Unterhaltsvorschuss bis 18 Jahre kommt!
26.01.17 - Rechtsanwältin Petra RostDer Unterhaltsvorschuss, der bisher nur für Kinder von Alleinerziehenden bis zum 12. Lebensjahr gezahlt worden ist und der auf maximal 72 Monate begrenzt war, wird ab Juli 2017 bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet. Auch die zeitliche Begrenzung entfällt künftig. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt übernimmt der Staat die sogenannte Unterhaltsvorschusszahlung an den betreuenden Elternteil. Die Höhe der Zahlungen soll künftig je nach Alter des Kindes zwischen 152 und 268 Euro monatlich liegen. Bei Kindern ab 12 Jahre soll es aber nur dann einen Anspruch auf auf den Unterhaltsvorschuss geben, wenn das Kind nicht auf Hartz IV angewiesen ist. Da Hartz IV-Leistungen mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet werden, hatten die Kommunen vor einem immensen bürokratischen Aufwand gewarnt, der den von Hartz-IV betroffenen Alleinerziehenden nichts bringt. Um einen Anreiz zu schaffen, aus Hartz IV herauszukommen, sollen Alleinerziehende, die zwar Sozialleistungen beziehen, aber ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto haben, dennoch einen Antrag stellen dürfen.
Haftung der Zuschauer eines Fußballspiels für ihr störendes Verhalten
23.01.17 - Rechtsanwältin Susan WittigWirft ein Zuschauer eines Fußballspiels einen gezündeten Sprengkörper auf einen anderen Teil der Tribüne, kann er vertraglich auf Schadensersatz für eine dem Verein auferlegte Geldstrafe haften, so der BGH, Versäumnisurteil vom 22.9.2016 – VII ZR 14/16. Der Beklagte besuchte am 9.2.2014, mit einer Dauerkarte, die ihm ein Bekannter überließ, ein Fußballspiel der Klägerin. In der zweiten Spielhälfte zündete er einen Knallkörper, der sodann detonierte und sieben Menschen verletzte. Wegen dieses Vorfalls und vier vorangegangener ähnlicher Vorfälle aus anderen Spielen der Klägerin verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes e. V. (DFB) eine Verbandsstrafe in Höhe von 50.000 EUR, die die Klägerin bezahlte. Nun verlangte sie den Ersatz der Kosten. Der BGH hat der Klägerin einen Schadensersatzanspruch nach § 280 I BGB zugesprochen. Zwischen der Klägerin und dem Beklagten sei ein Zuschauervertrag zustande gekommen, aus dem sich eine Rücksichtnahmepflicht des Zuschauers ergebe, den Vertragspartner gegen Verhängung von Verbandsstrafen zu schützen.
Eigenkündigung des Arbeitnehmers auch bei geringem Lohnrückstand
19.01.17 - Rechtsanwalt Thomas FickMit einer interessanten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Hamm die fristlose Eigenkündigung eines Arbeitnehmers auch bei geringem Lohnverzug für berechtigt angesehen.Der Arbeitgeber hatte angeküdigt aufgrund eines katastrophalen Betriebsergebnisses die Vergütung für drei Monate um 10% zu kürzen.Dieser Ankündigung des Arbeitgebers hatte der Arbeitnehmer ausdrücklich widersprochen und aufgefordert die richtige vertragliche Vergütung zu zahlen.Der Arbeitgeber kürzte die Vergütung dann trotzdem.Mit der verkürzten Auszahlung setzte sich der Arbeitgeber bewußt über die Rechtsordnung hinweg.Daher konnte der Arbeitnehmer fristlos kündigen und dann sogar seine weiteren Zahlungsansprüche bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist auf den Schadenersatzanspruch aus §628 Abs.2 BGB stützen. Fazit:Mit dieser Entscheidung bleibt die Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers erhalten. LArbG Hamm vom 25.03.2010 8 Sa 1663/09
Fahndungsausschreibung nach Pkw rechtfertigt Rücktritt
18.01.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykWer ein zur Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschriebenes Fahrzeug erwirbt, kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Das gilt nach Auffassung der Bundesrichter selbst dann, wenn der Käufer tatsächlich über den sog. „gutgläubigen Erwerb“ Eigentümer mit deutschen Papieren wurde. Beim Schengener Informationssystem handelt es sich um eine umfangreiche Datenbank, die unter anderem Informationen über gestohlene oder vermisste Fahrzeuge enthält. Der Hauptzweck der Datenbank ist – vor dem Hintergrund grundsätzlich weggefallener Grenzkontrollen an den Binnengrenzen – die Sicherstellung eines hohen Maßes an Sicherheit innerhalb der Schengen-Staaten, indem den zuständigen nationalen Behörden, wie Polizei und Grenzschutz, gestattet wird, Ausschreibungen zu Personen und Gegenständen einzugeben und abzufragen. Grundlage für die Entscheidung war der gesetzliche Haftungsmaßstab des Verkäufers, der nicht nur die Sache ohne Sachmängel sondern insbesondere auch ohne Rechtmangel übergeben muss. Denn eine solche Eintragung ist für den Käufer mit der konkreten, im gesamten Schengen-Raum bestehenden Gefahr verbunden, dass bei der Zulassung des Fahrzeugs oder einer Halteränderung oder einer polizeilichen Kontrolle die Eintragung festgestellt und ihm das Fahrzeug daraufhin auf unbestimmte Zeit entzogen wird. Der Käufer liefe andernfalls Gefahr, sein Fahrzeug nur mit enormen Aufwand zurückzuerhalten....
