Risiko E-Zigarette am Arbeitsplatz
9.03.20 - Rechtsanwalt Alexander LamczykDas klassisches Rauchen schädlich ist, belegen zahlreiche Studien. In Mode gekommen sindalternativ sog. E-Zigaretten, die angeblich nicht so schädlich sein sollen. Jedoch birgt neue Technik häufig auch neue Gefahren, wie ein aktueller Fall zeigt. Wer Akkus von E-Zigaretten in der Hosentasche mit sicht führt, riskiert nicht nur erhebliche Verbennungen bei einer Explosion, sondern auch den Versicherungsschutz am Arbeitsplatz. Eine Arbeitnehmerin war mit dem Aufschließen der Türen im Unternehmen betraut. Als sie den Schlüssel zurück in ihre Hosentasche steckte, gab es dort einen Kurzschluss mit dem Li-Ionen Akku, der deshalb extreme Temperaturen entwickelte und anfing, zu brennen. Die Arbeitnehmerin beantragte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, weil sie sich die Verbrennungen an der Arbeit zuzog. Das allein reicht für die Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung aber nicht aus. Maßgeblich ist nämlich nicht, dass sich eine Unfall zufällig an der Arbeit ereignet hat, es muss sich vielmehr gerade der Unfall als typisches Risiko eines Arbeitsvorganges realisiert haben. Wenn aber schon das Rauschen zum Privatvergnügen zählt, dann auch das Mitsichführen eines Akkus für die E-Zigarette. zur Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15. Oktober 2019 Az.:...
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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz
2.03.20 - Rechtsanwalt Thomas FickAb dem 01.03.2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirksam. Das Gesetz geht jetzt von einem einheitlichen Fachkräftebegriff aus. Fachkraft ist sowohl ein Hochschulabsolvent, als auch ein Mensch, der einen qualifizierten Berufsabschluss erworben hat. Es wird ein Paradigmenwechsel vollzogen. Jetzt ist jede Erwerbstätigkeit grundsätzlich erlaubt, es besteht lediglich ein Verbotsvorbehalt gemäß § 4a AufenthaltsG. Auf die bislang übliche Vorrangprüfung der Bundesagentur für Arbeit wird verzichtet. Es besteht auch die Möglichkeit zur Einreise für die Dauer von 6 Monaten zur Arbeitsplatzsuche gemäß § 20 AufenthaltsG. Auch ein ausländischer Azubi kann erleichtert einreisen zur Berufsausbildung gemäß §16 AufenthaltsG. Fazit: Die Firmen haben jetzt eine Rechtssicherheit zur gezielten Anwerbung von Fachkräften.
Stichtagsregelung bei Turboprämie zulässig
25.02.20 - Rechtsanwalt Thomas FickEin Arbeitgeber drängte wegen Auftragsrückgängen auf einvernehmliche Beendigungen von Arbeitsverhältnissen. Er bot eine „Turboprämie“ an, für eine schnelle Beendigung noch im Monat Dezember des Jahres. Der Arbeitnehmer kündigte bereits im Vormonat und berief sich auf die Ankündigungen zur Turboprämie. Beim Arbeitsgericht klagte er 12.500 Euro ein. Das Gericht wies seine Klage ab. Die Stichtagsregelung für Kündigungen nur im Dezember des laufenden Jahres ist zulässig. Das Arbeitsgericht sah auch keine Verletzung des betrieblichen Gleichbehandelungsgrundsatzes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Fazit: Leider zu schnell gekündigt. ArbG Nordhausen vom 24.10.2019 3 Ca 145/19
Alkoholisierter Autofahrer wird zu hohem Schmerzensgeld für schwer verletzten Beifahrer verurteilt
19.02.20 - Rechtsanwältin Petra RostDas LG Frankenthal hat mit Urteil vom 10.01.2020 Aktenzeichen: 4 O 494/15 ( Quelle: juris Logo) einen betrunkener Fahrer zu 400.000 Euro Schmerzensgeld für das Unfallopfer verurteilt. Dabei handelt es sich für die Verhältnisse in Deutschland um ein auffallend hohes Schmerzensgeld. Der Kläger war als Beifahrer im Fahrzeug des betrunkenen Fahrers schwer verletzt (querschnittsgelähmt) worden. Dieser war gegen 4:00 Uhr nachts mit 1,1‰ Blutalkoholgehalt unterwegs, als er mit seinem Fahrzeug von der Straße abkam. Nach Auffassung des Landgerichts war der Kläger – entgegen der Behauptung der beklagten Versicherung und nach der Einholung eines Sachverständigengutachtens – angeschnallt. Ebenso wenig konnte nach Auffassung des Landgerichts nach der Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen nachgewiesen werden, dass der Beifahrer bei Antritt der Fahrt erkannt hatte, dass der Fahrer alkoholisiert war. Für das Landgericht habe zwar festgestanden, dass die Beteiligten sich zu Beginn des Abends zum gemeinsamen „Vorglühen“ getroffen hätten. Es habe sich jedoch nicht aufklären lassen, ob die Beteiligten auch den weiteren Abend zusammen verbracht und Alkohol getrunken hätten. Nachdem der Kläger inzwischen auch psychisch erheblich unter den Unfallfolgen leide und in einem Pflegeheim...
