Freie Rechtsanwaltswahl für Rechtsschutzversicherte bestätigt

25.12.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ausdrücklich das Recht auf eine freie Anwaltswahl und auf Erstattung der entsprechenden Rechtsberatungskosten für Rechtsschutzversicherte bestätigt. Dies ist nicht von einer Entscheidung der Rechtschutzversicherung, ob der Fall von einem externen Rechtsvertreter oder von einem eigenen Mitarbeiter bearbeitet werden soll, abhängig.   So entschied der EuGH am 07.11.2013 im Verfahren C-422/12 („Sneller gegen DAS“). In diesem Fall hatte die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für einen vom Kläger ausgewählten Anwalt abgelehnt. Die Rechtsschutzversicherung vertrat die Meinung, dass dieser Fall ebenso von einem hauseigenen Mitarbeiter hätte bearbeitet werden können. Hierdurch hätte die Rechtsschutzversicherung Kosten gespart.   Dies sah der EuGH jedoch anders. Wenn eine Rechtsschutzversicherung nur dann die Kosten für einen vom Versicherungsnehmer selbst gewählten Rechtsanwalt übernehmen will, wenn sie dies ausdrücklich gestattet, weil kein eigener Mitarbeiter der Versicherung dies übernehmen könne, widerspricht dies nach Auffassung des EuGH Art. 4 Abs. 1 Rechtsschutzversicherungsrichtlinie 87/344 und ist nicht zulässig.   Das Urteil des EuGH trägt damit ganz klar zu einer Stärkung der Interessen der Versicherten bei.     Sie können die Entscheidung des EuGH hier nachlesen:   http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=144208&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=347802


Schlägerei auf dem Schulhof: Wie weit reicht die Haftung eines Schülers?

22.12.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Wenn ein Schüler in der Schule durch Schläge eines Mitschülers eine schwere Augenverletzung erleidet, kann er vom Schädiger ein Schmerzensgeld verlangen. Jedoch nur in der Höhe, wie es den vom Schädiger „billigend in Kauf genommen Verletzungen“ Rechnung trägt.   Weitere Verletzungsfolgen, die vom Vorsatz des Täters nicht umfasst sind, werden im Rahmen des Schmerzensgeldes gemäß §§ 104, 105 SGB VII nicht berücksichtigt.   Das Oberlandesgericht Hamm hatte aktuell einen Fall zu entscheiden, bei welchem zwei Vierzehnjährige auf dem Schulhof in Streit geraten waren. Der Beklagte drängte den Kläger in eine Ecke und versetzte ihm zwei Schläge gegen das rechte Auge. Er sagte hinterher, dass ihm „die Sicherungen durchgebrannt“ seien.   Neben einer schweren Gehirnerschütterung, einer Prellung und einem Hämatom am Auge erlitt der Kläger auch eine Augenhöhlenfraktur, die operiert werden musste. Da hierdurch auch ein Dauerschaden eintrat, verlangte der Kläger ein Schmerzensgeld von 20.000 EUR.   Das OLG Hamm sprach dem Kläger jedoch nur ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 EUR zu. Es begründete dies damit, dass der beklagte Mitschüler nur für seine vorsätzliche und rechtswidrige Körperverletzung haftet. Zwar habe...

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Arzthaftung wegen unzureichender Thromboseprophylaxe?

5.12.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hatte zu entscheiden, ob ein Orthopäde auf Schadensersatz haftet, wenn er bei einer Patientin, die er nach einem Skiunfall behandelte und die zwei Tage später an einer durch den Skiunfall ausgelösten Lungenembolie starb, eine Thromboseprophylaxe unterlassen hat. Die 64-jährige Ehefrau des Klägers verunfallte im Februar 2009 im Skiurlaub. Sie zog sich eine Distorsion beider Kniegelenke und eine Innenbandläsion eines Kniegelenks zu. Mit einer Kniemanschette und zwei Gehhilfen versorgt kehrte sie Anfang März 2009 nach Bielefeld zurück und stellte sich in der Praxis der beiden beklagten Orthopäden vor. Nach ärztlicher Untersuchung wurde dort die Manschette entfernt und die Patientin an eine radiologische Praxis verwiesen, in der ca. zehn Tage später ein MRT erfolgen sollte. Bereits zwei Tage nach der Behandlung bei den Beklagten erlitt die Patientin infolge einer Thrombose eine Lungenembolie und kollabierte. Notärztlich wiederbelebt entwickelte sich bei der Patientin ein Hirnödem, durch welches sie wenige Tage später verstarb. Mit der Begründung, dass die Beklagten behandlungsfehlerhaft eine ausreichende Thromboseprophylaxe unterlassen hätten, hat der hinterbliebene Ehemann Schadensersatz verlangt, u.a. eine Schmerzensgeld von 10.000 Euro und einen Haushaltsführungsschaden in Höhe...

