kindern = notwendiger Selbstbehalt) und 1.300 EUR (gegenüber volljährigen Kindern = angemessener Selbstbehalt). Neu geregelt und erhöht wurden seit langem die Einkommensgruppen. Der Mindestunterhalt ist bei einem Nettoverdienst von bis zu 1.900 EUR geschuldet (bislang 1.500 EUR). Dies setzt sich so in allen 10 Einkommensgruppen fort und kann insbesondere auf Seiten der Unterhaltsschuldner Abänderungsbegehren begründen. Auch das Thüringer OLG hat seine Unterhaltsrechtlichen Leitlinien entsprechend angepasst. Diese ist unter dem nachfolgenden Link abrufbar. OLG Jena 


Einberufung einer Gesellschafterversammlung per e-mail wirksam?

3.01.18 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Erlaubt der Gesellschaftsvertrag eine Einladung per e-mail ist diese Form der Ladung absolut zulässig.Das Kammergericht Berlinn hatte sich jetzt mit der Frage zu beschäftigen, ob der Zugang einer e-mail nachgewiesen sein muß,um wirksame Gesellschafterbeschlüsse zu treffen.Das Gericht hielt einen gesonderten Zugangsnachweis der e-mail nicht ür erforderlich. Kammergericht Berlin vom 15.06.2017 – 22 W 30/17 Fazit: Für die Praxis ist es sinnvoll seine Satzung anzupassen und eine Ladung in vereinfachter Form per e-mail zu regeln.


Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018

29.12.17 - Rechtsanwalt Martin Weißenborn

Ab 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft. Durch das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“ soll ab 01.01.2018 für mehr Verbraucherschutz bei Bauvorhaben gesorgt werden. Damit finden die Besonderheiten eines Bauvertrages endlich einen gesetzlichen Rahmen im Bürgerlichen Gesetzbuch, da bisher lediglich das allgemeine Werkvertragsrecht zur Anwendung kam. Neben den allgemeinen Werkverträgen wird es ein gesondertes Kapitel zum (Verbraucher-) Bauvertrag, aber auch gesonderte Abschnitte mit speziellen Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag sowie zum Bauträgervertrag geben. Die Regelungen gelten dann für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Für Verträge, die vorher geschlossen worden sind, gilt die bisherige Rechtslage.