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Neues Gesetz schützt das Geschäftsgeheimnis
31.01.20 - Rechtsanwalt Thomas FickAm 26.04.2019 ist das neue Geschäftsgeheimnisgesetz mit 23 Paragrafen in Kraft getreten. Bislang erfolgte der strafrechtliche Schutz über § 17 UWG. Geschäftsgeheimnisse sind Unternehmensinterna`s wie Kunden-und Lieferantenlisten, Produktionsmethoden, Rezepte, Muster und Prototypen aber auch Informationen über Werksschließungen und Pesonalabbau. Unternehmer sollten künftig dafür sorgen, dass ihre speziellen Geschäftsgeheimnisse klar definiert werden. Pysische Zugangsschranken etwa durch Passwörter, Chipkarten, Blockieren externer Speichermöglichkeiten (USB Stick) sollten bedacht werden. Gerade auch sinnvolle arbeitsrechtsrechtliche Regelungen müssen im Hinblick auf die neue Gesetzeslage vereinbart werden. Fazit: Es gibt viel zu tun um Schaden vom Unternehmen fernzuhalten.
Nicht immer Rechtschutz bei Kündigungsschutzklage
30.01.20 - Rechtsanwältin Stephanie HasHat ein Arbeitnehmer vorsätzlich eine Kündigung herbeigeführt, so kann die Rechtschutzversicherung die für die Rechtsverfolgung bereits gezahlten Kosten zurückfordern. Das OLG Dresden musste sich mit Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 4 W 818/19 mit einem Fall beschäftigen, in welchem die Rechtschutzversicherung, die bereits gezahlten Kosten, von seinem Versicherungsnehmer zurückfordert. Der Versicherungsnehmer wurde aufgrund mehrerer Droh-Emails gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber von diesem gekündigt. Gegen die Kündigung legte der Versicherungsnehmer Kündigungsschutzklage ein. Die Kosten der Rechtsverfolgung im Verfahren sowie jene für die Widerspruchsverfahren, die der Mann gegen das Integrationsamt aufnahm, wurden zunächst durch die Rechtschutzversicherung übernommen. Die Behörde hatte den Kündigungen jeweils zugestimmt. Sowohl seine Klage als auch seine Widerspruchsverfahren blieben erfolglos. Während der Versicherungsnehmer lediglich angab durch seine E-Mail eine gütliche Einigung mit seinem ehemaligen Arbeitgeber zu erzielen, sah das OLG Dresden in der Email eine versuchte Erpressung. Darin hatte dieser versucht, sich durch die Drohung von Schadensersatzforderungen eine Abfindung zu sichern und aus dem Unternehmen auszuscheiden. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat jedoch deutlich gemacht, dass die Kündigung durch den Versicherungsnehmer provoziert wurde und damit berechtigt war. Da der Rechtsschutzfall somit...