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Verurteilung eines Zahnarztes wegen Körperverletzung aufgehoben

29.11.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das LG Stendal hatte einen Zahnarzt, der einer Patientin zu Unrecht unter Vollnarkose elf Zähne aus Ober- und Unterkiefer gezogen hatte, wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Korperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr und einem zweijährigen Berufsverbot verurteilt. Diese Urteil wurde auf die Revision des Zahnarztes mit Urteil vom 30.10.2013 vom OLG Naumburg (Az: 1 Ss 42/13) aufgehoben. Nach Auffassung des OLG gibt das Urteil die für erwiesen erachteten Tatsachen nicht wieder. Unter anderem seien die Feststellungen des Landgerichts zur Einwilligung der Patientin in die vorgenommene Zahnextraktion widersprüchlich. Es komme für die Frage der Strafbarkeit des Vorgehens gerade entscheidend auf die Reichweite der Einwilligung der Geschädigten an. Weiterhin wurde nicht hinreichend berücksichtigt, dass der angeklagte Zahnarzt angegeben hatte, er sei von einer ausreichenden Aufklärung und wirksamen Einwilligung der Patientin in die Exktraktion der 11 Zähne ausgegangen, was die Annahme vorsätzlichen Handelns ausschließen würde. Für die Patientin dürfte der Ausgang des zivilrechtlichen Verfahrens auf Schadensersatz- und Schmerzensgeld noch von Bedeutung sein, da insoweit nicht von einer Bindungswirkung der strafrechtlichen Entscheidung auszugehen ist.


Kein Unterhalt soweit BAföG möglich

27.11.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Soweit ein Kind seinen Unterhaltsbedarf durch BAfÖG Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehen gewährt werden, kann es von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen. Nach Auffassung des OLG Hamm, das über einen Verfahrenskostenhilfeantrag zur gerichtlichen Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs zu entscheiden hatten, seien BAföG Leistungen unterhaltsrechtliches Einkommen, welches die Bedürftigkeit des Kindes mindere. Auch der Unterhaltsbherechtigte sei im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, eine Möglichkeit zur Kreditaufnahme auszunutzen, um nicht unterhaltsbedürftig zu werden. Es sei zumutbar BAföG Leistungen, die zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt werden, zu beantragen. Die Rückzahlung wird erst 5 Jahre nach Ende der Förderung fällig und ist in monatlichen Raten bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 EUR zu tilgen, wobei bei guten Leistungen ein Teilerlass möglich ist. Im vorliegenden Fall hatte es die Antragstellerin bewusst unterlassen einen BAföG Antrag zu stellen, um sich nicht schon zu Beginn des Berufslebens zu verschulden. Da dieses Argument nicht zu griff, wurde ihr ein fiktiver BAföG Bezug unterstellt.  OLG Hamm 27.09.2013 Az.: 2 WF 161/13 


Neues zum Kindergeld

25.11.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass auch eine Lebenspartnerin ein Kindergeldanspruch, auch für die in den gemeinsamen Haushalt aufgenommenen Kinder ihrer eingetragenen Lebenspartnerin, zusteht. Damit ist die vom Gesetzgeber mit Gesetz vom 15.07.2013 bezweckte und geregelte Gleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern für das gesamte Einkommenssteuerrecht und mithin auch für das gesamte, im Einkommenssteuerrecht geregelte, Kindergeldrecht klargestellt. BFH vom 08.08.2013 Az: VI R 76/12  Weiterhin hat der BFH am 05.09.2013 entschieden, dass die für den Bezug von Kindergeld maßgebliche Altersgrenze von 25 Jahren sich auch dann um einen der Dauer des vom Kind geleisteten Grundwehr- oder Zivildienstes verlängert, wenn auch während der Dauer des Dienstes aufgrund eines zeitgleichen absolvierten Hochschulstudiums Kindergeld gezahlt worden ist. Der Gesetzgeber habe eine typisierende Regelung getroffen, mit dem Zweck, eine durch die Ableistung des Dienstes im Regelfall eingetretene Ausbildungsverzögerung zu kompensieren. Auf die tatsächlich, im konkreten Fall eingetretene Verzögerung komme es nicht an. BFH vom 05.09.2013 Az: XI R 12/12 Das Finanzgericht Münster hat am 20.09.2013 erneut bekräftigt, dass die Gewährung von Kindergeld auch für verheiratete Kinder in einer Erstausbildung nicht mehr von deren Einkünften...

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Absehen vom Fahrverbot nach qualifizierter verkehrspsychologischer Intensivberatung

22.11.13 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

In einer Reihe von amtsgerichtlichen Entscheidungen wurde von der Anordnung des Regelfahrverbots abgesehen bzw. dieses verkürzt, wenn der Betroffene unter dem Eindruck des Bußgeldverfahrens eine verkehrspsychologische Intensivberatung durchgeführt hat. Bei der Entscheidung des Amtsgerichts Niebüll vom 24.07.2013, Az. 6 OWi 110 Js 7682/13, wurde von einem dreimonatigen Regelfahrverbot abgesehen, weil der Betroffene drei Einzelberatungsstunden bei der Unternehmensgruppe TÜV Nord erfolgreich absolvierte. Für den Kurs hat der Betroffene einen Betrag von ca. 460,00 EUR gezahlt. Zudem wurde die Regelgeldbuße von 700,00 EUR auf 2.000,00 EUR angehoben. Bei der Entscheidung des Amtsgerichts Bernkastel-Kues, Az. 8 OWi 8142 Js 18729/13, führte die freiwillige Teilnahme an der verkehrspsychologischen Intensivberatung zur Kürzung des Fahrverbots von drei auf einen Monat, da der Betroffene überdies plausibel darlegen konnte, dass im Falle eines dreimonatigen Fahrverbots der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Die Geldbuße wurde auf 480,- EUR erhöht. Alles in allem ist dies sicher eine kostspielige Angelegenheit, die im Einzelfall jedoch gerechtfertigt sein kann. 