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Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2017)
16.01.17 - Rechtsanwalt Alexander HeinzDie „Düsseldorfer Tabelle“ wurde zum 01.01.2017 geändert. Der Zahlbetrag für minderjähriger Kinder in der 1. Einkommensgruppe beträgt danach bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 246,00 EUR statt bisher 240,00 EUR, für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 297,00 EUR statt bisher 289,00 EUR und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 364,00 EUR statt bisher 355,00 EUR monatlich. In den Leitlinien des Thüringer Oberlandesgerichts ist unter Punkt 21.2. am Ende ausdrücklich geregelt, dass bei Deckung des Mindestunterhalts auch bei minderjährigen Kindern der angemessene Selbstbehalt von 1.300,00 EUR zu beachten ist. Die aktuellen Thüringer Leitlinien einschließlich der Düsseldorfer Tabelle finden Sie hier:
Arzt haftet auch für Behandlungsfehler bei Folge-OP
13.01.17 - Rechtsanwältin Petra RostArzt haftet auch für Behandlungsfehler bei Folge-OP Wird auf Grund eines ärztlichen Behandlungsfehlers ein weiterer Eingriff erforderlich und fehlerhaft durchgeführt, hat der erstbehandelnde Arzt auch für diesen Behandlungsfehler grundsätzlich zu haften. Der Zurechnungszusammenhang kann aber dann unterbrochen sein, wenn der zweitbehandelnde Arzt die ärztliche Sorgfaltspflicht in außergewöhnlich hohem Maße verletzt (besonders grober Behandlungsfehler). Die Annahme allein eines groben Behandlungsfehlers unterbricht den Zusammenhang dagegen nicht. Infolge dessen hat das OLG Hamm entschieden, dass ein Krankenhaus, das eine Patientin erstmalig fehlerhaft wegen einer Magenanomalie operiert hat, auch für die Folgen einzustehen hat, die durch eine zweite, grob fehlerhafte Behandlung bei der notwendigen Revisionsoperation in einer anderen Klinik hervorgerufen wurden. Es hat das Krankenhaus zu einer Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlung in Höhe von mehr als 100.000 € verurteilt. Bei der Revisionsoperation sei es grob behandlungsfehlerhaft versäumt worden, den Magen der operierten Klägerin korrekt aufzuhängen. Die Revisionsoperation sei aber aufgrund der behandlungsfehlerhaften Erstoperation notwendig gewesen. In einem solchen Fall habe der erstbehandelnde Arzt haftungsrechtlich für den weiteren Eingriff und die mit ihm verbundenen Folgen einzustehen. Das gelte grundsätzlich auch, wenn der weitere Eingriff behandlungsfehlerhaft erfolge....