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Neues zur Scheinselbständigkeit
17.01.20 - Rechtsanwalt Thomas FickEin IT Mitarbeiter war mit “ Dienstleistungsvertrag über EDV-Systemadministration“ beschäftigt zuetzt mit einem Honorar von 60 Euro zzg. Umsatzsteuer. Nach seiner Eigenkündigung stellte er bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Das Landessozialgericht stellte in zweiter Instanz rechtskräftig fest, dass ein echtes Arbeitverhältnis bestand und kein freier Dienstvertrag. Daraufhin zahlte der Arbeitgeber für mehrere Jahre Sozialversicherung nach. Jetzt wiederum verklagte der Arbeitgeber seinen ehemaligen Mitarbeiter auf Rückzahlung von „zuviel “ Honorar in Höhe von über 106.000,00 Euro. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Das Landesarbeitsgericht wollte dem Arbeitgeber auch nicht helfen. Erst das Bundesarbeitsgericht hob das Urteil auf und verwies den Rechtsstreit wieder an das LArbG zur weiteren Sachaufklärung zur Höhe des Honorares. Fazit. Keine Statusfeststellung ohne Risiko. BAG vom 26.06.2019 5 AZR 178/18
Schadensersatz auch bei Einhaltung der DIN-Normen
30.12.19 - Rechtsanwalt Martin WeißenbornDas OLG München entschied mit Urteil vom 11.09.2019 (7 U 4531/18), dass ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei massiven Gebäudeschäden durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück auch dann besteht, wenn bei den Arbeiten die Richtwerte der einschlägigien DIN-Norm eingehalten worden sind. Dem geschädigten Nachbarn stehen fiktive Sanierungskosten zu, solange er Grundstückseigentümer ist. Nach einer Grundstücksveräußerung kann er die Wertdifferenz, gemessen am Verkehrswert verlangen. Das OLG begründet seine Entscheidung damit, dass massive Schäden eine wesentliche Beeinträchtigung des Grundstücks nach § 906 Abs.2 BGB darstellen, selbst wenn die technischen Richtlinien eingehalten wurden. Zwar bestimme § 906 BGB in diesem Fall, dass es sich in der Regel nur um eine unwesentliche Beeinträchtigung handele. Bei massiven Gebäudeschäden liege aber ein Ausnahmefall vor, der einen Ausgleichsanspruch rechtfertige.
Entgeltfortzahlung bei neuer Krankheit?
23.12.19 - Rechtsanwältin Stephanie HasDas Bundesarbeitsgericht hat den Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung bei Neuerkrankung beschränkt. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zunächst einen Anspruch auf Weiterzahlung seines Lohns gegenüber dem Arbeitgeber für sechs Wochen. Erkrankt der Arbeitnehmer nach den sechs Wochen erneut, jedoch an einer anderen Erkrankung, so würde die erneut ausgestellte Erstbescheinigung durch den Arzt dazu führen, dass der Arbeitgeber aufgrund der anderen Erkrankung weiterhin das Entgelt des Arbeitnhmers fortzahlen müsste. Diese für den Arbeitgeber durchaus wirtschaftlich belastende Situation, hat das BAG nun mit Urteil vom 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18 beschränkt. Danach entsteht ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.So muss jedoch der Arbeitnhemer darlegen und beweisen, dass die erste Erkrankung bereits beendet und ausgeheilt ist. Das bloße Vorliegen einer Erstbescheinigung begründet jedoch allein noch keinen Anspruch auf Vergütung gegenüber dem Arbeitgeber. Fazit: Der Entgeltfortzahlungsanpruch kann somit nicht durch die bloße Vorlage einer Erstbescheinigung wegen einer neuen Erkrankung verlängert werden, wenn die Ersterkrankung noch nicht beendet ist.
Arzthaftungsrecht
20.12.19 - Rechtsanwältin Petra RostKeine Arzthaftung nach Zurücklassung eines Vaginaltupfers Nach einer Entscheidung des OLG Dresden hatte die Haftungsklage einer Patientin, in deren Körper nach medizinischer Versorgung ein Tupfer zurückgelassen worden war, gegen den behandelnden Arzt deshalb keinen Erfolg, weil ein nachweisbarer kausaler Schaden nicht festgestellt wurde. Abgesehen davon befand das Gericht aber, dass das Zurücklassen eines Vaginaltupfers nach Versorgung eines Dammrisses einen Behandlungsfehler darstellt, wenn vor dem Eingriff nicht alle möglichen und zumutbaren Sicherungsvorkehrungen gegen ein solches Versäumnis getroffen wurden. Ob es zugleich in den vollbeherrschbaren Risikobereich der Arztseite fällt, kann dann offen bleiben. Die Aufklärung bei der Versorgung eines Dammrisses braucht nicht darauf erstreckt zu werden, dass der Eingriff alternativ im Kreißsaal oder im Operationssaal erfolgen kann. Auch eine Aufklärung darüber, dass es bei einem solchen Eingriff zum Zurücklassen von Tupfern in der Wunde kommen kann, ist nicht geboten. Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 24.04.2019 – 4 U 1616/18 – veröffentlicht unter juris.de –