Fehlerhafte Anlageberatung

13.11.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Das Landgericht Mühlhausen sowie das Thüringische Oberlandesgericht hatten sich kürzlich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Anlageberater seinem Kunden auf Schadenersatz haftet. Der Kunde klagte auf rund 9500 Euro Schadenersatz zuzüglich seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten. Er behauptete sein Berater hätte vor Abschluß der Geldanlage prüfen müssen, ob das Geschäftsmodell der Anlagegesellschaft nach dem Kreditwesengesetz genehmigungspflichtig sei. Hierzu bestanden selbst bei der Bafin unterschiedliche Rechtsstandpunkte. Sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht wiesen die Klage ab. Zwar sei ein Beratungsvertrag geschlossen worden, der Berater habe jedoch seine Beraterpflichten nicht schuldhaft verletzt, weil er keine Rechtsprüfung schulde. Fazit: Auch ein Berater haftet nicht für alles. Thüringisches Oberlandesgericht Az: 5 U 810/12, LG Mühlhausen 3 O  113/12


Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen unerlaubter gewerblicher Nutzung

8.11.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Ein Vermieter ist zur ordentlichen Kündigung eines zu Wohnzwecken gemieteten Einfamilienhauses wegen unerlaubter gewerblicher Nutzung berechtigt, wenn der Mieter Inhaber eines Gewerbebetriebs ist und das gemietete Haus trotz Abmahnung gegenüber dem Gewerbeamt als Betriebsstätte angibt und gegenüber Kunden als Geschäftsadresse nutzt. Dies gilt auch dann, wenn er in dem Haus keine Mitarbeiter oder Geschäftskunden empfängt und auch keine Geschäftsfahrzeuge auf dem Hausgrundstück oder in dessen Nähe abstellt. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 31.07.2013 zu Az. VIII ZR 149/13 festgestellt. Eine unzulässige berufliche Tätigkeit in einer Mietwohnung liegt also schon dann vor, wenn der Mieter seine Wohnung lediglich als Geschäftsadresse benennt. Dies stellt eine unerlaubte gewerbliche Nutzung dar, die eine ordentliche Kündigung des Vermieters rechtfertigt. Der Vermieter ist ohne eine entsprechende Vereinbarung nicht zur Duldung dieser Nutzung verpflichtet. Den genauen Wortlaut des BGH-Beschlusses können Sie hier nachlesen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d568de8f7ffe5e3bf85903ae95dbb090&nr=64986&pos=0&anz=1


Neues zum Schadenersatz zwischen zwei Wohnungseigentümern im gleichen Haus

4.11.13 - Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) Katja Giese

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Grundsatzurteil vom 25.10.2013 zu Az. V ZR 230/12 entschieden, dass Wohnungseigentümer bzw. deren Mieter für die von ihnen verursachten Schäden an Wohnungen anderer Eigentümer im gleichen Haus haften, selbst sie kein Verschulden hierfür trifft. Hier werden dieselben Regeln für die Eigentümer zweiter Wohnungen angewendet, wie sie zwischen Eigentümern benachbarter Grundstücke gelten. Über diese Frage war zuvor noch nicht vom Bundesgerichtshof entschieden worden. Wenn es sich bei den Räumlichkeiten nicht um Wohnungen handelt, sondern um Praxis- oder Geschäftsräume, gilt diese Haftung ebenfalls. In dem vom BGH aktuell entschiedenen Fall hatte sich ein Schlauch in einem ambulanten Operationszentrum gelöst. Hierdurch kam es zu einem Wasserschaden in der darunter befindlichen Arztpraxis. Die jeweiligen Praxis-Betreiber hatten ihre Räumlichkeiten von unterschiedlichen Eigentümern gemietet. Dies war ihr Glück, denn nach den Feststellungen des BGH gibt es keinen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch zwischen den Mietern, wenn sie beide beim gleichen Eigentümer Räume angemietet haben. Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs können Sie hier abrufen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=en&Sort=12288&Datum=Aktuell  


Lieber gleich die Ehe scheiden lassen!