Kostenausgleichsvereinbarung im Rahmen des „Nettopolicenmodells“ kann nichtig sein

19.11.13 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Von Nettopolicen spricht man, wenn die Versicherungsprämien keine Provision enthalten. Vielmehr verpflichtet sich der Versicherungsnehmer in einer separaten Vereinbarung, das Honorar direkt an den Vermittler zu zahlen. Damit bestehen zwei voneinander getrennte Verträge: der Versicherungsvertrag als solches und die Vereinbarung über die Vermittlungskosten. Auswirkungen hat die rechtliche Ausgestaltung, wenn der Versicherungsvertrag bereits nach kurzer Laufzeit gekündigt bzw. beitragsfrei gestellt wird. Während der Gesetzgeber in § 169 Abs. 5 Satz 2 VVG es dem Versicherer beim Bruttopolicenmodell (Versicherungsvertrag regelt auch die Vertriebskosten) verbietet, einen Stornoabzug für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten vorzunehmen, fehlt eine entsprechende Regelung beim Nettopolicenmodell. Aufgrund der gesonderten Kostenausgleichsvereinbarung wird daher auch bei der kurzfristigen Beendigung des Versicherungsvertrages die komplette Bezahlung der Vertriebskosten gefordert. Die Klage eines in Liechtenstein ansässigen Lebensversicherers, mit welcher vom Versicherungsnehmer trotz Kündigung des Versicherungsvertrages die Zahlung der kompletten Abschlusskosten geltend gemacht wurde, hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 19.09.2013, Aktenzeichen: 12 U 85/13 abgewiesen.  Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die verwendete Kostenausgleichsvereinbarung nichtig sei, weil sie in der konkreten Ausgestaltung ein gesetzliches Verbot umgeht. Ferner sei die „Kostenausgleichsvereinbarung“ wegen Intransparenz nach...

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Detektivkosten im Unterhaltsrecht

15.11.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Dektivkosten, die einer Partei zur Beschaffung von Beweismitteln (hier: Feststellung des Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten) entstehen, können zu den erstattungsfähigen Kosten des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren gehören. Voraussetzung ist, dass eine vernünftige Prozesspartei berechtigte Gründe hatte, eine Detektei zu beauftragen, diese sich in vernünftigen Grenzen halten und prozessbezogen sind. Die Beauftragung muss zur Bestätigung eines festen Verdachts erteilt worden sein. Die unterlegene Partei muss die Kosten aber nur soweit tragen, als sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen sind, woran es fehlt, wenn dass Beweismittel im Rechtsstreit nicht verwertet werden darf. In einem vom BGH entschiedenen Fall, war dies nicht gegeben. Der Unterhaltsberechtigte wurde mittels GPS überwacht und ein umfassendes personenbezogenes Bewegungsprofil erstellt, was aus Datenschutzgründen nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit zulässig ist. Eine stichprobenartige Überprüfung in den Morgen- und Abendstunden mit genauer schriftlicher Dokumentation und ggf. Fotografien wäre ausreichend gewesen. Bei wahrheitswidrigen Leugnens der neuen Partnerschaft, käme zudem auch eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches aufgrund eines Prozessbetruges in Betracht. BGH 15.5.13, XII ZB 107/08 Ein Plädoyer für mehr Aufrichtigkeit, auch nach...

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Abgrenzung Arbeits- und Werkvertrag

14.11.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die Parteien stritten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsvertrag oder ein Werkvertrag besteht. Der Kläger war seit 2005 mit kurzen Unterbrechungen mit einem als „Werkvertrag“ überschriebenen Vertrag für einen öffentlichen Arbeitgeber tätig. Er arbeitete regelmäßig zwischen 07.30-17.00 Uhr im einem Büro und bekam einen PC gestellt, in den er sich einloggen durfte. Dem Kläger war gestattet eine Vergütung von 31.200,00 Euro inkl. Ust. nach Abschluß bestimmter Abschnitte in Einzelbeträgen von 5.200 Euro abzurechnen. Alle 3 Instanzen sahen hierin bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände ein Arbeitsverhältnis wegen der persönlichen Abhängigkeit. Fazit: Eine wichtige Entscheidung um gegen den zunehmenden Mißbrauch von Werkverträgen vorzugehen. BAG vom 25.09.13 -10 AZR 282/12 –