Neues zum Elternunterhalt
5.04.16 - Rechtsanwältin Petra Rost Da die eigenen Mittel älterer Personen (Rente und Pflegeversicherung) meist nicht mehr ausreichen, um die hohen Kosten einer Heimunterbringung zu decken, gewinnt der Elternunterhalt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Personen sind im Alter auf Unterhaltszahlungen ihrer eigenen Abkömmlinge angewiesen. Sofern der Sozialhilfeträger die ungedeckten Heimkosten trägt, nimmt er sogleich Rückgriff über § 94 SGB XII bei den unterhaltspflichtigen Kindern. Diese sog. Sandwichgeneration hat nunmehr die Doppelbelastung durch den Unterhalt gegenüber den Kindern und den Eltern. Darüber hinaus müssen sie selbst auch für ihr Alter vorsorgen. Die Rechtsprechung ist insgesamt sehr vielfältig. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist unbedingt anzuraten! Der BGH hat nun aktuell am 09.03.2016 Az.: XII ZB 693/14 entschieden, dass eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt (nach § 1615l BGB) gegenüber der nichtehelichen Mutter eines Kindes, bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt zu berücksichtigen ist. Amts- und Oberlandesgericht waren noch davon ausgegangen, dass der vom Sozialhilfeträger in Anspruch genommene Sohn seiner nichtehelichen Lebensgefährtin gegenüber nicht zum Familienunterhalt verpflichtet sei und sich deshalb nicht, wie ein verheirateter Unterhaltsschuldner, auf den Familienselbstbehalt berufen dürfe. Nach...
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Verbraucherschlichtungsgesetz kommt am 01.04.2016
31.03.16 - Rechtsanwältin Susan WittigDer Gesetzgeber hat am 29.01.2016 das Verbraucherschlichtungsgesetz (VSBG) verabschiedet. Seit dem 15.02.2016 steht die europäische Online-Plattform für im Internet geschlossene Verbraucherverträge zur Verfügung. Das VSBG wird voraussichtlich am 01.04.2016 zusammen mit der Verordnung über Informations- und Berichtspflichten der Verbraucherschlichtungsstellen nach dem VSBG in Kraft treten, in der auch die Anerkennung der Alternativen Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) näher geregelt wird. Die Verpflichtung der Unternehmen nach dem VSBG, auf Websites und in AGB auf die Schlichtungsstellen hinzuweisen und sich über ihre Teilnahme oder Nichtteilnahme zu erklären, wird wahrscheinlich ab dem 01.02.2017 gelten. Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler auch bei Projektarbeiten außerhalb der Schule!
28.03.16 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDer Unfall eines Schülers ist auch dann versichert, wenn er sich zwar außerhalb der Schule, aber auf dem Nachhauseweg von einer Projektarbeit ereignet, die eigentlich zum Unterricht gehört und im Normalfall unter der Aufsicht von Lehrpersonen steht. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 17.03.2016. Es gab damit einem Schüler aus Steinheim Recht. Dieser war auf dem Nachhauseweg von einem Videodreh für den Musikunterricht außerhalb der Schule von einem Mitschüler angerempelt worden und hingefallen. Hierbei zog er sich ein schweres Schädelhirntrauma zu und sitzt seitdem im Rollstuhl. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Sturz als gesetzlich unfallversicherten Wegeunfall anzuerkennen. In erster Instanz bekam sie noch Recht, die zweite Instanz sah es anders. Entscheidend für die Richter des LSG war dabei, dass die Gruppenprojektarbeit eine organisatorisch von der Schule getragene Unternehmung gewesen war. Der Schutzbereich der gesetzlichen Schülerunfallversicherung deckt auch diese modernen Unterrichtsformen ab.Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat die Revision zum Bundessozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen. LSG Baden-Württemberg , Urteil vom 17.03.2016 – L 6 U 4904/14
Für Schäden beim Entladen aus Tanklastwagen haftet auch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung
25.03.16 - Rechtsanwalt Alexander HeinzWerden beim Entladen von Heizöl wegen einer Undichtigkeit des Verbindungsschlauches die Straße und das Hausgrundstück des Bestellers verschmutzt ist dies nach dem Urteil des BGH vom 08.12.2015 (Az.: VI ZR 139/15) dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zuzurechnen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG erfüllt, weil das Merkmal «bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs» weit auszulegen sei. Dies sei auch beim stehenden Fahrzeug gegeben, wenn das Fahrzeug in seiner Funktion als Verkehrs- und Transportmittel entladen wird. Im Streitfall sei maßgeblich, dass der Tankwagen im öffentlichen Verkehrsraum gestanden habe. Es handle sich daher um Gefahren, die von einem im Verkehr befindlichen Fahrzeug ausgegangen seien. Es sei allein vom Zufall abhängig gewesen, ob «nur» der Verkehrsraum, andere Verkehrsteilnehmer oder auch das Hausgrundstück beschädigt wurden.