23.10.13 - Rechtsanwalt Alexander Heinz

Auf schmerzliche Weise musste nunmehr ein Mann erfahren, dass er zu lange gewartet hatte, um sich scheiden zu lassen. Obwohl er bereits seit August 2000 von seiner Ehefrau getrennt und seit 2001 mit einer neuen Partnerin zusammen lebte, muss er seinen im November 2008 erzielten Lottogewinn mit seiner Ex teilen. Offenbar gut beraten, hatte die Ehefrau nach Kenntnis von Lottogewinn den Scheidungsantrag eingereicht. Im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung wurde der Lottogewinn berücksichtigt. Der Ehemann muss nach dem Beschluss des BGH vom 16.10.2013 (Az.: XII ZB 277/12) nun 242.500,00 EUR, das ist die Hälfte seines Gewinnanteils, an seine Ehefrau bezahlen. Die Entscheidung überrascht nicht. Im Zugewinnausgleichsverfahren gilt das Stichtagsprinzip. Ein Lottogewinn ist weder ein privilegiertes Anfangsvermögen im Sinne von § 1374 Abs. 2 BGB. Noch kann die lange Trennungszeit zu einer unbilligen Härte im Sinne von § 1381 Abs. 1 BGB herangezogen werden. Immer wieder kommt es in der Praxis dazu, dass ein Ehepartner auch nach einer sehr langen Trennungszeit das Scheidungsverfahren beantragt. Dies kann oft beim Versorgungsausgleich zu unbilligen Ergebnissen führen. Von daher sollte genau abwogen werden, ob man sich im...

weiterlesen


Kein Arbeitsunfall II (Kopierpause)

18.10.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Erstaunlich ist, welche Ansprüche von Versicherten gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden. Vielfach erfolgt die Ablehnung zu Unrecht, aber andere Fälle sorgen eher für Kopfschütteln oder Unläubigkeit. Ein anscheinend nicht ganz einsichtsfähiger Verletzter wollte die Meinung der zuständigen Berufsgenossenschaft wohl nicht so recht akzeptieren. Als der Betroffene auf seinen Widerspruch hin kein Gehör fand, suchte man sein Seelenheil bei Gericht. Doch die Richter mochten dem Ansinnen des Klägers nicht recht folgen und wiesen den Anspruch mittels Gerichtsbescheid ab. Letztere Entscheidungsform ist für Eingeweihte der klare Hinweis darauf, dass hier ein eigentlich sinnloses Verfahren stattfand, denn die hinter der Entscheidung stehende Rechtslage ist insoweit klar. Doch was war geschehen: Der Mitinhaber oder der Mitarbeiter eine Firma – das wird aus der Pressemitteilung nicht ganz klar – war zum Kopieren abgestellt. Da auch der beste Kopierer nach einiger Zeit seine Verschnaufpause braucht, bevor mit dem nächsten Kopiervorgang begonnen werden kann, nutzte diesen ärgerlichen Umstand der Dürstende aus. Man macht, was jeder andere gute Mitarbeiter auch macht und holt sich aus dem griffbereit daneben stehenden Kühlschrank schnell noch eine Flasche alkoholfreie Weizenkaltschale....

weiterlesen


Schmerzensgeld bei Darmperforation nach fehlerhafter Koloskopieaufklärung

17.10.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat in seiner Entscheidung vom 03.09.2013 einen Arzt u.a. zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 220.000 EUR verurteilt, nachdem der Patient bei einer Koloskopie (Darmspiegelung) mit Polypabtragung eine Darmperforation mit anschließendem sehr komplizierten Heilungsverlauf erlitt. Die Risikoaufklärung vor dem Eingriff war unzureichend. Das ausgehändigte und vom Patienten unterschriebene Formular nebst Merkblättern, ersetzt nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch. Der darin enthaltene Hinweis auf „unvermeidbare nachteilige Folgen“ wirkt in höchstem Maße verharmlosend. Der Beweis eines ausreichenden Aufklärungsgespräches ist dem dafür beweispflichtigen Arzt nicht gelungen. Auch war nicht von einer hypothetischen Einwilligung auszugehen, da der Patient  hinreichend plausibel einen echten Entscheidungskonflikt  darlegen konnte. Insbesondere, weil es sich nur um einen diagnostischen Eingriff, zur Abklärung der Blutunsursache im Stuhl, handelte, und die letzte Blutung bereits zwei Monate zurücklag, war plausibel, dass er bei ausreichender Aufklärung von der Maßnahme Abstand genommen hätte oder sich zuvor eine zweite Meinung zur Frage der Indikation und der Behandlungsalternativen, eingeholt hätte.    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2013/26_U_85_12_Urteil_20130903.html


