keine doppelte Entschädigung für Flugverspätung
14.08.19 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornFlugpassagiere, die wegen erheblicher Verspätung eine Ausgleichszahlung der Airline erhalten, müssen sich diese auf weitere Schadensersatzforderungen anrechnen lassen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil am 06.08.2019. Die Kläger verlangten Ersatz für Hotel- und Mietwagenkosten neben der bereits beglichenen Flugentschädigung nach der EG VO 261/04. Dies lehnte der Bundesgerichtshof in Auslegung des Artikels 12 der Fluggastrechteverordnung ab. Danach kann eine nach dieser europäischen Verordnung gewährte Ausgleichszahlung auf einen solchen (nationalen) Schadensersatzanspruch angerechnet werden. Da die Zusatzkosten unterhalb der Ausgleichsentschädigung lagen, verneinte der Bundesgerichtshof ersatzfähige Ansprüche.
Steuerbefreiung für Familienheim im Fall der Renovierung
8.08.19 - Rechtsanwältin Petra Rost Der Bundesfinanzhof (II R 37/16) hat am 28.05.2019 entschieden, dass Kinder eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben können, wenn sie die Selbstnutzung als Wohnung innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall aufnehmen. Ein erst späterer Einzug führe nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim, so der BFH. Im vorliegenden Fall, den das Finanzgericht Münster zu entscheiden hatte, hat der Kläger erst über zwei Jahre nach dem Tod des Vaters und sechs Monate nach seiner Eintragung im Grundbuch, angefangen, Renovierungsangebote einzuholen, und Bauarbeiten zu beauftragen. Das Finanzamt setzte Erbschaftsteuer fest, ohne die Steuerbefreiung für Familienheime nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 1 ErbStG zu berücksichtigen. Diese Steuerfreiheit setzt voraus, dass der Erblasser in einem im Inland belegene Grundstück bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat oder dass er aus zwingenden Gründen an einer Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert war. Die Wohnung muss beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken als Familienheim bestimmt sein, wobei die Wohnfläche 200 qm nicht übersteigen darf. Das Finanzgericht sah den Erwerb als steuerpflichtig an....
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Rückforderung von tariflichem Sterbegeld abgelehnt
17.07.19 - Rechtsanwalt Thomas FickDer Freistaat forderte vom überlebenden Ehemann 12546,00 Euro gezahltes Witwengeld zurück.Die Landesfinanzdirektion begründete die Rückforderung damit, dass bei Auszahlung keine Kenntnis bestanden habe, dass eine Erwerbsunfähigenrente gezahlt worden sei.Im Prozess legte die Behörde jedoch einen vom Beklagen unterzeichneten Antrag vor,auf dem dieser angekreuzt hatte, dass das Arbeitverhältnis wegen einer EU Rente ruht.Das Arbeitsgericht sah hierin eine positive Kenntnis der Behörde von den Umständen und der Rechtslage.Das Witwengeld hätte im Jahre 2014 nicht ausgezahlt weden dürfen.Der jetzige Rückfordeforderungsanspruch sei aber verjährt. Fazit: Der Kampf des Witwers wurde belohnt. ArbG Nordhausen vom 11.06.2019 1 Ca 1156/18
keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht
2.07.19 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornSchluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten im (Bau-) Kaufrecht. Dies entscheid das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 06.12.2018, Az. 2 O 151/14. Der Käufer machte gegen den Verkäufer von Baumaterialen Schadensersatz von fiktiven Mängelbeseitigungskosten geltend. Das Landgericht Ravensburg verneinte einen Anspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 19.641,90 EUR. Die Art der Schadensberechung auf Grundlage von fiktiven Mängelbeseitigungskosten ist nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichthsofs auch im Kaufvertragsrecht nicht mehr zulässig. Das Landgericht kam demnach zum Entschluss, dass die Argumentation des Bundesgerichtshofs nicht auf das Werkvertragsrecht beschränkt bleiben könne und auch auf das Kaufrecht anzuwenden sei. Dementsprechend kann der Schaden in der Weise bemessen werden, dass ausgehend von der vertraglich festgesetzten Vergütung der Minderwert des Werkes wgeen des Mangel geschätzt wird.
Wettbewerbsverbot auch für Gesellschafter?
1.07.19 - Rechtsanwalt Thomas FickEs ist zunächst zwischen einem Wettbewerbsverbot zu Lasten von Gesellschaftern und dem Wettbewerbsverbot zu Lasten von Geschäftsführern zu unterscheiden.Gesellschafter unterliegen ausnahmsweise,Geschäftsführer regelmäßig einem Wettbewerbsverbot.Ein Gesellschafter unterliegt auch ohne schriftliche Abrede einem Wettbewerbsverbot,wenn das Gesellschaftsverhältnis auf eine enge persönliche Bindung angelegt ist und der Gesellschafter einen bestimmenden Einfluß auf die Geschäftsführung ausübt.Es wird dann angenommen,dass die Schädigung des gemeinsamen Unternehmens durch die Ausnutzung des besonderen Vertrauensverhältnisses illoyal ist.Minderheitsgesellschafter unterliegen nur dann einem Wettbewerbsverot, wenn sie Einfluss auf die Geschäftsführung haben.Eine Stellung als Arbeitnehmer reicht alleine nicht aus.Geschäftschancen darf aber auch der Minderheitsgeschäftsführer nicht auf eigene Rechnung wahrnehmen. Fazit: Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht ist sehr weitgehend.
Rechtsanwaltsfachangestellte/r bzw. Rechtsfachwirt/in gesucht!