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Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Beamten
12.01.17 - Rechtsanwalt Thomas FickDas Verwaltungsgericht Trier hatte sich unlängst mit den Rechtsfolgen einer ungenehmigten Nebentätigkeit eines Beamten zu befassen .Der Arbeitgeber wollte eine Entfernung aus dem Dienst erreichen .Das Gericht sah zwar ein schweres Dienstvergehen,hielt eine Entlassung jedoch für überzogen .Um dem Beamten den Unrechtsgehalt seiner Verfehlung vor Augen zu führen, reiche es aus ihm sein Gehalt für 12 Monate um 10% zu kürzen. Fazit. Der Beamte hatte Glück, weil er strafrechtlich eine weiße Weste vorzuweisen hatte. VG Trier vom 22.10.2016 § K 3700/16
Guter Rutsch ist teuer?
6.01.17 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDie spätere Klägerin befuhr im Winter eine Kreisstraße. Nach einer Linkskurve kam sie infolge von Glatteisbildung ins Schleudern und prallte gegen eine Baumgruppe. Sie erhob Klage auf Schadenersatz und begründete dies damit, dass der Kreis seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, da er trotz des winterlichen Wetters und der Glätte im Bereich des Unfallortes nicht gestreut habe. Die Landkreise sind prinzipiell verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Straßen sicher sind. Dazu gehört auch das Streuen im Winter. Die Frage ist nur, wann und wo dies genau notwendig ist. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte diesen Fall letztendlich zu entscheiden. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, dass der Verkehrssicherungspflichtige auf öffentlichen Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften nur an besonders gefährlichen Stellen streuen muss, um der Gefahr von Glatteisbildung vorzubeugen. Das sind Stellen, die von Verkehrsteilnehmern trotz erhöhter Sorgfalt und genauester Beobachtung nicht rechtzeitig als gefährlich wahrgenommen werden können. Eine solche Stelle war nach Meinung des OLG am Unfallort nicht gegeben. Die Klägerin blieb auf ihrem Schaden sitzen. Das Gericht begründete dies damit, dass ein umsichtiger Fahrer an der Unfallstelle bei winterlichen Temperaturen grundsätzlich mit Glätte durch...
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Datenschutz – Einsichtsrecht des Betriebsrats in Gehaltslisten aller Arbeitnehmer
4.01.17 - Rechtsanwältin Susan WittigMit Beschluss vom 9.2.2016 hat das LAG Schleswig-Holstein, Az.: 1 TaBV 43/15, entschieden, dass einem Betriebsrat das Einsichtsrecht in die Gehalts- und Bruttolohnlisten aller Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten aus § 80 Abs. 2, Satz 2 BetrVG zusteht, auch wenn der Betriebsrat nicht für sämtliche Arbeitnehmer des Unternehmens zuständig ist. In der Begründung führt das Gericht u.a. aus: „Zu den Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2, Satz 2 BetrVG gehören namentlich auch die in § 80 Abs. 1 genannten allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats. Nach § 80 Abs. 1, Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat die allgemeine Aufgabe darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Dieses Überwachungsrecht umfasst das gesamte zu Gunsten der Arbeitnehmer geschaffene normative Recht, einschließlich des Richterrechts. Hierzu zählt auch der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Einsichtsrecht besteht allerdings nur, soweit es zur Durchführung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist. Auch diese Voraussetzung liegt hier vor. Die Einsichtnahme in die Gehaltslisten sämtlicher Arbeitnehmer des Unternehmens mit Ausschluss der leitenden Angestellten dient der Überprüfung, ob die Arbeitgeberin den...
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Kurioses zum Jahresanfang
2.01.17 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDas Jahr beginnt mit kuriosen Entscheidungen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellte gleich zu Beginn des Jahres klar, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht zwar den Schutz des Namens gewährleiste, hieraus jedoch kein Anspruch auf die Wiedergabe des Namens in Groß- und Kleinbuchstaben in einem Reisepass zählt. Der Name im Reisepass wird ausschließlich in Großbuchstaben wiedergegeben. Das störte anscheinend den Kläger des anhängigen Verfahrens, der seinen Namen genauso wie in der Geburtsurkunde angegeben, am liebtsen in Groß- und Kleinbuchstaben gesehen hätte. Durch die Beschränkung auf Großbuchstaben bei der Eintragung des Namens im Pass wird aber nach Meinung der Leipziger Richter dem Passinhaber weder das Recht zur Führung seines Namens bestritten noch führt diese Schreibweise zu einer Diskriminierung, Verunglimpfung oder sonst menschenunwürdigen Behandlung. zum Volltext, Urteil vom 01.12.2016 – 6 B 32.16