Zweitwohnungssteuer auch für bewohnbare Gartenlauben

16.10.13 - Rechtsanwalt Alexander Lamczyk

Schrebergärtchen, Laube und 400 qm Fläche sind vielen Kleingärtnern gerade in oft tristen grauen Städten wertvolles Kulturgut. Neben der akribischen Einfassung aller Beete und der liebvollen Pflege der mühsam angebauten Pflanzen ist die Laube bei vielen das Heiligtum der Gartenkunst. Dass der oft kraftaufwendige aber meist auch illegale Ausbau der Laube weitere finanzielle Folgen haben kann, hat jüngst in Mecklenburg-Vorpommern das Oberverwaltungsgericht Greifswald entschieden. Die dortigen Richter befanden, dass auch Gartenlauben i.S. des Bundeskleingartengesetzes der kommunalen Zweitwohnungssteuer unterfallen können, wenn sie zum dauerhaften Wohn­­en geeignet sind. Auf die tatsächliche Nutzung kommt es hingegen nicht an. Die Laube des Kleingärtners verfügte nicht nur über eine Koch- und Schlafmöglichkeit, sondern auch über einen Wasseranschluss nebst Toilette. Damit seine die elementaren Wohnbedürfnisse möglich. Dass man in Kleingartenanlagen nicht dauerhaft wohnen darf und dass sich der Kleingärtner womöglich daran hält, spielt keine Rolle. Insoweit ist das Steuerrecht vom Kleingartenrecht entkoppelt. Ob eine Übertragung der Entscheidung auf andere Bundesländer möglich ist, um klammen Kommunen neue Einnahmequellen zu eröffnen, hängt wohl von den landesspezifischen Kommunalabgabengesetzen ab. Im Thüringer Kommunalabgabengesetz werden Lauben und Kleingartenanlagen zumindest nicht explizit...

weiterlesen


Schmerzensgeld wegen verspäteter Brustkrebsdiagnose

9.10.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Ein Frauenarzt haftet auf Schadensersatz, wenn er einer Patientin, bei der später (9/2010) Brustkrebs diagnostiziert wurde, nicht bereits bei der im Jahre 2008 durchgeführten Krebsvorsorgeuntersuchung zu einem Mammographiescreening geraten hat. Die unterlassenen Beratung kann als grober Behandlungsfehler zu bewerten sein, wenn es der Patientin auf die Minimierung jeglichen Brustkrebsrisikos ankam und ihr zudem ein Medikament verordnet wurde, das geeignet war, das Brustkrebsrisiko zu erhöhen. Der Patientin wurde ein Schmerzengeld von 20.000 EUR sowie ein Haushaltsführungsschaden von 3.300 EUR zugesprochen.  http://openjur.de/u/644418.html  


Arzthaftung wenn CT ohne Neurologen beurteilt wird

7.10.13 - Rechtsanwältin Petra Rost

Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 12.08.2013 (Az: 3 U 122/12)  den Krankenhausträger und den Chefarzt zur Zahlung von Schmerzensgeld (50.000 EUR) an den Sohn der verstorbenen Patientin verurteilt. Die zum Zeitpunkt der Notfallaufnahme im November 2005, 71 jährige Patientin, war bei Einlieferung ins Krankenhaus bewusstlos und hatte eine Halbseitenlähmung. Sie erlitt kurz darauf einen Krampfanfall.  Noch am Aufnahmetag wurde eine native (ohne Kontrastmittelgabe) Computertomographie veranlasst, die jedoch ohne Hinzuziehung eines Neurologen beurteilt worden ist.  In der Folge zeigte die Patientin das Bild eines Locked-in-Syndroms als Folge eines – anfangs nicht erkannten – massiven Hirnstamminfarkts. Die Patientin war wach, konnte hören, sehen und riechen, sich aber bis auf Augenbewegungen nicht bewegen. Dieser Zustand änderte sich bis zu ihrem Tode im Juli 2006 nicht mehr. Der Sohn gründet seine Klage darauf, dass es die behandelnden Ärzte unterlassen haben, noch am Aufnahmetag einen Neurologen zur Beurteilung der Bildgebung der nativen CT hinzuzuziehen. Dieser hätte den massiven Hirnstamminfarkt erkennen können und dessen rechtzeitige Behandlung innerhalb des noch geöffneten 12-Stunden-Zeitfensters veranlassen müssen. Der gerichtliche Sachverständige stellte fest, dass die versäumte Behandlung der...

weiterlesen


Betriebsbedingte Kündigung-freier Arbeitsplatz im Ausland

24.09.13 - Rechtsanwalt Thomas Fick

Die Beklagte hat in ihren Textilbetrieb in Nordrhein-Westfalen die Endfertigung eingestellt. Die Endfertigung sollte ab Juni 2011 ausschließlich im Werk in Tschechien erfolgen. Der seit 1984 bei der Beklagten beschäftigten Klägerin wurde betriebsbedingt gekündigt. In ihrer Kündigungsschutzklage berief sich die Klägerin darauf, daß ihr die Beklagte eine Weiterbeschäftigung in Tschechien hätte anbieten müssen. Das Bundesarbeitsgericht sah diese Verplichtung für den Arbeitgeber nicht. Fazit: Hoffentlich wird mit dieser Entscheidung nicht Produktionsverlagerungen aus Deutschland heraus Tür und Tor geöffnet. BAG Urteil vom 29.08.2013 -2 AZR 809/12 Die dazugehörige Pressemitteilung finden Sie hier: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2013&nr=16875&pos=0&anz=52&titel=Betriebsbedingte_K%FCndigung_-_freier_Arbeitsplatz_im_Ausland