20.06.19 - Rechtsanwältin Petra RostWir suchen ab sofort zur Verstärkung unseres Teams eine/n Rechtsanwaltsfachangestellte/en oder Rechtsfachwirt/in in Voll-/oder Teilzeit. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung und Motivation zur selbstständigen und verantwortungsbewussten Mitarbeit in einem sehr guten Team. Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte per E-Mail an RAin Petra Rost p.rost@fhr-anwalte.de oder per Post an FHR Rechtsanwälte, Thälmannstraße 4, 99974 Mühlhausen. Für telefonische Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an RAin Rost unter 03601-85123.
Bauunternehmer müssen auf widersprüchliche Vorgaben des Bauherrn hinweisen!
11.06.19 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornBauunternehmer müssen auf widersprüchliche Vorgaben des Bauherrn hinweisen. Dies entschied das OLG Schleswig mit Urteil vom 10.08.2017 (7 U 120/15). Was war geschehen? Der Bauherr beauftragte den Unternehmer mit dem Aushub einer Baugrube für ein Cafe. Nach einer übergebenen Bauzeichnung sollte die Kelleroberkante ebenerdig abschließen. Der Bauleiter des Bauherrn gab jedoch die Baugrubentiefe falsch vor. Der Bauherr ließ den Keller dennoch fertig stellen und begann mit der Aufmauerung des Erdgeschosses. Nun verlangte er Schadensersatz gegen den Bauunternehmer für Abriss und Neubau des Kellers. Das Oberlandesgericht Schleswig stellte folgende Grundsätze auf: 1. Kann der Bauunternehmer erkennen, dass eine Vorgabe des Bauherrn im Widerspruch zu einer übergebenen Bauzeichnung steht, muss er auf den Widerspruch hinweisen. 2. Lässt der Bauherr trotz offensichtlichen Widerspruchs zu den genehmigten Bauplänen weiterbauen, trifft ihn ein Mietverschulden. 3. Wegen des Mitverschuldens sind nur Kosten zu ersetzen, die auch entstanden wären, wenn der Bau nach offensichtlichem Bestehen des Widerspruchs zu den Bauplänen gestoppt worden wäre. OLG Schleswig, Urt.v.10.08.2017, 7 U 120/15, IBR, 2019, 305
Erfolglose Nachbarklage gegen Bauvorhaben
5.06.19 - Rechtsanwalt Alexander LamczykGrundstückseigentümer fürchten häufig Beeinträchtigungen durch die genehmigte Nachbarbebauung und fechten erteilte Baugenehmigungean oder versuchen das Bauvorhaben zu verhindern. Doch in vielen Fällen greifen die Einwände nicht durch und die Nachbarklagen scheitern vor Gericht. So auch aktuell beiom VG Gießen. Auch hier wandten sich die Nachbarn gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf der Nachparparzelle und führten u.a. eine Verschlechterung der Lichtverhältnisse und Einsichtnahmemöglichkeiten der Bewohner auf Ihr Grundstück an. Solange sich das Gebäude innerhalb der Festsetzungen eines Bebbauungsplanes bewege, muss jeder damit rechnen, das Bauherren auch die maximal möglichen Vorgaben ausschöpfen. Die Besonnung oder Belichtung des klägerischen Grundstücks über den gesamten Tagesverlauf gesehen werde in qualifizierter Weise nicht beeinträchtigt, noch ergebe sich eine unzumutbare Situation aus der Möglichkeiten der Einsichtnahme auf das klägerische Grundstück. Das Gebot der Rücksichtnahme vermittele in der Regel keinen Schutz vor Einsichtmöglichkeiten von benachbarten Häusern. Diese Entscheidung fügt sich nahtlos in die Rechtsprechungspraxis ein, wonach anerkannte Einwände angeführt werden, diese jedoch wie meistens nicht vorliegen. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 5. Juni 2019
EuGH stärkt Verbraucherrechte
24.05.19 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornDer europäische Gerichtshof stärkt die Rechte der Verbraucher im Onlinehandel. Demnach müssen Kaufer große und sperrige Gegenstände nicht mehr an den Verkäufer zurücksenden, sofern diese mängelbehaftet sind. Im konkreten Fall ging es um ein Partyzelt mit einer Länge von sechs Metern. Der Käufer zeigte dem Verkäufer Mängel an und forderte Nacherfüllung. Der Verkäufer verlangte die Rücksendung der Mangelware, die der Käufer verweigerte. Der europäische Gerichtshof geht davon aus, dass eine Rücksendungspflicht unter wesentlicher Betrachtung des konkreten Einzelfalls entfallen kann, wenn die Ware sperrig ist. Falls eine Rücksendung doch angebracht sei, müsse der Verkäufer diese Kosten tragen. Ob die Rechtsprechung auch auf andere Waren anzuwenden ist, bedarf einer konkreten Einzelfallbetrachtung.
Unternehmen haften für Datenschutzverstösse ihrer Mitarbeiter
20.05.19 - Rechtsanwalt Thomas FickArbeitgeber haften im Rahmen von Art.83 Datenschutzgrundverordnung für schuldhafte Datenschutzverstösse ihrer Arbeitnehmer,sofern es sich nicht um einen Exzess handelt.Zu diesem Ergebnis kamen im April 2019 die unabhängigen Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder.§41 BDSG sei dem europäischen Recht anzupassen. Fazit. Der Datenschutz gewinnt weiter an Bedeutung und wird auch für Geschäftsführer zur bußgeldrechtlichen Haftungsfalle.