Arzthaftung wegen fehlerhafter Untersuchung der kindlichen Hüfte bei U3

23.12.16 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat am 31.10.2016 Aktenzeichen: 3 U 173/15 (Quelle: juris Logo) entschieden,  dass ein Kinderarzt, der bei der U3-Untersuchung eines Kleinkindes eine Reifeverzögerung der Hüfte aufgrund einer falschen Diagnose verkannt hat, und ein Orthopäde, der zur späteren Abklärung eines auffälligen Gangbildes des Kindes röntgenologische Befunde oder Kontrollen im engen zeitlichen Abstand versäumt hat, dem Kind auf Schadensersatz haften. Der Kinderarzt muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 EUR und der Orthopäde von 20.000 EUR zahlen. Die Klägerin wurde im Oktober 2009 mit einer reifeverzögerten Hüfte geboren und in der Folgezeit vom Kinderarzt kinderärztlich betreut. Der Erstbeklagte bewertete bei der U3-Untersuchung im November 2009 die beiden Hüftgelenke als normal entwickelt. Nach der Beschreibung eines auffälligen Gangbildes durch die Eltern überwies er die Klägerin im Dezember 2010 an den Orthopäden. Dieser stellte zu Beginn des Jahres 2011 eine hinkende Gangart und weitere Auffälligkeiten beim Gehen fest und verordnete Krankengymnastik. Im Oktober 2011 hielt er das Gangbild für altersentsprechend. Im Februar 2012 diagnostizierte ein weiterer Orthopäde bei der Klägerin eine hohe Hüftgelenksluxation links, die im März 2012 operativ behandelt werden musste....

weiterlesen


Geschäftsführerhaftung

21.12.16 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Mit einer interessanten Entscheidung hat das LG Mühlhausen einer klagenden Firma einen Schadenersatzanspuch in Höhe von 24300,00 Euro gegen den beklagten Geschäftsführer zugesprochen.Die Parteien hatten einen schriftlichen Vertrag geschlossen, wonach das hergestellte technische Aggregat erst ausgeliefert werden sollte, wenn die vollständige Zahlung erfolgt ist. Der Geschäftsführer, der später insolventen GmbH, sprach beim Geschäftsführer der Klägerin vor und bat ausdrücklich um Lieferung der Maschine vor Zahlung der Schlußrechnung. Er versicherte die Zahlung und erhielt die Maschine heraus.Vier Wochen später wurde Insolvenzantrag gestellt .Das Landgericht sah hierin einen Eingehungsbetrug und verurteilte den Geschäftsführer zur persönlichen Zahlung. Das Thüringische Oberlandgericht in Jena wies die Berufung des Geschäftsführers zurück. Fazit: Verspechungen des Geschäftsführers in der Krise der GmbH führen schnell zur persönlichen Haftung. LG Mühlhausen 3 O 362/16 und Thür.OLG vom 17.10.2016 3 U 362/16  


Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn

19.12.16 - Rechtsanwältin Susan Wittig

Der BFH hat mit Urteil vom 15.06.2016, Az.: VI R 6/13, entschieden: 1. Für die Frage, ob ein Gehaltsverzicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn führt, kommt es maßgeblich darauf an, wann der Verzicht erklärt wurde. 2. Eine zum Zufluss von Arbeitslohn führende verdeckte Einlage kann nur dann gegeben sein, soweit der Steuerpflichtige nach Entstehung seines Gehaltsanspruchs aus gesellschaftsrechtlichen Gründen auf diese verzichtet, da in diesem Fall eine Gehaltsverbindlichkeit in eine Bilanz hätte eingestellt werden müssen. Die verdeckte Einlage liegt vor, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person der Kapitalgesellschaft außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen (= bilanzierungsfähigen) Vermögensvorteil zuwendet, ohne dass der Gesellschafter hierfür neue Gesellschaftsanteile erhält, und diese Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die Ursächlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses ist anzunehmen, wenn ein Nichtgesellschafter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns den Vermögensvorteil der Gesellschaft nicht eingeräumt hätte.


Versteckte Preiserhöhung rechtswidrig

16.12.16 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Versteckt ein Unternehmen – hier ein Gaslieferant – in einer sehr langen E-Mail an einen Kunden eine Preiserhöhung, so ist dies wettbewerbswidrig. Nach Auffassung des Gerichts sei die E-Mail offensichtlich in der Absicht verfasst, dem Empfänger von Beginn an den Glauben zu vermitteln, dass es ausschließlich um allgemeine Informationen gehe. Dass auch das Vertragsverhältnis betroffen ist, namentlich eine Erhöhung der Tarife vorgenommen werden soll, sei für den Empfänger nicht ersichtlich. Der Energielieferant hat somit gegen das Verbraucherschutzrecht verstoßen. In den E-Mails wurde nicht in transparenter und verständlicher Weise über die beabsichtigte Tarifänderung informiert. Auch auf das daraus resultierende Kündigungsrecht wurde nicht ordnungsgemäß hingewiesen. Also kann sich das Unternehmen nicht auf die derartig vorgenommene Preiserhöhung berufen. OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.10.2016, Az.: I-20 U 37/16