Droht dem DIHK ein Mitgliederverlust?
24.03.16 - Rechtsanwalt Alexander LamczykMit einer interessanten Konstellation befasste sich aktuell das Bundesverwaltungsgericht, dass vor allem Auswirkungen auf das Verhalten des DIHK haben wird. Kernfrage des Rechtsstreits war, ob ein Mitglied der IHK von dieser den Austritt aus dem DIHK bei Kompetenzüberschreitung verlangen kann. Die Frage wurde sowohl in der ersten als auch der letzten Instanz eindeutig mit ja beantwortet. Ein Mitglied der IHK Nord Westfalen klagte erfolgreich gegen die eigene IHK auf Austritt aus dem DIHK. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts wird ein Unternehmen durch die gesetzliche Pflicht, einer berufsständischen Kammer anzugehören, in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit beschränkt. Deshalb müsse es die Tätigkeit der Kammer nur in dem Rahmen hinnehmen, den das Gesetz der Kammer ziehe. Nach dem IHK-Gesetz gehöre es zu den wesentlichen Aufgaben der Kammer, das Gesamtinteresse der ihr angehörenden Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen, namentlich die Behörden durch Vorschläge, Gutachten und Berichte zu unterstützen und zu beraten; die Wahrnehmung sozialpolitischer und arbeitsrechtlicher Interessen sei ausdrücklich ausgenommen. Die Interessen der Gewerbetreibenden würden auch durch überregionale Fragen berührt, weshalb die Kammern sich zu einem Dachverband wie dem DIHK zusammenschließen dürfen, um ihre Belange gegenüber den...
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Ehescheidungskosten steuerlich absetzbar!
17.03.16 - Rechtsanwältin Petra RostDas Finanzgericht Köln hat am 13.01.2016 (Aktenzeichen: 14 K 1861/15 Quelle: juris Logo) entschieden, dass Ehescheidungskosten auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind. Die Klägerin machte für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung 2.433,65 Euro Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren als Scheidungskosten geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ab. Es berief sich auf die ab 2013 geltende Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Danach sei die steuerliche Berücksichtigung von Prozesskosten grundsätzlich ausgeschlossen. Die hiergegen vor dem FG Köln erhobene Klage hatte Erfolg. Nach Auffassung des Finanzgerichts fallen Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren eines Scheidungsverfahrens nicht unter den Begriff der Prozesskosten. Dies ergebe sich sowohl aus der für Scheidungsverfahren geltenden Verfahrensordnung, wie auch aus der Entstehungsgeschichte der Neuregelung zum Abzugsverbot zu den Prozesskosten. Das FG Köln hat gegen sein Urteil die Revision zum BFH zugelassen. Quelle: Pressemitteilung des FG Köln v. 15.03.2016
Ehepartner verstorben: Kein Grund für einen Reiserücktritt!
11.03.16 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja GieseDies entschied das Amtsgericht München. Die Klägerin hatte für sich, ihren Ehemann und zwei weitere Personen eine Reise gebucht und eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. In der Nacht danach verstarb völlig überraschend ihr Ehemann. Als die Klägerin wenig später – rund 3 Wochen vor Reiseantritt – die Reise stornierte und die Stornokosten von ca. 3.500 EUR bei der Reiseversicherung geltend machte, lehnte die Versicherung ihre Eintrittspflicht ab. Das Amtsgericht München hatte nun über die Klage gegen die Versicherung zu entscheiden und wies sie ab. Eine akute Belastungsreaktion aufgrund der Trauer um den Partner ist in der Regel keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinn der Reiserücktrittsbedingungen und gibt keinen Anspruch auf Erstattung der Stornierungskosten. Die Klägerin zeigte nachvollziehbarerweise eine akute Belastungsreaktion – mithin einen psychischen Schock. Dies ist jedoch keine psychische Störung im Sinne eines regelwidrigen Zustandes. Die (schwere) Trauer ist vielmehr als ganz normale Folge des Versterbens eines nahen Angehörigen zu sehen. Urteil des Amtsgerichts München vom 20.08.2015 Aktenzeichen 233 C 26770/14
Konfliktträchtig! – Ausübung von Gesellschafterrechten durch eine Erbengemeinschaft
9.03.16 - Rechtsanwältin Susan WittigDie Ausübung von Gesellschafterrechten durch eine Erbengemeinschaft wirft vor allem in der GmbH Probleme auf.Enthält die Satzung keine Regelung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, können die Miterben die Rechte aus dem Geschäftsanteil nach der Regelung des § 18 Abs. 1 GmbHG nur gemeinschaftlich ausüben.Für das Verhältnis der Miterben untereinander ist § 2038 BGB maßgebend. Ausgangspunkt ist die gemeinschaftliche Verwaltung. Hiervon abweichend kann ein einzelner Miterbe im Rahmen der Notgeschäftsführung die zur Erhaltung des Nachlasses erforderlichen Maßnahmen auch ohne die Mitwirkung der anderen treffen. Regelmäßig handelt es sich aber um Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung, für deren Umsetzung eine Mehrheitsentscheidung genügt.Konfliktträchtig! Einerseits muss die Lähmung der Erbengemeinschaft durch weitgehende Blockaderechte einzelner Beteiligter verhindert werden, andererseits sind auch die berechtigten Schutzanliegen einer übergangenen Minderheit angemessen zu berücksichtigen. Zugleich haben die Gesellschaft und die anderen Mitgesellschafter ein Interesse daran, mit Meinungsverschiedenheiten nicht belastet zu werden.Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 9.9.2014 – 14 U 9/14) und Literatur kann in den meisten Gesellschaftsangelegenheiten in Abweichung vom Grundsatz gemeinschaftlicher Verwaltung die Mehrheit auch gegen den Willen einzelner Miterben entscheiden und diese...
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Nachschieben von Mängeln in der Gewährleistung
7.03.16 - Rechtsanwalt Alexander LamczykAm 20. Januar 2016 setzte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinander, ob der Klägerin als Verbraucherin ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen der Lieferung einer mangelhaften Couch zusteht. Die Entscheidung hat wegen der allgemeinen Ausführungen auch über den Spezialfall des Möbelkaufvertrages Auswirkungen. Hintergrund war, dass die Verbraucherin ca. ein Jahr nach dem Möbelkauf diverse Mängel rügte und dann wegen der Nichtbehebung auf Rückabwicklung des Kaufvertrages klagte. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige konnte die behaupteten Mängel bzw. den Zeitpunkt der Entstehung nicht feststellen, dafür aber einen weiteren Mangel der Reibechtheit des Leders. Erst im laufenden Verfahren und nach Ablauf der zwei Jahre forderte die Klägerin den beklagten Verkäufer zur Nacherfüllung auf und trat nachfolgend wegen dieses Mangels vom Kaufvertrag zurück. Zu spät, entschied der Bundesgerichtshof. Die gesetzlichen Ansprüche folgen immer Mangelbezogen, d.h. ein Nachschieben neuer Mängel löst immer neue Ansprüche aus. Scheitert ein erklärter Rücktritt am nicht vorhandenen oder beweisbaren Mangel, kann dieser unwirksame Rücktritt nicht durch Nachschieben später erkannter Mängel geheilt werden. BGH, Urteil vom 20. Januar 2016, Az: VIII ZR 77/15
Nächtlicher Sturz im Hotelzimmer ist kein Arbeitsunfall!
28.02.16 - Rechtsanwältin Petra RostDas Sozialgericht Düsseldorf hat am 05.11.2015 (Aktenzeichen: S 31 U 427/14 Quelle: juris Logo) entschieden, dass ein Sturz beim nächtlichen Toilettengang im Hotelzimmer auf einer Dienstreise nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Der 60-jährige Diplom-Ingenieur (Kläger) übernachtete während einer Dienstreise in einem Hotel in Lübeck. Er sei nachts in seinem Hotelzimmer aufgestanden, um zur Toilette zu gehen. Er habe sich mit beiden Füßen im Bettüberwurf verhakt und sei dabei rückwärts gestürzt. Bei dem Sturz habe er sich einen Bruch eines Wirbelkörpers zugezogen. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall und eine Entschädigung ab, da das nächtliche Aufstehen dem sog. eigenwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen sei. Einer derartigen Sturzgefahr sei er auch in seinem privaten Lebensbereich regelmäßig ausgesetzt. Der Kläger wandte sich mit dem Argument dagegen, dass er sich bei Dienstreisen in unbekannter Umgebung aufhalte und hiermit eine besondere Gefahr verbunden sei. Nach Auffassung des Sozialgerichts hat der Unfall keinen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gehabt. Die Nachtruhe im Hotelzimmer und die damit zusammenhängenden Verrichtungen würden grundsätzlich nicht mehr zum vom Versicherungsschutz umfassten Bereich gehören. Eine Ausnahme sei nicht ersichtlich. Wenn ein...
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