Verunfalltes Fahrzeug darf ohne Stellungnahme des Versicherers veräußert werden

14.12.16 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Der BGH hat mit Urteil vom 27. September 2016 – VI ZR 673/15 – entschieden, dass der Geschädigte bei der Verwertung des beschädigten Fahrzeugs dem Wirtschaftlichkeitsgebot nachkommt, wenn er die Veräußerung zu einem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt konkret ermittelt hat. Insbesondere muss der Geschädigte darüber hinaus weder weitere Angebote einholen noch weiter abwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen. zur Entscheidung im Volltext


Kommune haftet für fehlende Kita-Plätze

9.12.16 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Der Bundesgerichtshof hat in drei Entscheidungen vom 20. Oktober 2016 Klarheit zu der Frage geschaffen, ob Eltern, die Ihr Kind rechtzeitig für einen Betreuungsplatz in einer Kita anmelden, bei verspäteter Aufnahme ein Schadensersatzanspruch wegen Verdienstausfalls zustehen kann. Die abweichenden Entscheidungen LG Leipzig und das OLG Dresden wurden revidiert, wobei die Vorinstanzen die nicht plausible auffassung vertraten, dass nur die Ansprüche des Kindes verletzt seien, dass aber keinen Verdienstausfallschaden erleiden könne. Da nur das Kind einen Anspruch auf den Kita-Platz habe, trügen allein die Eltern das Risiko der Betreuung. So einfach ist es nicht, urteilten die Bundesrichter und greifen den Eltern bei der Beweistführung unterstützend zur Seite. „Der zuständige Träger der öffentlichen Jugendhilfe verletzt seine Amtspflicht, wenn er einem gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII (in der ab dem 1. August 2013 geltenden Fassung) Inspruchsberechtigten Kind trotz rechtzeitiger Anmeldungdes Bedarfs keinen Betreuungsplatz zur Verfügung stellt. Für das Verschulden des Amtsträgers kommt dem Geschädigten ein Beweis des ersten Anscheins zugute. Die mit dem Anspruch des Kindes korrespondierende Amtspflicht bezweckt auch den Schutz der Interessen der personensorgeberechtigten Eltern. In den Schutzbereich der...

weiterlesen


Neuerungen in der Pflegeversicherung

7.12.16 - Rechtsanwältin Petra Rost

Ab Januar 2017 greifen mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz grundlegende Neuerungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese treffen vor allem Menschen, die ab Januar 2017 erstmals einen entsprechenden Antrag stellen. Für diejenigen, die bereits als pflegebedürftig anerkannt sind und ambulant oder stationär versorgt werden, ändert sich wenig. Ihnen soll es durch die Reform nicht schlechter gehen, sie erhalten ab 2017 teilweise sogar mehr Leistungen als bisher. Statt drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade. Wer bereits eine Pflegestufe hat, dem teilt die Pflegeversicherung ab Januar 2017 automatisch einen Pflegegrad zu und zwar den nächsthöheren. Pflegebedürftige mit einer anerkannten Demenz und Pflegestufe werden ab Januar 2017 zwei Pflegegrade höher eingestuft. Dies gilt auch für dauerhaft psychisch kranke oder geistig behinderte Menschen. Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen wird ab 2017 anders ermittelt. Den Gutachtern steht hierfür ein neues System aus 64 Kriterien und sechs Modulen zur Verfügung. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu gefasst. Zukünftig gilt: Je unselbstständiger der Pflegebedürftige, desto höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen erhält man aus der Pflegekasse. Die Reform der Pflege setzt den Schwerpunkt auf Prävention und ambulante Pflege. Wer ab...

weiterlesen


Keine Übereilung bei der Inanspruchnahme von Elternzeit

30.11.16 - Rechtsanwältin Susan Wittig

Mit Urteil vom 10.05.2016 hat das Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 145/15, entschieden, dass das Elternzeitverlangen von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden muss. Ein Telefax oder eine E-Mail wahrt die vorgeschriebene Schriftform nicht und führt zur Nichtigkeit der Erklärung.


Auch Arbeitgeber schulden 40 EUR Verzugspauschale

25.11.16 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Wer als Arbeitgber den Lohn unpünktlich zahlt, muss seinen Arbeitnehmer zukünftig neben Zinsen auch die im Jahre 2014 neu eingeführte Unkostenpauschale von 40,00 EUR zahlen. Anfang dieser Woche wurde dies erstmals obergerichtlich zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, wobei die unteren Instanzen einen Anspruch häufig verneinten. Das Landesarbeitsgericht Köln hat im Urteil vom 22. November 2016 Az.: 12 Sa 524/16 anders als die Vorinstanz die Anwendbarkeit der 40-Euro-Pauschale auf Arbeitsentgeltforderungen bejaht. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts ist eine Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht zu verneinen. Bei der 40-Euro-Pauschale handele es sich um eine Erweiterung der gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins, der auch auf Arbeitsentgeltansprüche zu zahlen sei. Auch der Zweck der gesetzlichen Neuregelung, die Erhöhung des Drucks auf den Schuldner, Zahlungen pünktlich und vollständig zu erbringen, spreche für eine Anwendbarkeit zugunsten von Arbeitnehmern, die ihren Lohn unpünktlich oder unvollständig erhalten. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen. Quelle: Presseservice des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.11.2016  


Kein Wechselmodell gegen den Willen eines Elternteils

23.11.16 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Ein paritätisches Wechselmodell kann nicht gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, da es hierfür keine Rechtsgrundlage gibt. So entschied aktuell das Thüringer OLG am 12.09.2016, Az: 4 UF 678/15 und bestätigt in seiner umfangreichen Begründung damit die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung.